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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1951 5663 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5664A, 5705A Änderungen der Tagesordnung . . 5664A, 5706B Eintritt des Abg. Dr. Niklas in den Bundestag 5664B Anfrage Nr. 85 der Zentrumsfraktion betr Überprüfung der Subventionen an die Margarineindustrie (Nrn. 2196 und 2279 der Drucksachen) 5664B Anfrage Nr. 89 der Fraktion der FDP betr Umsatzsteuersatz für Tabakgroßhandel (Nrn. 2243 und 2280 der Drucksachen) . . 5664B Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei längerer bergmännischer Tätigkeit . . . 5664B Entgegennahme und Besprechung einer Erklärung der Bundesregierung (Saarfrage) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Abg. Strauß, Dr. Mende, Dr. Hamacher u. Gen. betr. Saarfrage (Nr. 2115 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Regelung der Saarfrage (Nr. 2114 der Drucksachen) 5664C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 5664C Strauß (CSU), Interpellant 5672A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 5677D Dr. Wuermeling (CDU) 5686D Dr. Seelos (BP) 5688D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5689D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5692C Loritz (WAV) 5693D Ewers (DP) 5694D Dr. Ott (BHE-DG) 5696B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5698A von Thadden (DRP) 5696B Niebergall (KPD) 5698D Dr. Hamacher (Z) 5701C zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5702C Unterbrechung der Sitzung . . 5702D zur Abstimmung: Ollenhauer 1 (SPD) 5702D Dr. von Merkatz (DP) 5703A Renner (KPD) 5703B Frau Wessel (Z) 5704B von Thadden (DRP) 5704C Abstimmungen 5704D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses, für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2236 [neu] der Drucksachen) 5705B Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5705B Abstimmungen 5706A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr 2233 der Drucksachen) 5706B Ausschußüberweisung 5706B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Druck- sachen) 5706C Scharnberg (CDU) 5706C Ausschußüberweisung 5706C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis (Nr. 2255 der Drucksachen) 5706D Ausschußüberweisung 5706D Antrag des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1951 auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung (Nr 2246 der Drucksachen) 5706D Ausschußüberweisung 5706D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nrn. 2227, 1826 der Drucksachen) 5706D Beratung vertagt Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 184) 5707A Beschlußfassung 5707C Beratung der Übersicht Nr. 28 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 165) 5707C Beschlußfassung 5707C Nächste Sitzung 5707C Schröter (CDU) 5706B Die -Sitzung wird um 14 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Adolf von Thadden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)

    Der Herr Präsident macht mich darauf aufmerksam, daß es bereits sechs Sätze sind. —
    Meine Damen und Herren, wir werden dem Zentrumsantrag zustimmen. Unsere Meinung zur Regierungserklärung habe ich Ihnen gesagt.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf dann also, auch formell die Besprechung schließen.
Ich bitte die Damen und Herren, die der Entschließung zur Erklärung der Bundesregierung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Zuruf rechts: Aha!)

Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der Vertreter der kommunistischen Fraktion bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Der Antrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 2114! Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —

(Zuruf in der Mitte: Ist doch erledigt!)

— Die Fraktion der SPD ist der Auffassung, daß der Antrag nicht erledigt ist. Ich habe über den Antrag abstimmen zu lassen. Ich bitte um die Gegenprobe. —(Erneute Zurufe.)

— Meine Damen und Herren, zur Klärung: Ich vertrete den Standpunkt, daß auch dann, wenn ein



(Präsident Dr. Ehlers)

Antrag nach der Auffassung eines Teils des Hauses sachlich erledigt ist und gegenstandslos sein mag, eine Abstimmung nicht ohne weiteres Überflüssig zu sein braucht.

(Abg. Strauß: Darf ich um Verlesung bitten!) — Der Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache Nr. 2114 — liegt Ihnen allen vor!


(Zuruf: Ach so, der alte!)

— Der alte Antrag der Fraktion der SPD! Also ich darf, nachdem die Unklarheit beseitigt ist, noch einmal abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erhaben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Enthaltungen abgelehnt.
Weiterhin ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion des Zentrums — Drucksache Nr. 2283 — dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Oberweisung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die ganz überwiegende Mehrheit; die Überweisung ist erfolgt.
Damit ist der Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich bin gebeten worden, Ihnen vorzuschlagen, Punkt 7 der Tagesordnung, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung von Kriegsvorschriften — Drucksachen Nrn. 2093 und 2236 (neu) — jetzt aufzurufen, da es aus internationalen Gründen zweckmäßig erscheint, dieses Gesetz möglichst bald zu beschließen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Bevor ich Punkt 7 der Tagesordnung aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, daß die Wahlmänner für das Bundesverfassungsgericht gebeten werden, sich morgen, Donnerstag, um 10 Uhr, im Ruheraum neben dem Plenarsaal zu einer Besprechung einzufinden.
Nunmehr rufe ich auf Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) Nr. 2236 [neu] der Drucksachen).

(Erste Beratung: 133. Sitzung.)

Der Ältestenrat hat einen besonderen Vorschlag über die Aussprachezeit nicht gemacht. Ich darf annehmen, daß auf eine Aussprache verzichtet werden kann. — Das ist offenbar der Fall.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Wahl, Ich darf ihn bitten, das Wort zu nehmen..

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage der Drucksache Nr. 2236 (neu), über die ich die Ehre habe dem Hohen Hause namens des Rechtsausschusses zu berichten, betrifft ein Gesetz, durch das nunmehr auch durch die deutschen Gesetzgebungsinstanzen die diskriminierende Behandlung der kriegführenden Staaten und ihrer Staatsangehörigen aufgehoben wird. Natürlich hatten die Besatzungsmächte alsbald nach der Besetzung die Maßnahmen außer Kraft gesetzt, die von deutscher Seite während des Krieges gegen die Alliierten und ihre Verbündeten ergriffen worden waren. Aber es ist wichtig, daß nun auch die deutsche Gesetzgebung formell • die Kriegsgesetze außer Kraft setzt, weil nach dem Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Alliierten ein solcher Gesetzgebungsakt die Voraussetzung dafür bildet, daß entsprechende Gesetze in den alliierten Staaten zur Aufhebung der Beschränkungen für die deutsehen Staatsangehörigen ergehen.
    Der Rechtsausschuß war nicht in der Lage, im einzelnen nachzuprüfen, ob der Katalog der fn der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetze vollständig ist. Insoweit muß er sich auf die Vorarbeiten des Bundesjustizministeriums verlassen, das auch die aus der Drucksache ersichtliche Einfügung der Verordnung vom 13. Juli 1943 angeregt hat. Der Rechtsausschuß hat das von der Bundesregierung vorgeschlagene Datum, auf das die Aufhebung der Kriegsvorschriften zurückbezogen wird, nämlich das Datum des 8. Mai 1945, in seiner Berechtigung geprüft und schließlich gutgeheißen. Nach unserer Auffassung ist der sogenannte Wirtschaftskrieg, der mit Hilfe dieser diskriminierenden Vorschriften geführt wird, mit der Kriegführung selbst, den sogenannten Feindseligkeiten, den Kriegshandlungen aufs engste verbunden, und es schien richtig, die Maßnahmen des Wirtschaftskrieges mit der Einstellung der Feindseligkeiten aufzuheben.
    Wie aus der Begründung der Regierungsvorlage hervorgeht, hat die Regierung nur einem Verlangen der drei westlichen Besatzungsmächte entsprochen, als sie dem Entwurf folgende Präambel voranstellte:
    Um der Beendigung des Kriegszustandes zwischen Deutschland und den alliierten Staaten im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Ausdruck zu geben, hat der Bundestag das folgende Gesetz beschlossen:
    Gegen diese Fassung der Präambel waren schon im Bundesrat von dem Herrn Ministerpräsidenten Zinn erhebliche Bedenken angemeldet worden, weil sie der Auslegung Raum geben könnte, als ob der völkerrechtliche Kriegszustand zwischen Deutschland und den Alliierten schon zu Ende sei, "was mangels eines Friedensvertrages und mangels der Wiederaufnahme, normaler diplomatischer Beziehungen nur dann der Fall sein könnte, wenn das Deutsche Reich im Jahre 1945 untergegangen wäre Diese Bedenken erschienen dem Rechtsausschuß äußerst schwerwiegend. Er schlug deshalb in der Drucksache Nr. 2236 alter Ausgabe eine Fassung vor, die zu einer solchen Auslegung keine Handhabe geboten hätte. Da unser Land das größte Interesse daran hat, eines Tages als Partner für den Friedensvertrag über alle deutschen Probleme anerkannt zu werden, hätte der Bundestag nie sein Einverständnis mit einer Präambel erklären können, durch die der Anschein erweckt worden wäre, als ob der Kriegszustand durch den Untergang des Deutschen Reiches aufgehört habe und die deutsche Bundesrepublik einer der Nachfolgestaaten sei, der das Aufhören des Deutschen Reiches als These hingenommen hätte.
    Mittlerweile haben die Alliierten den Rechtsausschuß wissen lassen, daß sie angesichts der entstndenen Differenzen über die Wortfassung der Präambel den ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung, das Gesetz ohne Präambel zu erlassen, anzunehmen bereit sind. Zumal von der Verabschiedung des Gesetzes die Aufhebung der Beschränkungen der Deutschen in den kriegführenden Staaten abhängt und deshalb Eile geboten ist — man denke bloß an die bisherige Ausschließung der Deutschen von der Anrufung der amerikanischen Gerichte —, glaubte der Rechtsausschuß auf der von ihm neugefaßten Präambel nicht bestehen zu sollen und schlägt Ihnen das Gesetz nunmehr ohne Präambel zur Annahme vor, nachdem der deutsche Rechtsstandpunkt in meinem Referat nochmals klargestellt worden ist.