Ich werde mich bemühen, sofern mir das nicht allzu schwer gemacht wird.
Meine Damen und Herren, zur sachlichen Seite der Angelegenheit darf ich noch sagen: Ich bin mit meinen politischen Freunden seit der Debatte vom 1. März und erst recht seit der vom 12. April dieses Jahres, in der der Herr Bundesarbeitsminister seine Erklärung abgegeben hat, ununterbrochen sowohl mit dem Arbeitsministerium als auch mit dem Herrn Bundesfinanzminister in Verbindung geblieben, und wir haben unsererseits alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten benutzt, um die Herren immer wieder auf die Dringlichkeit der Vorlage hinzuweisen. Von der Dringlichkeit und von der Notwendigkeit dieser vom Parlament beschlossenen Erhöhung waren diese Herren
so wie wir ebenfalls überzeugt. Aber wenn es bis zur Stunde noch nicht zur Vorlage des Entwurfs gekommen ist,
dann liegt das eben daran, daß, wie alle Welt weiß, die Bundesregierung und damit auch wir, uns sehr ernste Sorgen darum machen müssen, wie der Haushalt des Jahres 1951/52 ausgeglichen werden
und wie den in steigendem Maße an den Bund herantretenden Anforderungen im Rahmen des Etats Genüge getan werden kann.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier auch an die Adresse der Menschen draußen sagen, daß wir, wie damals so auch heute, auf folgendem Standpunkt stehen — und da knüpfe ich an die Erklärung an, die Kollege Wuermeling damals abgegeben hat —: Es ist nicht möglich, daß man einmal ein Gesetz nach Art. 131, zum zweiten eine zwanzigprozentige Erhöhung der Beamtenbesoldung und andere Dinge in diesem Hause beschließt und daß die Ansprüche der Menschen, die sich nicht so deutlich vernehmbar machen können, wie das anderen Interessentengruppen möglich ist, bis zuletzt zurückgestellt werden, so daß sie schließlich vor der bangen Frage stehen, ob überhaupt noch Geld vorhanden wäre, ihre dringenden, lebenswichtigen Interessen zu berücksichtigen. Wir erklären heute, daß wir unter allen Umständen darauf bestehen, daß der Beschluß des Bundestages vom 1. März beschleunigt realisiert wird.
Nun zum Antrag der SPD im einzelnen! Auch dazu habe ich. in der Sitzung vom 12. April dieses Jahres unsere Auffassung und die der Regierungsparteien schon eindeutig zum Ausdruck gebracht. Ich darf mich im wesentlichen darauf beziehen. Es ist in der Tat so, daß wir, wenn wir heute den Antrag der SPD annehmen wollten, denselben Fehler machen würden,
der schon einmal begangen wurde und von dem, wie wir damals hier erklärt haben, wir uns ein zweites Mal freihalten möchten. Eine Verwirklichung dieses Beschlusses macht die Schwierigkeiten einer kommenden Sanierung und Reform der Sozialversicherung nur noch größer.
Wir möchten uns die Wege dazu nicht noch mehr verbauen.
Wenn die Zahlen, die mir bekannt geworden sind, richtig sind, dann bedeutet die Verwirklichung des Beschlusses allein in der Invaliden-und Angestelltenversicherung einen Aufwand von rund 52 Millionen DM im Monat. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich der Bund im ganzen befindet, wird wohl jeder vernünftige Mensch einsehen, daß die Erfüllung der Anforderungen immer schwerer oder letztlich unmöglich werden muß, wenn wir zu den heute schon vorhandenen Aufwendungen noch weitere hinzufügen., die also für diese beiden Monate über 100 Millionen DM ausmachen würden.
Wir von den Regierungsparteien sind deshalb der Auffassung, daß, damit der Beschluß vom 1. März nunmehr beschleunigt realisiert werden kann, der SPD-Antrag so abgeändert werden sollte, wie wir das auf Umdruck Nr. 182 beantragen. Wenn der Herr Bundesarbeitsminister soeben darauf hingewiesen hat, daß der Regierungsentwurf schon seit Wochen fertiggestellt ist und daß seine Durchführung über 1 Milliarde DM erfordert, so sind das Zahlen, die wir auch damals schon hier erörtert haben. Angesichts der Tatsache, daß der Entwurf seit Wochen fertig ist, und unter Bezugnahme auf die vom Herrn Bundesarbeitsminister soeben abgegebene Erklärung —daß man sich über die Deckungsvorlage innerhalb des Kabinetts quasi einig sei — muß ich sagen, daß wir nun erst recht die Durchführung des damaligen
Beschlusses durch die ganz beschleunigte Vorlage des Gesetzentwurfes fordern und erwarten.
Der Herr Kollege Freidhof hat kritisiert, daß in unserem Antrag für die Vorlage des Entwurfs ein Termin bis zum 15. Juni gesetzt worden ist. Ich darf darauf hinweisen, daß der SPD-Antrag das Datum vom 26. April 1951 trägt,
und in diesem Antrag ist als Termin für die Vorlage des Entwurfs der 20. Mai eingesetzt. Meine Damen und Herren von der SPD, wir sind bei unserer Terminstellung wahrscheinlich von den gleichen Überlegungen ausgegangen, die auch Sie bei Ihrem Antrag angestellt haben. Wir haben dabei die Zeit einkalkuliert, die dem Bundesrat nach den nun einmal geltenden Vorschriften für die Bearbeitung des Gesetzentwurfes zusteht. Infolgedessen sind wir zu dieser Terminbestimmung „15 Juni" gekommen. Daß das aber keine Benachteiligung der Rentner bedeuten soll, wird erwiesen durch den in Ziffer 2 unseres damaligen Antrages der Bundesregierung gegebenen Auftrag, eine durchschnittliche Erhöhung der Renten um 25 % mit Wirkung vom 1. Juni vorzusehen.
Meine politischen Freunde bzw. die Regierungsparteien, in deren Auftrag ich hier spreche, werden
an diesem Verlangen, das Gesetz zum 1. Juni in
Kraft zu setzen, unter allen Umständen festhalten.
Aus den von mir dargelegten Gründen bitte ich das Hohe Haus, unserem Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 182 zuzustimmen und den SPD-Antrag aus den mehrfach dargelegten Grün den abzulehnen.