Rede:
ID0113503500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr: 1
    7. Arndt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 135. Sitzung. Donn, Mittwoch, den 18. April 1951 5257 135. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5258D, 5261C, 5267B Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Loibl 5259A Zur Tagesordnung 5259B, 5261B, 5271B Anfrage Nr. 169 der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Vorbereitung von Brückensprengungen durch die amerikanische Besatzungsmacht (Nrn. 2023 und 2162 der Drucksachen) 5261C Anfrage Nr. 171 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Wohnungsbauprogramm für die Besatzungsmächte (Nrn. 2027 und 2161 der Drucksachen) . . 5261C Anfrage Nr. 175 der Abg. Dr. Wuermeling, Etzenbach, Siebel u. Gen. betr. Wiederherstellung des zweiten Gleises der Siegstrecke (Nrn. 2105 und 2166 der Drucksachen) 5261C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats . . . 5261C zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Seelos (BP) 5262A, C Ritzel (SPD) 5262A Beschlußfassung 5262C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2108 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entwurf eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2167 der Drucksachen) . . 5259B, C, 5262C Dr. Krone (CDU) (zur Tagesordnung) 5259B Mellies (SPD), Antragsteller . . . . 5262D Dr. Tillmanns (CDU) 5263D Ewers (DP) 5264C Dr. Arndt (SPD) 5265B von Thadden (DRP) 5266A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5266A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5266D Beschlußfassung 5267B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten (Nr. 2129 der Drucksachen) 5267B Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5267C Ausschußüberweisung 5267C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Nr. 2110 der Drucksachen) . . 5267C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 5267D Ausschußüberweisung 5268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dehler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. März 1951 (Nr. 2135 der Drucksachen) 5268C Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 5268C Beschlußfassung 5268D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2136 der Drucksachen) 5269A Bromme (SPD), Berichterstatter . 5269A Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5269C Kahn (CSU) 5270A Beschlußfassung 5270A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. Februar 1951 (Nr. 2137 der Drucksachen) 5270B Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 5270B Beschlußfassung 5271B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über die Anträge der Fraktion der BP und der Fraktion der DP betr. Besteuerung von Kleinpflanzertabak (Nrn. 1154, 1175, 2060 der Drucksachen) 5271C Junglas (CDU), Berichterstatter . . 5271C Beschlußfassung 5271D Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Freistellung landwirtschaftlichen Kleinbesitzes von der Grundsteuer (Nr 2020 der Drucksachen) 5271D Dr. Glasmeyer (Z), Antragsteller . 5271D Dr. Dresbach (CDU) 5272B Dr. Kneipp (FDP) 5272D Niebergall (KPD) 5273B Ausschußüberweisung 5273C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans -für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan X — Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 1911 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einrichtung einer Abteilung „Fischwirtschaft" im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2122 der Drucksachen, Umdruck Nr. 153) 5273C Brese (CDU), Berichterstatter . . ..5273D Tobaben (DP): als Antragsteller .5277A als Abgeordneter 5287C Kriedemann (SPD) 52'77C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 5282B Dannemann (FDP) 5284D Lampl (BP) 5289B Dr. Horlacher (CSU) 5290A Niebergall (KPD) 5292C Schmidt (Bayern) (WAV) 5294D Dr. Glasmeyer (Z) 5296A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 5297C Glüsing (CDU) 5298A Abstimmungen 5298B weite Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5259B, 5298C, 5299C zur Geschäftsordnung: Krone (CDU) 5259B, 5261A Erler (SPD) 5259C, 5260D, 5298D Euler (FDP) 5259D, 5260B, 5261B Hilbert (CDU) 5260A, 5298C Dr. Hamacher (Z) 5260B Wohleb, Staatspräsident von Baden 5260C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5298C, 5299A, 5310D zur Sache: Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5299C Farke (DP), Mitberichterstatter . . 5306D von Thadden (DRP) 5309D zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CDU) 5309C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 5309D, 5310B Dr. Becker (Hersfeld) 5310B, C Unterbrechung der Sitzung . . 5310C Weiterberatung vertagt 5310C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5311C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Punkt der Tagesordnung beschäftigt uns allein - jedenfalls formell — die Frage: Wo soll der Sitz des Bundesverfassungsgerichts sein? Der Antrag, den Herr Kollege Dr. Tillmanns soeben begründet hat, ist von fünf Fraktionen, auch von der meinen, unterzeichnet. Für uns ist es ganz allgemein bedauerlich, daß man mit der Frage des Sitzes einer obersten Behörde immer wieder landsmannschaftliche, hochpolitische und Gott weiß welche sonstigen Nebenfragen verbindet. Das verhindert eine sachliche Lösung der Frage, welches im Interesse des Volksganzen der beste Sitz der entsprechenden Behörde ist.
    In diesem Falle trifft das besonders ausgeprägt zu. Vom Standpunkt einer geordneten und dem Volke dienenden Justiz aus ist es eine völlige Unmöglichkeit, daß man den Sitz des Bundesverfassungsgerichts, das etwa zur Hälfte mit Richtern des obersten Bundesgerichtshofes besetzt sein soll, für das also der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht hat, daß er eine enge innere und äußere Verbindung mit dem obersten zivilen Gericht für erforderlich hält, nicht an denselben Ort legt, an dem der oberste Bundesgerichtshof schon sitzt. Mit der Entscheidung „Karlsruhe" — mag sie nun richtig oder falsch gewesen sein — sollte sachlich ohne weiteres entschieden gewesen sein, daß dann also auch der Verfassungsgerichtshof nach Karlsruhe gehört.
    Als Jurist, als Rechtsbeflissener füge ich hinzu, daß es für jeden, der dem Recht eine höhere Funktion als eine rein äußerliche zumutet und zutraut, klar sein sollte, daß damit auch entschieden sein soll, daß das oberste Arbeitsgericht an demselben Ort zu tagen hat. So war es ja im alten Reich bei Leipzig auch der Fall. Nachdem man bedauerlicherweise die Arbeitsgerichtsbarkeit von der übrigen Gerichtsbarkeit getrennt hat — man hat es auch ressortmäßig getan —, als ob es zwei verschiedene Rechte gäbe, sollte man wenigstens dafür sorgen, daß in der obersten Spitze eine sehr starke innere Annäherung in Richtung auf ein gemeinsames Rechtsdenken herbeigeführt wird. Aber das ist eine Sache für sich. Jedenfalls sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß das Bundesverfassungsgericht an demselben Ort sitzen muß, an dem die Ziviljustiz ihre oberste Spitze hat.


    (Ewers)

    Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, daß ein anderer Ort als Karlsruhe überhaupt nicht in Frage kommen kann.

    (Zuruf der Abg. Frau Schroeder.)

    Wir unsrerseits aber lehnen in diesen Dingen jedes Junktim mit Berlin oder einem sonstigen Ort ab. Das gilt auch hinsichtlich des Bundesaufsichtsamts für Privatversicherung.

    (Zustimmung bei der DP.)

    Darüber wird aber erst zu seiner Zeit etwas zu sagen sein. Heute habe ich dazu nichts auszuführen.
    Berlin kommt als Sitz für ein oberstes Gericht nach allgemeinen demokratischen Meinungen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn es jemals Bundeshauptstadt werden sollte; und das wollen wir doch hoffentlich alle. Wenn späterhin der Sitz der Bundesregierung dorthin kommen sollte, müßte man das Bundesverfassungsgericht bestimmt wieder wegverlegen; denn die enge Verbindung zwischen der Regierung des Bundes und den höchsten Richtern ist politisch bestimmt nicht erwünscht. Berlin muß in jeder Beziehung zum Bunde gezogen werden und das Gefühl bekommen, ein Teil des Bundes zu sein; und es muß die Möglichkeit haben, wenn es morgen hoffentlich zwölftes Land wird, daß es dann schon so eingegliedert ist, als wäre es schon seit langem Teil unsres Staates. Gerichtsbehörden aber gehören so lange nicht nach Berlin, als diese alte Hauptstadt auch wieder als neue Hauptstadt des Deutschen Reiches oder Bundes in Aussicht genommen ist.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ewers sind weitgehend irrig und mit dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht nicht zu vereinbaren. Herr Kollege Ewers, es ist erstens nicht richtig, daß etwa die Hälfte der Bundesverfassungsrichter vom Obersten Bundesgericht kommen müsse. Richtig ist, daß genau ein Drittel der Richter aus Bundesgerichten kommen muß, d. h. nicht nur aus dem Obersten Bundesgericht, das noch gar nicht da ist, sondern auch aus dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesfinanzhof. Diese Gerichte liegen heute schon teilweise an verschiedenen Orten. Der Bundesfinanzhof befindet sich z. B. in München.
    Weiterhin ist es irrig, so zu argumentieren: da die Bundesverfassungsrichter teilweise aus den oberen Bundesgerichten kommen, ist eine örtliche Verbindung notwendig. Nach unserem Gesetz sind ja die Bundesverfassungsrichter hauptberuflich und vollamtlich tätig, kehren also praktisch bis zur Beendigung ihres Richteramts niemals wieder an das obere Bundesgericht oder das Oberste Bundesgericht zurück, so daß die Forderung nach einer örtlichen Verbindung mit unserem Gesetz nicht übereinstimmt.
    Im übrigen aber ist zu sagen, Herr Kollege Ewers, daß alle Ihre Erwägungen auch auf 'das Bundesverwaltungsgericht anzuwenden wären, welches ja nach einem Beschluß der Bundesregierung gerade nach Berlin kommen soll. Mit solchen Erwägungen kann man also hier wohl nicht operieren. Ebenso halte ich die Auffassung nicht für richtig, daß eine enge örtliche Verbindung zwischen dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts und dem Sitz der Bundesregierung unerwünscht sei. Das Bundesverfassungsgericht ist zwar ein echtes Gericht, aber seiner ganzen Struktur nach etwas durchaus anderes als ein Gericht für Zivil- oder Strafsachen, das man nach guter alter deutscher Tradition möglichst weit weg von der politischen Metropole setzen sollte. Das Bundesverfassungsgericht dagegen muß mit dieser sogar einen Kontakt haben, um auch die Arbeitsmöglichkeit zu besitzen und sich über die Einzelheiten der Gesetzesentstehung usw. jeweils ohne Schwierigkeiten unterrichten zu können. Ich glaube also nicht, daß einer Ihrer Gründe zutrifft.
    Vor allen Dingen muß ich aber etwas gegenüber dem Herrn Kollegen Dr. Tillmanns sagen. Wenn der Berliner Senat den Beschluß gefaßt hat, mit dem Bundesaufsichtsamt für Privatversicherung zufrieden zu sein, so doch nur aus der Sorge heraus, überhaupt eine Bundesbehörde nach Berlin zu bekommen. Er läuft nämlich sonst Gefahr, daß sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesaufsichtsamt nicht nach Berlin kommen, was ja erklärtermaßen die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung gewesen ist. Das ist also der Grund, der dahintersteckt. Darüber hinaus hat selbstverständlich der Senat von Berlin das gute Recht, Landesinteressen zu vertreten und sich für die Bundesbehörde zu interessieren, die am meisten Arbeitskräfte, insbesondere Angehörige einer öffentlichen Verwaltung, zu beschäftigen in der Lage ist. Das ist beim Bundesaufsichtsamt mit einem großen Personalstab selbstverständlich ganz anders der Fall als bei dem Bundesverfassungsgericht, das aus 24 Richtern und einigen wenigen Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes bestehen wird. Dieses regionale Interesse dabei zu vertreten, ist das gute Recht des Senates der Stadt Berlin, besonders dann, wenn er sonst Gefahr läuft, nach Berlin — entsprechend der ursprünglichen Absicht der Bundesregierung — überhaupt nichts zu bekommen.
    Meine Damen und Herren, bitte bedenken Sie doch, was Sie hier tun. Das Bundesverfassungsgericht ist, wie es ja hier häufig ausgesprochen wurde, neben dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eines der obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Den Sitz dieser Organe kann man nicht in einer Weise bestimmen, daß man sagt: wenn irgendeine Bundesbehörde dorthin kommt, dann setzen wir dafür dieses oberste Verfassungsorgan woanders hin. Ein derartiges Junktim ist einfach nicht möglich und ist auch mit der Selbstachtung, die sich das deutsche Volk schuldet, nicht vereinbar. Wir können den Sitz des Bundestages oder der Bundesregierung oder des Bundesrats nicht davon abhängig machen, wohin irgendeine andere Bundesbehörde kommt; und davon können wir auch nicht den Sitz des Bundesverfassungsgerichts abhängig machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Bundesverfassungsgericht gehört an den Hauptort in Deutschland, an die Stelle, an der es — wie mein Kollege Mellies gesagt hat — weithin sichtbar wird im Kampf für Recht und Freiheit. Und das kann nur Berlin sein!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)