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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. April 1951 5385 137. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5385C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie 5385D Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß 5385D Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes 5385D Wahl des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 166) . . 5385D Änderungen der Tagesordnung 5386A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VIII — Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen (Nr. 1909 der Drucksachen) 5386A Erler (SPD), Berichterstatter . . . 5386B Mellies (SPD) 5391B Dr. Bertram (Z) 5393B Dr. Koch (SPD) . . . 5396A, 5419C, 5422A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 5401B Loritz (WAV) 5404D Dr. Dresbach (CDU) 5405D Müller (Frankfurt) (KPD) 5407C Dr. Besold (BP) 5409C Ewers (DP) 5411C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5413A Pelster (CDU) 5421C Abstimmung 5422B Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Dr. Wuermeling (CDU) 5422B Mitteilung über Veröffentlichung in der Zeitschrift „Der Beamtenbund" betr. Ausgaben für den Bundestag: Dr. Ehlers, Präsident 5422C Nächste Sitzung 5422C, 5423D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bertram


Rede von Dr. Helmut Bertram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Las Ziel, das der Bundesfinanzminister sich mit dem Bericht, der der ECA-Verwaltung überreicht worden ist, gestellt hat, die finanzielle Stabilität unserer westdeutschen Bundesrepublik herbeizuführen, wird er mit den politischen Maßnahmen, die er uns vorgeschlagen hat, nicht erreichen können. Wir brauchen keine neuen Massensteuern, die den Massenkonsum belasten und eine Verteuerung des gesamten Lebenshaltungsniveaus sowie eine weitere Preissteigerung mit sich bringen müssen. Es genügt für uns, wenn die Ertragssteuern in dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maße geändert werden, wenn die Ertragssteuern vor allem einmal restlos ausgeschöpft werden, wenn die Länderverbindlichkeiten dem Bund gegenüber in vollem Umfange erfüllt werden und wenn das Gebot der Sparsamkeit in der gesamten öffentlichen Verwaltung einmal ernster genommen wird und nicht bloß, wie bisher, ein Lippenbekenntnis ist.
In den Vorausschätzungen, die uns das Bundesfinanzministerium über das künftige Steueraufkommen vorgelegt hat, sind erhebliche Reserven vorhanden. Diese sind offenbar mit Absicht darin aufgenommen worden, um dann eine Möglichkeit für großere Beweglichkeit zu haben. Wir können uns aber bei unserer angespannten Lage eine solche Politik der Reserven in den Steuervorausschätzungen einfach nicht leisten. Im Umsatzsteueraufkommen kann man, wenn man das Aufkommen des vierten Quartals 1950 mit 4 multipliziert, ein Gesamtaufkommen für das kommende Jahr von 5324 Millionen errechnen. Das ergibt ein Mehr von 35 Millionen gegenüber den Vorausschätzungen. Bei einer durchschnittlichen Preiserhöhung von 10 % – und diese durchschnittliche Preiserhöhung haben wir mindestens zu verzeichnen — ergibt sich ein Mehr in der Umsatzsteuervorausschätzung von weiteren 532 Millionen DM. Das wird auch durch den Vergleich . des Umsatzsteuereffektivaufkommens im Januar 1950 mit dem im Januar 1951 bestätigt: Januar 1950 427 Millionen, Januar 1951 545 Millionen, so daß allein hierin eine Reserve von 567 Millionen liegt.
Eine Reserve liegt ebenfalls im Zollaufkommen. Diese Reserve ist wenigstens auf 200 Millionen anzusetzen. Das Bundesfinanzministerium steht auf dem Standpunkt; daß durch die Einfuhrdrosselung eine Erhohung des Zollaufkommens nicht vorauszusehen sei. Das ist aber nicht richtig; denn auch bei der vorgesehenen Importbeschränkung wird das Gesamtimportvolumen nicht unter das Volumen des vergangenen Jahres herabgedrückt werden, wie wir aus den Exportzahlen ja ohne weiteres ablesen können. Außerdem ist der Zolltarif, der bisher auf Gewichtzollbasis abgestellt war und der niedrigste in ganz Europa war, auf Wertzollbasis umgestellt worden. Dieser Wertzolltarif wird in Kürze angenommen werden, so daß eine Reserve aus dem Zollaufkommen mit wenigstens 200 Millionen DM zu veranschlagen ist. Also allein aus dieser Position ergeben sich 767 Millionen Reserven.
Wesentlich wichtiger ist aber die Reserve in den Ertragsteuern. Vom Bundesfinanzministerium ist dieses Ertragsteueraufkommen viel zu gering veranschlagt. Es fehlen natürlich die erforderlichen Unterlagen, die Veranlagung für 1950 konnte noch nicht vorliegen. Die bisherige Basis sind die Steuererklärungen für die anderthalb Jahre 1948 und 1949. Diese Erklärungen der Steuerpflichtigen sind im wesentlichen aber noch gar nicht überprüft worden, und es wird auch noch eine lange Zeit dauern, bis Kontrollen möglich sind. Es handelt sich daher praktisch um Selbsteinschätzungen. Von seiten des Bundeswirtschaftsministeriums wurden die Steuerhinterziehungen auf Grund dieser ungerechtfertigt abgegebenen Steuererklärungen auf 4 Milliarden geschätzt. Kein Mensch kann das genau schätzen; aber man hat doch Anhaltspunkte. Wenn wir einen Vergleich mit dem Jahre 1938 anstellen, einem Jahr, in dem das Bruttosozialprodukt 100 Milliarden Reichsmark betrug, also angefähr soviel, wie es im laufenden Jahr für die Bundesrepublik betragen wird, und dabei zugrunde legen, daß ja das Steuersystem von 1938 dem von 1951 ähnlich ist, so haben wir damals ein Ertragsteueraufkommen von insgesamt 7674 Millionen gehabt gegenüber einer Vorausschätzung von 6092 Millionen. Damit würde sich eine Unterschätzung gegenüber der Vorausschätzung des Bundesfinanzministeriums von 1600 Millionen ergeben.
Es kommt hinzu, daß die Auswirkungen der Steuerbegünstigungsmaßnahmen auf Grund der


(Dr. Bertram)

Novelle von 1949 und der Einkommensteuernovelle von 1950 auch durch eine Interpolation der Einkommenskurve, der Kurve des Aufkommens aus der Umsatzsteuer und des Aufkommens aus den Ertragsteuern geschätzt werden können. Die jetzt vorgesehene Rückgängigmachung der Begünstigungen von 1949 muß eine Angleichung an das frühere durchschnittliche Verhältnis von Umsatzsteuerentwicklung und Ertragsteuerentwicklung herbeiführen, und demgemäß muß das Ertragsteueraufkommen für das kommende Jahr mindestens wieder auf der Höhe des Jahres 1949/50 — dem Effektivaufkommen vor diesen Begünstigungen plus der vom Bundesfinanzministerium errechneten Zuwachsquote — liegen. Bei einer geschätzten Zuwachsquote von 1200 Millionen ergibt sich bei einem Aufkommen im Jahre 1949/50 von 5931 Millionen eine Gesamtvorausschätzung von 7131 Millionen bei den Ertragsteuern. Auch nach dieser Rechnung muß das Aufkommen um 1100 Millionen höher liegen, als es vom Bundesfinanzministerium geschätzt ist.
Das Bundesfinanzministerium hat ferner die Entwicklung des Bruttosozialprodukts ohne Berücksichtigung der Preissteigerungen berechnet. Auch aus diesem Grunde muß sich eine Erhöhung des Gesamtaufkommens ergeben. Insgesamt sind diese Vorausschätzungen deshalb so wichtig, weil die Reserven, die hier stecken, über 2 Milliarden DM betragen. Es ist also nicht nur eine Erhöhung auf der Ausgabenseite durch die auf Grund der Preissteigerung notwendig werdende Erhöhung der Beamtengehälter und Renten festzustellen, sondern es ist auch auf der Einnahmenseite eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundes zu erwarten. Deshalb können wir nicht, wie das Bundesfinanzministerium es getan hat, nur die Ausgabenseite berücksichtigen, die Einnahmenseite aber unberücksichtigt lassen.
Die Hauptschwierigkeit, vor der das Bundesfinanzministerium steht, ist natürlich die Tatsache, daß der Veranlagungszeitraum bisher zu weit zurückliegt, und ferner die Tatsache, daß das Bundesfinanzministerium keine eigene lokale, regionale Verwaltung hat. Würden wir in dem Gesetz über die Bundesfinanzverwaltung dem Bundesfinanzministerium — wie es das Grundgesetz vorschreibt — eine eigene Umsatzsteuerverwaltung bis zu den örtlichen Finanzämtern zugebilligt haben — und das war ja das Ziel unserer politischen Auseinandersetzung —, dann hätte es das Bundesfinanzministerium heute nicht nötig, über einen Branchenprüfungsdienst mit den Länderfinanzministerien zu verhandeln, sondern dann wäre der Bundesfinanzminister in der Lage, seine eigenen Prüfer anzusetzen, um festzustellen, wo tatsächlich falsche Erklärungen abgegeben worden sind. Er könnte dann auch durch Vergleichsmitteilungen an die Länderfinanzabteilungen das Steueraufkommen wesentlich mehr erhöhen und aktualisieren. Es zeigt sich also hier ganz deutlich, daß es ein Fehler war, vom Grundgesetz abzugehen, und daß uns dieser Fehler in schwerwiegende aktuelle finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Das Einkommensteuermehraufkommen fließt nun im wesentlichen den Ländern zu. Der vom Bundesfinanzminister vorgesehene Schlüsselsatz von 31 % ist nicht der geeignete Satz, um die finanziellen Schwierigkeiten des Bundes tatsächlich zu beseitigen, sondern man muß bei der Stabilität der Ausgaben der Länder, die ja die Kriegsfolgelasten nicht zu tragen haben, davon ausgehen, daß den Ländern ein fester Plafond zugewiesen wird, das darüber hinaus aufkommende Mehraufkommen aber dem Bund zuzufließen hätte, damit wir aus dem Mehraufkommen die Ausgaben des Bundes hinsichtlich der Kriegsfolgelasten decken können.
Ein weiterer Punkt: Die Besatzungskosten und die Bauaufwendungen werden vom Bundesfinanzministerium insgesamt über den ordentlichen Haushalt finanziert. Dabei sind die Aufwendungen, die hier gemacht worden sind, zum Teil echter Vermögenszuwachs. Wenn der Bundesfinanzminister beispielsweise große Summen für den Bau von Häusern für die Besatzungsverdrängten eingesetzt hat, so sind das natürlich Ausgaben, die über den Besatzungskostenhaushalt laufen. Es ist aber nicht zu bestreiten, daß damit ein echter Zuwachs des Vermögens des Bundes verbunden ist. Diese Ausgaben dürften deshalb nicht über den ordentlichen, sondern müßten über den außerordentlichen Haushalt finanziert werden. Wir haben ja auch im letzten Jahre für den Bund insgesamt Kredite von ungefähr 1400 Millionen DM aufnehmen können, ohne die Münzgewinne. Es ist nicht einzusehen, warum die Möglichkeiten der Finanzierung über weitere außerordentliche Ausgaben nicht mitberücksichtigt werden sollten.
Das vorgelegte Steuerprogramm des Bundesfinanzministeriums, insbesondere die Erhöhung der Umsatzsteuer und die Einführung einer neuen Sonderumsatzsteuer, muß zu einer katastrophalen Entwicklung der Preise führen. Es muß zwangsläufig neue Lohnforderungen nach sich ziehen und muß die Preis-Lohn-Spirale in Gang setzen, was zu verhüten wir uns doch alle bemühen sollten. Wenn im Jahre 1,3 Milliarden zusätzliche Umsatzsteuern und 800 Millionen DM zusätzliche Sonderumsatzsteuern, insgesamt also über 2 Milliarden DM erhoben und diese Beträge abgewälzt werden — zusätzlich kommt dann noch die Handelsspanne hinzu, die in der gesamten gewerblichen Wirtschaft fast 50 % beträgt —, dann bedeutet das bereits eine Erhöhung des Preisniveaus um 4 Milliarden DM. Eine Umsatz- und Sonderumsatzsteuererhöhung um 2 Milliarden wird also eine Preissteigerung von mindestens 4 Milliarden DM nach sich ziehen. Eine Preissteigerung von 4 Milliarden DM bedeutet aber eine Erhöhung der Einzelhandelspreise um 10 % und damit eine entsprechende — und zwar völlig berechtigte — Erhöhung der Lohnforderungen. So wird die finanzielle Stabilität, die das eigentliche Ziel der Finanzpolitik sein sollte, durch diese Maßnahmen in entscheidender Weise gefährdet und zum Zusammenbruch gebracht werden.
Deshalb wenden wir uns mit aller Entschiedenheit auch aus Gründen der Finanzpolitik gegen diese vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Maßnahmen. Wenn man sagt, die gegenwärtige Marktlage gestatte den betroffenen Industrien nicht, die Umsatzsteuererhöhung abzuwälzen, so ist das ein Trugschluß. Wäre es richtig, dann würde das bedeuten, daß in den Industrien tatsächlich solche Gewinnspannen vorhanden sind, daß sie die Umsatzsteuererhöhungen selber verkraften können. Dann wäre es sicher richtig, die Einkommen- und die Körperschaftsteuer zu erhöhen. Wenn ihre Gewinnspannen aber nicht so groß sind, daß sie die Erhöhungen selber verkraften können, dann muß sich die Umsatzsteuererhöhung zwangsläufig in den Preisen auswirken.
Die Verstärkung der unsozialen Tendenz unserer ganzen Steuerpolitik wirkt sich also auch finanzpolitisch verheerend aus. Sozial gerecht handeln


(Dr. Bertram)

heißt somit auch finanzpolitisch klug handeln. Wir werfen dem Bundesfinanzminister deshalb vor: er handelt nicht nur finanzpolitisch unklug, er handelt auch sozial ungerecht. 60 °/o des Preises der Konsumgüter sind nach dem russischen System mit Umsatzsteuern belastet. In Deutschland haben wir nach dem letzten Bericht des Bundesfinanzministeriums 30,1 % progressive Steuern und 69,9 % Steuern, die ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit erhoben werden. Dieses Verhältnis deckt sich durchaus mit dem russischen Beispiel. Die russische Regelung bietet bekanntlich ein Beispiel für ein außerordentlich unsozial gestaltetes Steuersystem zu Lasten des Massenkonsums und eine geringe Belastung durch Ertragsteuern. Diesem Beispiel des russischen Staates nähern wir uns, während umgekehrt die Amerikaner bekanntlich fast 70 % aus Ertragsteuern aufbringen und nur 30 % aus den übrigen Steuergruppen. Ich bedaure es, daß wir unter dem Einfluß dieses Bundesfinanzministers in Deutschland eine solche Steuerentwicklung von Jahr zu Jahr mehr fördern.
Die Beseitigung der Begünstigungen im Einkommensteuerrecht durch den Bundesfinanzminister wird von uns begrüßt. Wir hatten ihn ja immer davor gewarnt, dieses Begünstigungssystem fortzusetzen, und haben ihn immer darauf hingewiesen, damit eine wirkliche Wirtschaftsbelebung nicht herbeigeführt werden kann.

(Zurufe rechts.)

Wir haben zwar — ich will Ihnen das kurz schildern — im April 1949 die Begünstigungsnovelle des Wirtschaftsrats und im April 1950 die Senkung der Einkommensteuertarife bekommen. Aber gerade im April 1950 hatte unsere Wirtschaft mit außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Gerade im April 1950 — Sie werden sich erinnern — fingen die Kohlenhalden an zu steigen, und damals kam der gute Rat des Bundeswirtschaftsministers, die Kohlen doch lieber zu exportieren„ weil gerade in dieser Zeit die inneren Schwierigkeiten der Wirtschaft vorhanden waren.
Der Aufschwung der Wirtschaft, von dem die Bundesregierung spricht, hat sich ja erst entwickelt, nachdem sich eine starke Nachfrage seitens des Auslandes und eine starke Preiswelle auch im In-lande auszuwirken begann. Die Steuersätze der Novelle von 1950 konnten sich damals auch gar nicht auswirken, da ja zu der Zeit die Steuern noch auf Grund der Steuererklärungen für das 1 1/2-Jahr 1948/1949 gezahlt wurden. Die Steuersätze der Novelle von 1950 können sich erst auswirken, wenn die Steuern auf Grund der Steuererklärungen für das Jahr 1950 gezahlt werden. Es ist also ein völliger Trugschluß, wenn man hier behauptet, daß auf eine Novelle, nach der die Steuern noch gar nicht berechnet werden, etwa ein Wirtschaftsaufschwung zurückgeführt werden könnte. Die Regierung schmückt sich da mit Federn, die ihr nicht zustehen.
Völlig vergessen aber ist das wichtige Problem der Deckung des Kapitalbedarfs für die Investitionsgüterindustrie; es ist völlig übersehen worden. Nachdem wir die Investitionsmöglichkeiten aus der Novelle von 1949 beseitigt hatten, mußte ja an ihre Stelle etwas anderes gesetzt werden. Man kann doch nicht sagen: ich beseitige die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten, schaffe aber keine Möglichkeit, an andere Finanzquellen heranzukommen! Dieses Heranziehen der Selbstfinanzierungsmöglichkeiten an die öffentliche Tasche ist sicher keine gesunde g Finanzpolitik, sondern ist nichts anderes als Fiskalismus in reinster Form.

(Zurufe rechts.)

Ein Zahlungsbilanzausgleich kann durch die Maßnahmen, wie sie uns vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagen werden, keinesfalls erfolgen. Er kann vor allem nicht durch Sonderumsatzsteuern geschehen, denn der Importanteil in den sonderumsatzbesteuerten Waren ist nicht höher und nicht niedriger als in den nicht sonderumsatzbesteuerten Waren. Das heißt also: die Wirkung der Sonderumsatzsteuerabdrängung auf die nicht sonderumsatzbesteuerten Waren bedeutet nichts anderes, als daß dann in diesen nicht besteuerten Waren entsprechend mehr umgesetzt wird. Der Importanteil ist derselbe. Irgendeine Auswirkung auf die Zahlungsbilanz können diese Steuern also nicht haben, es sei denn indirekt, indem die betroffenen Industrien sich bemühen, mehr zu exportieren.
Aber die wichtigste Maßnahme, die den Zahlungsbilanzausgleich hätte herbeiführen können, nämlich das Exportförderungsgesetz, hat der Bundesfinanzminister immer wieder dem Bundeswirtschaftsministerium überlassen. Wir laborieren an diesen Dingen nun schon lange herum und haben durch die Initiative des Parlaments, das vom Bundesfinanzministerium so oft gescholten worden ist, endlich den ersten Schritt zur Beseitigung der Zahlungsbilanzkrise durch Exportförderung gehen müssen.
Wenn der Bundesfinanzminister uns öfter vorwirft, wir seien nicht die richtigen Vertreter der Steuerzahler, sondern wir seien nur Leute, die Ausgaben bewilligen könnten, so verweise ich ebenfalls auf den Bericht des Bundesfinanzministeriums an die Marshallplanverwaltung. Da steht mit dürren Worten drin: Die Erhöhungen waren unvermeidlich. All die Erhöhungen, die man uns vorwirft, sind ja doch in Regierungsvorlagen enthalten gewesen. Sowohl das Gesetz zu Art. 131 wie die Vorlage über die Kriegsopferversorgung sind Regierungsvorlagen, ebenso die demnächst kommende Vorlage über die Erhöhung der Beamtengehälter.

(Abg. Dr. Wuermeling: Ja, wollen Sie die Erhöhung der Renten beanstanden?)

— Ich sage doch gerade: die Erhöhung der Renten ist völlig unvermeidlich,

(Abg. Dr. Wuermeling: Aber Deckungsvorschläge wollen Sie nicht machen!)

und es ist ungehörig, dem Parlament einen Vorwurf zu machen, wenn es eine unvermeidliche Maßnahme beschließt,

(Zuruf von der Mitte: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit! — Fortgesetzte lebhafte Zurufe von der Mitte — große Unruhe)

die von der Bundesregierung selber vorgeschlagen worden ist. Es ist ungehörig, uns dann zu sagen, wir seien eine Bewilligungsmaschine. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bundesregierung ist verpflichtet, für den finanziellen Ausgleich für die von ihr als unvermeidlich erkannten Ausgaben zu sorgen. Die Wege dafür habe ich eben gewiesen.

(Abg. Dr. Wuermeling: Ach du lieber Gott!)

— Nicht „ach du lieber Gott!" Ich habe gezeigt,
welche Reserve in dem Steueraufkommen, in dem
Ertragssteueraufkommen liegt. Warum erheben
wir keine Übergewinnsteuer nach amerikanischem
Beispiel? Warum schonen wir gerade diejenigen
Ertragssteuern, die ohne weiteres mehr bringen


(Dr. Bertram)

können? Wir haben seit einem Jahr die Erhöhung der Körperschaftsteuer gefordert. Jetzt erst kommt der Bundesfinanzminister dazu und sagt: „Gut, von 50 auf 60 % will ich erhöhen", nachdem er ein Jahr lang diese Möglichkeiten nicht hat ausnutzen wollen.
Der bisherige Erfolg der Finanzpolitik des Bundesfinanzministers ist Kapitalflucht — 800 Millionen DM sind im Ausland verschwunden —, ist Steuerhinterziehung, ist ein Rückstand von 770 Millionen DM Schulden der Länder gegenüber dem Bund, ist eine sozial gefährliche und finanzpolitisch verderbliche Steuerpolitik. Wir fordern, daß dieser Bundesfinanzminister einem anderen Platz macht.

(Beifall beim Zentrum. — Abg. Dr. Wuermeling: Setzen Sie sich mal dahin, Herr Kollege; dann geht es besser! Ist ja lachhaft, so was!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Koch.