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ID0113611800

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    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß dem sozialdemokratischen Kollegen dafür dankbar sein, daß er die Beschlußfähigkeit des Hohen Hauses angezweifelt hat. So komme ich wenigstens zu etwas Zuhörerschaft, wenigstens vorläufig.

    (Heiterkeit.)



    (Dr. Dresbach)

    Als ich mich gestern auf mein heutiges Sprüchlein vorbereitete, stieß ich auf einen Aufsatz aus der Mitte der 20er Jahre. Verfasser war der damalige Stadtkämmerer von Essen, Herr Seippel. Herr Seippel hielt es damals noch nicht für notwendig, daß das materielle Gewerbesteuerrecht reichsgesetzlich geregelt würde. Er glaubte an eine Einengung der Gemeinden. Damals hatten die preußischen Gemeinden ja noch das Recht, besondere Gewerbesteuerordnungen zu erlassen. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sind jetzt doch der Meinung, daß die Gesetzgebung vom 1. Dezember 1936, auch wenn sie in nazistischer Zeit herauskam, ein Fortschritt war; und ich habe auch mit Freuden festgestellt, daß in der Begründung zum heutigen Gesetzesentwurf die Notwendigkeit eines einheitlichen Rechtszustandes ebenfalls hervorgehoben wird.
    Wir sollen also den Art. 105 Ziffer 2 Abs. 3 unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 handhaben, d. h.: Der Bund übt die konkurrierende Gesetzgebung aus, wenn es die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erfordert.
    Die Gewerbesteuer ist ein so bedeutender Faktor in der Wirtschaft geworden, daß man sie nicht mehr unter die Steuern mit örtlicher Wirkungskraft rechnen kann, wenn sie auch traditionell eine Kommunalsteuer ist. Ich möchte annehmen, daß auch die Herren vom ausgesprochen föderalistischen Flügel diesen Dingen zustimmen werden.
    Nun findet sich allerdings im geltenden und auch im vergangenen Recht keine zwingende Bestimmung, daß die Gewerbesteuer nur eine Gemeindesteuer sei. In Art. 106 des Grundgesetzes heißt es, daß die Realsteuern den Ländern und nach Maßgabe der Landesgesetzgebung auch den Gemeinden zufließen. Die Möglichkeit ist also immerhin gegeben, daß auch die Länder Teile des Aufkommens, beispielsweise der Gewerbesteuer, an sich ziehen. Wir haben allerdings gehört — ich glaube sogar aus dem Munde des Herrn Bundesfinanzministers —, daß die Lander nicht mit dieser Absicht umgehen, auch dann nicht, wenn ihnen durch den Bund Teile der Einkommen- und Körperschaftssteuer weggezogen werden.
    Aber nun kommt die Rolle des Bundes. Da ist in Art. 105 des Grundgesetzes auch vorgesehen, daß der Bund die Realsteuern ganz oder zum Teil zur Deckung der Bundesausgaben in Anspruch nehmen kann. Wir haben schon einmal, und zwar im letzten Kriege, einen Gewerbesteuer-Plafond erlebt, wo das Reich das Mehraufkommen an Gewerbesteuer von einem bestimmten Zeitpunkt an sich zog. Und wir stehen ja beim Bund vor immer neuen wachsenden Ausgaben: da ist die Kriegsliquidation, da sind die Kriegsfolgelasten, da sind die Besatzungslasten, die man neuerdings ja gern zum Verteidigungsbeitrag umtauft. Die Gefahr, daß es zu einem Bundes-Plafond für die Gewerbesteuer kommen könnte, scheint mir nicht ganz von der Hand zu weisen zu sein.
    Nun will der Entwurf — damit komme ich auf Einzelheiten zu sprechen, die aber doch programmatischer Art sein dürften — die bereits in der Kriegszeit eingeführte Übereinstimmung des Bemessungszeitraums mit dem Erhebungszeitraum herstellen, d. h. die Gegenwartsbesteuerung, wie es schlagwortartig heißt, durchführen. Wir werden uns im Ausschuß wohl über die technischen Einzelheiten noch unterhalten müssen. Neu ist der Gedanke einer Mindeststeuer. Noch interessanter daran ist, daß in der Begründung die
    Äquivalenztheorie Miquels aus den neunziger Jahren auftaucht, nämlich daß die Gewerbesteuer einen Ausgleich für die Lasten darstellen soll, die die Betriebe haben; das sind Polizeilasten, Schullasten, Wohlfahrtslasten, Wegebaulasten usw. Hier wird also der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung gehandhabt. Das bedeutet ein gewisses Abgehen vom Wesen der Besteuerungshoheit und eine Annäherung an das Wesen der Gebühr. Selbstverständlich heißt der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung hier nicht, daß in jedem Falle ganz genau abgewogen würde. Aus dieser Äquivalenztheorie d. h. dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung, also einem Abgehen vom Besteuerungshoheitscharakter, entspringt auch das Recht zu Steuervereinbarungen. Wir haben es seit dem § 5 des Einführungsgesetzes vom 1. Dezember 1936 wieder kodifiziert. Das ist schon fast ein Vorgang, der sich dem privatrechtlichen Vertrage nähert. Solche Gewerbesteuerverträge sind ein bekanntes Mittel, um Industrien anzulocken, d. h. also industrielle Standorte zu bestimmen. Vom Standpunkt des Landes, der Landgemeinden — ich glaube, Herr Kollege Mellies, ich spreche jetzt auch in Ihrem Namen — und auch der Landkreise haben wir an diesen Steuervereinbarungen kein großes Interesse, denn wir machen das Wettrennen mit den Großstädten doch nicht mit; die werden uns immer voran sein.
    Noch eine Feststellung zu dem Kernstück der Gewerbesteuer, der Gewerbeertragssteuer. Sie ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr vom Charakter einer Objektsteuer abgerückt und hat einen personalsteuerartigen Charakter angenommen. Sie ist jetzt in der Fassung, wie sie der Änderungsentwurf vorsieht, noch nicht eine vollständige zusätzliche Einkommensteuer auf das fundierte Einkommen. Aber bei der Betrachtung der Gewerbesteuer und insbesondere der Gewerbeertragssteuer sollte man doch beachten, daß es sich eigentlich um eine Einkommensteuerkumulation handelt. Das sollten vor allen Dingen die inländischen und die ausländischen Kritiker an unserer Einkommensteuer und an unseren Einkommensteuertarifen in Betracht ziehen..
    Für die Gemeinden als Steuerberechtigte ist im Augenblick nicht so sehr das materielle Steuerrecht maßgeblich; problematisch ist hier vor allen Dingen der Standort im Finanzausgleich. Ich habe bereits auf die Gefahren hingewiesen, daß ein Bundes-Plafond kommen könnte. Nun aber, meine Damen und Herren: wenn wir auch alle möglichen Zwangsläufigkeiten für die Ausgabengestaltung des Bundes anerkennen müssen, so sollten wir es uns hier doch angelegen sein lassen, die Ausgaben des Bundes nicht unnötig zu vermehren, um nicht den Herrn Bundesfinanzminister in die Gefahr zu bringen, daß er diesen Bundes-Plafond bei der Gewerbesteuer einbauen muß. Diese Forderung darf ich auch an die sozialdemokratische Opposition richten, die sich ja, wie der Verlauf der Debatte über das 131er Gesetz gezeigt hat, so sehr der Interessen der Gemeinden angenommen hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: Sie haben bei der Debatte gefehlt!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Tenhagen.

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    Rede von Wilhelm Tenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der zur Beratung anstehenden Vorlage unternimmt die Bundesregierung den Ver-


    (Tenhagen)

    such, eine grundsätzliche Neufassung des Gewerbesteuerrechts vom 1.12.1936 durchzuführen. Der Herr Kollege Dr. Dresbach hat eben schon darauf hingewiesen, daß der Bund nach den Bestimmungen über die konkurrierende Gesetzgebung zweifellos das Recht hat, diese Neufassung vorzunehmen, die insbesondere notwendig geworden ist, um die Unsicherheit und die Unübersichtlichkeit der jetzigen Fassung, zu der ja verschiedene Verordnungen hinzugekommen sind — es sind insgesamt drei —, nunmehr durch ein einheitliches Gesetz wieder abzulösen. Es ist auch notwendig, um die Einheitlichkeit in den einzelnen Ländern wiederherzustellen, weil auch hier in der Zeit nach 1945 verschiedenartige Modifikationen dieses Gesetzes vorgenommen wurden. Insoweit begrüßen wir die Vorlage und sind selbstverständlich bereit, im Ausschuß an dem Gesetz weiter mitzuarbeiten.
    Es sind dazu einige grundsätzliche Bemerkungen nach der Seite hin zu machen, die teilweise auch schon vom Kollegen Dresbach angesprochen wurde. Es handelt sich um die Fragen, die in den Begriffen Gegenwartsbesteuerung oder Vergangenheitsbesteuerung, wie das früher einmal war, zusammengefaßt werden können. Die Frage, ob so oder so, wird heute noch sehr heftig diskutiert. Auch in den kommunalen Spitzenverbänden herrscht darüber keineswegs eine einheitliche Auffassung. Ich glaube, daß es notwendig sein wird, im Ausschuß den ehrlichen Versuch zu machen, zu einer Lösung zu kommen, mit der alle Partner einverstanden sein können: einmal die Gemeinden als diejenigen, die zweifellos an diesem Gesetz sehr stark interessiert sind, weil die Gewerbesteuer nicht eine ihrer geringsten Finanzquellen darstellt, zum andern auch die Verwaltung, die naturgemäß daran interessiert ist, zu einer möglichst einfachen Handhabung zu kommen; dasselbe gilt für die Wirtschaft als dem Dritten in diesem Bunde. Ich könnte mir vorstellen, daß man vielleicht zu einer Lösung kommt, die, wenn man schon die Gegenwartsbesteuerung beibehalten will, zumindest beinhaltet, daß man zu einem gleichmäßigen Erhebungszeitraum mit dem Rechnungsjahr kommt. Ich glaube, daß man darüber einmal im Ausschuß reden sollte, weil hier meiner Ansicht nach noch einige Möglichkeiten der Vereinfachung gegeben sind.
    Es ist bei der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, wegen der vorgeschrittenen Zeit und in Anbetracht des Pensums, das noch vor uns liegt, nicht angebracht, in sämtliche Einzelheiten dieser Vorlage einzusteigen. Dazu ist sie auch viel zu weitschweifig, als daß das mit Erfolg heute noch gemacht werden könnte. Ich habe insbesondere auf eines hinzuweisen und darf in diesem Zusammenhang grundsätzliche Bedenken unserer Fraktion dagegen anmelden, daß die Regierung in ihrer jetzigen Vorlage die Absicht erkennen läßt, die im Jahre 1943 verordnete Einbeziehung der Lehrlingsvergütungen und der Löhne der Schwerbeschädigten und der über 60 Jahre alten Arbeiter in die Berechnung der Lohnsumme für die Lohnsummensteuer beizubehalten. Sie tut das in ihrer Begründung mit der sehr lakonischen Feststellung:
    Diese Beträge durften nach § 12 der Gewerbesteuervereinfachungsverordnung schon vom 1. April 1943 ab nicht mehr von der Lohnsumme abgezogen werden.
    Das ist die ganze Begründung für einen Tatbestand,
    der unter den veränderten Verhältnissen, wie ich
    mit Recht glaube sagen zu können, heute auch anders angesehen werden muß als zu der Zeit, als man diese Verordnung geschaffen hat.
    Insbesondere vom Handwerk wird sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung eine nicht zumutbare Belastung der Handwerksbetriebe mit sich bringt. Ich glaube, daß wir schon unter dem Gesichtspunkt, daß heute Zehntausende von jungen Menschen darauf warten, eine Lehrstelle zu bekommen, in der sie ein anständiges Handwerk und einen Beruf erlernen können, alles tun sollten, was auch dem Handwerk den Anreiz bietet, neue Lehrstellen zu schaffen und in größerem Umfang als bisher junge Menschen in die Ausbildung zu nehmen. Ich glaube, daß es auch nicht stichhaltig ist, wenn man vielleicht sagt, das sind keine so enorm hohen Beträge, daß sie einen besonderen Anreiz bieten könnten. Die psychologische Wirkung, die auch hier nicht unterschätzt werden darf, wird, glaube ich, auch noch ein Übriges dazu tun, die Leute vom Handwerk dazu zu bewegen, Lehrstellen zu schaffen. Ich glaube, daß auch die Eingabe, die der Zentralverband des deutschen Handwerks gemacht hat, der sich insbesondere auf diese Dinge stützt, schon ein Beweis dafür ist, daß man weitgehend auf diese Gegebenheiten Rücksicht nehmen will.
    Meine Damen und Herren, wie ich eingangs schon sagte, werden wir uns an der Ausschußberatung dieses Gesetzentwurfs selbstverständlich wie bei jedem anderen Gesetz beteiligen. Wir werden auch zu diesen besonderen Fragen unsere Anträge zu stellen haben, und ich hoffe, daß wir sehr bald in die Beratung dieser sehr umfangreichen Materie einsteigen können.

    (Beifall bei der SPD.)