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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe weder die Absicht, eine längere Rede zu halten, noch die Absicht, auf die „überaus bedeutsamen" Ausführungen meines letzten Herrn Vorredners zu antworten. Ich möchte zur Wiederversachlichung der Debatte lediglich unter einem andern Gesichtspunkt kurz Stellung nehmen,

    (Zurufe von der SPD)



    (Dr. Wuermeling)

    nachdem die Dinge von der Seite. der Familie her eben von unserer sehr verehrten Kollegin Frau Dr. Weber in ausgezeichneter Weise beleuchtet worden sind.

    (Lachen bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wenn wir Steuergesetze machen, pflegen wir übereinstimmend die Meinung zu bekunden, daß diese Steuergesetze sozial gerecht sein sollen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Eine Steuer pflegt dann sozial gerecht zu sein, wenn sie denjenigen stärker trifft, der besser in der Lage ist, Steuern zu zahlen. Wenn wir das Doppelverdienen,

    (lebhafte Zurufe von der SPD)

    an dem wir heute sozial- und arbeitsmarktpolitisch gar kein Interesse haben, dadurch prämieren, daß wir doppelverdienenden Eheleuten noch besondere steuerliche Vergünstigungen gewähren, machen wir keine soziale Steuergesetzgebung.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Eines ist doch klar: wenn in einem Haushalt zwei Menschen verdienen, sind sie leichter in der Lage, Steuern aufzubringen, als wenn es sich um zwei einzelstehende Personen handelt. Auch unter dem arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkt, daß wir gar kein Interesse daran haben, das Dopperlverdienen auch noch steuerlich zu fördern, bitte ich dieses Problem zu betrachten und für die Haushaltsbesteuerung einzutreten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, es ist in diesem Zusammenhang immer wieder der Versuch gemacht worden, den Art. 3 des Grundgesetzes in übertriebener Weise zu strapazieren. Demgegenüber möchte ich nur wiederholen, was hier schon mehrfach gesagt worden ist, daß Sie mit allen diesen Begünstigungen die Unterschiede zwischen Männern und Frauen niemals werden beseitigen können, weder in der natürlichen noch in der soziologischen Stellung der Geschlechter.

    (Zurufe von der SPD.)

    Wir müssen unsere Gesetze auf die Individualität, auf die Einzelpersönlichkeit abstellen. Wir kommen nicht darum herum, daß Männer und Frauen auch ihrer Individualität nach verschiedenartige Einzelpersönlichkeiten sind, wenn sie auch staatsbürgerlich die gleichen Rechte haben und haben müssen.

    (Zurufe des Abg. Dr. Greve.)

    Wenn es richtig wäre, was Sie sagen, daß die Haushaltsbesteuerung staatsbürgerlich ungerecht wäre und eine Benachteiligung der Frau bedeutete, dann müßte man auch sagen, es wäre staatsbürgerlich ungerecht, wenn Sie Kinderermäßigung geben; dann müßten Sie den kinderreichen Vater genau so behandeln wie den kinderarmen 'oder die kinderreiche Mutter genau so wie die kinderarme usw. Sie können die Dinge doch nicht in dieser mechanischen Weise überspitzen und schematisch alles über einen Kamm scheren wollen.
    Wir sind also der Meinung, daß aus sozialen Gründen, die auch Frau Kollegin Weber am Schluß ihrer Ausführungen angedeutet hat, die Haushaltsbesteuerung durchaus gerechtfertigt ist. Es ist ja keine Ausnahmegesetzgebung gegen die Frau. Es wird ja nicht nur die Frau, sondern in gleicher Weise der Mann getroffen. Die doppelverdienenden Ehegatten werden zusammen veranlagt und besteuert, weil sie eher als Alleinverdienende in der Lage sind, höhere Steuersätze zu bezahlen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, daß weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Ich schließe die Besprechung zu der Ziffer 10 a.
Ich erinnere daran, daß zunächst der weitestgehende Antrag, der auf Umdruck Nr. 179 Ziffer 3, § 1 Ziffer 10 a zu streichen, und dann der Antrag der Fraktion des Zentrums, Umdruck Nr. 176 Ziffer 3 zur Abstimmung stehen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP Umdruck Nr. 179 Ziffer 3 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Streichung sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste ist zweifellos die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag der Fraktion des Zentrums auf Umdruck Nr. 176 Ziffer 3.
Ich rufe auf Ziffer 11. Zu Ziffer 11 liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 167 Ziffer 3 und der Änderungsantrag der Fraktion des Zentrums Umdruck Nr. 176 Ziffer 4 vor. Wer begründet den Antrag der Fraktion der SPD?

(Zuruf.)

— Herr Abgeordneter Seuffert, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ziffer 11 des Gesetzentwurfs sieht eine Abänderung des § 32 des geltenden Einkommensteuergesetzes insofern vor, als sie einen sogenannten Plafond für hohe Einkommen einführt, wonach bei diesen die Steuer nicht mehr als 80% des Einkommens betragen darf. Wie hoch die Einkommen sind, für die das von Interesse ist, kann sich jeder selbst ausrechnen. Sie liegen bei mehreren Hunderttausend DM jährlich. Man spreche auch nicht davon, daß das nur sehr wenige Fälle seien, bei denen die Beseitigung dieser sozusagen Härte fiskalisch nicht ins Gewicht falle. Die Ziffer, die Ihnen die Begründung des Gesetzes bringt, nach der nämlich dieser sogenannte Plafond den Finanzminister immerhin 20 Millionen DM jährlich kostet, gibt Ihnen ein ungefähres Bild davon, wieviel derartige Einkommen es in Deutschland schon wieder oder noch gibt und in welchem Maße in diesen Fällen Steuergeschenke zugebilligt werden sollen.
    Wir lehnen diese Bestimmung ab. Wir lehnen sie unter anderem deswegen ab, weil Sie soeben beschlossen haben, zwar den Arbeiterfrauen, die gar nicht gern ihren Haushalt tagsüber im Stich lassen, um zur Arbeit zu gehen, 100 Millionen DM in einem Jahr — und in diesem Jahr noch 40 Millionen DM — abzunehmen

    (Zuruf von der Mitte: Das stimmt nicht! — Abg. Dr. Wuermeling: Wieso nur den Arbeiterfrauen? Es gibt doch auch sonst noch Mitverdienende)

    — .das dürfte der größte Teil sein, trauen Sie der Steuererfahrung, fragen Sie den Finanzminister, wo der Schwerpunkt liegt! —, dagegen den Beziehern von Einkommen in dieser Höhe ohne zwingenden Grund 20 Millionen DM zu schenken.
    Um dieser Auffassung unsere Auffassung gegenüberzustellen, haben wir Ihnen die Anträge zu § 32 nochmals vorgelegt, die Sie im letzten Jahr allerdings bereits abgelehnt haben. Wir machen Ihnen


    (Seuffert)

    mit diesen Anträgen deutlich, daß unsere Vorstellung von einem gerechten Aufbau der Einkommensteuer die ist: es ist weniger auf die Interessen der Spitzenbesteuerten und auf die dort auftretenden Härten das Augenmerk zu richten, sondern man muß zunächst einmal die gesunde und unumgängliche Grundlage des Existenzminimums, Idas jedem zukommt, im Auge haben. Dieses Existenzminimum, das bei den heutigen Verhältnissen ganz zweifellos nicht niedriger als 1500 DM jährlich liegt, muß man steuerfrei lassen. Auf dieser Grundlage muß sich die Steuerpflicht in einem System aufbauen, das es auf der einen Seite ermöglicht, familiäre und andere notwendige Begünstigungen jedem gleichmäßig zukommen zu lassen, indem ein Proportionalsatz eingeführt ist, und das auf der andern Seite die höheren und leistungsfähigen Einkommen durch eine stark progressiv gestaffelte Zusatzsteuer erfaßt. Wir befinden uns in einer Finanznot des Staates. Wir wissen, daß das nicht nur und nicht einmal überwiegend Schuld unordentlicher Staatsführung ist, daß es nicht, wie gewisse Vereine, ,die neuerdings eine große Propaganda entfalten, glauben machen wollen, nur leichtsinnige Ausgaben sind, sondern auch zwangsläufige Ausgaben, die als Finanzanforderungen an uns gestellt werden. Ich habe heute bereits einmal gesagt, daß in einer derartigen Lage die Erhöhung der Steuersätze das einzig richtige Mittel und dasjenige Mittel ist, das alle anderen Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland in dieser Lage und in dieser Zeit angewandt haben, das man aber aus gewissen Gründen der politischen Kombination in dieser Bundesrepublik anzuwenden sich ständig weigert. Um das richtig zu machen und um auch
    B) zu wissen, wen man belasten kann, muß man ein System schaffen. Wir legen Ihnen noch einmal unsere Vorstellungen von einem solchen System vor.
    Zu unserem Antrag gehört der Zusatzantrag, in dem wir uns über die Grundsätze der Tarifgestaltung ausgesprochen haben, die unserer Ansicht nach zu empfehlen sind. Wir empfehlen wiederholt, statt dieses Wirrwarrs vorn Angriffen, auf die jeweils gerade angreifbar erscheinende Bevölkerungsgruppe den Finanzbedarf des Staates in gesünderer Weise zu befriedigen, nämlich dadurch, daß man die im vorigen Jahr leichtsinnig gekürzten Steuersätze wiederherstellt, allerdings nur für diejenig'enEinkommen, die das vertragen können. Die Einkommen bis zu 6000 DM vertragen es bei den heutigen Lebenshaltungskosten nicht mehr.
    Wir machen Sie weiter wiederholt auf die sogenannte Tabelle B aufmerksam, die für die Einkommen bis zu 5000 DM immer noch die Bürgersteuer, eine Kopfsteuer, erhebt. Wir fordern Sie wiederholt auf, diese Tabelle B endlich verschwinden zu lassen.
    Das sind im Gegensatz zu dem von uns abgelehnten Regierungs- und Ausschußantrag unsere Anträge zu § 32 a.