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ID0114306100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951 5643 143. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5643D, 5644A, 5661D Eintritt des Abg. Franke in den Bundestag 5644A Eintritt der Abg. Frau Strohbach in den Bundestag 5644A Zur Tagesordnung 5644B, 5658D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5644B, C Lausen (SPD) 5644D Dr. Bertram (Z) 5645D, 5648B Schäffer. Bundesminister der Finanzen 5646B, 5647D, 5648C Dr. Koch (SPD) 5646C Brandt (SPD) 5646D Dr. Bucerius (CDU) 5647C Müller (Frankfurt) (KPD) 5649A Seuffert (SPD) 5649D Abstimmungen . . . . 5644C, 5645C, 5646B, D, 5648A, 5649D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 2209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 182) . . . . 5644B, 5650B Freidhof (SPD), Antragsteller 5650B, 5656A Storch, Bundesminister für Arbeit 5651D, 5655A Horn (CDU) 5652B, 5656C Renner (KPD) 5653D Willenberg (Z) 5655C Euler (FDP) 5657B Beschlußfassung 5657D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 164) 5658A Ausschußüberweisung 5658A Erste Beratung des von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart (Nr. 2214 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 2242 der Drucksachen) . . . 5658B Dr. Horlacher (CSU) 5658B Ausschußüberweisung 5658C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 181) 5658D Zur Geschäftsordnung: Bergmann (SPD) 5658D Even (CDU) 5659A Rückverweisung an den Ausschuß . . 5659A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nr. 2215 der Drucksachen) 5659A Neber (CDU), Antragsteller . . . 5659A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5660B Dr. Preiß (FDP) 5661C Ausschußüberweisung 5661C Nächste Sitzung 5061D Die Sitzung wird um 10 Uhr 6 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Jakob Neber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag auf Drucksache Nr. 2215 wird
    wahrscheinlich nicht auf allgemeine Gegenliebe stoßen. Er erscheint uns aber angesichts der Gesamtsituation in der Landwirtschaft sehr berechtigt. Es wäre nämlich falsch, wenn man aus den Preissteigerungen der letzten Wochen und Monate schließen wollte, als ob nun die Landwirtschaft im vollen schwimme und als ob es nun möglich sei, daß die Landwirtschaft auf der einen Seite der Forderung nach vermehrter Produktion insbesondere auch im Sinne des Marshallplans nachkommen könnte und auf der andern Seite imstande sei, die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihr in so vielseitiger Weise insbesondere durch neue steuerliche und sonstige Belastungen auferlegt werden.
    Die Dinge liegen wesentlich anders. Es besteht noch immer eine Diskrepanz zwischen Produktionsmittelpreisen und Produktenpreisen, obwohl in der Rhöndorfer Besprechung angekündigt wurde, daß nun endlich einmal diese Diskrepanz tatsächlich beseitigt würde und damit Produktionsmittelpreise und Preise für landwirtschaftliche Produkte endlich in ein richtiges Verhältnis zueinander kämen. Es ist nun einmal so, daß die vorgenommene Getreidepreiserhöhung der deutschen Landwirtschaft so viel wie gar nichts gebracht hat. Es muß gesagt werden, daß wir im Vorjahr infolge der mangelnden Einnahmen auf den verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten und Sparten gezwungen waren, unser Getreide unmittelbar nach der Ernte bzw. gleich nach dem Drusch abzusetzen, so daß hieraus keine Einnahmen mehr zu erwarten sind. Wenn wir heute die gestiegenen Produktionsmittelkosten und auf der anderen Seite die gestiegenen Einnahmen einander gegenüberstellen, dann müssen wir feststellen, daß die Preisschere weiter auseinanderklafft, als es vorher jemals der Fall war.
    Wir haben beispielsweise auch festzustellen, daß gerade im Vorjahr und auch jetzt wieder bei dem Absatz von landwirtschaftlichen Produkten wie Gemüse, Obst usw. anstatt Mehreinnahmen Mindereinnahmen zu verzeichnen waren. Auch von verschiedenen anderen Sparten der Landwirtschaft ist Ähnliches zu berichten. Ich erinnere nur an die Tabakernte. Gerade vorhin haben wir über das Tabakbauproblem einiges gehört. Auch die Tabakernte des Vorjahres mußte zu völlig ungenügenden Preisen abgesetzt werden.
    Wir haben weiter festzustellen, daß auf einem besonderen Gebiet der Landwirtschaft, im Weinbau, der ja besonders bei uns in der Pfalz eine Rolle spielt, die Dinge auch nicht so rosig sind, wie sie darzustellen mancherorts beliebt wird. Man darf sich auch nicht dadurch täuschen lassen, daß bei einzelnen Versteigerungen Qualitätsweine entsprechend bezahlt werden. Ich darf vielmehr daran erinnern, daß beispielsweise im vergangenen Herbst die Weine mit Preisen bis herunter zu 320 DM pro 1000 Liter und pro Fuder bezahlt wurden und daß heute eine Stagnation im Absatz insbesondere bei den Konsumweinen festzustellen ist, so daß auch hier die Lage der Landwirtschaft alles andere als rosig ist.
    Die Auswirkungen haben wir gerade in diesem Frühjahr erlebt. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich ein untrügliches Zeugnis dafür beibringen, wie die Situation in der Landwirtschaft aussieht. Da berichtet beispielsweise die Industrie-und Handelskammer Frankfurt am Main in der Frankfurter Rundschau" vom 8. Mai bezüglich des Preisstandes und Umsatzrückganges, daß die Zahlungseingänge gerade in der Landwirtschaft besonders schleppend sind. Wir haben das vor einigen Tagen von unserem Kollegen Günther hier ebenfalls gehört. Die „Frankfurter Rundschau" schreibt weiter, daß der Absatz von Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln erheblich zurückgegangen ist. Wir haben auch bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften feststellen können, daß infolge des Mangels an Geld der Absatz von Düngemitteln sehr zurückgegangen ist. Schließlich liegt es im Interesse des ganzen Volkes, daß zunächst einmal die Produktion der Landwirtschaft gefördert wird. Dafür aber müssen dann auch die nötigen Produktionsmittel bereitgestellt werden. Bei den bekannten Kreditverhältnissen waren Düngemittel, Saatgut usw. ohne Bargeld fast nicht zu haben. Bekam man sie doch einmal ohne Bargeld, dann mußte man Akzepte geben, die schon im allgemeinen für die Landwirtschaft untragbar sind, besonders aber bei der kurzen Laufzeit von vier Monaten.
    Es ist infolgedessen notwendig, hinsichtlich der Belastung endlich das zu tun, was schon längst, da es eine Selbstverständlichkeit ist, hätte getan .werden müssen, da von der Preisseite allein — das erkennen auch wir an — nicht geholfen werden kann. Es ist ja nicht so, als ob die deutsche Landwirtschaft mit Steuern und Abgaben nicht in hinreichendem Maße belastet wäre, es ist auch nicht so. als ob nun die Landwirtschaft nur mit der Umsatz-und Einkommensteuer belastet wäre, sondern ich darf daran erinnern, daß außer beim Hausbesitz und bei den gewerblichen Betrieben gerade in der Landwirtschaft die Realbesteuerung sehr beachtlich ist und daß diese Realbesteuerung, die Besteuerung die von den Kommunen ausgeht, uns besonders drückt. Ich darf erinnern an die erhöhten sonstigen Belastungen, z. B. an die Belastung durch die So zialbeiträge aller Art, an die erhöhten Berufs-


    (Neber)

    genossenschaftsbeiträge, die wir gerade in den letzten Wochen und Monaten zahlen mußten, an alle sonstigen Erhöhungen wie die der Versicherungsbeiträge usw. Es ist klar, daß die finanzielle Inanspruchnahme der Landwirtschaft durch die Beschaffung von Düngemitteln und Saatgut und durch die erhöhten Anforderungen auf der Belastungsseite gerade im Monat Mai besonders groß ist und daß die Einnahmen in dieser Zeit in äußerst geringem Maße fließen. Deshalb scheint es uns notwendig zu sein, daß unserem Antrag Rechnung getragen wird und daß die Aussetzung der Erhebung der Soforthilferate vom 20. Mai vom Hohen Hause beschlossen wird, zumal wir ja auch darauf hinweisen können, daß ja seinerzeit schon bei der Verabschiedung des Soforthilfegesetzes nur an ein Provisorium gedacht war. Man dürfte sich wohl auch in diesem Hohen Hause und im Lastenausgleichsausschuß darüber klar sein, daß eine endgültige Belastung der Landwirtschaft beim Lastenausgleich in der Höhe der seitherigen Soforthilfe unter keinen Umständen tragbar sein wird, wenn die Funktionsfähigkeit der Landwirtschaft nicht Schaden leiden soll.
    Wir ersuchen daher das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit — wir haben heute schon den 23. Mai — sollte dieser Antrag im Lastenausgleichsausschuß beschleunigt behandelt werden. Wir erwarten, daß der Herr Finanzminister inzwischen an die Finanzbehörden Anweisung erteilen wird, wonach bis zur Entscheidung über unseren Antrag von der Erhebung von Zuschlägen und von den Maßnahmen, wie sie bisher seitens der Finanzbehörden gewohnt waren, abgesehen wird. Ich bitte also das Hohe Haus, diesem unseren Antrag zuzustimmen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Wir haben zunächst über die Begrenzung der Redezeit Beschluß zu fassen.

(Abg. Kunze: 40 Minuten!)

Ich schließe mich diesem Vorschlag an: 40 Minuten. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 2215 sieht ein Ersuchen an die Bundesregierung vor, die am 20. Mai 1951 fällige Rate der allgemeinen Soforthilfeabgabe für Abgabepflichtige mit überwiegend land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bis zum Erlaß des Lastenausgleichsgesetzes auszusetzen. Zu dem Antrag muß ich folgendes bemerken.
    Erstens: Es sind schon mehrfach im Bundestag besondere Stundungsmaßnahmen zugunsten der Landwirtschaft beantragt worden, so insbesondere durch den Antrag Drucksache Nr. 543. Durch sie sollte die Bundesregierung ersucht werden, die Februar-Rate 1950 weitgehend zu stunden und alsbald Vorschläge zu unterbreiten, wie bei Durchführung des Soforthilfegesetzes den veränderten Verhältnissen der Landwirtschaft Rechnung getragen werden könne. Auf Grund der Ausschußberatungen ist der Antrag dann abgeändert worden in ein Ersuchen an die Bundesregierung — Drucksache Nr. 966 —, die Finanzämter anzuweisen, bei Anwendung des Stundungserlasses für die Landwirtschaft vom 13. Februar 1950 der Beseitigung auftretender Härtefälle besondere Aufmerksamkeit zu schenken und bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen aus der Landwirtschaft weitgehend Sachverständige zuzuziehen. In der Plenarsitzung vom 23. Juni 1950 ist der so abgeänderte Antrag angenommen worden. Der Berichterstatter hat dabei betont, daß die Aufbringungsseite „vollkommen ins Rutschen kommen" würde, wenn wegen individueller Härten über das bisher geübte Stundungsverfahren hinaus in Einzelfällen eine generelle, eine z. B. regionale Stundung für bestimmte Gruppen verfügt werden würde. Auch in der Interpellation Dr. Horlacher und Genossen vom 27. Oktober 1950 — Drucksache Nr. 1531 — ist die Bundesregierung gefragt worden, ob sie bereit sei, bis auf weiteres hinsichtlich der Hälfte der am 20. November 1950 fälligen Rate der Soforthilfeabgabe Stundung zu gewähren. Der Bundesminister der Finanzen hat darauf im Bundestag die Erklärung abgegeben, daß er die Finanzbehörden noch einmal an die bisherigen Stundungserlasse, die eine individuelle Berücksichtigung der Einzelfälle vorsähen, eripnert habe und daß er nach der Rechtslage zu weiteren Maßnahmen nicht imstande sei.
    Zweitens: Die bisher sowohl im Lastenausgleichsausschuß als auch im Plenum des Bundestages somit anerkannten Bedenken gegen eine generelle Berücksichtigung der Landwirtschaft bei. der Erhebung der Soforthilfeabgabe bestehen unvermindert weiter. Nicht zu verkennen sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unter denen ein nicht geringer Teil der landwirtschaftlichen Betriebe zu leiden hat. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß die wirtschaftliche Lage der Betriebe sehr verschiedenartig sein kann. Schon deshalb sind bisher ausnahmslos generelle Stundungsmaßnahmen für bestimmte Berufsgruppen oder für bestimmte Gebiete nicht gewährt worden. Solche Maßnahmen wären auch mit den Stundungsgrundsätzen des bis zum Erlaß des Lastenausgleichsgesetzes noch voll weitergeltenden Soforthilfegesetzes nicht zu vereinbaren. Sie würden das weitere Aufkommen an Soforthilfeabgabe in einer Art gefährden, die gegenüber dem Anspruchsberechtigten wohl kaum zu verantworten wäre. Es kommt hinzu, daß eine generelle Stundung zugunsten der Landwirtschaft sofort und dann wohl mit mindestens derselben Berechtigung wie bei der Landwirtschaft die gleichen Ansprüche auf allgemeine Stundungsanordnungen bei den zum 'Teil wirtschaftlich sehr schwer ringenden Hausbesitzern hervorrufen würde.

    (Abg. Kunze: Sehr richtig!)

    Auch gewisse Gruppen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. Flüchtlingsbetriebe, Schwerkriegsbeschädigtenbetriebe und bestimmte Branchen würden vermutlich mit gleichen Wünschen auftreten. Das würde praktisch das Ende einer ordnungsmäßig funktionierenden Soforthilfeabgabe, damit aber auch der notwendigen Soforthilfeleistungen bedeuten. Derartige generelle Maßnahmen kann der Bundesfinanzminister in Form von Verwaltungsanordnungen überhaupt nicht treffen. Sie bedürften einer Änderung des bestehenden Gesetzes. Es muß vielmehr bei der bisher eingespielten und den berechtigten Belangen des wirtschaftlich besonders schwachen Teiles der Landwirtschaft hinreichend gerecht werdenden Handhabung verbleiben, nämlich der Einzelstundung auf Antrag


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    unter Darlegung der Verhältnisse im jeweils fraglichen Fall.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Bei der Prüfung der Wirtschaftslage ist selbstverständlich unter anderem auch der erforderliche Bedarf an Düngemitteln, gegebenenfalls auch ein unabweislicher Nachholbedarf als notwendiger Aufwand zu berücksichtigen. Dies ist bereits anläßlich der Anweisungen über die Behandlung von Stundungsanträgen im Rahmen des Erlasses vom 13. Februar 1950 hervorgehoben worden.
    Ich möchte und muß aber noch besonders auf den § 47 des dem Bundestag vorliegenden Lastenausgleichsgesetzentwurfes hinweisen. Danach darf bis zum Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes die Soforthilfeabgabe nicht mit der Begründung gestundet werden, daß die voraussichtlichen Leistungen an Vermögensabgaben niedriger sein werden. Auf diesen Grundsatz ist auch in dem Runderlaß vom 8. Dezember 1950 hingewiesen worden. Im übrigen ist auch der Fälligkeitstermin des 20. Mai 1951 bereits verstrichen, so daß eine generelle nachträgliche Maßnahme eine Privilegierung und Bevorzugung der säumigen Zahler bedeuten würde und diejenigen, die der gesetzlichen Vorschrift entsprechend ihre Raten pünktlich entrichtet haben, sich unter Umständen mit Recht benachteiligt fühlen würden.
    Drittens: Die Soforthilfeabgabe führt, wie die Bundesregierung nie verkannt hat, zu erheblichen Härten für gewisse Schichten der Abgabepflichtigen. Das gilt insbesondere wegen der rohen Grundsätze, die seinerzeit zum schnellen Vollzug des Gesetzes als notwendig anerkannt werden mußten, z. B. für das Verbot des Schuldenabzugs und des Abzugs der Altenteilslasten. Diese rohen Grundsätze können jedoch nur für eine beschränkte Zeit hingenommen werden. Infolgedessen bittet die Bundesregierung im Interesse gerade dieser Schichten, der wirtschaftlich schwachen Kreise der Abgabepflichtigen, das Hohe Haus, die Beratung über den Gesetzentwurf betreffend den Lastenausgleich zu beschleunigen und das Gesetz baldmöglichst zu verabschieden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das beste Mittel, den Härten, die sich aus der rohen Gestaltung des Soforthilfegesetzes zweifellos ergeben, abzuhelfen, ist eine möglichst rasche Verabschiedung des Gesetzentwurfes über den Lastenausgleich.

    (Abg. Kunze: Sehr richtig! — Beifall bei den Regierungsparteien.)