Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich hier an einen alten Satz: Warum soll man es einfach machen, wenn man es umständlich auch machen kann? Der Antrag Bertram bringt Umständlichkeiten hinein, die sehr bedenklich sind, weil sie praktisch bedeuten, daß das Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes in der jetzigen Form vielleicht um Wochen, vielleicht sogar um Monate verzögert wird. In seiner Begründung geht der Herr Antragsteller von einer falschen Voraussetzung aus.
Das Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes hat den Bundesrat bereits passiert; es ist dort grundsätzlich angenommen. In den Prozentsätzen, die der Bund für sich beansprucht und die der Bundesrat vorschlägt, besteht noch eine Divergenz von etwa 20 % gegenüber der Anforderung des Bundes.
Meine Damen und Herren, das Kabinett hat bereits zu den Anregungen des Bundesrates Stellung genommen, und ich bedauere, daß infolge der Feiertage und eines technischen Versehens die Gesetzentwürfe mit der Stellungnahme des Kabinetts dazu dem Hohen Hause noch nicht zugegangen sind. Ich habe mich erkundigt; sie werden vom Bundeskanzleramt aus vermutlich heute noch dem Hohen Hause zugeleitet werden. Sie werden aus der Stellungnahme des Bundesrats und der Stellungnahme des Kabinetts ersehen, daß eine Gefahr für das Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht besteht. Die einzige Differenz ist, wie gesagt, die Differenz bezüglich der Höhe des Prozentsatzes, der vorerst nur 20 % der Anforderung entspricht. Ich bin der Überzeugung, daß, wenn der Bundestag eine klare Linie beibehält, das Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes an dieser Differenz bestimmt im Bundesrat nicht scheitern wird. Denn wer es zum Scheitern brächte, müßte die Verantwortung für das Scheitern des Ganzen übernehmen und damit auch die Verantwortung für
das finanzielle Chaos, das dann für beide Teile entstehen würde. Ich bin der sicheren Hoffnung und Erwartung, daß auch die Einigung über den Prozentsatz noch erfolgen wird, und glaube deshalb, daß ein Anlaß, das Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes zu verzögern, weil über das andere Gesetz im Bundestag und im Bundesrat in der letzten Lesung noch nicht abgestimmt worden sei, wirklich nicht besteht. Ich bitte daher, die Dinge nicht zu komplizieren, sondern möglichst rasch vorwärtszutreiben.