Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich nicht der Auffassung bin, daß jeder Redner bei einem Haushaltsplan zu allen im Rahmen eines solchen Haushaltsplanes aufkreuzenden Gesichtspunkten Stellung zu nehmen hat, will ich mich bemühen, mich namens der größten Fraktion des Hauses recht kurz zu fassen, zumal ich auch glaube, daß keine Fraktion gezwungen ist, die Redezeit, die ihr gesetzt ist, auszunutzen
oder gar sie zu überschreiten. Ich möchte im übrigen, meine Damen und Herren, namens der CDU die etwa späte Stunde dadurch ein wenig beleben — das soll die Sache nicht verlängern —, daß wir nicht nur ein en Redner auf die Tribüne stellen, sondern in bunter Reihe Damen und Herren unserer Fraktion sprechen, die zu den Problemen Stellung nehmen.
Ganz kurz nur einiges Wenige zu einzelnen Fragen, die hier aufgeworfen worden sind und deren kurze Beantwortung mir am Herzen liegt. Da lieg
zunächst der Antrag der KPD Drucksache Nr. 2099 vor, durch den die Bundesregierung gehindert werden soll, Maßnahmen gegen diejenigen zu treffen, die dabei sind, die Grundlagen unseres demokratischen Staates zu unterminieren.
Ein solcher Antrag spricht für sich selbst, und wir brauchen die Gründe dazu nicht zu sagen. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. Wir begrüßen es auf das wärmste, daß wir einen Innenminister haben, der mit aller Kraft und sicherlich auch mit vollem Erfolg bemüht ist, die Grundlagen unseres demokratischen Staates gegen jede Infiltration totalitärer Methoden zu sichern.
Die Frage der Sicherheit und damit auch der Polizei, soweit der Bund hier Zuständigkeiten hat, liegt uns in ganz besonderm Maße am Herzen.
Wenn wir etwas zur Sicherheit und zur Frage des Verfassungsschutzes sagen, so müssen wir hinzufügen, daß wir wirksamen Verfassungsschutz in gleicher Weise gegenüber Unterminierungen von rechts wie gegenüber Unterminierungen von links für unerläßlich halten. Es ist vollkommen gleichgültig, ob die Feinde dieses Staates Reimann oder Remer heißen. Alle werden abgewehrt, und die Republik bleibt gesichert!
Zum zweiten. In ganz besonderem Maße liegt uns aus dem Haushaltsplan des Innenministeriums das Kap. 2 b am Herzen, das Wissenschaft, Bildung, Schule und kulturelle Angelegenheiten umfaßt. Der Ansatz für die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, der für 50/51 mit 2 Millionen DM vorgesehen ist, müßte im kommenden Jahr noch erhöht werden, weil die staatliche Förderung der Wissenschaft und Forschung bei uns leider bisher nur in allzu geringem Maße erfolgt.
Die Forschung von heute ist der Fortschritt von
morgen! Dessen sollte man sich immer bewußt sein.
Besonders erwünscht wäre auch uns im kommenden Jahr eine Erhöhung der Position „Zuschuß für die Studienstiftung des deutschen Volkes", wie von den Vorrednern bereits hervorgehoben worden ist. Auch wir werden uns bemühen, im kommenden Haushaltsjahr hier zu einer Erhöhung der Summen zu kommen.
Dann ist von dem sozialdemokratischen Fraktionsredner über einige Fragen des Beamtenrechts gesprochen worden.
Wenn ich es richtig notiert habe, wurde gesagt, daß das vorläufige Beamtengesetz den demokratischen Erfordernissen „in keiner Weise" entspreche. Wir von der CDU können uns dieser Auffassung ebenso „in keiner Weise" anschließen, da wir der Meinung sind, daß die demokratischen Grundlagen für ein geordnetes Berufsbeamtentum in diesem Gesetz in den Grundzügen bereits gelegt sind.
Wir haben nicht den mindesten Zweifel daran und wollen auch keinen Zweifel darüber lassen, daß sich beim endgültigen Beamtengesetz noch Abänderungen der jetzigen beamtenrechtlichen Vorschriften als erforderlich erweisen werden. Wir werden uns gesunden Notwendigkeiten da in keiner Weise verschließen. Aber darüber besteht innerhalb unserer gesamten Fraktion nicht der mindeste Zweifel: wir stehen nach wie vor zu der bewährten Einrichtung unseres deutschen Berufsbeamtentums, von dem unser deutsches Volk und Vaterland in den letzten Jahren und Jahrzehnten unendlichen Nutzen gehabt hat.
Wenn dann gesagt wurde, daß die Vorlage über das endgültige Beamtengesetz noch nicht weitergekommen sei, so brauchen wir daraus keinen allzustarken Vorwurf gegen das Ministerium herzuleiten, weil wir wissen, daß — ebenso wie wir im Beamtenrechtsausschuß — auch das Ministerium durch die Beratung des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes in seinen zuständigen Referaten so beansprucht gewesen ist, daß sich die Arbeiten am endgültigen Beamtengesetz einfach nicht fördern ließen. Aber nachdem das Gesetz zu Art. 131 verabschiedet ist, sind wir auch entschlossen, die Beratung des unserem Beamtenrechtsausschuß aus dem Hause vorliegenden Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes nunmehr fortzusetzen, die wir vor der Beratung des Gesetzes zu Art. 131 ja bereits begonnen haben. Wir hoffen nur, daß das Ministerium uns nun aber recht bald seine Vorschläge für die Gestaltung des endgültigen Beamtengesetzes übermittelt.
Zur Frage der politischen Gleichberechtigung der Beamten stehen wir auf dem Standpunkt, daß die politische Betätigung auch den Beamten schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten werden darf.
Auch bezüglich der parlamentarischen Mandate sind wir der Auffassung, daß die Beamten nicht grundsätzlich von der Übernahme parlamentarischer Mandate ausgeschlossen werden dürfen und daß man sich da, soweit der betreffende Beamte durch das Mandat voll in Anspruch genommen wird, mit einer Versetzung in den Wartestand oder auf sonstigen Wegen helfen kann. Bei den Landtagen liegen die Dinge wohl so, daß die zeitliche Inanspruchnahme jetzt nicht mehr so stark ist, so daß eventuell auch eine aktive Beamtentätigkeit mit einem Mandat vereinbar ist. Man könnte darüber reden, ob man aus Gründen der Gewaltenteilung für Landesbeamte die Mandate im Landtag nicht erlaubt, für Bundesbeamte die Mandate im Bundestag und für Kommunalbeamte die Mandate in ihren Kommunalparlamenten nicht zuläßt, um sie nicht auf gleicher Ebene über ihre eigenen Haushaltspläne beschließen zu lassen. Das ist eine Losung, über die man reden kann und auf die wir vielleicht bei der endgültigen Regelung der Dinge auch kommen können.
Was die Personalpolitik angeht, so stimmen wir dem sozialdemokratischen Fraktionsredner sehr gern zu, wenn er hier erklärte, daß Beamtenstellen nur da geschaffen werden sollen, wo solche wirklich im sachlichen Interesse wegen des Aufgabenkreises der Stelle notwendig sind. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, wir wissen alle — ich will dabei nicht die Frage aufwerfen, ob die Schuld links oder rechts oder sonstwo liegt —, daß in der Vergangenheit hier vielfach nicht nach diesem Grundsatz gehandelt worden ist, und wir müssen nun endlich dazu kommen, das Prinzip durchzuführen, daß Beamtenstellen nur geschaffen werden für hohheitsrechtliche oder solche Befugnisse, die ganz besondere Verantwortung und ganz besonderes Vertrauen erfordern, wo also die beamtenmäßigen Sicherungen geschaffen werden müssen.
Im übrigen, meine Damen und Herren, ist der Grundsatz der Auswahl nach der fachlichen Qualifikation für unsere Beamtenpersonalpolitik die wichtigste Forderung, und wir wünschten von Herzen, daß auch in allen Landesverwaltungen ebenso wie in allen Kommunalverwaltungen dieser Grundsatz bis zum letzten zur Durchführung gelangte, vor allem auch zum Nutzen des echten Berufsbeamtentums, das sachlich leistungsfähig ist und dessen Ruf, wenn ungeeignete Kräfte dort hineinkommen, nur darunter leidet, wenn diese Kräfte ihre Aufgaben nicht hinreichend erfüllen können.
Damit möchte ich kein grundsätzliches Wort gegen die Hereinnahme von tüchtigen, befähigten Außenseitern gesprochen haben, die wir aufrichtig begrüßen, weil eine gesunde Belebung der Behördenstuben durch solche Kräfte durchaus erwünscht ist. Aber diese dürfen nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten, sondern ausschließlich nach ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer charakterlichen Eignung ausgesucht werden.
Was die Verfolgten des Naziregimes angeht, so sind auch wir dem Gedanken gegenüber sehr aufgeschlossen, daß hier jede mögliche Wiedergutmachung erfolgt. Wir müssen uns aber gegen den Gedanken wehren, daß etwa die Eigenschaft als Naziverfolgter allein schon einen Anspruch auf Verwendung in der öffentlichen Verwaltung gäbe, wenn keine sachlichen Qualifikationen vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, dann ist noch von den Gemeinden als der Lebenszelle des Staates gesprochen worden. Wir von der CDU brauchen diesen Satz nicht besonders zu unterstreichen, weil wir uns ja wohl immer, ausgehend vom Prinzip der Subsidiarität, als Vorkämpfer der Selbstverwaltung erwiesen haben. Wenn jetzt vielleicht daran gedacht wird, daß gestern eine nach außen möglicherweise selbstverwaltungsunfreundlich erscheinende Abstimmung stattgefunden hat, dann möchte ich dazu folgendes sagen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es notwendig ist, immer die wichtigsten und die höchsten Interessen zum Durchbruch zu bringen. In der gestrigen Abstimmung hat das Problem der Vertriebenen im Vordergrund gestanden, und demgegenüber müssen schließlich auch einmal gewisse Interessen der Selbstverwaltung zurücktreten können, da ja überall im Lande Opfer zugunsten der Vertriebenen und zur Lösung des Vertriebenenproblems gebracht werden müssen.
Im übrigen darf ich abschließend sagen, daß wir der Tätigkeit des Herrn Bundesministers des Innern mit vollem Vertrauen gegenüberstehen, insbesondere weil er, wie wir wissen, alles in seinen Kräften Stehende tut, und zwar wirksam tut, um die Sicherheit in unserm Lande und die Verfassung zu schützen, und deswegen werden wir dem Haushaltsplan des Innenministeriums gern unsere Zustimmung geben.