Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge rühren an die Grundlagen des gesamten Gesetzentwurfs.
Es ist bisher völlig unbestritten gewesen — auch in den Beratungen im Finanzausschuß —, daß der Wegfall, und zwar der völlige Wegfall des § 10 a einer der Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs ist. Wenn nun beantragt wird, ihn entweder mit einem geringeren Satz von 10 °/o oder zugunsten der Verfolgten und Vertriebenen wiederherzustellen, dann wird damit ein Kernstück aus der gesamten Gesetzesvorlage herausgebrochen, und der geschlossene Gedankengang, der diesem Entwurf zugrunde liegt, würde nicht mehr aufrechterhalten werden können.
Es ist schon so, daß bisher auf Grund des § 10 a in sehr weitgehendem Maße eine Selbstfinanzierung stattgefunden hat, und es ist die Überzeugung nicht nur der Bundesregierung, sondern darüber hinaus auch weiter Wirtschaftskreise, daß in der Situation, in der wir sind, diese Selbstfinanzierung auf einer Reihe von Gebieten nicht mehr in dem Umfang stattfinden kann, sondern daß zunächst dafür gesorgt werden muß, daß das nötige Kapital für die Versorgung der Grundindustrien — Kohle, Eisen, Stahl, Kraftwerke und Verkehrsträger — herangeschafft wird und — das gehört ja auch dazu — die Kapazität für sie freigemacht wird. Dem dient die Selbsthilfe der deutschen Wirtschaft, die über eine Milliarde innerhalb eines Jahres aufbringen will. Ich glaube, das muß zu diesen Gedankengängen an dieser Stelle auch einmal gesagt werden. Ich darf die Damen und Herren daher bitten, den Antrag auf Umdruck Nr. 174 abzulehnen.
) Bezüglich des Antrags auf Umdruck Nr. 177 darf ich sagen: es ist ja von dem Hohen Hause soeben beschlossen worden, den § 7 a gerade für die Kreise der Vertriebenen aufrechtzuerhalten. Ich kann mir eigentlich nicht denken, daß ein Flüchtlings- oder Vertriebenenbetrieb, sofern er überhaupt schon wieder einen nennenswerten Gewinn hat und von dem § 7 a Gebrauch macht, darüber hinaus noch in der Lage wäre, auch von dem § 10 a Gebrauch zu machen.
Ich darf noch eins dazu bemerken. Wenn wir hier eine zweite Sondervorschrift für die Vertriebenen machen, dann sind wir ja dabei, ein völlig separates Einkommensteuerrecht für die Vertriebenen aufzubauen.
Ich glaube, wir sollten uns umgekehrt bemühen, genau so, wie wir die Vertriebenen in die heimische Wirtschaft einbauen wollen, sie auf die Dauer auch den normalen Vorschriften des Steuerrechts zu unterwerfen, sobald sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.