Rede:
ID0113909900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1139

  • date_rangeDatum: 26. April 1951

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951 5477 139. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5479C, 5485B Bericht des Bundeskanzlers betr. Schritte der Bundesregierung wegen Aufhebung der Wasserchlorisierungsmaßnahmen (Nr 2194 der Drucksachen) 54'79C Zur Tagesordnung 5479D, 5557A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5479D Ordnungsruf gegen den Abg. Dr. Ott wegen eines Zurufs in der 136. Sitzung . . . . 5480A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen); Anderungsanträge Umdruck Nr. 79, 120 (neu), 126 5480B Dr. Gülich (SPD) 5480D, 5483B Dr. Bertram (Z) 5481A, 5484B Dr. Horlacher (CSU) . . . 5482B, 5483A Dr. Kneipp (FPD) (zur Geschäftsordnung) 5483A Abstimmungen . . . 5480B, 5481A, D, 5484C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP betr. Verfassungswidrige Volksabstimmung (Nr 2185 der Drucksachen) 5485A Brookmann (CDU), Interpellant . 5485A, 5498A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5486C Frau Wessel (Z) 5487B Rische (KPD) 5491B Loritz (WAV) 5493A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5493D Wehner (SPD) 5494B von Thadden (DRP) 5497B Euler (FDP) 5498B Dr. von Merkatz (DP) 5498D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans .(Nr. 1905 der Drucksachen); Einzelplan Va — Haushalt des deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 1906 der Drucksachen) 5499A, 5502D Blachstein (SPD), Berichterstatter . . 5499B Dr. Seelos (BP) 5503C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans 5504B, 5512D Paul (Düsseldorf) (KPD) 5508B Loritz (WAV) 5509C, 5515B Dr. Reismann (Z) 5510B Kalbitzer (SPD) 5511B, 5515A Dr. Vogel (CDU) 5513D Abstimmungen 5515D Erste Beratung des Entwurfs eines Wohnraummangelgesetzes (Nr. 2158 der Drucksachen) in Verbindung mit der . Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nrn. 2157, 1709 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) 5516A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 5516A Glüsing (CDU), Berichterstatter . . 5516D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5517A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5517B Ausschußüberweisung 5517B Abstimmungen 5520C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): a) Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben (Nr. 1923 der Drucksachen); b) Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 (Nr. 1924 der Drucksachen); c) Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (Nr. 1926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Erhöhung der Besatzungskosten (Nr. 2080 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Abgeltung von Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen (Nr. 2029 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Truppenübungen der Besatzungsmächte (Nr. 2124 der Drucksachen) 5520C, 5558 Dr. Krone (CDU): schriftlicher Bericht . . . 5520D, 5558 zur Geschäftsordnung 5549C Dr. Seelos (BP): als Antragsteller 5520D zur Abstimmung 5548D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5523B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 5524C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5526C Strauß (CSU): zur Sache 5532B zur Geschäftsordnung 5549B Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 5538B, 5548B Fisch (KPD) : zur Sache 5541D zur Geschäftsordnung 5549D Dr. von Merkatz (DP): zur Sache 5543D zur Geschäftsordnung 5549C Hartmann, Staatssekretär im Buridesministerium der Finanzen- ,-5546A, 5547C Matthes (FDP) 5546C Schoettle (SPD) . . . . . . 5547D Abstimmungen 5549A, D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 155) 5550A Beschlußfassung 5550A Beratung der Übersicht Nr. 25 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 151) 5550B Beschlußfassung 5550B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nrn. 1969 [neu], 2022 der Drucksachen) . . . . 5550B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 5550B Naegel (CDU) 5551B Abstimmungen 5551B, C Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 (Nr. 1783 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 2155 der Drucksachen) 5552A Farke (DP), Berichterstatter . . . 5552A Beschlußfassung 5552C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2182 der Drucksachen) 5552C Naegel (CDU), Berichterstatter . . 5552D Kurlbaum (SPD) 5554A Abstimmungen 5554A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 1977 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2176 der Drucksachen) 5554D Frau Schroeder (Berlin), Berichterstatterin 5555A Beschlußfassung 5555C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . 5555D, 5557A zur Geschäftsordnung: Brunner (SPD) 5555D Dr. Mühlenfeld. (DP) 5556A Beratung abgesetzt 5556A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Even, Winkelheide u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Teilnehmer an Volksbildungslehrgängen (Nrn. 2144, 1865 der Drucksachen) 5556A Herrmann (SPD), Berichterstatter . 5556B Beschlußfassung 5556B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Veröffentlichung von Anstellungen und Beförderungen der höheren Beamten in den Amtsblättern (Nr. 2153, 1773 der Drucksachen) 5556C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556C Beschlußfassung 5556D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nrn. 2154, 1659 der Drucksachen) . . . 5556D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556D Beschlußfassung 5557A Persönliche Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Jacobs (SPD) 5557B Nächste Sitzung 5557A, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) betr. Einzelplan XXIV — Haus- _ halt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben —, Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 — und Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (zu Drucksachen Nrn. 1923, 1924 und 1926) 5558 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 139. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) und zwar: Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben; Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949; Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Krone Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben — Einzelplan XXIV — umfaßt an Ausgaben für das Rechnungsjahr 1950 4 048 558 500 DM. Der Rat der Alliierten Hohen Kommission hat davon Abstand genommen, die Höhe der im Rechnungsjahr 1950 voraussichtlich erfolgenden Einnahmen zu veranschlagen, weil deren Höhe nicht genau abzuschätzen sei. Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen ist die Gesamthöhe der Einnahmen im Rechnungsjahr 1950 seitens der Regierung auf 37 50p 000 DM geschätzt worden, so daß für den Einzelplan XXIV ein Zuschußbedarf von 4 011 058 500 DM besteht. Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXV — umfaßt an Ausgaben 399 000 000 DM. An Einnahmen sind eingesetzt 2 500 000 DM, so daß ein Zuschußbedarf von 396 500 000 DM entsteht. Da die Alliierte Hohe Kommission entscheidenden Wert darauf legt, die Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 getrennt von den Besatzungskosten und Auftragsausgaben des Rechnungsjahres 1950 nachzuweisen, war die Aufstellung eines besonderen Einzelplanes XXV notwendig. Der Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXVII — umfaßt an Ausgaben 150 800 000 DM, an Einnahmen 1 100 000 DM. Mithin ein Zuschußbedarf von 149 700 000 DM. Im Einzelplan XXVII handelt es sich um Ausgaben erheblichen Umfanges, die mit der Besetzung entstanden sind. Die Trennung dieser Ausgaben von denen in den Einzelplänen XXIV und XXV geht wiederum auf ein Verlangen der Alliierten Hohen Kommission zurück. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben entsteht im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen an Arbeitskräfte im Dienste der Besatzungsmächte, und zwar im wesentlichen durch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es handelt sich hier um Ausgaben, deren Buchung als Besatzungskosten nicht zugelassen wurde. Im Vorwort der Bundesregierung zum Haushalt der Besatzungskosten ist darauf verwiesen, daß Besatzungslasten zu den Gebieten gehören, die den Besatzungsmächten vorbehalten sind. Eine deutsche Befugnis zur Gesetzgebung und Verwaltung ist insofern gegeben, als diese sich auf eine ausdrückliche Ermächtigung der Besatzungsmächte stützen kann. In einer Note vom 8. März 1950 hat der Rat der Alliierten Hohen Kommission der Bundesregierung die Voranschläge für die inneren Besatzungskosten und die inneren Auftragsausgaben zum Vollzug zugeleitet. Die Ausgaben sind mit Vorrang aus den ordentlichen Einnahmen des Haushaltes zu decken. Ein Blick in die Einzelpläne XXIV und XXV zeigt, daß diese Pläne nur allgemeine Ausgabepositionen enthalten, daß aber nähere Erläuterungen zu ihnen fehlen. Der Haushaltsausschuß war bei dieser Gegebenheit nicht in der Lage, in eine Beratung im einzelnen einzutreten. Er hat von den Ausgabepositionen der Einzelpläne XXIV und XXV und ihren Endsummen nur Kenntnis genommen. Er empfiehlt dem Hohen Hause die unveränderte Annahme dieser Einzelpläne. Der Einzelplan XXVII enthält, da es sich hier um die Sonstigen Kriegsfolgelasten handelt, die getrennt von den Einzelplänen XXIV und XXV zu buchen sind, Erläuterungen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt nach Beratung und Prüfung des Einzelplanes XXVII auch dessen Annahme. Im Haushaltsausschuß kam die einmütige Auffassung zum Ausdruck, daß auf Grund der jetzt gegebenen innen- und außenpolitischen Verhältnisse die Frage der Besatzungskosten nicht wie bisher auf dem einseitigen Wege der Forderung gelöst werden könne, sondern auf dem Wege des Verhandelns und gegenseitigen Einvernehmens. Es wurde ferner betont, daß für die Zukunft die Besatzungskosten sich immer mehr zu einem deutschen Beitrag für die gesamteuropäische Sicherheit umwandeln müssen und daß dieser Beitrag von der Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik abhänge. Die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik werde nicht zuletzt auch dadurch mitbestimmt und begrenzt, daß das deutsche Volk in einem besonderen Ausmaße soziale Verpflichtungen zu tragen habe, deren gerechte Lösung auch einen wesentlichen Beitrag unseres Volkes und Staates für den Frieden der Welt bedeute. Dr. Krone Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich darf darauf aufmerksam machen, daß die von dem Ältestenrat vorgesehene Begründungszeit abgelaufen ist.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin sofort fertig. Ich nehme noch die Zeit in Anspruch, die wir von den 180 Minuten haben.
Ich möchte dann zum Schluß kommen. Wir haben beantragt, die Erhöhung der Besatzungskosten abzulehnen, sofern nicht die genannte Kommission eingerichtet wird. Wir haben weiter zur Klärung beantragt, daß die Besatzungskosten getrennt von dem Betrag, der als Sicherheitsbeitrag von den Besatzungsmächten erhoben wird, ausgewiesen werden. Über diese zwei Anträge kann man unmittelbar hier beschließen; es ist nicht nötig, sie in die Ausschüsse zu verweisen. Sie liegen auf der Linie der heute abgefaßten gemeinsamen Entschließung sämtlicher Parteien.
Zum Schluß darf ich nur noch einen Gedanken anführen. Wir lesen in den Zeitungen, daß demnächst der Friedensvertrag mit Japan fällig ist. Nach den bisherigen Äußerungen können wir damit rechnen, daß dort Besatzungskosten nicht mehr erhoben werden, sondern daß nur ein gewisser Beitrag zur Sicherung geleistet wird, daß ein gewisses verabredungsmäßiges Stationieren von Sicherungstruppen erfolgt. Glaubt jemand bei den Alliierten, I daß es in Deutschland nicht eine furchtbare Reaktion hervorrufen würde, wenn die Japaner diese Erleichterungen der Besatzungskosten erhalten und wenn wir gezwungen sind, ohne daß wir überhaupt gehört werden, sechs Jahre nach dem Kriege nach alten Kriegsrezepten immer sich steigernde Besatzungskosten zu leisten?
Ich bitte Sie, gemäß Ihrer Verantwortung als Volksvertreter, bei diesem größten Betrag unseres Budgets in Ihrer Abstimmung entsprechend zu reagieren und unseren Anträgen zuzustimmen.

(Beifall bei der BP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zur Begründung des zweiten Antrags der Bayernpartei hat das Wort der Abgeordnete Dr. Etzel.
    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Bayernpartei, auf Drucksache Nr. 2029, zerfällt in zwei selbständige Teile. Die Ziffer 1 will die Änderung des von der Alliierten Oberkommission am 17. Februar dieses Jahres verkündeten Gesetzes Nr. 47 über die Abgeltung von Besatzungsschäden, Ziffer 2 hat die Überführung der Zuständigkeit für die Regelung von Besatzungsschäden und — über den Rahmen des Gesetzes Nr. 47 hinaus — von Besatzungsleistungen auf die Bundesgesetzgebung zum Gegenstand.
    Der Art. 6 Ziffer 2 des alliierten Gesetzes setzt fur die Regulierung von Ansprüchen aus Verlusten und Schäden, die durch eine zwischen dem 1. August 1945 und dem 21. Juni 1948 stattgefundene Handlung verursacht sind, a) bei Körperverletzungen mit bleibendem Schaden die Parität zwischen Deutscher Mark und Reichsmark und b) bei anderen Schäden, also bei Sachverlusten und Sachschäden, eine Umrechnung von 1 zu 10 fest. Diese alliierte Vorschrift der Umstellung von 1 zu 10 widerspricht dem internationalen, auch in der Haager Landkriegsordnung anerkannten Rechtsgrundsatz des Schutzes des, Privateigentums sowie dem Art. 3 des von den Alliierten auferlegten und genehmigten Grundgesetzes, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz proklamiert, ferner dem Art. 19 des Grundgesetzes, der nur die allgemeine Einschränkung eines Grundrechts, also auch jene der im Art. 3 verbürgten Rechtsstellung, zuläßt, und er widerstreitet auch dem Grundgedanken des Währungsumstellungsgesetzes.
    Wenn es die Absicht der Besatzungsmächte gewesen sein sollte, durch die Abwertung im Verhältnis 1 zu 10 die Besatzungskosten zu verringern, so ist festzustellen, daß ein solcher Effekt nur äußerlich, scheinbar erzielt wird, da er ausschließlich fiskalisch, kassenmäßig, nicht aber volkswirtschaftlich wirkt. Denn die der deutschen Volkswirtschaft zugefügte Schädigung bleibt. Die fiskalische Einsparung aber wird wider Recht und Gerechtigkeit einer fast 31/2 Millionen Menschen umfassenden Bevölkerungsgruppe auferlegt, die an sich schon bisher durch ihre jahrelang dauernde Austreibung aus Heim und Wohnung aufs schwerste betroffen und einer einseitigen Sonderbelastung unterworfen ist. Ihre Ausnahmebehandlung soll also fortdauern, ihre Schädigung, die in Wahrheit eine Enteignung bedeutet, endgültig sein. Dabei kann und darf es nicht sein Bewenden haben.
    Nach dem dritten Währungsgesetz sind ausschließlich die sogenannten Geldsummenforderungen im Verhältnis 1 zu 10 umzustellen. Schadenersatzansprüche fallen nicht darunter. Diese Auffassung ist unbestritten. Die deutschen Gerichte haben an ihr von Anfang an in ständiger Rechtsprechung festgehalten. Daran ändert auch ein neuerliches Urteil des Bundesgerichtshofes nichts, in welchem entschieden ist, daß Ersatzansprüche gegen die Eisenbahn für Transportschäden aus der Reichsmarkzeit einer Umstellung im Verhältnis 1 zu 10 unterliegen. Denn hier geht es in der Tat um echte Geldsummenforderungen, da die Eisenbahnverkehrsordnung für Ansprüche aus Transportschäden von vornherein eine ziffernmäßig festliegende Geldhöchstbetragsgrenze vorsieht. Diese Rechtslage ergibt sich aus der Natur der Schadenersatzansprüche, deren Ziel, Inhalt und Gegenstand gemäß den §§ 249 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs zunächst die Wiederherstellung, die sogenannte Naturalrestitution, ist. Wiederherstellung ist auch die Wiederbeschaffung. Bei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sowie in anderen Fällen kann an die Stelle der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der dazu erforderliche Geldbetrag treten. Eine im Verhältnis von 1 zu 10 abgewertete Geldentschädigung aber reicht dazu niemals aus.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in seiner Antwort vom 15. März dieses Jahres — es ist die Drucksache Nr. 2083 — auf eine Anfrage der Bayernpartei erklärt, daß die in dem alliierten Gesetz vorgesehene Regelung in vielfacher Hinsicht unbefriedigend ist, daß der deutschen Seite keinerlei unmittelbare Möglichkeit der Einwirkung auf die Gestaltung des Gesetzes gegeben war und daß die Bundesregierung und ihre Sachverständigen das Gesetz nicht gutgeheißen haben. Diese Klarstellung wurde von der deutschen Öffentlichkeit mit Befriedigung aufgenommen, da anderslautende Pressemeldungen Beunruhigung in ihr hervorgerufen hatten.


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    In der gleichen Antwort — und damit komme ich zu Punkt 2 des Antrags der Bayernpartei — hat der Bundesfinanzminister es als die Auffassung der Bundesregierung bezeichnet, daß eine Regelung der Entschädigung für Besatzungsschäden durch Bundesgesetzgebung erfolgen soll und nicht durch die besatzungsrechtliche alliierte Gesetzgebung. Politik ist nicht nur die Kunst des Möglichen; sie ist in höchstem Maße und vor allem auch Psychologie. Auch bei dem besten Willen kann man nicht behaupten, daß die Alliierten sich darauf besonders verstehen. Die unbegreiflichen Widersprüche in ihren Entscheidungen, Maßnahmen und Anordnungen, der scharfe Gegensatz zwischen dem, was sie von uns erwarten, und dem, was sie uns zumuten, ihr häufiger Stellungswechsel, ihr fataler Hang, in den politischen Mitteln zwischen Orange und Knüppel, zwischen Lockerung der Zügel und scharfem Anziehen der Kandare zu wählen, ihr Unvermögen, rechtzeitig das Richtige und Notwendige zu tun und zu gewähren, ihr grotesker Irrtum, daß es möglich sein könne, den Besatzungsstatus auf unbegrenzte Zeit aufrechtzuerhalten und ständig die Besatzungskosten unter dem Etikett des Sicherheitsbeitrages zu Lasten der Lebenshaltung der Massen der deutschen Bevölkerung zu erhöhen, die Summe solcher erregender und unverständlicher Ungereimtheiten haben die Alliierten der Möglichkeit beraubt, echte Sympathien des Besiegten zu gewinnen und eine moralische Eroberung von weltgeschichtlicher Tragweite zu machen. Das muß bedauert werden. Unser Osthandel, ohne den wir auf die Dauer einfach nicht zu bestehen vermögen, wird überwacht und abgeschnürt. Vor wenigen Monaten mußten wir noch die berechtigte Entrüstung hervorrufenden Jagd- und Fischereiverordnungen der Besatzungsmacht über uns ergehen lassen. 3) Eine solche Politik, die die Gefühle für den Westen genau da endigen läßt, wo die Furcht vor dem Osten beginnt, wirkt wie Propaganda gegen den Westen. Jede Erleichterung im Besatzungsstatus muß Schritt für Schritt durch neue deutsche Zusagen und Verpflichtungen, durch Schuldenanerkennung, Einbringung der deutschen Kohlen- und Stahlerzeugung in eine westeuropäische Wirtschaftsgemeinschaft usf. erkauft werden. Das Besatzungsstatut ist am 21. September 1949 in Kraft getreten. Heute nach 19 Monaten — 6 Jahre nach der Kapitulation —, darf die Bundesrepublik zwar in Addis Abeba, nicht aber in Paris, London und Washington diplomatische Vertretungen, also Botschafter und Gesandte haben. Eine in der leider verhinderten Bundeshauptstadt Frankfurt erscheinende angesehene Zeitung gab vor kurzem die Äußerung des Vertreters eines großen ausländischen Presseorgans wieder, der seinem Erstaunen darüber Ausdruck gab, daß die deutschen Stellen alles das hinnähmen und daß nicht einfach der Bundespräsident den drei Generalkonsuln den persönlichen Rang von Botschaftern verleihe, kaltblütig abwartend, was dann geschehe. Der Verfasser machte dann, von der Auffassung ausgehend, daß man in der Bundesrepublik sich nicht damit begnügen dürfe, das Unverständliche zu beklagen, sondern auch einiges tun müsse, um es zu beseitigen, und daß man auf einen absurden Klotz einen absurden Keil setzen müsse, den entzückenden Vorschlag, den drei Generalkonsuln in den genannten drei Hauptstädten den Titel „Hoher Kommissar der Bundesrepublik Deutschland" zu verleihen. Ich kann mir vorstellen, daß ob einer solchen Kühnheit sämtliche Perücken in Bonn erschrocken und entsetzt in Bewegung gerieten,
    Aber das Amüsante ist hier nicht die Hauptsache. Es steckt ein tiefer Ernst dahinter, die Frage: quousque tandem? Die französische Zeitung „Le Monde", die, wenn ich recht unterrichtet bin, dem Quai d'Orsay nahesteht, hat vor etwa zwei Wochen auf die Problematik hingewiesen, die darin liege, daß die Bundesregierung eine allzugroße Bereitschaft zeigen könne, auf die Zumutungen der Besatzungsmächte einzugehen, mit der Folge, daß ihre Autorität im Volke dahinschwinde, weil sich dort ein immer stärkerer Widerspruch gegen eine solche Politik entwickle. In der Tat handelt es sich hier um den Wesenskern. In jeder politischen Entwicklung wird ein Zeitpunkt erreicht, an dem entschieden gehandelt und unter Umständen aus einer Handlung auch die Konsequenz gezogen werden muß. Ich glaube, es ist die Aufgabe des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung einen moralischen und politischen Rückhalt für eine Revision ihrer Politik zu bieten.
    Um dazu eine Anregung zu geben, haben wir uns erlaubt, dem Hohen Hause den Antrag Drucksache Nr. 2029 vorzulegen. Inhaltlich, seiner Absicht und seinem Zweck entsprechend eignet sich dieser Antrag offensichtlich nicht zur Beratung und Behandlung in einem Ausschuß. Ich darf daher das Hohe Haus bitten, dem Antrag unmittelbar zustimmen zu wollen.

    (Beifall bei der BP.)