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ID0113809400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 5425 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5426D Eintritt des Abg. Merten in den Bundestag 5426D Mandatsniederlegung des Abg. Nuding . . 5426D Zur Tagesordnung 5432B, 5466C Dritte Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg -Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849, 2160 der Drucksachen) . . 5427A, 5442C Maier (Freiburg) (SPD) 5427A Dr. Kopf (CDU) . . 5429D, 5448C, 5449B Dr. Fink (BP) 5432B Dr. von Merkatz (DP) 5433C Freudenberg (FDP -Hosp.) 5435A Dr. Hamacher (Z): zur Sache 5436B zur Abstimmung 5446D Kiesinger (CDU) 5437C, 5448D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5438D von Thadden (DRP) 5439C, 5448A Fisch (KPD) 5440A Wohleb, Staatspräsident von Baden 5440D Dr. Jaeger (CSU) 5442D Dr. Wuermeling (CDU) 5444B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5444D Mehs (CDU) 5445B, 5447C Erler (SPD) 5446B Farke (DP) 5447D Abstimmungen . . 5442D, 5446D, 5448A, 5449A Wahl der Wahlmänner zur Wahl der Richter beim Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 157) 5432B, 5442A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) . 5442A Beschlußfassung 5442B, 5449B, 5460C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Dienstbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2096 der Drucksachen) . . 5449C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 5449D Gundelach (KPD) 5451D Dr. Wuermeling (CDU) 5452B Dr. Menzel (SPD) 5453B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . 5454C Ausschußüberweisung 5455B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des Verbots der „Wahrheit" und der „Volkstimme" durch die Alliierte Hohe Kommission (Nr. 2125 der Drucksachen) 5455B Fisch (KPD), Antragsteller 5455B Bausch (CDU) 5457B Übergang zur Tagesordnung 5457C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 2184 der Drucksachen) 5457C Beschlußfassung 5457D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen) 5457D Ausschußüberweisung 5457D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr Müller (Bonn), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Nr. 2107 der Drucksachen) 5458A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5458A Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nr. 2163 der Drucksachen) 5458C Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 2148 der Drucksachen) 5458C Renner (KPD) : zur Geschäftsordnung 5458D zur Sache 5461B Mende (FDP), Antragsteller . . . 5459B Dr. Laforet (CSU) 5460D Bazille (SPD) 5462B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5464A Frau Kalinke (DP) 5464C, 5465C Frau Arnold (Z) 5465A Ausschußüberweisung 5465B Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2164 der Drucksachen) 5465C Ausschußüberweisung 5465C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2156 der Drucksachen) 5465C Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5465D Beschlußfassung 5466A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 79, 120 [neu], 126) 5466A, 5469B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 5469B Dr. Horlacher (CSU) 5470A Dr. Gülich (SPD) 5471A, 54'73D Dr. Kneipp (FDP) 5473A Dr. Bertram (Z) 5473C, 5474A Dannemann (FDP) 5474A Abstimmungen 5474B, D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 5475A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Nr. 1905 der Drucksachen) 5466B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5466B Beratung abgesetzt 5466B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5466C Beratung zurückgestellt 5466C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Herausgabe neuer Briefmarken durch die Bundespost (Nrn 2035, 1797 der Drucksachen) 5466C Stahl (FDP), Berichterstatter . . . 5466C Dr. Bergstraeßer (SPD) 5467B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 5468C Beschlußfassung 5469D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5475C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 118. Sitzung — schon am 15. Februar dieses Jahres — habe ich Ihnen über die Arbeiten des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen an dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes berichtet. Die zweite Lesung wurde damals unterbrochen, weil der Herr Kollege Horlacher uns einen wichtigen Änderungsantrag ankündigte. Dieser Änderungsantrag ist dann nach einiger Zeit auch eingegangen und im Ausschuß behandelt warden. Herr Kollege Horlacher beantragte, daß bei geschlossener Hofübernahme von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gärtner schen und Weinbau-Betrieben bis zu einem Einheitswerte von 30 000 DM die Erbschaftsteuer in allen Steuerklassen fallengelassen werden sollte und daß bei Einheitswerten gestaffelt über 90- bis 140 000 DM dann eine große Vergünstigung eintreten, sollte.
    Der Ausschuß hat sich mit diesem Antrag sehr eingehend beschäftigt und hat dazu auch einige Sachverständige, Herrn Professor Munzinger und Herrn Professor Aprath, gehört, die sich teils für und teils gegen den Antrag Horlacher ausgesprochen haben. In der Debatte wurde festgestellt, daß die so sehr angegriffene Realteilung in Süddeutschland meistens nicht durch die Erbschaftsteuer, sondern durch die Geschwisterabfindung hervorgerufen werde. Der Antrag ging so weit, daß auch alle Nichtverwandten steuerfrei bleiben sollten. Hier vertrat die Mehrheit des Ausschusses die Auffassung, daß unser Flüchtlingssiedlungsgesetz in diesem Fall Gelegenheit genug gibt, um noch sehr viel weitergehende Steuervergünstigungen wahrnehmen zu können. Dem Ausschuß ging jedenfalls dieser Antrag zu weit, und er wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
    Während der Verhandlungen kam ein sehr diskutabler Vorschlag unseres Kollegen Dr. Kneipp, der beantragte, daß bei geschlossener Hofübernahme 'die Verwandten aus Steuerklasse III und die entfernteren Verwandten aus Steuerklasse IV herausgenommen und in Steuerklasse II eingestuft werden sollten. Einige Mitglieder des Ausschusses beantragten dann, daß diese Einschränkung nur für den Fall gelten sollte, daß der eigentliche Erbe durch Kriegsereignisse ausgefallen sei. Die Mehrheit des Ausschusses vertrat aber den gegenteiligen Standpunkt, weil es hier ja um die Erhaltung des Hofes und nicht um die Erben als solche geht. Wir wollten auch den kinderlosen Bauernehepaaren die Gewähr geben, daß ihre Höfe später nicht durch eine erhöhte Erbschaftsteuer gefährdet wären. Der Ausschuß hat jedenfalls den Standpunkt vertreten, daß mit diesem Antrag Kneipp alles getan ist, um die geschlossene Hofübernahme durch die Erbschaftsteuer nicht zu gefährden, und das war letzten Endes auch der Sinn des Vorschlages unseres Kollegen Horlacher. Nach den Ausschußberatungen sind nun noch einige Änderungsanträge eingegangen, über die ich aber nicht zu berichten brauche.
    Der Ausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, dem Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
    1. In Artikel I wird die folgende neue Ziffer 2a eingefügt:
    „2a. Dem § 10 wird folgender Absatz 5 angefügt:
    (5) Geht ein mit einer 'zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle versehener landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gärtnerischer oder Weinbau -Betrieb im Wege der Erbfolge oder des Übergabevertrages (vorweggenommene Erbfolge) geschlossen auf eine natürliche Person über, so wird für diesen Erwerb die Steuer bei Personen der Steuerklassen III und IV nach Steuerklasse II erhoben.""
    2. In Artikel I Ziffer 8 Buchstabe a werden die Worte
    „in der Fassung vom 10. August 1949 (WiGBl. S. 266) und vom 29. April 1950 (BGBl. S. 95)" gestrichen.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, die Generalaussprache für diesen Gegenstand hat bereits in einer der voraufgehenden Sitzungen stattgefunden. Wir treten also unmittelbar in die Spezialaussprache ein. Ich rufe die einzelnen Artikel bzw. Ziffern auf,


(Vizepräsident Dr. Schäfer)

Art. I Ziffer 1. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Zu Ziffer 2 bzw. 2a hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Horlacher.

(Abg. Dr. Horlacher: Zu § 10!) — Das ist Ziffer 2a.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich bemühen, in aller Kürze die jetzt vorliegenden Anträge zu behandeln, damit wir uns auskennen, wie auch die Abstimmung vorgenommen werden kann.
    Es handelt sich zunächst um die Vorgeschichte dieses Antrages. Sie ist sehr lang. Damit hat sich auch der Bundesrat schon beschäftigt, und der Bundesrat hat beinahe einen ähnlichen Antrag angenommen, wie ich ihn später hier im Hause eingebracht habe, und zwar ist der Antrag damals im Bundesrat mit 21 gegen 15 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen worden. Ich habe nun in meinem weitergehenden Antrag diesen Vorschlag des Bundesrates dazu verwendet, Ihnen den Änderungsantrag vorzulegen, den Sie in Händen haben, wonach in § 18 Abs. 1 eine neue Ziffer 22 eingefügt werden soll.
    Das Wesentliche dieses Antrages ist die Steuerfreiheit bei geschlossener Hofübergabe. Während der Bundesratsantrag beim Einheitswert bis zu einer Grenze von 100 000 DM gehen wollte, und zwar in der Form, daß die Länder die Ermächtigung bekommen sollten, hier besondere Vorschriften zu erlassen, habe ich das hier eigentlich auf die Bedürfnisse des Bauerntums zurückgeführt und habe dann in meinem Antrag zum Ausdruck gebracht, daß man eine steuerfreie Grenze von 30000 DM bis zu einem Einheitswert von 90 000 DM einsetzen sollte, mit der Maßgabe, daß sich bei einem Einheitswert über 90 000 DM der Freibetrag je angefangene 10 000 DM um 5000 DM ermäßigt. so daß also hier in der Steuergesetzgebung kein Snrung mehr ist, sondern der steuerfreie Betrag bei einem Einheitswert von 140 000 DM wieder ausläuft. Das ist der eine — weitergehende — Antrag. der auf die Notwendigkeit der geschlossenen Hofübergabe Rücksicht nimmt. Es ist begrenzt bis zu einem gewissen Einheitswert, in der Regel wirksam bis 90000. 100 000 DM, und dann fällt ja diese Steuerfreiheit ab.
    Der andere Antrag, den der Ausschuß angenommen hat, ermäßigt hier die Steuerklassen, und zwar führt er die Steuerklassen III und IV auf die Steuerklasse II zurück. Naturgemäß ist das eine gewisse Erleichterung.
    Ich habe dafür Sorge getragen, daß ich Unterlagen bekommen habe. Ich habe die Unterlagen aus wirklichen Verhältnissen bei der Hofübergabe und im Falle der Erbschaft jetzt da. Da hat sich folgendes gezeigt. Ich habe hier z. B. die Zahlen für einen Hof, dessen steuerpflichtiger Wert für den Erwerber — nach Abzügen für Kinder usw. — 7100 DM beträgt. Bei Steuerklasse III beläuft sich hier die Erbschaftsteuer auf 12 0/o gleich 852 DM, nach dem Antrag des Ausschusses auf 568 DM. Ich habe einen andern Fall, wo das Anwesen auf einen entfernteren Verwandten, auf den Brudersohn übergegangen ist: reiner Nachlaß 30 540 DM, Steuern für jeden der beiden in Frage kommenden Erben 2432 DM, nach dem Antrag des Ausschusses 1832 DM, nach meinem Antrag 28 DM für jeden Erben,
    bei dem ersten von mir genannten Fall Steuerfreiheit.
    Dann die Übergabe an die Schwester: Erwerb 9831 DM, Steuer nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen 1176 DM, nach dem Ausschußbeschluß 784 DM. Dann einen andern Fall, wo es sich um den Übergang eines größeren Anwesens — 76 500 DM — handelt: Steuerklasse III, 22 % Erbschaftsteuer gleich 17 182 DM, nach dem Antrag des Ausschusses 14 074 DM, nach meinem Antrag 9 620 DM. Weiter habe ich einen andern Fall, wo es sich um ein Anwesen mit einem Einheitswert von 21 400 DM handelt: steuerpflichtiger Erwerb 14 542 DM, Steuer nach Steuerklasse IV 2320 DM, bei Überführung in Steuerklasse II 2035 DM, nach meinem Antrag bei diesem verhältnismäßig kleinen Anwesen Steuerfreiheit.
    Aus diesen Beispielen sehen Sie, daß der Antrag des Ausschusses nicht das bewirkt, was man eigentlich „Förderung der geschlossenen Hofübergabe" heißen könnte. Denn in den Beispielen, deren ich noch mehrere anführen könnte, ermäßigen sich zwar die Beträge nach dem Antrag des Ausschusses, sind aber doch noch hoch genug, um einen Anreiz dafür zu bieten, eine Erbteilung vorzunehmen, um in den Genuß der Erbschaftsteuerfreiheit zu kommen. Deswegen würde ich Sie dringend bitten, meinem Antrage zuzustimmen.
    Nun ein weiteres. Nach meiner Ansicht wäre dann zunächst über den Antrag Horlacher abzustimmen und dann über den Antrag des Ausschusses, weil der auch noch weiter geht als der Antrag Ollenhauer und Fraktion, über den danach abzustimmen wäre. Zu diesem Antrag will ich weiter nicht Stellung nehmen; Herr Professor Dr. Gülich, das ist ja Ihre Aufgabe. Aber ich möchte die Unterschiede aufzeigen. Der Antrag Ollenhauer und Fraktion kennzeichnet sich dadurch, daß er sich grundsätzlich auf die Kriegsverhältnisse beschränkt, also auf die Fälle, wo der eigentliche Erbe durch Kriegsereignisse oder deren Folgen ausgefallen ist. Ich will nicht etwa sagen, der Antrag würde gewisse Fälle nicht richtig treffen, weil er bis zu einem Einheitswert von 30 000 DM die Überführung der Fälle mit den Steuerklassen II, III und IV in die Steuerklasse I vorsieht. Aber er geht immerhin nicht so weit wie der Antrag des Ausschusses. Bei einem Einheitswert bis zu 50 000 DM sieht er dann die Überführung in Steuerklasse II vor.
    Dagegen würde ich es für notwendig halten, daß wir unter allen Umständen, wenn die Abstimmungen entsprechend ausfallen sollten, den Antrag des Ausschusses noch durch den Satz ergänzen, der in dem Antrag Ollenhauer und Fraktion am Schluß der Ziffer 1 steht:
    Die Steuerfreiheit kommt in Fortfall, wennein Betrieb, dem diese Steuervergünstigung gewährt worden ist, innerhalb von 15 Jahren nach Eintritt des Erbfalls oder nach Abschluß des Übergabevertrages veräußert wird.
    Diese Sicherungsklausel haben wir in allen aus den
    bisherigen Beratungen hervorgegangenen Fassungen gehabt, denn wir wollen ein bodenständiges
    Bauerntum und die Gewähr haben, daß der Grundbesitz während dieser Zeit nicht veräußert wird
    Zu der Ziffer 2, die durch Einfügung der Worte
    „oder eines wüsten Hofes" ein neues Moment
    bringt, wird ja die antragstellende Fraktion selber
    Stellung nehmen.
    Ich würde dann also so verfahren: Zunächst Abstimmung über den Antrag Horlacher, der der


    (Dr. Horlacher)

    weitergehende Antrag ist, dann über den Antrag des Ausschusses und dann über den Antrag Ollenhauer und Fraktion.
    Ich bitte die Damen und Herren aber wegen der allgemeinen Gesichtspunkte, die hier in Frage kommen, dringend, dem von mir und meinen Freunden eingebrachten Antrag die Zustimmung zu erteilen. Ich habe Sie sicherlich nicht lange aufgehalten; ich habe mich bemüht, Ihnen zu erläutern, was hier vorliegt.

    (Beifall in der Mitte.)