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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Diese Trennung zwischen Notariat und Anwaltschaft ist im linksrheinischen Gebiet seit der napoleonischen Zeit Sitte. Dagegen wendet sich auch niemand. Das ist eine eingeführte berufsständische Teilung, die sich dort bewährt hat. Im rechtsrheinischen Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz dagegen ist diese Regelung, die durch Landesgesetz partikuläres Bundesrecht geworden ist und deswegen der Gesetzgebungsgewalt des Bundestages untersteht, sehr schwer zu ertragen. Diese Trennung der beiden Berufsstände hat nicht nur für die Angehörigen dieser Stände unangenehme Folgen. Aber das allein würde schon Grund genug sein. Es ist so, daß die Anwälte, die sich dort niedergelassen haben, darauf rechnen konnten, nach Ablauf einer gewissen Zeit auch das Notariat zu bekommen. Wenn


    (Dr. Reismann)

    man ihnen diese Anwartschaft nimmt, so verlieren sie damit einen wesentlichen Teil ihrer Existenzgrundlage. Sie haben sich nun einmal dort niedergelassen, haben sich dort eingerichtet, und nun soll ihnen, was sie vorher nicht erwarten konnten, diese Aussicht entfallen. Daraus ergeben sich schwere Notstände für die davon betroffenen, nämlich für die Rechtsanwälte, die sich dort niedergelassen haben und noch nicht Notar geworden sind.. Auf der andern Seite aber sind dort die Amtsgerichtsbezirke, für welche der einzelne Nur-Notar zugelassen werden sollte, nicht groß, nicht volkreich genug, um einen Nur-Notar zu tragen. Daraus ergibt sich die Konsequenz, daß dort entweder gar keine Notare oder nur solche, die nicht existenzfähig sind, die nicht ordentlich leben können, bleiben werden.
    Die Unzuträglichkeiten haben sich jetzt schon gezeigt. Es liegen Beschwerden von der Industrie- und Handelskammer des Bezirks Montabaur vor, also aus dem rechtsrheinischen Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz, die im einzelnen darauf hinweisen, daß es so nicht weitergehen kann und daß sich die Wirtschaft sehr benachteiligt fühlt. In zwei Amtsgerichtsbezirken, Nastätten und St. Goarshausen, ist z. B: nur ein Notar, und umgekehrt ist im Amtsgerichtsbezirk Nastätten überhaupt kein Anwalt, in St. Goarshausen ist nur einer, der in Nassau wohnt, mehrere Bezirke betreuen muß, der das aber nur deswegen kann, weil er ein pensionierter Beamter ist.
    Die Regelung, die durch die Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz eingeführt wurde, erscheint danach also schlecht erträglich sowohl für die Angehörigen der beiden beteiligten Berufsstände als auch für die Bevölkerung, der letzten Endes das Notariat dienen soll, als auch für die Rechtspflege. Denn es ist wirklich nicht erfreulich, wenn Notariatsakte, die schnell erledigt werden müssen — ich erinnere an Testamente oder Erbverträge, die gemacht werden müssen, oder Erklärungen, die binnen bestimmter Fristen abgegeben werden müssen —, nicht ausgeführt werden können, weil der nächste Notar zu weit weg ist. Es geht nicht an, daß ein Notar deswegen im ganzen Amtsgerichtsbezirk nicht vorhanden ist, weil er von der Praxis als Notar allein nicht leben kann, und umgekehrt ein Rechtanwalt nicht vorhanden ist, weil er von der Anwaltspraxis allein nicht leben könnte, während beides zusammen ausreichen würde.
    Wir bitten deswegen, diese Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz bezüglich der rechtsrheinischen Gebiete abzuändern. Ich bitte, den Antrag dem Rechtsausschuß zu überweisen, damit er dort einer genauen Prüfung unterzogen wird.


Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Altestenrat war der Meinung, daß dieser Gegenstand ohne besondere Aussprache erledigt und dem Rechtsausschuß überwiesen werden könnte. Ich glaube, das Haus schließt sich dieser Auffassung an. — Ich stelle das fest.
Den nächsten Punkt, Punkt 6 der Tagesordnung, hatten wir abgesetzt.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 129. Sitzung).

Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dannebom.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Dannebom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuß nahm in seiner Sitzung vom 13. April dieses Jahres zu dem Gesetzentwurf Stellung und verabschiedete ihn in der vorliegenden Fassung, also ohne Änderungen. Er ließ sich dabei von der Tatsache leiten, daß zwischen dem Arbeitsministerium und den beteiligten Organisationen sowie der Knappschaft Übereinstimmung über den Gesetzentwurf erzielt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuß war sich aber auch darüber klar, daß es notwendig ist, das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden, damit zwischen dem Tage der Verabschiedung und dem Termin des Inkrafttretens des Gesetzes, der nämlich nach dem Gesetzentwurf auf den 1. Oktober des vergangenen Jahres zurückdatiert werden muß, nicht ein so großer Zeitraum entsteht. In dem Ausschuß bestand weiter einmütige Auffassung darüber, daß durch eine schnelle Verabschiedung nun endlich die Härten und Ungerechtigkeiten b ei der Rentenberechnung gerade bei den alten Bergleuten beseitigt werden sollten. Der Ausschuß betonte aber ausdrücklich, und zwar einmütig, daß dieses zu verabschiedende Gesetz nichts mit einer allgemeinen Rentenerhöhung zu tun hat, daß diese Frage vielmehr in einem besonderen Gesetz und möglichst dringlich' von der Bundesregierung zu regeln sei. Ein Teil der alten Bergleute, besonders die, welche nach der Begründung der Regierungsvorlage in die Gruppe C fallen — und das sind nach Angaben der Regierung doch immerhin rund 72 000 Rentner und Witwen—, fallen jedoch nicht unter dieses Gesetz. Um nun auch diesen Alten gegenüber gerecht zu werden, kam der Ausschuß einmütig zu der Auffassung, die Regierung zu ersuchen, bei der Neuordnung der knappschaftlichen Rentenversicherung eine Regelung zu treffen, nach der die Renten, welche heute noch nach dem vor dem 1. Januar 1943 geltenden Recht gewährt werden, entsprechend der Verordnung vom 4. Oktober 1942 umzurechnen sind.
    Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, dieser einstimmig angenommenen Entschließung zuzustimmen und das Gesetz im übrigen heute noch in der zweiten und dritten Lesung zu verabschieden.