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ID0114210400

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    Vokabeln: 7
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    7. Reismann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Gertrud Lockmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es tun mir leid, daß ich mich in ganz großen Gegensatz zu den eben gemachten Ausführungen stellen muß. Der Minister der Finanzen hat nämlich vor, den § 43 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu einem stillen Begräbnis zu bringen. Diese Maßnahme bedeutet eine Attacke auf die nach dem Grundgesetz bis zum 31. März 1953 abzuschließenden gesetzlichen Maßnahmen zur Schaffung der völligen Gleichberechtigung der Frau.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Stellt doch der § 43 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der bisherigen Fassung eine gewisse Gleichstellung der mitverdienenden Frau auf steuerlichem Gebiet dar. Wenn eine Ehefrau als Arbeitnehmer in einem dem Ehemann fremden Betriebe tätig war, war sie einkommen-steuerlich wie ein Mann gestellt, oder sie war einer unverheirateten Frau gleichgestellt. Insbesondere entfiel in diesen Fällen, wie ich noch später sagen werde, die ohnehin sehr angreifbare Haushaltsbesteuerung von Eheleuten.
    Dieser noch im Steuerrecht vorhandene Rest von Gleichberechtigung soll durch diese Reform auch noch still und leise beseitigt werden. Es muß festgestellt werden, daß die von der Bundesregierung beabsichtigte Streichung des § 43 an eine Rechtsentwicklung anknüpft, die 1934, also nach dem denkwürdigen Jahre 1933, schon einmal begonnen hat. Der § 43 hat nämlich seit 1925 schon verschiedene Wandlungen, man muß sagen, Konjunkturwandlungen durchgemacht. Immer dann, wenn man glaubte, den Arbeitsmarkt unter Steuerdruck regulieren zu können, geschah es über den § 43 der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung auf Kosten der mitverdienenden Ehefrau.

    (Sehr richtig! und Hört! Hört! bei der SPD.) Von 1925 bis 1934 waren' die Einkommen der mitverdienenden Ehefrauen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit von der Zusammenveranlagung ausgenommen. Im Jahre 1934 aber, als nachgewiesen werden sollte, daß die Arbeitslosigkeit überwunden war, wurde die uneingeschränkte Zusammenveranlagung der Ehegatten wiedereingeführt. Die damalige amtliche Begründung läßt erkennen, daß man damals die mitverdienende Ehefrau aus dem Arbeitsprozeß heraushalten wollte. Als man sie aber im Jahre 1941 wieder einmal als Arbeitskraft — sei es sogar durch Dienstverpflichtung oder sei es freiwillig — brauchte, besann man sich darauf, jetzt den Grundsatz der Zusammenveranlagung wieder aufzugeben und die mitverdienende Ehefrau wenigstens mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wieder aus der Zusammenveranlagung herauszunehmen. Hieran hat man mit dem § 43 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung bisher festgehalten.

    Anstatt nun diese Entwicklung in Verfolg der Verwirklichung des Grundgesetzes fortzusetzen, macht man wieder einmal kehrt, und zwar offensichtlich wiederum aus Gründen, von denen sich auch der Gesetzgeber von 1934 hat leiten lassen. Für den Bundestag aber muß bei jeder Gesetzesreform das Grundgesetz entscheidend sein, auch im Hinblick auf Art. 3 des Grundgesetzes. Es wäre nicht sinnvoll, ja es wäre eine bewußte Abkehr von Art. 3 des Grundgesetzes, wenn man ein Steuergesetz beschließen würde, das den Grundsatz der Gleichberechtigung der Frau mißachtet. Das Vorhaben der Regierung, die uneingeschränkte Zusammenveranlagung der Eheleute wiedereinzuführen, tut dies aber.
    Der gesetzliche Güterstand mit dem Verwaltungs- und Nutznießungsrecht des Ehemannes ist die Grundlage für die Zusammenveranlagung der Eheleute im Steuerrecht. Die tatsächlichen Verhältnisse lassen aber keinen Zweifel darüber, daß der gesetzliche Güterstand überlebt ist und die nach dem geltenden bürgerlichen Recht vertraglich zulässige Gütertrennung der anzustrebende eheliche Güterstand sein muß. Die Reform des bürgerlichen Rechts wird Gütertrennung als Voraussetzung haben müssen, wenn sie dem Grundgedanken des


    (Frau Lockmann)

    0 Art. 3 des Grundgesetzes gerecht werden will. Diese Rechtsentwicklung schließt ganz einfach auch die Gleichberechtigung der Frau im Steuerrecht ein.
    Der im Bundestag vorliegende Antrag auf Gesetzesänderung geht konsequent von diesem Grundsatz aus. Der Bundesminister hat nun errechnet, daß die Wiedereinführung der Zusammenveranlagung ein Steuermehraufkommen von jährlich 100 Millionen DM erbringen soll. Diese Summe soll allein von der mitverdienenden Ehefrau aufgebracht werden.

    (Lebhafter Widerspruch in der Mitte. — Abg. Dr. Wuermeling: Nein, von dem Gesamtverdienst der Ehepaare!)

    Es ist nicht nur eine steuerliche Ungerechtigkeit, sondern es kommt einer Bestrafung auf Grund der Verheiratung gleich,

    (erneuter Widerspruch in der Mitte)

    und es ist festzustellen, daß auf Grund dieses Umstandes die Heiratsfreudigkeit um ein wesentliches nachlassen könnte,

    (anhaltender Widerspruch in der Mitte)

    ganz im Gegensatz zu dem, was man zum Aufbau einer guten Familie braucht.
    Ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister fragen, ob er gewillt ist, sich für 100 Millionen DM die Gunst der verheirateten Frauen zu verscherzen,

    (Heiterkeit)

    und ich kann mir vorstellen, daß auch ein Bundesminister ohne die Gunst der Frauen nicht zu leben vermag.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Nach der Einkommenstruktur Westdeutschlands verdienten 1950 nur 7,6 % aller Erwerbspersonen mehr als 550 DM monatlich und nur 4,4 % mehr als 700 DM. Dieser Prozentsatz ist so klein, daß man ihn für steuerliche Überlegungen nicht einzustellen braucht. Alle Erwerbspersonen aber, die unter 550 DM monatlich verdienen, sind als Ehegatten zwingend darauf angewiesen, daß beide Teile in irgendeiner Form erwerbstätig sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man einen für eine Ehe wirtschaftlich guten Grund schaffen will und wenn man den Aufbau einer Ehegemeinschaft sichern will — unter ganz besonderer Betonung der Flüchtlingsfamilien und der Ausgebombten —, dann sollte man von solcher Maßnahme Abstand nehmen. Es ist eine staatsbürgerliche und steuerliche Ungerechtigkeit, gerade bei diesen' Personenkreis eine höhere steuerliche Leistungsfähigkeit zu unterstellen und die Einkünfte der Ehegatten durch Zusammenrechnung einer höheren steuerlichen Belastung zu unterwerfen, indem man die Ehegatten nicht getrennt veranlagt. Die Ehefrau als Hausmütterchen — und ich muß jetzt sagen: der Typ ist uns eigentlich eben vorgetragen worden —

    (Sehr gut! bei der SPD)

    im überlebten bürgerlichen Sinn dürfte doch nur noch in der Phantasie einer Generation bestehen, die auf Grund von Alter und gesellschaftlichem Herkommen nicht mehr in der Lage ist, umzulernen.
    Aus diesem Grunde bitten wir Sie, der Gesetzesänderung zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe soeben die Ausführungen der verehrten Frau Kollegin Weber sachlich absolut nicht verstehen können. Wenn sie z. B. glaubt, die Ehe dadurch besonders betonen und ehren zu können, daß sie die Ansicht vertritt, sie müsse besonders besteuert werden, dann geht das über meinen Horizont_ hinaus.

    (Sehr gut! beim Zentrum und bei der SPD.)

    Vom Kollegen Bertram ist doch ganz einfach dargelegt worden: wenn schon die Zusammenarbeit von irgendwelchen zwei Menschen nicht dadurch besonders bestraft wird, daß man sie zusammen in eine höhere Steuergruppe bringt, dann darf man doch die Ehe nicht dadurch bestrafen, daß man die Ehegatten bei der Besteuerung zusammen veranlagt. Ich verstehe absolut nicht, daß es die Frau Kollegin Weber für eine soziale Tat hält, wenn sie verlangt, daß die Ehe besteuert wird, und ich verstehe nicht, daß sie das im Interesse der Familie und Ehe für geboten erachtet. Wenn ich nicht der Überzeugung wäre, die Frau Kollegin Weber redete hier, ohne die Ausführungen des Kollegen Bertram verstanden zu haben, dann würde ich sagen: das ist eine böse Rabulistik, die sie hier betreibt. Vor allen Dingen würde ich auch empfehlen, die Ausführungen, die Kollege Bertram gemacht hat, ernst zu nehmen.

    (Zuruf: Wie steht es mit der Junggesellensteuer?)

    — Ja, wenn Sie glauben, daß nur der über eine Sache reden darf, der selber drinsteht, möchte ich Ihnen empfehlen, sich bei der Strafgesetzgebung jeder Mitwirkung zu enthalten oder vorher kriminell zu werden.

    (Heiterkeit.)

    Wenn die Ansicht von Frau Kollegin Weber durchgeht, können wir den Eheleuten nächstens sagen: Dafür, daß ihr nicht in wilder Ehe zusammenlebt, sondern geheiratet habt, werdet ihr bestraft; aber das beruht auf der „sozialen und christlichen" Einstellung der Freunde von Frau Weber.

    (Heiterkeit links. — Lebhafte Zurufe von der Mitte.)

    Wenn Sie, Frau Kollegin Weber, der Ansicht sind, man sollte helfen, würde ich Ihnen empfehlen, Anträge zu stellen, die es den verheirateten Frauen überflüssig erscheinen lassen, noch zu arbeiten.

    (Zuruf der Frau Abg. Dr. Weber [Essen].)

    Wir müssen uns doch vor Augen halten, daß durch
    diese Besteuerung gerade diejenigen am meisten
    getroffen werden, die es am wenigsten vertragen
    können, die am wenigsten Geld verdienen.
    Ich möchte doch bitten — es sei mir trotz des großen Altersunterschiedes, Frau Kollegin Weber, gestattet, dies zu sagen —, daß man mit größerem Ernst an diese Dinge herangeht.

    (Beifall beim Zentrum.)