Rede:
ID0114302200

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Metadaten
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    5. Abgeordnete: 1
    6. Müller.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951 5643 143. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5643D, 5644A, 5661D Eintritt des Abg. Franke in den Bundestag 5644A Eintritt der Abg. Frau Strohbach in den Bundestag 5644A Zur Tagesordnung 5644B, 5658D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5644B, C Lausen (SPD) 5644D Dr. Bertram (Z) 5645D, 5648B Schäffer. Bundesminister der Finanzen 5646B, 5647D, 5648C Dr. Koch (SPD) 5646C Brandt (SPD) 5646D Dr. Bucerius (CDU) 5647C Müller (Frankfurt) (KPD) 5649A Seuffert (SPD) 5649D Abstimmungen . . . . 5644C, 5645C, 5646B, D, 5648A, 5649D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 2209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 182) . . . . 5644B, 5650B Freidhof (SPD), Antragsteller 5650B, 5656A Storch, Bundesminister für Arbeit 5651D, 5655A Horn (CDU) 5652B, 5656C Renner (KPD) 5653D Willenberg (Z) 5655C Euler (FDP) 5657B Beschlußfassung 5657D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 164) 5658A Ausschußüberweisung 5658A Erste Beratung des von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart (Nr. 2214 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 2242 der Drucksachen) . . . 5658B Dr. Horlacher (CSU) 5658B Ausschußüberweisung 5658C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 181) 5658D Zur Geschäftsordnung: Bergmann (SPD) 5658D Even (CDU) 5659A Rückverweisung an den Ausschuß . . 5659A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nr. 2215 der Drucksachen) 5659A Neber (CDU), Antragsteller . . . 5659A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5660B Dr. Preiß (FDP) 5661C Ausschußüberweisung 5661C Nächste Sitzung 5061D Die Sitzung wird um 10 Uhr 6 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich hier an einen alten Satz: Warum soll man es einfach machen, wenn man es umständlich auch machen kann? Der Antrag Bertram bringt Umständlichkeiten hinein, die sehr bedenklich sind, weil sie praktisch bedeuten, daß das Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes in der jetzigen Form vielleicht um Wochen, vielleicht sogar um Monate verzögert wird. In seiner Begründung geht der Herr Antragsteller von einer falschen Voraussetzung aus.

    (Zuruf rechts: Wie immer!)

    Das Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes hat den Bundesrat bereits passiert; es ist dort grundsätzlich angenommen. In den Prozentsätzen, die der Bund für sich beansprucht und die der Bundesrat vorschlägt, besteht noch eine Divergenz von etwa 20 % gegenüber der Anforderung des Bundes.
    Meine Damen und Herren, das Kabinett hat bereits zu den Anregungen des Bundesrates Stellung genommen, und ich bedauere, daß infolge der Feiertage und eines technischen Versehens die Gesetzentwürfe mit der Stellungnahme des Kabinetts dazu dem Hohen Hause noch nicht zugegangen sind. Ich habe mich erkundigt; sie werden vom Bundeskanzleramt aus vermutlich heute noch dem Hohen Hause zugeleitet werden. Sie werden aus der Stellungnahme des Bundesrats und der Stellungnahme des Kabinetts ersehen, daß eine Gefahr für das Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht besteht. Die einzige Differenz ist, wie gesagt, die Differenz bezüglich der Höhe des Prozentsatzes, der vorerst nur 20 % der Anforderung entspricht. Ich bin der Überzeugung, daß, wenn der Bundestag eine klare Linie beibehält, das Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes an dieser Differenz bestimmt im Bundesrat nicht scheitern wird. Denn wer es zum Scheitern brächte, müßte die Verantwortung für das Scheitern des Ganzen übernehmen und damit auch die Verantwortung für


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    das finanzielle Chaos, das dann für beide Teile entstehen würde. Ich bin der sicheren Hoffnung und Erwartung, daß auch die Einigung über den Prozentsatz noch erfolgen wird, und glaube deshalb, daß ein Anlaß, das Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes zu verzögern, weil über das andere Gesetz im Bundestag und im Bundesrat in der letzten Lesung noch nicht abgestimmt worden sei, wirklich nicht besteht. Ich bitte daher, die Dinge nicht zu komplizieren, sondern möglichst rasch vorwärtszutreiben.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Müller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich wundere mich einigermaßen über den Antrag der Fraktion des Zentrums, der doch nichts anderes bezweckt, als dem Finanzminister Ländersteuern in die Kasse zu treiben, obwohl die Lage in den einzelnen Ländern doch bekanntlich alles andere als rosig ist. Die Pläne, die der Finanzminister ja schon seit längerer Zeit entwickelt hat, gehen doch darauf hinaus, den Ländern zumindest ein Drittel der ihnen gehörenden Einkommen-und Körperschaftsteueranteile wegzunehmen. Die Gründe dafür sind bekannt, und wir werden noch Gelegenheit nehmen, im einzelnen darauf zurückzukommen. Darüber aber, daß auf\\ diese Art und Weise, eben durch die Abschöpfung der den Ländern zustehenden Einkommen- und Körperschaftsteuern nichts anderes bezweckt werden soll — und darüber werden Sie sich ja hoffentlich mit der Zeit klar werden —, als das durch die 9,7 Milliarden Besatzungskosten im Haushalt des Bundes entstandene Defizit abzudecken, brauche ich keine weiteren Ausführungen mehr zu machen. Auf der anderen Seite steht doch ganz eindeutig fest, daß die finanzielle Lage in den Ländern alles andere als rosig ist.
    Gestatten Sie mir, gerade auf Grund der jetzigen steuerlichen Entwicklung auf einige wenige Tatsachen hinzuweisen. So hat z. B. der Finanzminister des Landes Hessen vor kurzem mitgeteilt, daß das Land auf Grund der Entwicklung der Steuern gegenüber den Gemeinden und Kreisen eine Reduzierung der Zuweisungen um etwa 18 Millionen wird vornehmen müssen. Die Stadt Frankfurt wird durch diese Reduzierungen ein Defizit von etwa 12 Millionen aufweisen. Die Lasten aus dieser Politik, die hier von der Bundesregierung im Interesse des Aufbringens der Besatzungskosten, d. h. im Interesse der Remilitarisierung diktiert werden, werden auf diese Art und Weise auf die Länder bzw. Kreise und Gemeinden abgewälzt.

    (Abg. Kunze: Da haben wir's!)

    Da hat zum Beispiel die sozialdemokratische Regierung in Hessen nunmehr an die Kreise und Gemeinden die Anweisung gegeben, den ihnen durch die Kürzung der Steuerüberweisungen entstandenen Ausfall durch die Erhöhung der örtlichen und der Kreisumlagen auszugleichen. Es wurde ihnen direkt die Anweisung gegeben, die Kreisumlagen zu erhöhen, die Steuern und die Abgaben in den Gemeinden und die Tarife für Gas, Wasser, Elektrizität sowie die Tarife für die Straßenbahnen usw. zu erhöhen.
    Das bedeutet also, daß durch diese Politik vom Bund aus — mit der Konsequenz der Wegnahme von ungefähr einem Drittel der Einkommen- und Körperschaftsteueranteile — die arbeitenden Menschen, die Gemeinden und die Kreise durch die Erhöhung ihrer Kreis- und Gemeindeumlagen, der
    Gebühren und Tarife gezwungen sind oder gezwungen werden sollen, die Mittel aufzubringen, die auf dem Wege über den Bund praktisch der Remilitarisierung und Aufrüstung zufließen; und dagegen wenden wir uns.

    (Große Unruhe.)

    — Ja, meine Damen und Herren, daß ein Teil von Ihnen das nicht begreifen will, ist mir angesichts der Tatsache, daß Sie ja mit den Plänen des Petersberges absolut einverstanden sind, durchaus verständlich. Ich kann mir absolut vorstellen, daß ein Deputierter des Petersberges hier, gleichgültig in welcher Form, von diesem Platz aus seine Ehre dareinsetzen wird, dem Petersberg zu erklären, daß er den letzten Groschen aus dem deutschen Volk herausholen werde, damit dieses deutsche Volk die Besatzungs- und damit die Aufrüstungskosten aufbringen könne.