Rede:
ID0114300600

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
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    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Finanzen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951 5643 143. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5643D, 5644A, 5661D Eintritt des Abg. Franke in den Bundestag 5644A Eintritt der Abg. Frau Strohbach in den Bundestag 5644A Zur Tagesordnung 5644B, 5658D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5644B, C Lausen (SPD) 5644D Dr. Bertram (Z) 5645D, 5648B Schäffer. Bundesminister der Finanzen 5646B, 5647D, 5648C Dr. Koch (SPD) 5646C Brandt (SPD) 5646D Dr. Bucerius (CDU) 5647C Müller (Frankfurt) (KPD) 5649A Seuffert (SPD) 5649D Abstimmungen . . . . 5644C, 5645C, 5646B, D, 5648A, 5649D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 2209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 182) . . . . 5644B, 5650B Freidhof (SPD), Antragsteller 5650B, 5656A Storch, Bundesminister für Arbeit 5651D, 5655A Horn (CDU) 5652B, 5656C Renner (KPD) 5653D Willenberg (Z) 5655C Euler (FDP) 5657B Beschlußfassung 5657D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 164) 5658A Ausschußüberweisung 5658A Erste Beratung des von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart (Nr. 2214 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 2242 der Drucksachen) . . . 5658B Dr. Horlacher (CSU) 5658B Ausschußüberweisung 5658C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 181) 5658D Zur Geschäftsordnung: Bergmann (SPD) 5658D Even (CDU) 5659A Rückverweisung an den Ausschuß . . 5659A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nr. 2215 der Drucksachen) 5659A Neber (CDU), Antragsteller . . . 5659A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5660B Dr. Preiß (FDP) 5661C Ausschußüberweisung 5661C Nächste Sitzung 5061D Die Sitzung wird um 10 Uhr 6 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag gestellt, daß Zuschüsse und Darlehen, die nach Verkündung des Gesetzes ausge-


    (Dr. Bertram)

    zahlt werden, noch vor diesem Zeitpunkt als gegeben gelten sollen, wenn nachweislich bis zum Tage der Verkündung des Gesetzes das Bauvorhaben bereits eingeleitet und eine feste Zusage des Darlehens- oder Zuschußgebers erfolgt war. Die Einschränkung des § 7 c des vorliegenden Gesetzes dürfte nur dann gelten, wenn die Übergangsregelung entsprechend unserem Antrage getroffen worden ist.
    Die praktische Durchführung von Bauvorhaben erfolgt in der Regel so, daß wegen der entscheidenden Bedeutung der Zuschüsse und Darlehen und deren steuerlicher Behandlung für die Sicherstellung der Finanzierung zunächst feste Zusagen seitens der Zuschuß- und Darlehensgeber gemacht werden, die Zuschüsse und Darlehen aber erst nach Inangriffnahme des Baues, und zwar oft mit dem jeweiligen Fortschreiten des Baues in Raten gegeben werden. Die Bauherren und die Darlehensgeber haben sich darauf verlassen, daß 7 c für diese Bauvorhaben in der alten Fassung Anwendung finden würde. Würden wir jetzt das Gesetz in der Ausschußfassung annehmen, dann würden zahlreiche in Angriff genommene Bauvorhaben nicht zu Ende finanziert werden können. Aus dem Grunde glaube ich, daß wir es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgern gelten soll, diesen Bauherren schuldig sind, die Übergangsregelung entsprechend unserem Antrage in das Gesetz einzufügen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den gestellten Abänderungsantrag nicht anzunehmen. Ich darf darauf verweisen: § 7 c ist ja an sich aufrecht erhalten; er ist aber nur mit der Beschränkung auf eine Höchstsumme von 7000 DM aufrecht erhalten, die sich aus den Verhältnissen und Erfahrungen heraus, insbesondere wegen der Mißbrauchs-Erscheinungen als notwendig erwiesen hat. Die ganze Öffentlichkeit ist seit mehr als einem halben Jahre darüber unterrichtet, daß die Einschränkung dieses Betrages zu erwarten ist. Es ist kaum denkbar, daß irgendwelche Zusagen unter der Voraussetzung gegeben worden wären, daß diese Einschränkung nicht erfolgte. Ich glaube also nicht, daß sich jemand darauf berufen könnte, daß er in seinen geschäftlichen Dispositionen überrascht worden wäre.
    Der Antrag würde auf der anderen Seite, da er überhaupt keine Beschränkung — weder nach der Höhe noch nach dem Zweck — enthält, die Möglichkeit zu sehr weitgehenden Mißbräuchen bieten. Es ist gerade in der heutigen Zeit eine erste Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen Bestimmungen klar und gegen die Mißbräuche gerichtet zu fassen. Aus diesem Grunde bitte ich, den Abänderungsantrag abzulehnen.