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ID0114208700

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    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem geltenden Einkommensteuerrecht, das zu ändern wir im Begriffe sind,


    (Dr. Koch)

    waren die Ausgaben zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher, religiöser und wissenschaftlicher Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig. Dazu kam eine weitere Bestimmung unter dem Abschnitt Sonderausgaben, wonach die Ausgaben zur Förderung besonders anerkannter wissenschaftlicher Einrichtungen und zur Förderung besonders anerkannter mildtätiger Einrichtungen bis zur Höhe von insgesamt 10 vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2 vom Tausend eines Betrages, der sich nach besonderer Berechnung ergibt, abzugsfähig sind. Nun sieht die Änderung, die uns von der Bundesregierung vorgeschlagen ist und nach der diese beiden Bestimmungen zusammengefaßt werden sollen, vor, 'daß in Zukunft diese Ausgaben, darunter also auch die zuletzt genannten Ausgaben zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke und besonders anerkannter mildtätiger Einrichtungen nur noch mit einem Betrag von 5 vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig sein sollen. Das heißt also: in Zukunft ist insbesondere hier bei den wissenschaftlichen Zwecken lediglich noch die Hälfte der Ausgaben, die bisher abzugsfähig waren, abzugsfähig.
    Wir möchten zu diesem § 10b den Zusatzantrag stellen, daß sich für wissenschaftliche Zwecke der Vom-Hundert-Satz von 5 vom Hundert um weitere 5 vom Hundert erhöht. Ich glaube, es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn ich hier im einzelnen begründen wollte, welche Bedeutung die wissenschaftliche Forschung im Nachkriegsdeutschland und für die Zukunft unserer Wirtschaft und des ganzen Volkes hat. Ich glaube, wir können mit Recht sagen, daß die wissenschaftliche Forschung im Wiederaufbau unserer deutschen Wirtschaft eine Schlüsselstellung hat. Ich darf daran erinnern, daß die Universitäten ihren wissenschaftlichen Forschungszwecken nicht mehr im vollen Umfange gerecht werden können, weil sie wegen der angespannten Finanzlage auch in den Ländern zu einem großen Teil außerordentlich kläglich dotiert sind. Die große wissenschaftliche Grundlagenforschung in Deutschland wird insbesondere von den großen Forschungsgesellschaften betreut und betrieben. Ich nenne nur die Notgemeinschaft deutscher Wissenschaft, den Stifterverband der deutschen Wissenschaft, die Studienstiftung des deutschen Volkes und — in erster Linie vielleicht — auch noch die Max-Planck-Gesellschaft. Diese großen Gesellschaften sind aber bei ihrer Finanzierung im wesentlichen auf die steuerbegünstigten Spenden angewiesen.
    Es kommt noch ein anderer, äußerst wichtiger Grund hinzu, und hierin unterscheiden sich die Ausgaben für die wissenschaftlichen Zwecke von den anderen Ausgaben, die ich genannt habe. Die Ausgaben für Forschungen im eigenen Betrieb sind in jedem Fall und in jeder Höhe als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Gewinn abzugsfähig. Wenn wir also den bisherigen Satz ermäßigen, dann werden die Unternehmen, die etwas für die Forschung tun wollen, einen beachtlichen Teil dieser Ausgaben nunmehr im eigenen Unternehmen verwenden und nicht mehr diesen großen Forschungsgesellschaften zuwenden. Das aber würde eine Zersplitterung unserer Forschung bedeuten. Ich glaube jedoch, wir haben alles Interesse daran, auch auf dem Wege über steuerliche Begünstigungen dafür zu sorgen, daß unsere Forschung, die ja in erster Linie auch eine Grundlagenforschung sein muß, zusammengefaßt wird. Aus diesem Grunde stellen wir diesen
    Antrag. Wir bitten Sie, den Antrag anzunehmen und dabei vielleicht — wir müssen ja rechnen — zu bedenken, daß Ausgaben, wie sie hier begünstigt werden sollen, in der deutschen Wirtschaft letzten Endes hundertfältig wieder hereinkommen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Bei der letzten Änderung des Einkommensteuergesetzes vor unserer heutigen Beratung haben sich meine Freunde besonders eindringlich für die Erhöhung des Prozentsatzes von 5 auf 10 vom Gesamteinkommen eingesetzt, und zwar sowohl bei dem Punkt, über den eben der Kollege Koch gesprochen hat, als auch zugunsten der mildtätigen Zwecke. Als der Bundesfinanzminister uns die Vorlage machte, nach deren Begründung es nicht mehr möglich und auch nicht nötig sei, die 10 °/o zuzulassen, hat uns das zunächst eingeleuchtet. Denn wir wissen — es zieht sich durch das ganze Gesetz; Ihre Dreisäulentheorie, Herr Neuburger, will ich hier nicht nochmals wieder ausführen —, daß in bezug auf Abschreibungen und Sonderausgaben eine ganze Reihe von Möglichkeiten heute eben einfach nicht mehr durchzuhalten sind. Ich bin auch — das kann ich nur für meine Person erklären — der Meinung, nachdem ich den Wohlfahrtsverbänden sehr nahe stehe: man kann sich hinsichtlich der mildtätigen Zwecke mit 5 v. H. zufrieden geben. Denn wenn ein größerer Kreis von Unternehmern und Unternehmen von diesem Satz von 5 0/o Gebrauch macht, dann kommt eine Summe zusammen, mit der die Wohlfahrtsverbände außerordentlich zufrieden sein könnten. Angesichts der prekären finanziellen Situation, in der wir uns gegenwärtig befinden, sind die 5 v. H. für die mildtätigen Zwecke in der Tat das Höchstmögliche.
    Anders ist es — und da stimme ich dem Kollegen Koch zu — bei den wissenschaftlichen Zwecken. Es gibt eine Reihe von wissenschaftlichen Zwecken — ich darf vielleicht die Chemie erwähnen —, bei denen naturgemäß nur ein beschränkter Kreis von Personen oder Firmen dafür in Frage kommt, durch Spenden, wenn ich es mal so nennen darf, in Höhe eines gewissen Prozentsatzes ihres Einkommens oder Gewinns etwas zu tun, und zwar eine Aufgabe zu übernehmen, die man an sich schon mit gutem Grund dem Staat als die seinige auferlegen könnte; nicht in jedem Fall — es gibt auch eigensüchtige Zwecke! Daher ist es dann, wenn es sich um wissenschaftliche Zwecke handelt, in der Tat gut, den Unternehmen, die hierfür in Frage kommen, einen wirklichen Anreiz zu geben. Man kann ja einen strengen Maßstab anlegen. Das wird man auch tun, denn der Finanzminister hat keinerlei Anlaß, die Bestimmungen extensiv auszulegen. Und dieser Anreiz, meine Damen und Herren — das ist kein Widerspruch zur Finanzlage des Bundes! — ist heute nötiger als vor einem Jahr oder zu der Zeit, als wir die letzte Novelle beschlossen haben.

    (Abg. Dr. Pünder: Sehr richtig!)

    Ich glaube daher — ich spreche für mich persönlich, nachdem es nicht möglich war, sich mit der Fraktion abzustimmen —, daß wir im großen etwas Gutes tun würden, wenn wir dem Antrag der SPD hinsichtlich der wissenschaftlichen Zwecke zustimmten. Es wird — bedenken Sie die Ertrags-


    (Dr. Wellhausen)

    lage, die ja nicht gerade besser wird — nur ein sehr beschränkter Kreis sein, meine Damen und Herren! Nennen Sie mir jemanden, der das kann, der für solche wissenschaftlichen Zwecke, die ja nicht dem Spezialerzeugungsprogramm der Firma X, sondern, um bei meinem Beispiel zu bleiben, der chemischen Forschung allgemein zugute kommen, diese 10% von seinem Einkommen auszunützen in der Lage ist. Es wird nur sehr wenige Firmen geben, die dazu in der Lage sind; die aber sollten wir in der Tat des großen und guten Zieles halber begünstigen!

    (Beifall bei der FDP.)