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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hatte im Verlauf dieser Debatte doch leider den Eindruck, daß der mit so viel Rasanz geführte niedersächsische Wahlkampf hier heute seinen Ausklang feiert.

    (Heiterkeit.)

    Es ist zum Teil zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung gekommen. Man hat über Stellenbesetzungen, über Diäten des Rundfunks und kriminalistische Versuche des Rundfunks gesprochen, aber allzuwenig über das Bundesrundfunkgesetz und über die Dinge, die in diesem Zusammenhang der Regierung vielleicht vorgeschlagen werden könnten. Ich will daher versuchen, in der Art einer Diskussion darüber zu sprechen, wie man sich die Neuordnung des deutschen Rundfunkwesens in den Kreisen der FDP-Fraktion denkt, für die hier zu sprechen ich die Ehre habe.
    Ich möchte zunächst die verfassungsrechtliche Situation kurz streifen. Ihnen, Herr Kollege Dr. Besold von der Bayernpartei, muß ich leider sagen, daß Sie die Protokolle des Parlamentarischen Rates schlecht gelesen haben.

    (Zustimmung bei der FDP.)



    (Dr. Mende)

    Es ist kein Zufall, daß der Rundfunk zum Beispiel nicht in Art. 75 erwähnt ist; in den Rahmenvorschriften des Bundes sind nur Presse und Film genannt. Herr Kollege Renner, der sich ja als ein gewisser Meister parlamentarischer Zwischenrufe nicht nur hier, sondern auch im Parlamentarischen Rat schon bewährt hat, hat auf die Frage: „Wo kommt der Rundfunk hin?" im Rahmen der Debatte um Art. 75 den Zuruf eines anderen Abgeordneten bekommen: „Der ist ja bereits in Art. 73, im Post- und Fernmeldewesen erfaßt". Sie sehen also, daß man damals ohne Widerspruch von irgendeiner Seite im Parlamentarischen Rat Post- und Fernmeldewesen sehr extensiv ausgelegt hat. Die Trennung, die auch der Herr Minister vorgenommen hat, eine ganz klare Scheidung in das Technische und das sogenannte Geistige, läßt sich nicht durchführen; denn der Rundfunk ist schließlich eine Institution besonderer Art. Sie können nicht eine so schematische Zäsur machen.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß Art. 73 Ziffer 7 dem Bunde eine weitgehende Vollmacht im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebung gibt. Sie sehen ja selbst an Ihrem Antrag betreffend Radio München, wie sehr Sie die Hilfe des Bundes nötig haben und wie wenig Sie allein auskommen können. Wenn ich boshaft wäre, würde ich sagen: Der Kopenhagener Wellenplan hat auch etwas Gutes gehabt; denn er hat wenigstens das erreicht, was in Bayern bisher niemand erreicht hat, nämlich viele bayerische Hörer mit den Kommentaren von Walter von Kube ab und zu zu verschonen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren! Es ist wohl selbstverständlich — und es denkt in diesem Raume keiner anders —, daß die besatzungsatmosphärisch entstandene Situation des Rundfunks von 1945 endlich unter deutscher Verantwortung geändert werden muß.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Man kann sich da nicht auf die Länder berufen. Ich rufe Ihnen auch hier, Herr Kollege Dr. Besold, ein Wort zu, das im Parlamentarischen Rat ausgesprochen wurde: die Entstehung der Länder — jedenfalls mancher Länder — ist mehr originell als originär. Ich spreche nicht von Bayern. Ihnen gestehe ich das Recht zu, sich auf Reservate zu berufen, wie Sie es getan haben. Aber wollen Sie jedem der verschiedenen Zufallsländer seinen eigenen Sender und seine eigene Kulturpolitik geben, Herr Besold? Die Tatsachen sind doch über diese Lösung von 1945 längst hinweggeschritten.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Wir geben Ihnen zu dem Bundesrundfunkgesetz eine ganze Anzahl von Empfehlungen. Wir möchten nicht, daß der Entwurf der Intendanten vom 29.9. 1950 etwa der Rahmen für den Entwurf der Bundesregierung wird. Wenn ich diesen Entwurf der Intendanten der deutschen Sender mit einem Schlagwort umreißen soll, so möchte ich sagen: Jedem Intendanten seinen eigenen Sender! Denn so ist der Entwurf aufgebaut. Er beschränkt die Einwirkungen des Bundes auf das rein Technische. Er will in § 16 einen Rundfunkbeirat schaffen. Er will in § 17 die Befugnisse des Rundfunkbeirats so festsetzen, daß der Bund in Rundfunkangelegenheiten lediglich beratend mitwirkt. An internationalen Verhandlungen der Bundesregierung ist der Rundfunkbeirat zu beteiligen; bei der Festsetzung der Genehmigungsbedingungen und der Vorschriften für
    Überwachung der Rundfunkempfangsanlagen wirkt er nach Maßgabe der anderen Paragraphen mit. Das scheint uns in bezug auf die Möglichkeiten des Bundes, im Rundfunkwesen tätig zu werden, wesentlich zu wenig zu sein.
    Nun wird die grundsätzliche Frage auftauchen: Wollen wir eine Zerschlagung des Rundfunks in Landessender oder wollen wir leistungsfähige Sendegesellschaften? Die FDP ist der Auffassung, daß es nicht richtig wäre, bestehende starke Sendegesellschaften wie z. B. den NWDR zu zerschlagen und einen Landessender Nord und einen Landessender West zu schaffen. Sie hält vielmehr die Zusammenfassung einiger Sender in eine Sendegesellschaft für viel richtiger, weil eben eine solche Zusammenfassung leistungsfähiger ist. Des weiteren läßt sich auf diesem Wege die Wellensituation optimaler ausnutzen. Auch hier verweise ich auf Ihren eigenen Antrag. Sie brauchen ja gerade die Hilfe der anderen, um für München eine bessere Welle zu bekommen. Gerade der Fall München beweist, daß eben nur Sendegesellschaften die uns leider zur Verfügung stehenden schlechten Wellen so optimal wie möglich einsetzen können. Ich möchte noch erwähnen, daß nur leistungsfähige Sendegesellschaften auch Forschungsarbeit betreiben können. Hier verweise ich auf den großen Abstand, den wir leider Gottes gegenüber dem Ausland haben. Im Fernsehen ist uns das Ausland zehn Jahre, im Amateurfunk vielleicht zwanzig Jahre voraus. Auch dieses Programm kann nicht von finanzschwachen kleinen Sendern, von Landessendern durchgeführt werden. Es bedarf hier der leistungsfähigen Zusammenfassung. Nicht zuletzt ist auch die Repräsentation gegenüber dem Ausland eine deutsche Angelegenheit, Herr Kollege Seelos, und nicht eine bayerische, pfälzische, niedersächsische, bremische oder hamburgische.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Wie soll nun aber diese Organisationsform aussehen? Hier möchte ich etwas auf den NWDR eingehen. Ich möchte dabei nicht die Fortsetzung jener Auseinandersetzung, von Angriff und Gegenangriff, die wir eben hörten, praktizieren. Der NWDR ist durch ein Statut ins Leben gerufen worden, oder besser: seine Körperschaft ist durch die Militärverordnung Nr. 118 am 19. August 1949 ins Leben gerufen worden —, also allzu rasch und allzu eigenartig kurz vor der Konstituierung der Bundesorgane. Er soll parteipolitisch frei sein. Ja, meine Damen und Herren, ist er es denn? Hier kommen wir zum Kernpunkt der NWDR-Auseinandersetzung. Der NWDR ist leider nicht parteipolitisch frei, weil seine beiden Gremien, nämlich der Hauptausschuß und der Verwaltungsrat, nach parteipolitischen Gesichtspunkten besetzt werden müssen. Warum? Der Hauptausschuß besteht aus 16 Mitgliedern, darunter die vier Ministerpräsidenten und die vier Kultusminister. Es ist doch bekannt, daß Ministerpräsidenten und Kultusminister politische Exponenten sind. Auf dem Umwege über die Ministerpräsidentschaft und die Ministerien kommt also doch ein parteipolitischer Exponent in den Hauptausschuß. Von den sieben Persönlichkeiten des Verwaltungsrats sind ebenfalls sechs exponierte politische Persönlichkeiten. Entweder muß hier die gesamte politische Struktur in der britischen Zone — verzeihen Sie mir noch einmal das Zonendenken — beteiligt werden, entweder müssen alle in den Landtagen vertretenen Parteien in Hauptausschuß und Verwaltungsrat mitsprechen können, oder es darf überhaupt keine partei-


    (Dr. Mende)

    politisch exponierte Persönlichkeit, auch nicht auf dem Umwege über den Ministerpräsidenten, in den Hauptausschuß und den Verwaltungsrat hinein.
    Zur Frage der politischen Sendung. Vielleicht ist hier an eine Art Selbstkontrolle zu denken. Ich weiß, daß der NWDR selbst die Einrichtung eines Senats plant. Natürlich kann diese Selbstkontrolle immer erst nach den Sendungen tätig werden, aber ich könnte mir denken, daß ein siebenköpfiger Senat in der Lage wäre, bei Streitfällen zu klären, ob diese oder jene politische Richtung benachteiligt ist. Mir sagte unlängst ein von mir hochgeschätzter und hier genannter Rundfunkkommentator: Die eine politische Partei hält uns das linke Nasenloch zu, die andere das rechte, die dritte den Mund, der Verwaltungsrat hält uns die Hände fest, und dann sollen wir noch arbeiten! Im Sinne einer besseren Rundfunkarbeit gilt es, den Rundfunk weitestgehend von den parteipolitischen Einflüssen aller Art zu befreien. Vielleicht ist ein solches Organ der Selbstkontrolle — natürlich nur für die politische Sendung — die richtige Institution.
    Nun zur Einschaltung der Bundesregierung. Herr Kollege Brunner, wir sind in vielen Dingen, gerade in Rundfunkangelegenheiten, gleicher Meinung. Sie können aber der Bundesregierung in so hochgespannten politischen Zeiten nicht das Recht absprechen, vom Rundfunk Gebrauch zu machen, wenn es gilt, die Bevölkerung schnell aufzuklären oder eine Panikstimmung zu verhindern. Selbstverständlich ist es auch ein Recht der Opposition, zu Wort zu kommen. Ich habe das Gefühl, daß man jetzt allmählich im NWDR jene Form findet. Wir sollten also die Ansätze, die sich jetzt zeigen, nicht als ein Nachgeben des Generaldirektors Grimme noch als ein zu starkes Drängen der Bundesregierung ansehen, sondern als einen glücklichen Weg, hier die richtige Form des Einsatzes des Rundfunks für Regierung und Opposition zu praktizieren.

    (Sehr gut! rechts.)

    Als ich an einem Sonntagabend — da haben sogar Parlamentarier die Zeit, Rundfunk zu hören — den Rundfunk einschaltete, hörte ich nach den Nachrichten jenen von Haß triefenden Kommentar des Herrn Auerbach. Meine Damen und Herren, wenige Stunden vorher hatte sich das Landsberger Ereignis abgespielt, und zwar in einer anderen Form, als es Herr Auerbach dargestellt hat. Herr Kollege Seelos wird es bestätigen können; denn er hat mich wenige Tage später daraufhin angesprochen. War es nötig, daß wenige Stunden später Herr Auerbach eine solche Sendung direkt ins Mikrophon, nicht einmal aufs Band sprach? — Sehen Sie, zumindest so schnell wie Auerbach muß auch die Bundesregierung Gelegenheit haben, zu solch aktuellen Fragen Stellung zu nehmen.

    (Zuruf rechts: Auerbach ist doch Sozialdemokrat!)

    — Daß er es ist, weiß ich nicht einmal. Ich möchte die ganze Debatte aus der parteipolitischen Sphäre heraushalten.
    Ich möchte noch auf einige Details zu sprechen kommen, zunächst auf die Frage der Haushalte. Selbstverständlich muß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die Haushalte veröffentlichen. Hier hat der NWDR nicht richtig gehandelt, daß er dies eben erst jetzt tut und nicht schon vor Jahren. — Auch die Ausschreibung gewisser Aufträge ist nötig. Man muß nicht nur Künstler des Hauses beteiligen. Es darf nicht zu einem Team kommen, zu einem Schneeball-System der Vergebung der künstlerischen Aufträge. Es soll und muß hier auch der Künstler, der außerhalb eines Rundfunkteams steht, beteiligt werden können. Ich erinnere an die Auseinandersetzungen um die Schlagertexte von Kurt Feltz und was da alles an unerfreulichen Dingen z. B. durch die Rundfunkpresse der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde.
    Ich möchte, daß das Amateur-Funkwesen wesentlich mehr gefördert wird. Es ist 1933 von Hitler verboten worden. Wir hinken daher 20 Jahre hinterher. Das wäre eine Aufgabe des Bundesrundfunkgesetzes, hier große Vollmacht für das Amateur-Funkwesen zu schaffen und ihm vielleicht auch von den Rundfunkbeiträgen materielle Unterstützungen zu geben.
    Die Rundfunkzeitschriften sind erwähnt. Selbstverständlich kann der NWDR das Programm erläutern, indem er z. B. einen kostenlosen Kommentar für die 2 DM Sendegebühr leistet. Wir verwahren uns aber dagegen, daß eine rundfunkeigene Zeitschrift den monopolistischen Charakter des Rundfunks noch stärker zum Ausdruck bringt. Die Kritik sollte man ruhig einer Vielzahl von Rundfunkzeitschriften im freien Wettbewerb überlassen.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Ich möchte nun zum Schluß noch etwas zu der Gesamtstellung des Rundfunks sagen. Meine Damen und Herren, es bedarf nicht erst der Erfahrung, die wir haben, und es bedarf auch nicht erst des Lesens von Gustave Le Bons Massenpsychologie, um zu wissen, welch staatspolitisch wertvolles Instrument der Rundfunk sein kann, wenn er richtig angesetzt ist, und wie vernichtend und verheerend der Rundfunk sein kann, wenn er mißbraucht wird. Es muß also hier im neuen Bundesrundfunkgesetz der richtige Rahmen gesucht werden. Vielleicht wird der richtige Weg in der Mitte zwischen der früheren Zentralisation im Reichsrundfunk und der jetzigen Zerschlagung in Zufalls-Sendegesellschaften und Zufalls-Sender liegen. Ich empfehle der Bundesregierung, sich dann speziell auf die alten erfahrenen Rundfunkpioniere Deutschlands, Bredow und Magnus, zu berufen und sie mit heranzuziehen für die Ausarbeitung des Bundesrundfunkgesetzes. Im übrigen, Herr Bundesinnenminister, sollte man in bezug auf Kompetenzen nicht zu ängstlich sein. Sehen Sie: auch das Grundgesetz ist nicht ewig.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Es heißt selbst in Art. 146:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Meine Damen und Herren, wer will etwa leugnen, daß die Entwicklung auf vielen Gebieten längst über die Situation hinausgegangen ist, die damals im Parlamentarischen Rat noch geherrscht hat! Ein solches Gebiet, das dringend einer Neuordnung bedarf, einer Herausnahme aus dem besatzungsatmosphärischen Raum und einer Hineinnahme in alleinige deutsche und in europäische Verantwortung, das ist der deutsche Rundfunk.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Ich komme hier noch zu einer Frage, die kurz anzuschneiden ist, zur Frage der Vertretung des deutschen Rundfunks im Ausland. Meine Damen und Herren, jetzt nach sechs Jahren gibt es im ganzen Auslande noch keinen deutschen Rundfunkkorrespondenten, der den Deutschen über die deutsche Welle direkt aus dem Auslande Eindrücke vermittelt. Ich erinnere mich noch der früheren Sendungen von Kurt G. Sell „Worüber man in Amerika spricht". Wenn schon die Sendegesellschaften bisher


    (Dr. Mende)

    nicht in der Lage waren, Auslandskorrespondenzen einzurichten, und zwar so einzurichten, daß sie nicht nur Deutschland repräsentieren, sondern auch wirklich die Stimme aus dem Ausland nach Deutschland hereintragen — unbeeinflußt von den Besatzungsmächten —, dann ist das, wenn es schon die Sendegesellschaften nicht konnten, auch eine Aufgabe, der sich die Bundesregierung annehmen sollte.
    Wir stimmen dem Antrage auf Verweisung an die drei Ausschüsse zu und bitten dringend, die Behandlung des Problems so zu beschleunigen, daß wir es nicht nur aus staatspolitischen, sondern auch aus Gründen unserer demokratischen Sicherheit bald nicht mehr nötig haben, den sächsischen Dialekt aus Leipzig in München zu hören, Herr Kollege Seelos.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern haben die Alten erzählt, sie wäre so heftig gewesen, daß die Gefallenen sich noch im Jenseits gegenseitig bekriegt hätten. Fast so heftig wie die Schlacht auf den Katalaunischen Feldern scheint der Wahlkampf in Niedersachsen am letzten Sonntag gewesen zu sein; denn noch drei Tage nachher kämpfen die Helden dieses Wahlkampfes auf der Tribüne des Deutschen Bundestages. Aber sie scheinen dabei zum Teil ganz übersehen zu haben, daß es in Deutschland nicht nur einen Nordwestdeutschen Rundfunk, sondern auch noch einige andere ganz beachtliche Rundfunkstationen gibt; denn der Nordwestdeutsche Rundfunk hat ja wohl den größten Teil der heutigen Reden ausgefüllt.

    (Abg. Dr. Greve: Wenn die Deutsche Partei in Bayern wäre, würde sie auch gegen den Münchener Rundfunk vorgehen!)

    — Ich habe den Vorzug, Ihren Rundfunk nicht zu hören, bin also auch nicht befugt, Kritik zu üben. Ich glaube, ich kann nach all dem, was man von anderen erzählt bekommt, froh sein, daß ich ihn nicht höre.
    Meine Damen und Herren, ich möchte auf den Kern der Dinge zurückkommen. Die Funkhoheit wird heute noch von den Alliierten ausgeübt, und das ganze Haus ist sich darin einig, daß dieser Zustand bald beendet und die Funkhoheit wieder auf deutsche Stellen zurückübertragen werden muß. Wenn und soweit hierzu ein Bundesrundfunkgesetz Voraussetzung sein sollte, wird es die Zustimmung auch der Christlich-Sozialen Union finden. Wir müssen aber betonen, daß ein Bundesgesetz über den Rundfunk noch nicht die Schaffung eines Bundesrundfunks bedeutet. Für den fehlen alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen. Das Fernmeldewesen ist nach Art. 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes Sache des Bundes und untersteht seiner ausschließlichen Gesetzgebung. Herr Kollege Dr. Besold hat gemeint, der Rundfunk sei bereits über das Fernmeldewesen hinausgewachsen und man könne ihn eigentlich nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen. Ich persönlich würde mich dieser Meinung gerne anschließen, und ich weiß, daß viele Fachleute der gleichen Meinung sind. Der Parlamentarische Rat ist aber anderer Meinung gewesen. Es war einhellige Auffassung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, daß der Rundfunk ein Teil des Fernmeldewesens sei.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Er hat es ja damals auch abgelehnt, einem Antrag des damaligen Abgeordneten und heutigen Innenministers Dr. Lehr zu entsprechen, Fachleute zur Beratung dieser Frage zuzuziehen, und hat sie aus eigener Sachkunde dahin entschieden, daß der Rundfunk Teil des Fernmeldewesens ist.
    Im Parlamentarischen Rat ist aber auch deutlich ausgesprochen worden, daß sich dies einzig und allein auf die technische Seite und nicht auf die kulturell-organisatorische Seite des Rundfunks beziehen kann. Ich brauche nicht nur Herrn Geheimrat Laforet und seine Ausführungen im Parlamentarischen Rat zu zitieren; ich kann auch Herrn Kollegen Carlo Schmid nennen, von dem das Zitat stammt, das Herr Dr. Besold angeführt hat, daß man nämlich die Übertragung einer Beethoven-Symphonie nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen kann. Schließlich ergibt es sich aus der Natur des Rundfunks, dessen Aufgabe darin besteht, Kulturgut zu übermitteln und damit öffentliche Kulturpflege zu treiben, daß man ihn als Ganzes nicht als Teil des Fernmeldewesens ansehen kann. Sonst müßten Sie ja den geistigen Inhalt einer Sendung zur Funktion der Technik erklären, und das wird niemand in diesem Hause wollen, nicht einmal ein Vertreter mechanistischer Staatsauffassungen.
    Wenn aber nur die technische Seite des Rundfunks — also diejenige Seite, die in unlöslicher Verbindung mit dem Funken selber als technischem Betrieb steht — Sache des Fernmeldewesens und damit nach dem Willen des Parlamentarischen Rates Sache der Bundesgesetzgebung ist, dann erstreckt sich auf alle übrigen Gebiete des Rundfunks die Gesetzgebung der Länder; denn nach dem Grundgesetz behalten die Länder sämtliche Rechte in Gesetzgebung und Verwaltung, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen worden sind. Der Bund ist nicht einmal befugt, ein Rahmengesetz über die kulturell-organisatorischen Fragen des Rundfunks zu schaffen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    In dieser Beziehung ist er auf dem Gebiete des Films und auf dem Gebiet der Presse viel freier gestellt und hat er ein viel größeres Maß an Gesetzgebungsrechten als eben beim Rundfunk. Wenn ich dies feststelle, dann darf ich ausdrücklich betonen, daß die Gesetzgebung über alle Fragen der Organisation, über die Errichtung von Sendestationen, die Verleihung des Sende- und Empfangsgeräts, über alle Fragen der Programmgestaltung und der etwaigen politischen Kontrolle im Sinne des Verfassungsschutzes ausschließlich Landessache ist. Hier kann wirklich die Gesetzgebung der amerikanischen Zone Vorbild sein, in der für jedes Land ein eigener Sender besteht. Wenn kleinere norddeutsche Länder kein Interesse an einem solchen Sender haben, ist es ihnen überlassen, sich auf dem Wege des Verwaltungsabkommens mit anderen Ländern zum Betrieb eines gemeinsamen Senders zusammenzufinden. Man darf aber nicht den Ländern, die auf Grund eines gültigen Rundfunkgesetzes bereits einen Rundfunk haben, diesen wider ihren Willen nehmen.
    Im übrigen glaube ich, daß heute die einhellige Meinung der Öffentlichkeit dahin geht, daß ein Staatsrundfunk weder in den Ländern noch im Bund erwünscht ist. Wir haben in der amerikanischen Zone eine weitgehende Selbstverwaltung. Davon sollte allerdings nicht die Frage betroffen werden, daß die Regierungen der Länder und des Bundes Gelegenheit haben müssen, das Volk über ihren Standpunkt zur Politik ausreichend zu in-


    (Dr. Jaeger)

    formieren. Ein Schutz der Verfassung nach der personellen und sachlichen Seite muß auch bei den Rundfunkstationen der Länder möglich sein.
    Wenn nun aber schon Bedenken gegen die Schaffung eines Staatsrundfunks auf Länderebene bestehen, so müssen sich diese gegen einen Bundesrundfunk vervielfachen. Denn ein solcher Bundesrundfunk wäre ja in der Lage — wie es einst der Reichsrundfunk war –, die Meinung auf den Ätherwellen zu monopolisieren, selbst dann, wenn er von der Bundesregierung formell unabhängig wäre. Das wäre aber der Anfang jener Druckknopfpolitik, die uns schon einmal in die Katastrophe geführt hat. Wenn wir uns allerdings auf den Boden des Grundgesetzes stellen, dann ist es gar nicht möglich, daß eine solche Gefahr aufdämmert, weil eben der Funk nur Landesangelegenheit sein kann.
    Es ist deshalb völlig unmöglich, einen Bundesrundfunkrat zu fordern — wie es der Vertreter der Deutschen Partei getan hat —, der die Programmgestaltung der Sender beeinflussen, kontrollieren oder regulieren soll. Dem müssen wir, schon weil es verfassungswidrig ist, energisch widersprechen. Ich darf allerdings auch betonen: Wenn der Bund eine Zuständigkeit nur für die technische Seite des Rundfunks hat, dann wundern wir uns, daß in der Bundesregierung ressortmäßig offenbar das Innenministerium zuständig ist; denn eigentlich kann hier nur das Postministerium zuständig sein.
    Unabhängig von allen verfassungsrechtlichen Fragen will .ich aber nicht verkennen, daß der Bund im Hinblick auf den Osten auch gewisse gesamtdeutsche Aufgaben und im Hinblick auf die Welt auch gewisse außenpolitische Aufgaben im Äther hat und haben muß. Ohne heute im Rahmen der beschränkten Redezeit dazu Stellung zu nehmen, ob dies ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist, erscheint mir, wenn schon eine Lösung gefunden werden muß, als einzig tragbare Lösung die, daß neben die Landessender ein Bundessender tritt, der diese Aufgaben übernehmen könnte. Das würde den föderativen Charakter des Grundgesetzes nicht stören, würde auch die Rechte der Länder auf ihre Sender nicht beeinträchtigen und könnte doch dem Bund das geben, was er vielleicht aus gesamtdeutschen und außenpolitischen Gründen notwendig hat.

    (Zuruf von der SPD: Wer soll den bezahlen?)

    — Natürlich der Bund! Das kann er ja; wenn das Land Bayern sich einen Rundfunk halten kann, wird sich der Bund doch auch noch einen leisten können.
    Abgesehen von dieser Frage glaube ich aber, daß ein Bundesrundfunkgesetz die Vertretung der deutschen Sender gegenüber dem Ausland auf internationalen Konferenzen und die Frage der Wellenverteilung zu regeln hätte. Die Frage der Wellenverteilung ist deswegen besonders kritisch, weil schon in der nationalsozialistischen Zeit der deutsche Rundfunk über sehr wenig Wellen verfügt hat, da ja der Reichsrundfunk gar kein Interesse daran hatte, viele Wellen zu haben; denn er wollte sowieso eine uniforme Meinung herstellen. Es läge also nur im Interesse der Bestrebungen der Besatzungsmächte, die Demokratie in Deutschland zu fördern, wenn sie sich dafür einsetzen wollten, daß wir weitere Wellen erhalten oder daß wenigstens ein Teil der von ihnen beschlagnahmten Wellen den deutschen Sendern zurückgegeben würde.

    (Sehr gut!)

    Das Bundesrundfunkgesetz hätte darüber hinaus das Verhältnis zur Post zu regeln. Es ist nicht naturnotwendig, daß der Rundfunk mit der Post gekoppelt ist. Es gibt Länder, in denen das nicht der Fall ist. Es gibt viele Länder, in denen die Gebühren, die die Post einsteckt, erheblich geringer sind als in der britischen und amerikanischen Zone. Aber es wird sich nach den Erfahrungen vor 1933 sicherlich bewähren, die technischen Angelegenheiten der Post zu übertragen. Die Einzelheiten mag man regeln. Diese Dinge also gehören dem Bunde; das übrige gehört den Ländern. Es wird allerdings vielleicht auch zweckmäßig sein, den Intendanten der Ländersender die Möglichkeit zu geben, in einem Ausschuß gleichberechtigt mit den Vertretern der Post auch dort mitzuwirken, wo es sich um die Frage der internationalen Vertretung, der Wellenverteilung usw. handelt. Sie haben schließlich ihre Aufgaben bisher nicht schlecht erfüllt; denn die Zusammenarbeit der westdeutschen Rundfunkstationen wird von allen Seiten als befriedigend geschildert. Außerdem ist es den Intendanten der amerikanischen Zone gelungen, die Auflagesendung der „Stimme Amerikas" auf eine vertragliche, kündbare, auf die Hälfte der Sendezeit beschränkte und außerdem sendezeitmäßig beliebig verschiebbare Sendung herunterzudrücken und damit einen Erfolg zu erzielen, den sicher auch andere Stellen nicht besser hätten erzielen können.
    Wir schließen uns nun dem Antrag an, den Antrag der Deutschen Partei den Ausschüssen zu überweisen, insonderheit auch dem Rechtsausschuß, damit er die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Bundesrundfunkgesetzes prüft.
    Eines möchte ich zum Schluß noch eindeutig betonen: Die Freiheit des Funks, die Art. 5 des Grundgesetzes zusichert, bleibt reine Theorie, wenn nur eine Meinung die Ätherwellen beherrschen und wenn nur e i n Träger des Rundfunkwesens in Deutschland bestehen sollte. Über der technisch notwendigen Einheitlichkeit auf den Gebieten der Wellenverteilung und des Technischen überhaupt dürfen wir nicht die geistige Vielfalt der deutschen Kultur übersehen, auf der einzig und allein die Kraft und die Bedeutung der deutschen Kultur beruht.

    (Beifall.)