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    728. beruht.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern haben die Alten erzählt, sie wäre so heftig gewesen, daß die Gefallenen sich noch im Jenseits gegenseitig bekriegt hätten. Fast so heftig wie die Schlacht auf den Katalaunischen Feldern scheint der Wahlkampf in Niedersachsen am letzten Sonntag gewesen zu sein; denn noch drei Tage nachher kämpfen die Helden dieses Wahlkampfes auf der Tribüne des Deutschen Bundestages. Aber sie scheinen dabei zum Teil ganz übersehen zu haben, daß es in Deutschland nicht nur einen Nordwestdeutschen Rundfunk, sondern auch noch einige andere ganz beachtliche Rundfunkstationen gibt; denn der Nordwestdeutsche Rundfunk hat ja wohl den größten Teil der heutigen Reden ausgefüllt.

(Abg. Dr. Greve: Wenn die Deutsche Partei in Bayern wäre, würde sie auch gegen den Münchener Rundfunk vorgehen!)

— Ich habe den Vorzug, Ihren Rundfunk nicht zu hören, bin also auch nicht befugt, Kritik zu üben. Ich glaube, ich kann nach all dem, was man von anderen erzählt bekommt, froh sein, daß ich ihn nicht höre.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf den Kern der Dinge zurückkommen. Die Funkhoheit wird heute noch von den Alliierten ausgeübt, und das ganze Haus ist sich darin einig, daß dieser Zustand bald beendet und die Funkhoheit wieder auf deutsche Stellen zurückübertragen werden muß. Wenn und soweit hierzu ein Bundesrundfunkgesetz Voraussetzung sein sollte, wird es die Zustimmung auch der Christlich-Sozialen Union finden. Wir müssen aber betonen, daß ein Bundesgesetz über den Rundfunk noch nicht die Schaffung eines Bundesrundfunks bedeutet. Für den fehlen alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen. Das Fernmeldewesen ist nach Art. 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes Sache des Bundes und untersteht seiner ausschließlichen Gesetzgebung. Herr Kollege Dr. Besold hat gemeint, der Rundfunk sei bereits über das Fernmeldewesen hinausgewachsen und man könne ihn eigentlich nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen. Ich persönlich würde mich dieser Meinung gerne anschließen, und ich weiß, daß viele Fachleute der gleichen Meinung sind. Der Parlamentarische Rat ist aber anderer Meinung gewesen. Es war einhellige Auffassung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, daß der Rundfunk ein Teil des Fernmeldewesens sei.

(Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

Er hat es ja damals auch abgelehnt, einem Antrag des damaligen Abgeordneten und heutigen Innenministers Dr. Lehr zu entsprechen, Fachleute zur Beratung dieser Frage zuzuziehen, und hat sie aus eigener Sachkunde dahin entschieden, daß der Rundfunk Teil des Fernmeldewesens ist.
Im Parlamentarischen Rat ist aber auch deutlich ausgesprochen worden, daß sich dies einzig und allein auf die technische Seite und nicht auf die kulturell-organisatorische Seite des Rundfunks beziehen kann. Ich brauche nicht nur Herrn Geheimrat Laforet und seine Ausführungen im Parlamentarischen Rat zu zitieren; ich kann auch Herrn Kollegen Carlo Schmid nennen, von dem das Zitat stammt, das Herr Dr. Besold angeführt hat, daß man nämlich die Übertragung einer Beethoven-Symphonie nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen kann. Schließlich ergibt es sich aus der Natur des Rundfunks, dessen Aufgabe darin besteht, Kulturgut zu übermitteln und damit öffentliche Kulturpflege zu treiben, daß man ihn als Ganzes nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen kann. Sonst müßten Sie ja den geistigen Inhalt einer Sendung zur Funktion der Technik erklären, und das wird niemand in diesem Hause wollen, nicht einmal ein Vertreter mechanistischer Staatsauffassungen.
Wenn aber nur die technische Seite des Rundfunks — also diejenige Seite, die in unlöslicher Verbindung mit dem Funken selber als technischem Betrieb steht — Sache des Fernmeldewesens und damit nach dem Willen des Parlamentarischen Rates Sache der Bundesgesetzgebung ist, dann erstreckt sich auf alle übrigen Gebiete des Rundfunks die Gesetzgebung der Länder; denn nach dem Grundgesetz behalten die Länder sämtliche Rechte in Gesetzgebung und Verwaltung, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen worden sind. Der Bund ist nicht einmal befugt, ein Rahmengesetz über die kulturell-organisatorischen Fragen des Rundfunks zu schaffen.

(Sehr richtig! rechts.)

In dieser Beziehung ist er auf dem Gebiete des Films und auf dem Gebiet der Presse viel freier gestellt und hat er ein viel größeres Maß an Gesetzgebungsrechten als eben beim Rundfunk. Wenn ich dies feststelle, dann darf ich ausdrücklich betonen, daß die Gesetzgebung über alle Fragen der Organisation, über die Errichtung von Sendestationen, die Verleihung des Sende- und Empfangsgeräts, über alle Fragen der Programmgestaltung und der etwaigen politischen Kontrolle im Sinne des Verfassungsschutzes ausschließlich Landessache ist. Hier kann wirklich die Gesetzgebung der amerikanischen Zone Vorbild sein, in der für jedes Land ein eigener Sender besteht. Wenn kleinere norddeutsche Länder kein Interesse an einem solchen Sender haben, ist es ihnen überlassen, sich auf dem Wege des Verwaltungsabkommens mit anderen Ländern zum Betrieb eines gemeinsamen Senders zusammenzufinden. Man darf aber nicht den Ländern, die auf Grund eines gültigen Rundfunkgesetzes bereits einen Rundfunk haben, diesen wider ihren Willen nehmen.
Im übrigen glaube ich, daß heute die einhellige Meinung der Öffentlichkeit dahin geht, daß ein Staatsrundfunk weder in den Ländern noch im Bund erwünscht ist. Wir haben in der amerikanischen Zone eine weitgehende Selbstverwaltung. Davon sollte allerdings nicht die Frage betroffen werden, daß die Regierungen der Länder und des Bundes Gelegenheit haben müssen, das Volk über ihren Standpunkt zur Politik ausreichend zu in-


(Dr. Jaeger)

formieren. Ein Schutz der Verfassung nach der personellen und sachlichen Seite muß auch bei den Rundfunkstationen der Länder möglich sein.
Wenn nun aber schon Bedenken gegen die Schaffung eines Staatsrundfunks auf Länderebene bestehen, so müssen sich diese gegen einen Bundesrundfunk vervielfachen. Denn ein solcher Bundesrundfunk wäre ja in der Lage — wie es einst der Reichsrundfunk war –, die Meinung auf den Ätherwellen zu monopolisieren, selbst dann, wenn er von der Bundesregierung formell unabhängig wäre. Das wäre aber der Anfang jener Druckknopfpolitik, die uns schon einmal in die Katastrophe geführt hat. Wenn wir uns allerdings auf den Boden des Grundgesetzes stellen, dann ist es gar nicht möglich, daß eine solche Gefahr aufdämmert, weil eben der Funk nur Landesangelegenheit sein kann.
Es ist deshalb völlig unmöglich, einen Bundesrundfunkrat zu fordern — wie es der Vertreter der Deutschen Partei getan hat —, der die Programmgestaltung der Sender beeinflussen, kontrollieren oder regulieren soll. Dem müssen wir, schon weil es verfassungswidrig ist, energisch widersprechen. Ich darf allerdings auch betonen: Wenn der Bund eine Zuständigkeit nur für die technische Seite des Rundfunks hat, dann wundern wir uns, daß in der Bundesregierung ressortmäßig offenbar das Innenministerium zuständig ist; denn eigentlich kann hier nur das Postministerium zuständig sein.
Unabhängig von allen verfassungsrechtlichen Fragen will .ich aber nicht verkennen, daß der Bund im Hinblick auf den Osten auch gewisse gesamtdeutsche Aufgaben und im Hinblick auf die Welt auch gewisse außenpolitische Aufgaben im Äther hat und haben muß. Ohne heute im Rahmen der beschränkten Redezeit dazu Stellung zu nehmen, ob dies ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist, erscheint mir, wenn schon eine Lösung gefunden werden muß, als einzig tragbare Lösung die, daß neben die Landessender ein Bundessender tritt, der diese Aufgaben übernehmen könnte. Das würde den föderativen Charakter des Grundgesetzes nicht stören, würde auch die Rechte der Länder auf ihre Sender nicht beeinträchtigen und könnte doch dem Bund das geben, was er vielleicht aus gesamtdeutschen und außenpolitischen Gründen notwendig hat.

(Zuruf von der SPD: Wer soll den bezahlen?)

— Natürlich der Bund! Das kann er ja; wenn das Land Bayern sich einen Rundfunk halten kann, wird sich der Bund doch auch noch einen leisten können.
Abgesehen von dieser Frage glaube ich aber, daß ein Bundesrundfunkgesetz die Vertretung der deutschen Sender gegenüber dem Ausland auf internationalen Konferenzen und die Frage der Wellenverteilung zu regeln hätte. Die Frage der Wellenverteilung ist deswegen besonders kritisch, weil schon in der nationalsozialistischen Zeit der deutsche Rundfunk über sehr wenig Wellen verfügt hat, da ja der Reichsrundfunk gar kein Interesse daran hatte, viele Wellen zu haben; denn er wollte sowieso eine uniforme Meinung herstellen. Es läge also nur im Interesse der Bestrebungen der Besatzungsmächte, die Demokratie in Deutschland zu fördern, wenn sie sich dafür einsetzen wollten, daß wir weitere Wellen erhalten oder daß wenigstens ein Teil der von ihnen beschlagnahmten Wellen den deutschen Sendern zurückgegeben würde.

(Sehr gut!)

Das Bundesrundfunkgesetz hätte darüber hinaus das Verhältnis zur Post zu regeln. Es ist nicht naturnotwendig, daß der Rundfunk mit der Post gekoppelt ist. Es gibt Länder, in denen das nicht der Fall ist. Es gibt viele Länder, in denen die Gebühren, die die Post einsteckt, erheblich geringer sind als in der britischen und amerikanischen Zone. Aber es wird sich nach den Erfahrungen vor 1933 sicherlich bewähren, die technischen Angelegenheiten der Post zu übertragen. Die Einzelheiten mag man regeln. Diese Dinge also gehören dem Bunde; das übrige gehört den Ländern. Es wird allerdings vielleicht auch zweckmäßig sein, den Intendanten der Ländersender die Möglichkeit zu geben, in einem Ausschuß gleichberechtigt mit den Vertretern der Post auch dort mitzuwirken, wo es sich um die Frage der internationalen Vertretung, der Wellenverteilung usw. handelt. Sie haben schließlich ihre Aufgaben bisher nicht schlecht erfüllt; denn die Zusammenarbeit der westdeutschen Rundfunkstationen wird von allen Seiten als befriedigend geschildert. Außerdem ist es den Intendanten der amerikanischen Zone gelungen, die Auflagesendung der „Stimme Amerikas" auf eine vertragliche, kündbare, auf die Hälfte der Sendezeit beschränkte und außerdem sendezeitmäßig beliebig verschiebbare Sendung herunterzudrücken und damit einen Erfolg zu erzielen, den sicher auch andere Stellen nicht besser hätten erzielen können.
Wir schließen uns nun dem Antrag an, den Antrag der Deutschen Partei den Ausschüssen zu überweisen, insonderheit auch dem Rechtsausschuß, damit er die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Bundesrundfunkgesetzes prüft.
Eines möchte ich zum Schluß noch eindeutig betonen: Die Freiheit des Funks, die Art. 5 des Grundgesetzes zusichert, bleibt reine Theorie, wenn nur eine Meinung die Ätherwellen beherrschen und wenn nur e i n Träger des Rundfunkwesens in Deutschland bestehen sollte. Über der technisch notwendigen Einheitlichkeit auf den Gebieten der Wellenverteilung und des Technischen überhaupt dürfen wir nicht die geistige Vielfalt der deutschen Kultur übersehen, auf der einzig und allein die Kraft und die Bedeutung der deutschen Kultur beruht.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Müller.
    • Miller (Frankfurt) (KPD): Meine Damen und Herren! Es hatte zuerst den Anschein, als ob die Differenzen zwischen der DP und dem Nordwestdeutschen Rundfunk die Veranlassung für den Antrag der Deutschen Partei auf Vorlage eines Rundfunkgesetzes seien. Es hat sich aber inzwischen — und das bestätigt auch die Diskussion, das bestätigen insbesondere die Ausführungen der Redner der Regierungskoalition — herausgestellt, daß die eigentliche Aufgabe des Antrages der Deutschen Partei eine ganz andere ist, nämlich dem Herrn Adenauer und dem Bundespropagandaminister Herrn Kaiser durch das Rundfunkgesetz eine nicht nur organisatorisch-technische Handhabe, sondern auch ein Mittel zur politisch einheitlichen Ausrichtung und Direktive zu geben.

    (Abg. Mayer [Stuttgart: Nun ist es raus! — Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, daß das Einbringen dieses Antrages in der jetzigen Situation nicht zufällig ist, wurde auch in der Diskussion bereits bestätigt, als davon gesprochen wurde, daß die gespannte Situation es erforderlich mache, auch noch so kleine Differenzen und Nuancen, wie es bei der


    (Müller [Frankfurt])

    Auseinandersetzung mit dem NWDR geschieht, auszumerzen, um eine einheitliche Lenkung der deutschen Bevölkerung durch den Rundfunk zu erreichen. Die Regierung ist sich dabei auch absolut darüber klar, und ich glaube, auch wir wissen es alle, welche entscheidende Bedeutung der Rundfunk nicht nur für die Nachrichtenübermittlung, sondern auch für die Meinungsbildung hat.

    (Zuruf von der SPD.)

    Wenn in der Diskussion von der „Objektivität des
    Rundfunks" gesprochen wurde, so steht doch
    zweifellos fest, daß man auch im Nordwest-
    deutschen Rundfunk gegenüber dem Osten und
    gegenüber meiner Partei, der Kommunistischen
    Partei, eine so infame Hetze durchführt, daß die
    DP absolut gar keine Veranlassung hätte zu einer
    Auseinandersetzung mit dem Nordwestdeutschen
    Rundfunk. Und das betrifft ja nicht nur den NWDR.
    Greifen wir einen anderen Sender heraus, meinetwegen den hessischen. Dann stellen wir fest, daß der
    eine Kommentator, um nur ein Beispiel zu nennen,
    ein gewisser Herr Otto Herr, zwar eine deutsche
    Kennkarte in der Tasche hat, aber sonst absolut im
    amerikanischen Geist seine Sendungen und seine
    giftsprühenden Hetzreden gegen den Osten und
    gegen die Kommunistische Partei vom Stapel läßt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das hat er vielleicht in Leipzig gelernt!)

    In dieser Situation gerade will man eine Zentralisierung, eine einheitliche Ausrichtung und Orientierung sämtlicher Sender mit diesem Rundfunkgesetz, das hier verlangt ist, schaffen. Man bezweckt Einrichtung und Durchführung einer Zensur, obwohl das mit dem Grundgesetz in Widerspruch steht. Auch wenn mein Vorredner davon sprach, daß eine gewisse Einschränkung der „Stimme Amerikas", dieser üblen Hetzstimme, erreicht sein soll, ist es in der Praxis so, daß die gesamte politische Betätigung aller Sender nichts anderes ist als die Übertragung der „Stimme Amerikas" über alle Sender von früh um 6 Uhr bis abends um 24 Uhr mit dem Ziel, in dieser Situation unser Volk einzustellen und zu gewinnen für die Pläne der amerikanischen Milliardäre!

    (Zurufe.)

    Meine Damen und Herren, das ist der Zweck des Gesetzes, und dagegen wenden wir uns. Wir werden weder diesem Gesetz noch der Überweisung dieses Gesetzes zustimmen, weil, wie ich noch einmal feststellen möchte, die Absicht keine andere ist, als dieser Regierung Adenauer und Jakob Kaiser das Instrument zu einer noch schärferen Handhabung der Propaganda gegen den Osten und für den Krieg in die Hände zu geben!

    (Abg. Mayer [Stuttgart]: Die Trompete Moskaus hat getönt! — Zuruf rechts: Schluß! – Glocke des Präsidenten.)