Rede von
Otto
Dannebom
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuß nahm in seiner Sitzung vom 13. April dieses Jahres zu dem Gesetzentwurf Stellung und verabschiedete ihn in der vorliegenden Fassung, also ohne Änderungen. Er ließ sich dabei von der Tatsache leiten, daß zwischen dem Arbeitsministerium und den beteiligten Organisationen sowie der Knappschaft Übereinstimmung über den Gesetzentwurf erzielt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuß war sich aber auch darüber klar, daß es notwendig ist, das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden, damit zwischen dem Tage der Verabschiedung und dem Termin des Inkrafttretens des Gesetzes, der nämlich nach dem Gesetzentwurf auf den 1. Oktober des vergangenen Jahres zurückdatiert werden muß, nicht ein so großer Zeitraum entsteht. In dem Ausschuß bestand weiter einmütige Auffassung darüber, daß durch eine schnelle Verabschiedung nun endlich die Härten und Ungerechtigkeiten b ei der Rentenberechnung gerade bei den alten Bergleuten beseitigt werden sollten. Der Ausschuß betonte aber ausdrücklich, und zwar einmütig, daß dieses zu verabschiedende Gesetz nichts mit einer allgemeinen Rentenerhöhung zu tun hat, daß diese Frage vielmehr in einem besonderen Gesetz und möglichst dringlich' von der Bundesregierung zu regeln sei. Ein Teil der alten Bergleute, besonders die, welche nach der Begründung der Regierungsvorlage in die Gruppe C fallen — und das sind nach Angaben der Regierung doch immerhin rund 72 000 Rentner und Witwen—, fallen jedoch nicht unter dieses Gesetz. Um nun auch diesen Alten gegenüber gerecht zu werden, kam der Ausschuß einmütig zu der Auffassung, die Regierung zu ersuchen, bei der Neuordnung der knappschaftlichen Rentenversicherung eine Regelung zu treffen, nach der die Renten, welche heute noch nach dem vor dem 1. Januar 1943 geltenden Recht gewährt werden, entsprechend der Verordnung vom 4. Oktober 1942 umzurechnen sind.
Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, dieser einstimmig angenommenen Entschließung zuzustimmen und das Gesetz im übrigen heute noch in der zweiten und dritten Lesung zu verabschieden.