Rede:
ID0114301200

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Metadaten
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    Vokabeln: 5
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Dr.: 1
    4. Bucerius,: 1
    5. bitte!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951 5643 143. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5643D, 5644A, 5661D Eintritt des Abg. Franke in den Bundestag 5644A Eintritt der Abg. Frau Strohbach in den Bundestag 5644A Zur Tagesordnung 5644B, 5658D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5644B, C Lausen (SPD) 5644D Dr. Bertram (Z) 5645D, 5648B Schäffer. Bundesminister der Finanzen 5646B, 5647D, 5648C Dr. Koch (SPD) 5646C Brandt (SPD) 5646D Dr. Bucerius (CDU) 5647C Müller (Frankfurt) (KPD) 5649A Seuffert (SPD) 5649D Abstimmungen . . . . 5644C, 5645C, 5646B, D, 5648A, 5649D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 2209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 182) . . . . 5644B, 5650B Freidhof (SPD), Antragsteller 5650B, 5656A Storch, Bundesminister für Arbeit 5651D, 5655A Horn (CDU) 5652B, 5656C Renner (KPD) 5653D Willenberg (Z) 5655C Euler (FDP) 5657B Beschlußfassung 5657D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 164) 5658A Ausschußüberweisung 5658A Erste Beratung des von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart (Nr. 2214 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 2242 der Drucksachen) . . . 5658B Dr. Horlacher (CSU) 5658B Ausschußüberweisung 5658C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 181) 5658D Zur Geschäftsordnung: Bergmann (SPD) 5658D Even (CDU) 5659A Rückverweisung an den Ausschuß . . 5659A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nr. 2215 der Drucksachen) 5659A Neber (CDU), Antragsteller . . . 5659A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5660B Dr. Preiß (FDP) 5661C Ausschußüberweisung 5661C Nächste Sitzung 5061D Die Sitzung wird um 10 Uhr 6 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Willy Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat Ziffer 6 des vorliegenden Änderungsantrags auf Umdruck Nr. 167 deshalb vorgeschlagen, weil wir uns von der Auffassung leiten lassen, daß das Land Berlin in alle wesentlichen bundesgesetzlichen Regelungen einbezogen werden muß. Angesichts der verfassungsrechtlichen Lage gibt es ja zunächst nur den Weg der Einbeziehung in jedes einzelne Gesetz, und zwar in der Form, daß dem Gesetz Geltung für Berlin verschafft wird, sobald das Abgeordnetenhaus von Berlin die Anwendung des Gesetzes gemäß Art. 87 der Berliner Verfassung beschließt. Wir hoffen, daß es vielleicht auf diesem Wege möglich sein wird, zu einer Lockerung und Aushöhlung jener Suspension beizutragen, durch die die alliierten Kontrollmächte das Inkrafttreten von Art. 23 des Grundgesetzes bis auf weiteres verhindert haben.
    Die Auffassung meiner Fraktion geht dahin, daß die Frage der Einbeziehung des Landes Berlin in dieses Gesetz und ähnliche Gesetze von der Frage


    (Brandt)

    des materiellen Inhalts des Gesetzes getrennt werden sollte. Wenn diese Einbeziehung im Berliner und im gesamtdeutschen Interesse liegt, dann wird sie auch um den Preis betrieben werden müssen, daß Berlin in gesetzlicher Hinsicht von den Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung in der Bundesrepublik nicht verschont bleibt. Meine Fraktion wird darum sinngemäß auch noch einen Artikel, wie er hier als § 5 a vorgeschlagen wird, bei den zu behandelnden Umsatzsteuer- und Ausfuhrförderungsgesetzen vorschlagen.
    Abgesehen von der politisch-staatsrechtlichen Seite handelt es sich darum, daß Westdeutschland und das Land Berlin ein einheitliches Währungs-und Wirtschaftsgebiet sind. Darum erscheint es uns unerläßlich, daß eine Angleichung an und eine Eingliederung in das Finanzsystem des Bundes erfolgt. Es handelt sich nicht um ein Novum; denn wir haben in einer Reihe von Gesetzen, die dieses Haus beschlossen hat — ich erinnere an das Wirtschaftssicherungsgesetz und an das Gesetz über die Besteuerung von Mineralöl —, bereits eine solche Einbeziehung vorgesehen. Die sozialdemokratische Fraktion ist allerdings der Meinung, daß eine solche Einbeziehung in bundesgesetzliche Regelungen — sie soll wo immer möglich erfolgen — den besonderen Schwierigkeiten Berlins Rechnung tragen und die Entwicklung der Berliner Wirtschaft fördern sollte, jener Berliner Wirtschaft, ohne deren Entfaltung der Widerstand gegen den östlichen Totalitarismus geschwächt werden müßte.
    Im vorliegenden Fall kommt diese Absicht dadurch zum Ausdruck, daß wir in Abs. 2 des vorgeschlagenen § 5 a eine Regelung wünschen, die dahin geht, daß die §§ 7 a und 7 e des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom Dezember vergangenen Jahres für Berlin bis zum 31. Dezember nächsten Jahres in Geltung bleiben sollen. Es dreht sich also dabei um jene beiden Paragraphen, die von der Bewertungsfreiheit für die Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter und für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude handeln.
    Zur Begründung dieser Sonderregelung darf ich nicht nur auf die in diesem Hause häufig dargelegte besondere Notlage des Landes Berlin verweisen, sondern auch auf die Tatsache, daß die Regelung gemäß §§ 7 a und 7 e des Einkommensteuergesetzes in der alten Fassung in Berlin erheblich später als im unmittelbaren Geltungsbereich des Grundgesetzes erlassen wurde. Es scheint daher billig, diese Regelung so zu treffen, wie sie hier vorgeschlagen wird. Die Fassung ist restriktiv gehalten, so daß die Möglichkeit des Ausschließens von Mißbräuchen gegeben ist.
    Nachdem gestern Ziffer 6 unseres Antrags auf Umdruck Nr. 167 eingereicht war, haben Besprechungen mit Kollegen aus den Regierungsparteien und auch mit Vertretern der Verwaltung stattgefunden. Aus diesen Besprechungen hat sich eine redaktionelle Neufassung des Abs. 2 von § 5 a ergeben. Diese redaktionelle Neufassung, die den Sinn der von uns vorgeschlagenen Regelung nicht verändert, ergibt sich aus dem Änderungsantrag, wie er von den Kollegen Dr. Bucerius und Dr. Tillmanns eingebracht worden ist. Abs. 1 des Antrags der Kollegen Dr. Bucerius und Dr. Tillmanns ist identisch mit dem Abs. 1 des sozialdemokratischen Antrags. Wir haben keine Bedenken, dem Abs. 2 in der von den beiden eben erwähnten Kollegen vorgeschlagenen redaktionellen Neufassung zuzustimmen.
    Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion zuzustimmen. Die sozialdemokratische Fraktion wird ihrerseits keine Bedenken haben, den Abs. 2 in der abgeänderten Form zu akzeptieren.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Bucerius, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die hier vorgeschlagene Regelung entspricht einem ganz besonderen Wunsch des Berliner Senats. Die Unterlagen hierzu sind in der letzten Sitzung des Berlin-Ausschusses, die in Berlin stattgefunden hat, erarbeitet worden. Es erweist sich bei dieser Gelegenheit, daß trotz mancher Umständlichkeiten und Kosten die Sitzungen von Ausschüssen in Berlin, vor allem die Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, von erheblicher Bedeutung sind. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, den Berlinern zu sagen, daß diese fruchtbare Arbeit, die sich wohl auch in Berlin ein gewisses Maß von Anerkennung erworben hat, auch in Zukunft fortgesetzt werden soll.
    Der Unterschied zwischen der Fassung des sozialdemokratischen Antrags und der unseren beruht in folgendem.

    (Unruhe und Zurufe.)