Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzes ist von Rednern verschiedener Fraktionen darauf hingewiesen worden, daß die Erhöhung der Einkommensteuer nicht erfolgen könne, ohne gleichzeitig sicherzustellen, daß die entsprechenden Beträge auch wirklich für die vorgesehenen Zwecke, nämlich für den Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Wenn wir heute und in der nächsten Woche auch in dritter Lesung das Gesetz beschließen, dann würden tatsächlich die Länder Nutznießer der hier zu erwartenden höheren Aufkommensbeträge werden.
— Die Länder können natürlich nicht von der Luft leben. Aber sie behaupten ja ihr entsprechendes Aufkommen.
Die Frage, die mit dem Antrag aufgeworfen wird, ist nur die: Wem soll das Mehraufkommen aus diesem Einkommensteueränderungsgesetz zufließen? Das Mehraufkommen ist aber nach den eigenen Erklärungen der Bundesregierung dazu bestimmt, die zusätzlichen Belastungen des Bundeshaushalts zu decken, da ja der Bund z. B. die sozialen und Kriegsfolgelasten auf sich zu nehmen hat. Wenn wir das Gesetz in dieser Form in zweiter und dritter Lesung annehmen, dann würde das Mehraufkommen nicht für den Bund gesichert bleiben, sondern zunächst den Ländern zufließen. Es ist richtig, daß die Bundesregierung ein Durchführungsgesetz nach Art. 106 zum Zwecke der teilweisen Inanspruchnahme von Teilen der Einkommen- und Körperschaftsteuer zugunsten des Bundes eingebracht hat. Dieses Gesetz liegt uns noch nicht vor, es ist aber im Bundeskabinett beschlossen und liegt dem Bundesrat vor. Über diese Fragen finden eingehende Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Bundesrat statt. Eine Einigung ist noch nicht erzielt worden. Wenn wir das Gesetz in Kraft treten lassen und nicht gleichseitig sicherstellen, daß auch das Mehraufkommen für den Bund zur Verfügung gestellt wird, dann ist, glaube ich, die Möglichkeit eines Scheiterns des Gesetzes nach Art. 106 sehr nahe gerückt. Daher bin ich der Ansicht, daß wir hier die neuen Einnahmen nicht rechtskräftig beschließen dürfen, bevor nicht auch ihre Sicherstellung für den Bund de jure erfolgt ist.
Das ist der Sinn unseres Antrags, nach dem wir das Inkrafttreten dieses Gesetzes verkoppelt wissen wollen mit dem Inkrafttreten des anderen Gesetzes nach Art. 106, das zur Zeit beraten und uns demnächst zugeleitet wird. Durch die von uns vorgeschlagene Fassung wird nur die Verkoppelung hergestellt, nichts mehr. Das, glaube ich, liegt im Interesse der Bundesfinanzen, und deshalb bitten wir Sie, unserem Antrage zuzustimmen.