Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem geltenden Einkommensteuerrecht, das zu ändern wir im Begriffe sind,
waren die Ausgaben zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher, religiöser und wissenschaftlicher Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig. Dazu kam eine weitere Bestimmung unter dem Abschnitt Sonderausgaben, wonach die Ausgaben zur Förderung besonders anerkannter wissenschaftlicher Einrichtungen und zur Förderung besonders anerkannter mildtätiger Einrichtungen bis zur Höhe von insgesamt 10 vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2 vom Tausend eines Betrages, der sich nach besonderer Berechnung ergibt, abzugsfähig sind. Nun sieht die Änderung, die uns von der Bundesregierung vorgeschlagen ist und nach der diese beiden Bestimmungen zusammengefaßt werden sollen, vor, 'daß in Zukunft diese Ausgaben, darunter also auch die zuletzt genannten Ausgaben zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke und besonders anerkannter mildtätiger Einrichtungen nur noch mit einem Betrag von 5 vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig sein sollen. Das heißt also: in Zukunft ist insbesondere hier bei den wissenschaftlichen Zwecken lediglich noch die Hälfte der Ausgaben, die bisher abzugsfähig waren, abzugsfähig.
Wir möchten zu diesem § 10b den Zusatzantrag stellen, daß sich für wissenschaftliche Zwecke der Vom-Hundert-Satz von 5 vom Hundert um weitere 5 vom Hundert erhöht. Ich glaube, es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn ich hier im einzelnen begründen wollte, welche Bedeutung die wissenschaftliche Forschung im Nachkriegsdeutschland und für die Zukunft unserer Wirtschaft und des ganzen Volkes hat. Ich glaube, wir können mit Recht sagen, daß die wissenschaftliche Forschung im Wiederaufbau unserer deutschen Wirtschaft eine Schlüsselstellung hat. Ich darf daran erinnern, daß die Universitäten ihren wissenschaftlichen Forschungszwecken nicht mehr im vollen Umfange gerecht werden können, weil sie wegen der angespannten Finanzlage auch in den Ländern zu einem großen Teil außerordentlich kläglich dotiert sind. Die große wissenschaftliche Grundlagenforschung in Deutschland wird insbesondere von den großen Forschungsgesellschaften betreut und betrieben. Ich nenne nur die Notgemeinschaft deutscher Wissenschaft, den Stifterverband der deutschen Wissenschaft, die Studienstiftung des deutschen Volkes und — in erster Linie vielleicht — auch noch die Max-Planck-Gesellschaft. Diese großen Gesellschaften sind aber bei ihrer Finanzierung im wesentlichen auf die steuerbegünstigten Spenden angewiesen.
Es kommt noch ein anderer, äußerst wichtiger Grund hinzu, und hierin unterscheiden sich die Ausgaben für die wissenschaftlichen Zwecke von den anderen Ausgaben, die ich genannt habe. Die Ausgaben für Forschungen im eigenen Betrieb sind in jedem Fall und in jeder Höhe als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Gewinn abzugsfähig. Wenn wir also den bisherigen Satz ermäßigen, dann werden die Unternehmen, die etwas für die Forschung tun wollen, einen beachtlichen Teil dieser Ausgaben nunmehr im eigenen Unternehmen verwenden und nicht mehr diesen großen Forschungsgesellschaften zuwenden. Das aber würde eine Zersplitterung unserer Forschung bedeuten. Ich glaube jedoch, wir haben alles Interesse daran, auch auf dem Wege über steuerliche Begünstigungen dafür zu sorgen, daß unsere Forschung, die ja in erster Linie auch eine Grundlagenforschung sein muß, zusammengefaßt wird. Aus diesem Grunde stellen wir diesen
Antrag. Wir bitten Sie, den Antrag anzunehmen und dabei vielleicht — wir müssen ja rechnen — zu bedenken, daß Ausgaben, wie sie hier begünstigt werden sollen, in der deutschen Wirtschaft letzten Endes hundertfältig wieder hereinkommen.