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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951 5643 143. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5643D, 5644A, 5661D Eintritt des Abg. Franke in den Bundestag 5644A Eintritt der Abg. Frau Strohbach in den Bundestag 5644A Zur Tagesordnung 5644B, 5658D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5644B, C Lausen (SPD) 5644D Dr. Bertram (Z) 5645D, 5648B Schäffer. Bundesminister der Finanzen 5646B, 5647D, 5648C Dr. Koch (SPD) 5646C Brandt (SPD) 5646D Dr. Bucerius (CDU) 5647C Müller (Frankfurt) (KPD) 5649A Seuffert (SPD) 5649D Abstimmungen . . . . 5644C, 5645C, 5646B, D, 5648A, 5649D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 2209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 182) . . . . 5644B, 5650B Freidhof (SPD), Antragsteller 5650B, 5656A Storch, Bundesminister für Arbeit 5651D, 5655A Horn (CDU) 5652B, 5656C Renner (KPD) 5653D Willenberg (Z) 5655C Euler (FDP) 5657B Beschlußfassung 5657D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 164) 5658A Ausschußüberweisung 5658A Erste Beratung des von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart (Nr. 2214 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 2242 der Drucksachen) . . . 5658B Dr. Horlacher (CSU) 5658B Ausschußüberweisung 5658C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 181) 5658D Zur Geschäftsordnung: Bergmann (SPD) 5658D Even (CDU) 5659A Rückverweisung an den Ausschuß . . 5659A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nr. 2215 der Drucksachen) 5659A Neber (CDU), Antragsteller . . . 5659A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5660B Dr. Preiß (FDP) 5661C Ausschußüberweisung 5661C Nächste Sitzung 5061D Die Sitzung wird um 10 Uhr 6 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Rudolf Freidhof


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat sich in seiner 122. Sitzung vom 1. März dieses Jahres sehr eingehend mit der Sozialversicherung und mit der Erhöhung der Renten für die Invalidenrentner beschäftigt. Der damaligen Beratung in diesem Hause lagen drei Anträge zugrunde, der Antrag der SPD, der Antrag der DP und der Antrag der CDU/CSU.
    In dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion wird darauf hingewiesen, daß die Fraktion bereits am 29. Juli 1950 eine Anpassung der Leistungen in der Sozialversicherung an die Preisentwicklung gefordert hat. Außerdem verlangt dieser Antrag, daß die Regierung beauftragt wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Wünschen der Rentner entspricht. Es ist darin ferner gefragt worden, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um eine den Verhältnissen gerecht werdende Verbesserung der Leistungen auf allen in Betracht kommenden Gebieten der Sozialfürsorge durchzuführen. Schließlich wird gefragt, wann dieser Gesetzentwurf bzw. diese Maßnahmen in Kraft treten sollen. Auch in . dem Antrag der Fraktion der Deutschen Partei wird von der Regierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes verlangt, der diesen
    Wünschen der Sozialrentner Rechnung trägt. Ebenso fordert der Antrag der CDU/CSU-Fraktion von der Regierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die gesetzliche Rentenversicherung sanieren und eine den wirtschaftlichen Verhältnissen der Rentner angemessene Rentenerhöhung zusichern soll. Abs. 2 dieses Antrages besagt, daß die Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen im Durchschnitt um 25 % erhöht werden sollen. Gleichzeitig soll die Rentenhöhe stärker als bisher von der Anzahl der bisher entrichteten Beiträge abhängig gemacht werden.
    In dieser entscheidenden Sitzung vom 1. März, in der sich der Bundestag sehr eingehend mit den Rentnern beschäftigt hat, sind eine Reihe wichtiger Ausführungen gemacht worden. So hat die Frau Abgeordnete Kalinke ihren Antrag damit begründet, daß die augenblickliche Rente für die große Masse der Rentenempfänger in allen Sparten unzureichend ist und daß die Kaufkraft der Renten um mehr als die Hälfte geringer geworden ist. Auch der Herr Abgeordnete Arndgen von der CDU hat erklärt, daß dem Antrag auf Erhöhung der Renten kein Wort hinzugefügt zu werden brauche, er könne das unterstreichen, was seine Vorredner gesagt hätten. Schließlich hat der Herr Arbeitsminister erklärt: „Ich kämpfe seit Wochen mit dem' Bundesfinanzminister darum, daß er mir für den neuen Etat die Mittel zur Verfügung stellt, um die Dinge in ihrer Grundsätzlichkeit regeln zu können". Er hat hinzugefügt, daß kleine Pflästerchen nicht mehr ausreichten, es müsse eine neue Durcharbeitung dieser Versorgungsinstitutionen erfolgen.
    In der Sitzung des Bundestages am 1. März 1951 habe ich namens der sozialdemokratischen Fraktion einen Antrag eingereicht, der eine Erhöhung der Renten um 25 % ab 1. April 1951 vorsieht, und gebeten, über ihn im Plenum am selben Tage abzustimmen. Ich habe damals verlangt, daß dieser Antrag nicht dem Ausschuß überwiesen wird, sondern daß über ihn im Plenum des Bundestages sofort abgestimmt wird, damit die Rentner ab 1. April 1951 in den Genuß der Rentenerhöhung kommen können. Dieser Antrag ist dann in der Abstimmung abgelehnt worden. Dagegen ist der Antrag der CDU/CSU angenommen worden, der eine durchschnittliche Erhöhung der Renten um 25 % vorsieht. Wir haben seinerzeit dafür gestimmt. Ich habe aber damals bereits erklärt, daß bei den Rentnern dadurch, daß die Zeitungen geschrieben haben, die Renten würden um 25 % erhöht, Hoffnungen erweckt werden, denen wahrscheinlich eine schwere Enttäuschung folgen wird. Wir warten bis zum heutigen Tage darauf, daß die Regierung den damaligen Beschluß, die Renten um 25 % zu erhöhen, durchführt. Die Regierung hat ein Versprechen einzulösen. Sie hat in ihrer Regierungserklärung vom 24. September 1949 selbst erklärt, daß sie eine soziale Regierung sein will. Ich bin deshalb der Meinung, daß die Regierung die Verpflichtung hat, den Beschluß des Bundestages vom 1. März dieses Jahres möglichst rasch in die Tat umzusetzen.
    Wir haben nun folgendes erlebt. Vor einigen Wochen hat die Presse gemeldet, daß das Kabinett einige Beschlüsse gefaßt habe. In den Zeitungen ist folgendes als Überschrift veröffentlicht worden: „Beamtengehälter werden um 20 % erhöht — Rentner erhalten drei Mark Zulage pro Monat". Mit anderen Worten heißt das: Die Rentner er-


    (Freidhof)

    halten eine Erhöhung ihrer Renten um 10 Pfennig pro Tag.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Von uns bestreitet niemand, daß eine Neuregelung
    auch der Beamtengehälter erfolgen muß, nachdem
    die letzte Regelung der Beamtengehälter im Jahre
    1927 vorgenommen wurde. Auf der anderen Seite
    aber kommt es einer Verhöhnung der Invaliden
    gleich, wenn man den Invaliden gleichzeitig 3 Mark
    Erhöhung ihrer Renten anbietet.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dabei ist das Entscheidende, daß die Rentenerhöhung, wie damals gesagt worden ist,.. erst am 1. Juli in Kraft treten soll.
    Der Herr Abgeordnete Wuermeling hat seinerzeit bei der Beratung des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes erklärt, es sei für die CDU selbstverständlich, daß nach Regelung dieses Gesetzes auch die Rentenerhöhung durchgeführt werden müsse.

    (Abg. Dr Wuermeling: Sehr richtig! Dazu stehen wir auch! — Bravo-Rufe bei der SPD. — Abg. Renner: Bis zum Umfallen!)

    Verehrte Anwesende, wir haben in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. April 1951 einen Antrag eingebracht, nach welchem eine Vorauszahlung auf die Rentenerhöhung für die Invalidenrentner erfolgen soll. Unser Antrag ist damals abgelehnt worden. Wir haben jetzt erneut einen Antrag eingebracht, auf den ich gleich zu sprechen kommen werde. In der 134. Sitzung vom. 12. April 1951 hat sich aber doch einiges ereignet, das ich bei der heutigen Sitzung in das Gedächtnis zurückrufen möchte. Der Herr Bundesarbeitsminister Storch hat nach dem Protokoll damals folgendes erklärt:
    Ich habe am Dienstag dieser Woche dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich genau an die Beschlüsse dieses Hohen Hauses über die Erhöhung der Renten um 25 % anlehnt. Es ist selbstverständlich, daß der Herr Bundesfinanzminister sehen muß, wie er die finanzielle Grundlage für dieses Gesetz herbeizaubern kann, aber ich darf Ihnen sagen, daß sowohl der Bundeskanzler als auch alle anderen Minister auf dem Standpunkt gestanden haben, daß hier die größte Not herrsche und daß hier am schnellsten geholfen werden müsse. Ich habe die Hoffnung, daß dieses Gesetz möglichst bald diesem Hohen Hause vorgelegt werden kann.
    In derselben Sitzung ist unser Antrag auf eine Vorauszahlung abgelehnt worden. Der Herr Abgeordnete Horn von der CDU hat damals erklärt, nachdem der Herr Bundesarbeitsminister eben gesagt habe, daß dieser Gesetzentwurf möglichst bald vorgelegt werde, sehe er keine Notwendigkeit mehr, dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion zuzustimmen. Er hat aber hinzugefügt:
    Wir halten die Bundesregierung allerdings —
    das möchte ich mit allem Nachdruck sagen —
    an die jetzt vom Herrn Arbeitsminister abgegebene Erklärung gebunden. Wir würden es
    in den Regierungsparteien nicht hinnehmen
    können, daß die Vorlage jetzt noch über das unerläßlich notwendige Maß, das für die
    dringliche Bearbeitung erforderlich ist, hinaus
    verzögert wird.
    Die Bundesregierung hat bis zum heutigen Tag einen Gesetzentwurf nicht vorgelegt.
    Wir haben deshalb erneut den heute zur Debatte stehenden Antrag eingebracht, in dem erstens die Vorlage des seit 10 Monaten geforderten Gesetzentwurfs und zweitens verlangt wird, daß bis zur endgültigen Regelung der Renten rückwirkend ab 1. April an die Rentenempfänger ein Vorschuß von 15 DM monatlich, an die Witwen- und Witwer-Rentenempfänger ein solcher von 12 DM monatlich und an die Waisen-Renten-Empfänger ein solcher von 6 DM monatlich gezahlt wird. Das soll keine endgültige Regelung sein, diese Beträge sollen vielmehr lediglich Vorschüsse bis zur endgültigen Regelung durch den Gesetzentwurf darstellen.
    Nun liegt uns heute morgen auf Umdruck Nr. 182 ein Antrag der Regierungsparteien vor. Darin wird verlangt, daß die Bundesregierung den geforderten Gesetzentwurf bis zum 15. Juni J951 vorlegt. Weiter ist gesagt, daß der Beschluß betreffend Erhöhung der Renten um durchschnittlich 25 % ab 1. Juni 1951 wirksam werden soll. Meine Damen und Herren, die Teuerung tritt ja nicht erst am 1. Juni 1951 in Kraft, sondern die Teuerung besteht seit langer Zeit. Es bedeutet nach meiner Auffassung — ich möchte es gelinde sagen — einen Betrug an den Rentnern, nachdem man ihnen seit langer Zeit eine Erhöhung ihrer Renten versprochen hat, daß man jetzt den Termin vom 1. April auf den 1. Juni verschiebt, um so die Rentner für ein Vierteljahr um ihre erhöhten Rentenunterstützung zu bringen. Wir sind deshalb der Meinung, daß der Bundestag heute unseren Antrag annehmen sollte, den Rentnern einen Vorschuß zu gewähren. Ich brauche nicht von der Empörung zu sprechen, die draußen in den Kreisen der Rentner über die Beschlüsse des Bundestags herrscht. Wir meinen, nachdem alle Fraktionen am 1. März und auch am 12. April hier so warm für die Rentner eingetreten sind, bedeutet der Antrag, den die sozialdemokratische Fraktion eingereicht hat, eine absolute Verpflichtung des Bundestags. Ich möchte Sie bitten, es nicht nur bei den Worten zu belassen, sondern dafür einzutreten, daß unser Antrag angenommen wird und daß den Worten auch die Taten folgen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.
Storch, 'Bundesminister für Arbeit: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen, die soeben gemacht worden sind, habe ich folgendes zu sagen. Am 1. März dieses Jahres hat dieses Hohe Haus den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung möge baldmöglichst ein Gesetz zur Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung vorlegen. Ich darf Ihnen sagen, daß dieses Gesetz bereits seit vier Wochen fertiggestellt ist

(Hört! Hört! bei der SPD)

und daß in dieser Zeit in der Bundesregierung sehr ernste Verhandlungen über die Deckung der Ausgaben dieser Gesetzesvorlage geführt worden sind. Es handelt sich hier um eine Mehrausgabe aus Bundesmitteln, die in der Zukunft jährlich 1 Milliarde DM ausmachen wird. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß auch die Mitglieder dieses Hohen Hauses wissen, wie eminent schwer es ist, einen derartigen Betrag im Haushalt unterzubringen. Ich habe mir einmal die Auswirkungen des heute vorliegenden Antrages der Sozialdemokratischen Partei durchgerechnet und finde, daß hier eine Jahresleistung von 810 Millionen DM gefordert wird, ohne daß auch nur die geringsten Versuche gemacht


(Bundesarbeitsminister Storch)

werden, hierfür die Deckung anzubieten. Die antragstellende Partei weiß doch ganz genau, daß mit derartigen Beschlüssen nichts anzufangen ist, wenn dem Bundesfinanzminister nicht von diesem Hohen Hause auch die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben gegeben werden.

(Zuruf von der SPD: Unerhört ist das!)

— Das ist unerhört, sagen Sie! Es ist für jedes Parlament etwas Selbstverständliches, daß man, wenn man einen Antrag stellt, der eine Ausgabe von 810 Millionen DM verlangt, auch sagt, wo der Haushalt das Geld hernehmen soll. So kann man es doch draußen im Volke nicht machen.

(Sehr richtig! rechts.)

Ich habe Ihnen nur noch einmal zu sagen, daß nach den Verhandlungen, die in dieser Woche im Kabinett geführt worden sind, die Deckung, soweit man es überhaupt übersehen kann, als gesichert angesehen werden kann. Das Bundeskabinett wird Ihnen auf dem schnellsten Wege — ich hoffe, daß der Bundesrat auf seine dreiwöchige Frist zur Behandlung des Gesetzes verzichten wird — den Gesetzentwurf und die Deckungsvorlage vorlegen. Ich hoffe, daß dann die Parteien allgemein zusammen mit der Regierung die Versprechen einlösen, die sie den Rentnern gegeben haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Niebergall: Wer's glaubt, wird selig! Abg. Dr. Wuermeling: Dann würden Sie ja selig werden!)

— Diese Ungezogenheiten können Sie sich zu Hause erlauben oder dort, wo Sie hingehören.

(Zurufe von der KPD: Wir kennen diese Tour! — Verschiebebahnhof!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Horn.