Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bayernpartei hat sich bereits bei der ersten Wahl der deutschen Delegierten zum Europarat dagegen gewandt, daß diese ausschließlich aus den Reihen des Bundestages genommen werden, wodurch verhindert wird, daß führende Männer der Europabewegung teilnehmen können und wodurch auch dem förderalistischen Charakter des Bundes nicht Rechnung getragen wird. Es ist doch so, daß in Straßburg eine ganz wichtige und wesentliche Kommission bzw. ein Ausschuß die kulturellen Fragen behandelt. Es ist nun einmal C in unserer Verfassung so festgesetzt, daß die kulturellen Fragen von den Ländern behandelt werden. Ich glaube also, daß es durchaus richtig ist, wenn hier diesem Bundescharakter Rechnung getragen wird.
Ich darf darauf hinweisen, daß der Bundesratspräsident Dr. Ehard sich im vorigen Jahr in Verhandlungen mit allen politischen Parteien sehr bemüht hat, ein gewisses Zugeständnis zu der Auffassung des Bundesrats zu bekommen. Der Bundesrat hat am 23. Juni 1950 eine Entschließung gefaßt, die in Anlage 2 der hiesigen Vorlage enthalten ist und worin er vorschlägt, daß der Bundestag 12 Delegierte und 12 Stellvertreter wählt und der Bundesrat 6 Delegierte und 6 Stellvertreter. Dann hat er am 28. Juli erneut Stellung genommen, nachdem der Bundestag in seiner Wahl vom 26. Juli über diese Entschließung des Bundesrats einfach hinweggegangen ist und, was ihn mit Recht etwas verärgert hat — im Verkehr zwischen verfassungsmäßigen Organen —, überhaupt keiner Antwort gewürdigt hat. Ich glaube, daß wir diesem Wunsche des Bundesrats doch etwas stärker Rechnung tragen sollten.
Die Bayernpartei hat deshalb einen Antrag gestellt, der der Haltung des Bundestages etwas mehr entgegenkommt, daß nämlich die Vertreter der Bundesrepublik in der Beratenden Versammlung des Europarats und ihre Stellvertreter vom Bundestag zu zwei Dritteln aus seiner Mitte und zu einem Drittel auf Vorschlag des Bundesrats gewählt werden. Es ist also so, daß sämtliche Vertreter zwar vom Bundestag gewählt werden, aber ein Drittel auf Vorschlag des Bundesrats. Ich glaube, man sollte dieses kleine Zugeständnis an den Bundesrat wohl machen. Die Bayernpartei kann erwarten, daß insbesondere die CDU/CSU diesem Vorschlag zustimmt,
nachdem der Fraktionsvorsitzende Herr von Brentano in der Sitzung des Bundestags vom 28. Juli 1950 folgende Erklärung abgegeben hat, daß nämlich diese erste Wahl keine präjudizielle Bedeutung für die Zukunft haben soll. Er sagte ferner:
Wir hoffen und wünschen, daß die Regierung, wie wir es erbeten haben, ein Wahlgesetz für die Wahl der Delegierten zum Europarat vorlegt, und wir hoffen und wünschen insbesondere auch, daß dieses Wahlgesetz in vollkommener Übereinstimmung mit dem Bundesrat zustande kommt, weil wir glauben, daß das auch der gemeinsamen Aufgabe in Straßburg dienen könnte.
Ich nehme an, daß die CDU dieses Wort, diese Zusage ihres Fraktionsvorsitzenden heute honoriert und, da der Bundesrat seine Meinung ja nicht geändert hat, die Auffassung, die im Antrag der Bayernpartei zum Ausdruck gebracht wird, teilt.
Ich darf noch zu § 1 Abs. 2 sagen, daß auch das Verfahren der Wahl nicht durch Gesetz geregelt worden ist, wie es Bundesrat und Bundestag eigentlich wünschten, sondern es wird durch einfachen Beschluß des Bundestages festgelegt, der nur geschäftsordnungsmäßigen Charakter hat. Ich darf daher bitten, daß der Zusatz in Abs. 2, daß nämlich die Wahl mit Zustimmung des Bundesrats erfolgt, angenommen wird.
Ich darf schließlich als eine Anregung den Parteien folgendes sagen. Vielleicht kommt, wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte, aus Ihrer
Mitte der Antrag, daß zum mindesten die Worte gestrichen werden: „aus seiner Mitte". Ich bitte, daß eine der anderen Parteien vielleicht diesen Antrag stellt, weil er uns zu weit geht. Aber man hätte bei dieser Fassung den Vorteil, daß Sie zwar praktisch alle Vertreter aus der Mitte des Bundestages wählen können, daß es aber keiner gesetzlichen Änderung dazu bedarf, wenn sich in Zukunft aus irgendeinem Grunde die Notwendigkeit herausstellen sollte, doch irgend jemand anderen zu wählen, der nicht dem Bundestag angehört, gleichgültig wieviele, ob einen oder zwei, ob sie dem Bundesrat oder dem Bundestag angehören oder nicht. Das ließe Ihnen jedenfalls jede Möglichkeit offen.
Also ich bitte, zunächst unserem Antrag zuzustimmen und, wenn das nicht geschehen sollte, daß eine der anderen Parteien wenigstens diesen Streichungsantrag einbringt.