Rede von
Dr.
Eduard
Wahl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich bei dem Bericht über die Vorlage sehr kurz fassen. Wenn ein Grundstück zur Zwangsversteigerung kommt, werden bei der Verteilung des Erlöses nicht alle Zinsrückstände mit dem Rang der Hypothek, bei der sie erwachsen sind, berücksichtigt, sondern nur die aus den zwei letzten Jahren vor der Einleitung des Verfahrens. Um nun besonders bei den Trümmergrundstücken, deren rechtliches Schicksal im Lastenausgleich und bei der Baulandbeschaffung sowie im Rahmen der Wiederaufbaupläne für unsere Stadtkerne noch nicht geklärt ist, eine Flut von vorzeitigen Zwangsversteigerungsanträgen nur zum Zwecke der Erhaltung des Ranges für die Zinsrückstände hintanzuhalten, hat der Bundestag schon im vorigen Jahr ein Gesetz beschlossen, daß außer den Zinsrückständen aus den zwei letzten Jahren auch noch die Zinsrückstände für die Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1948 an dem ursprünglichen Rang der Hypotheken teilnehmen sollten. Damals nahm man an, daß noch im Laufe des Jahres 1950 die Rechtslage der Trümmergrundstücke geklärt werden könnte. Diese Erwartung hat sich als irrig erwiesen. Es ist aber zu hoffen. daß wenigstens im Jahre 1951 die noch ausstehenden Gesetze verabschiedet werden können. Deswegen sollen die Zinsrückstände noch für ein weiteres Jahr in die bisherige Regelung einbezogen werden, was um so weniger gefährlich erscheint, als die Zinsbeträge infolge der Währungsumstellung ja nur ein Zehntel des ursprünglichen Nennbetrages ausmachen.
Das geschieht durch die Vorlage der Regierung die Ihnen deshalb der Ausschuß zur unveränderten Annahme empfiehlt.