Rede:
ID0114208100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Staatssekretär: 1
    7. des: 1
    8. Bundesfinanzministeriums.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um zu den beiden vorliegenden Anträgen und zu dem Ausschußantrag Stellung nehmen zu können, muß man sich zunächst einmal klarmachen, was mit der Streichung des § 10 a und der Umgestaltung des § 10 eigentlich geschehen ist. Diese Umgestaltung bedeutet, daß Sie für kleinere und mittlere Unternehmen — für die größeren Unternehmen hat der § 10 a behauptungsgemäß ja niemals ausgereicht; für diese größeren Unternehmen führen Sie auch den Plafonds von 80 % neu ein und wollen den § 32 a wenigstens in der allerdings unzulänglichen Form des § 32 b weiterführen — den § 10 a streichen. Das bedeutet allgemein erwünschtermaßen den Wegfall der Begünstigung der Selbstfinanzierung. Es bedeutet den Wegfall der Begünstigung der Zahlung von Lastenausgleichsabgaben — ein Punkt, den man sich immerhin überlegen müßte — und den Wegfall der Begünstigung dafür, daß man Beträge nicht aus dem Betrieb entnimmt, um die Schulden des Betriebes zurückzuzahlen oder z. B. an seine Kunden oder an seine Lieferanten Kredit zu gewähren; das letztere in einem Augenblick, in dem Sie Kreditrestriktio-


    (Seuffert)

    nen durchführen wollen — so schematisch, wie Sie etwas Derartiges durchzuführen pflegen, aber immerhin durchführen wollen —, die auch einen Erfolg erzielen sollen. In einem solchen Augenblick begünstigen Sie diese Dinge steuerlich nicht mehr. Ich zweifle sehr, ob die Rückzahlung der bekanntlich sehr hohen Schulden der Betriebe unter solchen Voraussetzungen in dem wünschenswerten Tempo und Ausmaß möglich sein wird.
    Was jetzt in § 10 vorgesehen ist, ist einschließlich seiner Erweiterungen kein Ersatz für das, was der § 10 a bisher geboten hat, ganz abgesehen davon, daß durch die Überführung von Mitteln aus dem Rahmen des § 10 a in den Rahmen des § 10 zwangsläufig die Kreditunterlagen der Betriebe gefährdet werden müssen. Ich weise noch einmal darauf hin, daß man derartige Maßnahmen, wie sie notwendig zu sein scheinen, um unerwünschte, unnötige und schädliche Investitionen einzuschränken, nicht treffen kann, ohne gleichzeitig ein wirkliches Investitionsprogramm und eine wirkliche Zielsetzung zu richtigen und ausreichenden Investitionen zu haben. Ich wäre in der Lege, Ihnen aus der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, die Sie wahrscheinlich kennen, noch mehr vorzulesen als z. B. nur den Satz, daß „sich diese Vorlage als eine eindeutige Schädigung der Grundlagen der einzelnen Unternehmen ohne Nutzeffekt für die Volkswirtschaft erweist", eine Stellungnahme, der ich mich vom volkswirtschaftlichen Standpunkt weitgehend anschließen möchte. Auf der anderen Seite hat der Gewerkschaftsbund eindeutig erklärt:
    Da die geplante Einschränkung der Selbstfinanzierung nicht automatisch entsprechende zusätzliche Fremdfinanzierungsmöglichkeiten schafft, vielmehr anzunehmen ist, daß die bisher investierten Selbstfinanzierungsmittel nunmehr zur Deckung der laufenden Haushaltsausgaben dienen, muß die staatliche Wirtschaftspolitik alles daran setzen, wenigstens den Umfang der bisherigen Investitionen zu halten und hierbei durch geeignete Lenkungsmaßnahmen vor allem die Finanzierung der volkswirtschaftlich vordringlichen Investitionen sicherzustellen.
    Genau das ist es, was wir in diesem Gesetz vermissen.
    Ich glaube wirklich, meine Damen und Herren, Sie befinden sich mit diesem Gesetz in Widerspruch zu so ziemlich allen Sachverständigen. Ich glaube nicht zuviel zu sagen und kein Geheimnis zu verraten, wenn ich behaupte, daß auch die Sachverständigen aus Ihren Reihen in diesem Hause diesem Gesetz gerade in dem Punkt, über den wir jetzt sprechen, mit den allergrößten Bedenken gegenüberstehen. Der Kernpunkt ist doch der: Wenn man akuten Steuerbedarf hat, wie etwa heute, so wird das richtige Mittel dazu sein, die Steuersätze zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Steuersystem, in dessen Rahmen man die Steuersätze erhöhen kann und dabei auch übersehen kann, Wen man dabei trifft und was man damit erzielt, statt nach der bisherigen Methode bei auftretendem fiskalischen Bedarf sich jeweils den schwächsten Teil auszusuchen, der meistens auch der wirtschaftlich schwächste ist. Beides, Erhöhung der Steuersätze und systematische Erneuerung des Steuerrechts, haben Sie aber hartnäckig abgelehnt.
    Auf der anderen Seite: Wenn man zu einer gewissen Umkehr in der Investitionspolitik kommt, so muß man ihr auch ein Positives entgegensetzen,
    d. h. man muß eine Wirtschaftspolitik treiben, die wirkliche Investitionssicherung und Investitionslenkung bedeutet und dabei das Anlage- und Ausbaubedürfnis der Unternehmen selbst auch berücksichtigt; denn auch Unternehmen haben ein Existenzminimum in bezug auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wenn man aber in der Art und Weise, wie es bisher betrieben worden ist, nach fiskalischen Gesichtspunkten vorgeht und sich daneben weigert, eine Wirtschaftpolitik zu betreiben, dann resultiert aus einem solchen Verhalten ein Gesetz wie das vorliegende. Das ist das Zusammenspiel: fiskalischer Bedarf und daneben die Tatsache, daß der Finanzminister keine Wirtschaftspolitik treiben und deswegen keine positiven Vorschläge machen kann, wie das in der Begründung eindeutig ausgesprochen ist. Dazu kommt weiter die Tatsache, daß wir einen Wirtschaftsminister haben, der, wie ich neuerdings gehört habe, sich öffentlich gerühmt hat, er sei stolz darauf, daß er keine Wirtschaftspolitik betreibt. An diesem Gesetz zeigt sich das Zusammenspiel eines planlosen Fiskalismus und entweder der Unfähigkeit oder des hartnäckigen Nicht-Wollens, überhaupt Wirtschaftspolitik zu treiben.
    Wir sind weit davon entfernt, die Schuld für all das, was wir vorzubringen haben, einseitig dem Finanzminister aufzubürden, der in dieser Beziehung nur das Opfer der Verpflichtung ist, eine Koalition durch fiskalische Maßnahmen zu stützen, die in Wirklichkeit längst nicht mehr regierungsfähig ist, sondern nur noch eine Abstimmungskombination darstellt, die von Sitzung zu Sitzung mühsam zusammengehalten wird.

    (Sehr gut! bei der SPD. — Lachen in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie auf eines aufmerksam machen. Aus der Begründung der Vorlage ersehen Sie, daß sich der Finanzminister durch den Wegfall des § 10 a einen Steuergewinn von 200 Millionen erhofft. Es ist jetzt von einer Regierungspartei beantragt, den § 10 a mit dem Satz von 10 % aufrechtzuerhalten. Ich schätze, daß das dem Steuerprogramm des Finanzministers mindestens 100 bis 150 Millionen DM kosten wird. Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß in derselben Begründung festgestellt ist, die Aufhebung der Grenze von 15 000 DM im § 10 koste 30 Millionen DM. Diese Aufhebung der Grenze ist lediglich im Hinblick auf den Wegfall des § 10 a beantragt und zu rechtfertigen versucht worden. Ich sehe noch keinen Antrag, daß man diese Grenze im § 10 nun wieder aufheben will. Man will also dem Finanzminister nicht nur die 150 Millionen DM — § 10 a —, sondern auch noch diese 30 Millionen DM — § 10 — wegnehmen. Ich wäre neugierig, zu hören, was der Herr Finanzminister dazu sagt.
    Wir werden den Anträgen, die in der Debatte gestellt worden sind, nicht zustimmen. Wir werden aber auch der Aufhebung des § 10 a in dieser Form nicht zustimmen können, weil diese halbe und deswegen schädliche Maßnahme nicht durch das ergänzt wird, was zu ihrer positiven und wirtschaftlich wirksamen Ergänzung notwendig wäre. Wir werden Ihnen die Verantwortung für diese widerspruchsvollen Dinge überlassen und uns bei diesem Punkt der Stimme enthalten.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge rühren an die Grundlagen des gesamten Gesetzentwurfs.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist bisher völlig unbestritten gewesen — auch in den Beratungen im Finanzausschuß —, daß der Wegfall, und zwar der völlige Wegfall des § 10 a einer der Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs ist. Wenn nun beantragt wird, ihn entweder mit einem geringeren Satz von 10 °/o oder zugunsten der Verfolgten und Vertriebenen wiederherzustellen, dann wird damit ein Kernstück aus der gesamten Gesetzesvorlage herausgebrochen, und der geschlossene Gedankengang, der diesem Entwurf zugrunde liegt, würde nicht mehr aufrechterhalten werden können.
    Es ist schon so, daß bisher auf Grund des § 10 a in sehr weitgehendem Maße eine Selbstfinanzierung stattgefunden hat, und es ist die Überzeugung nicht nur der Bundesregierung, sondern darüber hinaus auch weiter Wirtschaftskreise, daß in der Situation, in der wir sind, diese Selbstfinanzierung auf einer Reihe von Gebieten nicht mehr in dem Umfang stattfinden kann, sondern daß zunächst dafür gesorgt werden muß, daß das nötige Kapital für die Versorgung der Grundindustrien — Kohle, Eisen, Stahl, Kraftwerke und Verkehrsträger — herangeschafft wird und — das gehört ja auch dazu — die Kapazität für sie freigemacht wird. Dem dient die Selbsthilfe der deutschen Wirtschaft, die über eine Milliarde innerhalb eines Jahres aufbringen will. Ich glaube, das muß zu diesen Gedankengängen an dieser Stelle auch einmal gesagt werden. Ich darf die Damen und Herren daher bitten, den Antrag auf Umdruck Nr. 174 abzulehnen.
    ) Bezüglich des Antrags auf Umdruck Nr. 177 darf ich sagen: es ist ja von dem Hohen Hause soeben beschlossen worden, den § 7 a gerade für die Kreise der Vertriebenen aufrechtzuerhalten. Ich kann mir eigentlich nicht denken, daß ein Flüchtlings- oder Vertriebenenbetrieb, sofern er überhaupt schon wieder einen nennenswerten Gewinn hat und von dem § 7 a Gebrauch macht, darüber hinaus noch in der Lage wäre, auch von dem § 10 a Gebrauch zu machen.
    Ich darf noch eins dazu bemerken. Wenn wir hier eine zweite Sondervorschrift für die Vertriebenen machen, dann sind wir ja dabei, ein völlig separates Einkommensteuerrecht für die Vertriebenen aufzubauen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich glaube, wir sollten uns umgekehrt bemühen, genau so, wie wir die Vertriebenen in die heimische Wirtschaft einbauen wollen, sie auf die Dauer auch den normalen Vorschriften des Steuerrechts zu unterwerfen, sobald sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.