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ID0113807100

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    Deutscher Bundestag - 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 5425 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5426D Eintritt des Abg. Merten in den Bundestag 5426D Mandatsniederlegung des Abg. Nuding . . 5426D Zur Tagesordnung 5432B, 5466C Dritte Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg -Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849, 2160 der Drucksachen) . . 5427A, 5442C Maier (Freiburg) (SPD) 5427A Dr. Kopf (CDU) . . 5429D, 5448C, 5449B Dr. Fink (BP) 5432B Dr. von Merkatz (DP) 5433C Freudenberg (FDP -Hosp.) 5435A Dr. Hamacher (Z): zur Sache 5436B zur Abstimmung 5446D Kiesinger (CDU) 5437C, 5448D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5438D von Thadden (DRP) 5439C, 5448A Fisch (KPD) 5440A Wohleb, Staatspräsident von Baden 5440D Dr. Jaeger (CSU) 5442D Dr. Wuermeling (CDU) 5444B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5444D Mehs (CDU) 5445B, 5447C Erler (SPD) 5446B Farke (DP) 5447D Abstimmungen . . 5442D, 5446D, 5448A, 5449A Wahl der Wahlmänner zur Wahl der Richter beim Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 157) 5432B, 5442A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) . 5442A Beschlußfassung 5442B, 5449B, 5460C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Dienstbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2096 der Drucksachen) . . 5449C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 5449D Gundelach (KPD) 5451D Dr. Wuermeling (CDU) 5452B Dr. Menzel (SPD) 5453B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . 5454C Ausschußüberweisung 5455B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des Verbots der „Wahrheit" und der „Volkstimme" durch die Alliierte Hohe Kommission (Nr. 2125 der Drucksachen) 5455B Fisch (KPD), Antragsteller 5455B Bausch (CDU) 5457B Übergang zur Tagesordnung 5457C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 2184 der Drucksachen) 5457C Beschlußfassung 5457D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen) 5457D Ausschußüberweisung 5457D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr Müller (Bonn), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Nr. 2107 der Drucksachen) 5458A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5458A Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nr. 2163 der Drucksachen) 5458C Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 2148 der Drucksachen) 5458C Renner (KPD) : zur Geschäftsordnung 5458D zur Sache 5461B Mende (FDP), Antragsteller . . . 5459B Dr. Laforet (CSU) 5460D Bazille (SPD) 5462B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5464A Frau Kalinke (DP) 5464C, 5465C Frau Arnold (Z) 5465A Ausschußüberweisung 5465B Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2164 der Drucksachen) 5465C Ausschußüberweisung 5465C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2156 der Drucksachen) 5465C Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5465D Beschlußfassung 5466A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 79, 120 [neu], 126) 5466A, 5469B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 5469B Dr. Horlacher (CSU) 5470A Dr. Gülich (SPD) 5471A, 54'73D Dr. Kneipp (FDP) 5473A Dr. Bertram (Z) 5473C, 5474A Dannemann (FDP) 5474A Abstimmungen 5474B, D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 5475A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Nr. 1905 der Drucksachen) 5466B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5466B Beratung abgesetzt 5466B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5466C Beratung zurückgestellt 5466C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Herausgabe neuer Briefmarken durch die Bundespost (Nrn 2035, 1797 der Drucksachen) 5466C Stahl (FDP), Berichterstatter . . . 5466C Dr. Bergstraeßer (SPD) 5467B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 5468C Beschlußfassung 5469D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5475C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesversorgungsgesetz ist eines der wichtigsten Bundesgesetze und greift tief in unser Volksleben ein. Wir sind uns hierin völlig einig. Beim Vollzug haben sich in der Übergangszeit ganz große Schwierigkeiten ergeben, die außerordentlich bedauerlich sind und unbedingt beseitigt werden müssen. Der Antrag geht jedoch nicht den Weg, den nachdrücklichen Vollzug des Gesetzes zu sichern, sondern den, das Grundgesetz an entscheidender Stelle zu ändern.
    Die Länder vollziehen auch in der Sozialversicherung und im Versorgungsrecht wie auf jedem anderen Gebiete des Verwaltungsrechts die Gesetze. Sie sind durch das Gesetz und durch die Verwaltungsvorschriften gebunden, die aber ordnungsmäßig erlassen sein müssen.
    Nun sollte man erwarten, daß die Länder gerade bei diesem volkstümlichen Gesetz durch Bereitstellung der notwendigen Mittel und durch Einstellung der erforderlichen geeigneten Kräfte die großen Schwierigkeiten aus der Welt schaffen, wie sie dem Gegenstand entsprechend hier nicht zu vermeiden sind. Darüber, daß ihre Behörden das Gesetz im Sinne des Gesetzgebers vollziehen, wacht die Bundesaufsicht. Hat man an diese überhaupt nicht gedacht?

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus,
    daß die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß


    (Dr. Laforet)

    durchgeführt werden. Sie kann sogar Beauftragte zu den obersten Landesbehörden schicken und mit deren Einverständnis auch zu den untergeordneten Behörden. Der Bund hat das Recht der Mängelrüge, und ich würde kein Land beneiden, das sich vor dem Bundesrat oder vor dem Bundesverfassungsgericht darüber verantworten muß, daß es gerade ein solches Gesetz wie das Bundesversorgungsgesetz mangelhaft vollzogen hat. Wir haben die Mittel einer wirksamen Bundesaufsicht, nur müssen sie angewandt werden!
    Es sind jedoch die schwersten Bedenken dagegen zu erheben, bei mangelhaftem Vollzug eines Gesetzes durch das eine oder das andere Land den grundsätzlichen Aufbau nach dem Grundgesetz, der hier auch völlig mit dem Weimarer Recht übereinstimmt, zu ändern. Wenn auch die näheren Ausführungen dem Rechtsausschuß überlassen bleiben müssen, muß doch bei aller Anerkennung des guten Willens der Antragsteller und bei aller Wertung der hohen Bedeutung der Sache selbst bei "diesem Schritt des Einbruchs in die Verfassung nachdrückliche Warnung erhoben werden.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Warum ist das alte Reichsversorgungsgesetz überhaupt durch eine Reichsbehörde durchgeführt worden? Die Durchführung des kaiserlichen Versorgungsgesetzes, des sogenannten Mannschaftsversorgungsgesetzes aus dem Jahre 1907, lag bei den Bezirkskommandos. Nach der Auflösung der Bezirkskommandos und bei der Schaffung des Reichsversorgungsgesetzes hat man, nicht zuletzt aus Gründen der Tradition, d. h. aus den Gründen, diese Einrichtung in kaschierter Form zu erhalten, dieselben Organe, also die alten Bezirkskommandos zur Durchführung des Reichsversorgungsgesetzes bestimmt. Der „soziale" Geist, der in diesen Behörden herrschte, d. h. die Verschlossenheit dieser Behörden etwa gegenüber den Kriegsopferorganisationen, war in der damaligen Zeit oft genug Gegenstand der Klage der Kriegsopferorganisationen in ihrer Gesamtheit. Stellen Sie sich mal den Zustand vor! Überlegen Sie sich: die Durchführung des Reichsversorgungsgesetzes in der Hand von alten Bezirkskommandofeldwebeln und -unteroffizieren! Nicht wahr, das war der Tatbestand von damals!

    (Abg. Rische: Vielleicht wird Herr Lehr Nachfolger!)

    Er hat meines Erachtens höhere Ambitionen, über den Feldwebel hinaus.

    (Heiterkeit.)

    Nun das neue Gesetz. Wir haben heute noch einmal, allerdings in viel abgeschwächterer Form als bei der ersten Diskussion in der vorigen Woche, den Versuch erlebt, für die Mängel des Bundesversorgungsgesetzes die Landesbehörden verantwortlich zu machen. Nun kann doch niemand hier auftreten und behaupten, daß irgendein Organ irgendeiner Landesbehörde das Bundesversorgungsgesetz gebrochen, also fälschlich ausgelegt habe, das Gegenteil von dem getan habe, was im Gesetz vorgesehen ist.

    (Abg. Dr, Laforet: Nicht richtig vollzogen!)

    Richtig! Die Landesorgane haben nur eins gemacht: sie haben die in diesem Bundesversorgungsgesetz liegenden Möglichkeiten, Geld einzusparen, nach Kräften ausgewertet. Sie haben im Gegensatz zu den Intentionen des Ministers, der zuerst einige Paradefälle schaffen wollte, um nachweisen zu können, daß es nach diesem Bundesversorgungsgesetz doch einige Fälle von Rentenerhöhung gibt, solche Fälle herausgegriffen, bei denen von vornherein feststand, daß Rentenabzüge oder Rentenentziehungen möglich waren. Sie haben diese neuen Bescheide zum Teil in Überstunden und in Nachtschichten ausgearbeitet. Diesen Eifer haben die Behörden im Land Nordrhein-Westfalen übrigens schon einmal bei einer ähnlichen Gelegenheit gezeigt, als kurz vor der Währungsreform die unerledigten Anträge der Sozialberechtigten innerhalb von wenigen acht Tagen erledigt wurden, um zu verhüten, daß man die Nachzahlungen in aufgewertetem Geld leisten mußte.
    Was ist nun los? Die Bundesregierung hat — das steht sogar in der Eingabe des Reichsbundes — das Recht der sogenannten Weisung. Das ist von meinem Herrn Vorredner ganz eindeutig und wahrheitsrichtig dargestellt worden. Ich behaupte: wenn die Bundesregierung ein Interesse an der gleichmäßigen Durchführung des Gesetzes hätte, hätte sie auf Grund der heutigen Rechtslage bereits alle Möglichkeiten, diese zu erzwingen. Sie trägt ja nicht nur die Kosten für die Durchführung des Gesetzes und für die landeseigene Verwaltung, sie erläßt ja auch noch die Durchführungsbestimmungen, so daß sie also auch von dieser Seite her noch etwas mehr an Möglichkeiten der Weisung in di Hand bekommt.
    Als ich mich mit der Eingabe des Reichsbundes beschäftigte, da stand auf einmal vor meinem Geist ein Wahlplakat der Sozialdemokraten aus einem ihrer letzten Wahlkämpfe; in Waldeck, meine ich,

    (Lachen bei der SPD.)

    Da hieß es: Kämpft mit der SPD gegen Bonn. Nun
    kann ich mich nicht dazu entschließen, dieses Bonn,
    also diesen Adenauer aufzuteilen in einen zu 90 %
    schlechten und in einen zu 10 % guten Adenauer

    (Lachen und Zurufe bei der SPD)

    oder etwa in einen zu 60 % schlechten und zu 40 % guten Adenauer. Ich bin der Meinung, daß Adenauer in jeder Beziehung ein ganzer Reaktionär ist und in jeder Beziehung eine volksfeindliche Politik betreibt.

    (Erregte Zurufe.)

    Wenn man die Dinge so darstellt, daß eine Besserung der Lage für Kriegsopfer zu erreichen wäre, wenn man die Verwaltung Konrad Adenauer und seinem Finanzminister in die Hand legte, dann ist das mehr als eine Illusion; das ist ein Wahnsinn!

    (Zurufe des Abg. Mellies.)

    -- Wenn Sie der Meinung sind, daß Sie von Adenauer noch etwas Positives zu erwarten haben,

    (fortgesetzte Zurufe des Abg. Mellies)

    dann ist das Ihre Sache, Herr Mellies. Wir sind durch Erfahrungen gewitzigt und trauen ihm in dieser Beziehung nichts zu. Nur das eine trauen wir ihm zu, daß er jeden verfügbaren Groschen freimacht für die Wiederaufrüstung.

    (Anhaltende Zurufe des Abg. Mellies.)

    Noch etwas anderes: Bundesbehörden! Uns kann doch niemand erzählen, daß eine örtliche Kriegsopferorganisation mit einer Bundesverwaltung engeren Konnex bekäme als etwa mit einer Landes-


    (Renner)

    verwaltung. Wir wissen doch, wie weltweit entfernt damals die Versorgungsbehörden und Hauptversorgungsämter von den Kriegsopferorganisationen waren.

    (Zurufe von der SPD.)

    Den Einfluß der Kriegsopfer auf die Verwaltung muß man in einer anderen Art und Weise sichern, nämlich in der Weise, daß man eine echte Selbstverwaltung, ein echtes Mitbestimmungsrecht schafft. Wir sind deshalb der Auffassung, daß das, was die Kriegsopferorganisationen suchen, in der Form gesichert werden muß, daß bei allen Versorgungsbehörden ein Selbstverwaltungs-, ein Mitbestimmungskörper geschaffen wird, in dem die Vertreter der Kriegsopfer zahlenmäßig die Mehrheit haben. Diese Organe müssen bereits in der untersten Instanz die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Behörden zu überprüfen. In den höheren Instanzen müssen sie Beschwerdeinstanz sein. Daneben müssen selbstverständlich die Organe der sozialen Gerichtsbarkeit bestehen bleiben. Wir versprechen uns, daß, wenn man den in dieser Richtung laufenden Anträgen der Kriegsopferorganisationen Rechnung trägt, wenn also in jeder Instanz, in jedem Zug der Versorgungsbehörden ein wirklich echtes Mitbestimmungsrecht der Kriegsopfer — wobei die Vertreter von den Kriegsopfern selbst gewählt werden — ausgeübt wird, dann das erreichbar ist und erreicht werden wird, was die Kriegsopferorganisationen wollen. Wir versprechen uns von der Forderung der Schaffung einer Bundesbehörde zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes nicht das, was die Kriegsopferorganisationen brauchen, nämlich eine Verbesserung des Gesetzes..
    Lassen Sie mich mit der Feststellung schliessen, daß in dem Antrag des Reichsbundes zu diesem Problem erfreulicherweise auch die Forderung bereits enthalten ist, eine prozentuale Erhöhung der derzeitigen Rentenbezüge für die Kriegsopfer zu bewilligen.
    Dem in der Vorlage Drucksache Nr. 2148 enthaltenen Gedankengang zuzustimmen sind wir nicht in der Lage. Bei den Beratungen über diesen Antrag werden wir es darauf abstellen, ein wirkliches Mitbestimmungsrecht, ein wirkliches Selbstverwaltungsrecht der Kriegsopfer, ausgeübt durch Vertreter, die von ihnen selber in direkter Wahl gewählt werden müssen, sicherzustellen.