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    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die übrigen Mitteilungen, die zu machen sind, werden wie üblich ohne Verlesung in das Stenographische Protokoll aufgenommen:
    Der Herr Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 17. bzw. 18. April 1951 die Verordnung über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen — Verordnung NEM I/51 — und die Verordnungen über die Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen — Verordnung NEM II/51 — und über die Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen — Verordnung NEM III/51 — gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft vom 9. März 1951 (BGBl. I S. 163) dem Bundestag zur Kenntnisnahme zugeleitet. Die Verordnungsentwürfe sind zu gleicher Zeit dem Deutschen Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 2 des vorbezeichneten Gesetzes zugeleitet worden.
    Die Entwürfe liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist eine Verständigung darüber erzielt worden, daß nach dem ersten Punkt der heutigen Tagesordnung — der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — die beiden gestern von der Tagesordnung abgesetzten Punkte eingeschoben werden sollen, und zwar zunächst die Fortsetzung der Aussprache der zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern und dann die zweite Beratung über den Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene. Entsprechend einer gleichen Vereinbarung ist der Punkt 5 der heutigen Tagesordnung — Gesetz zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes — abgesetzt worden. Er soll in der nächsten Woche auf die Tagesordnung kommen.
    Ich rufe also auf Punkt 1 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
    über die Errichtung einer Bundesanstalt für
    Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Besprechungszeit von 60 Minuten vor in der Hoffnung, daß auch diese Zeit nicht voll ausgenutzt werden wird.
    Zur Begründung des Gesetzentwurfs hat das Wort der Herr Bundesminister für Arbeit.


Rede von Anton Storch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Verfolg einer sozialpolitischen Fortentwicklung wurde im Jahre 1927 das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung geschaffen. Dieses Gesetz hatte die Aufgabe, den arbeitenden Menschen, nachdem man ihnen vorher eine wirtschaftspolitische Sicherstellung für die Fälle von Krankheit, Unfall und Alter gegeben hatte, auch eine wirtschaftliche Sicherstellung für die Zeit einer eventuellen Arbeitslosigkeit zu geben. Als ausführendes Organ wurde die Reichsanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Dieses Organ wurde in seiner Spitze sowohl als auch in der mittleren und in der unteren Instanz in der Selbstverwaltung von je einem Drittel Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften verwaltet. In dieser Ordnung hat sich — das kann man wirklich sagen — seit dem Jahre 1928 eine sehr gute Entwicklung auf diesem Gebiete durchgesetzt.
Diese Ordnung wurde dann im Jahre 1933 sehr stark unterbrochen. Man hat gleich zu Anfang des nationalsozialistischen Regimes die Selbstverwaltungsträger beseitigt und hat das autoritäre Staatssystem auch dort durchgeführt. Man hat dann im Jahre 1936 die sogenannte Arbeitsbuchabteilung in die Arbeitsämter eingebaut und damit den Arbeitsämtern einen ganz anderen Charakter gegeben. Sie wurden damit weitgehend die Bezirkskommandos für den Arbeitseinsatz für irgendwelche damals schon vorauszusehende Ziele. Dann kam im Jahre 1937 die völlige Beseitigung der Anstalt insofern, als man sie zu einem Reichsstock umgestaltete, den man als eine Abteilung des Arbeitsministeriums weiterwirken ließ.
Im Jahre 1945 haben dann die Besatzungsmächte insofern neues Recht geschaffen, als sie die Aufgaben der früheren Reichsanstalt den Arbeitsverwaltungen der Länder übertragen haben; und diesen Zustand haben wir im wesentlichen heute noch.
Es hat sich aber herausgestellt, daß auf dieser Ebene das Recht, das früher einheitlich war, sehr weit auseinandergelaufen ist. Alle Beteiligten sind heute wohl der Meinung, daß es notwendig ist, im wesentlichen das Recht, das vor 1933 auf diesen Gebieten bestand, wiederherzustellen. Nur so werden wir in der Lage sein, die Aufgaben bundeseinheitlich durchzuführen.
Dieses Gesetz hat ungefähr ein Jahr dauernde Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und zwischen dem Bundesarbeitministerium auf der einen Seite und den Landesarbeitsministerien auf der anderen Seite hinter sich. Es ist hier der Versuch gemacht worden, eine einheitliche Auffassung über die kommende Bundesanstalt herbeizuführen. Der große Unterschied in den Auffassungen, der sich bei diesen Verhandlungen zeigte, war der, daß die Sozialpartner eine Zweigleisigkeit der Selbstverwaltung wünschten; sie sagten: das sind Angelegenheiten, die die Sozialpartner allein berühren. Nach den Verhandlungen, bei denen von uns darauf hingewiesen wurde, daß die Bundesanstalt neben ihren eigenen Aufgaben ja auch die Auftragsaufgaben des Bundes zu erfüllen habe, soweit die Arbeitslosenfürsorge in Frage kommt, waren die Sozialpartner mit uns der Meinung, daß man in der Spitze der kommenden Bundesanstalt die frühere Dreigleisigkeit wiederherstellen sollte. Der ursprünglich von meinem Ministerium fertiggestellte und auch vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sah diese Lösung auch vor. Der Bundesrat hat dann aber einen einstimmigen Beschluß gefaßt, wonach er wünscht, daß in den drei Stufen, also in der Spitze, bei den Landesarbeitsämtern und bei den Arbeitsämtern, die Dreigleisigkeit wieder eingeführt werden soll, und der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht das auch vor.
Ich brauche auf die Einzelheiten nicht einzugehen. Die Begründungen zu dem Gesetz kennen Sie, und diejenigen von Ihnen, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben, sehen aus dem Gesetzentwurf, daß es sich im wesentlichen darum handelt, das Recht von 1933 wiederherzustellen.
Die Bundesregierung wäre dem Hohen Hause sehr zu Dank verpflichtet, wenn dieses Gesetz möglichst bald durch die Ausschüsse behandelt und endgültig verabschiedet werden könnte, weil es eine Voraussetzung dafür ist, daß wir das ganze AVAVG einer Überprüfung unterziehen können. Solange wir nicht wissen, wie das Organ aussieht, das dann dieses neue Gesetz zur Anwendung bringen soll, ist das sehr schwer. Die Voraussetzungen für die erweiterte Gesetzgebung auf diesem Gebiet sind in meinem Ministerium abgeschlossen, und wir würden uns sehr freuen, wenn es uns gelingen würde, das Ihnen heute vorliegende Gesetz bald mit dem weiteren Gesetz in einem einheitlichen Gesetz zum Nutzen unserer ganzen Volkswirtschaft zur Durchführung bringen zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


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    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs durch den Herrn Minister gehört. Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung.

    (Zuruf rechts: Gleich an den Ausschuß!) Wünscht jemand das Wort? — Herr Abgeordneter Sabel!