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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18g. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 5119 133. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5120B Änderungen der Tagesordnung 5120C Erste Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen) 5120C Storch, Bundesminister für Arbeit 5120C Ausschußüberweisung 5121C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen, Umdruck Nrn. 99, 130) . 5121D Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5121D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5125C Dr. Arndt (SPD) 5131D Dr. von Merkatz (DP) 5139B Kiesinger (CDU) 5141C Neumayer (FDP) 5145A Dr. Schneider (FDP) 5147C Loritz (WAV) 5149C Dr. Reismann (Z) 5151C Müller (Frankfurt) (KPD) 5154D Dr. Greve (SPD) 5156A Abstimmungen 5156D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats (Nr. 2109 der Drucksachen) 5157A Dr. Seelos (BP) 5157B Dr. Horlacher (CSU) 5158A Abstimmungen 5158B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen) 5158C Ausschußüberweisung 5158C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 127) 5158D Ausschußüberweisung 5158D Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 2100 der Drucksachen) 5158D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5158D Ausschußüberweisung 5159A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen) . . 5159A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159A Ausschußüberweisung 5159B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Schaffung eines Internationalen Patentbüros (Nr. 2094 der Drucksachen) . . . . 5159B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen) 5159C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nrn. 720, 1153 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2106 der Drucksachen) 5159D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5159D Strauß (CSU) 5160B Arnholz (SPD) 5160B Abstimmungen 5160A, C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 1907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Wiederbesiedlung der Insel Helgoland (Nr. 2017 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Sicherung von Eigenturn auf der Insel Helgoland (Nr. 2018 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Bemühungen zur Freilassung von in der Ostzone inhaftierten Jugendlichen (Nr. 2019 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Beschlusses der Bundesregierung über Maßnahmen gegen Unternehmungen, die politische Organisationen verfassungsfeindlichen Charakters unterstützen (Nr. 2099 der Drucksachen) . . 5160D Steinhörster (SPD), Berichterstatter . 5161A Dr. Hamacher (Z), Antragsteller . 5164A Renner (KPD): als Antragsteller 5164C als Abgeordneter 5189D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5166A, 5172D, 5182C, 5183C, 5195C Maier (Freiburg) (SPD) 5167A Dr.-Ing. Decker (BP) 5177A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5177C, 5189C Brunner (SPD) 5179B Bausch (CDU) 5180D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5183A Neumayer (FDP) 5184A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 5184D Loritz (WAV) 5185C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 5187B Brese (CDU) 5188C Kunze (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5195D Dr. Reismann (Z): zur Geschäftsordnung 5196A zur Sache 5196C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5196B Weiterberatung vertagt 5197D Nächste Sitzung 5197D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung und darf vorschlagen, daß wir im Interesse der Vereinfachung die Gesamtaussprache und die Einzelbesprechung verbinden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag kann im letzten Haushaltsjahr nicht ohne Genugtuung auf die Verabschiedung der kleinen Justizreform und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zurückblicken. Darin ist dem Herrn Bundesjustizminister zuzustimmen. Der Bundestag hat damit an die gute Überlieferung des Wirtschaftsrates angeknüpft, der alle von seinem Rechtsausschuß vorbereiteten Gesetze ausnahmslos einstimmig verabschiedete: die Organisationsgesetze, das Wirtschaftsstrafgesetz, das D-Mark-Eröffnungsbilanzgesetz und das Wertpapierbereinigungsgesetz — Gesetze, die nach dem einhelligen Urteil der Wissenschaft die beste Tradition rechtsstaatlichen Denkens wahren. Bei aller Schärfe und trotz aller Härte unserer oft schneidenden Gegensätze im Bereich der allgemeinen Politik, besonders der Wirtschaftspolitik, sollté unsere Gemeinsamkeit des rechtsstaatlichen Denkens, die Gleichheit unseres demokratischen Wollens so groß sein, daß sich auf dem rechts- und justizpolitischen Gebiet die Vielheit unserer Meinungen doch stets wieder vereinigen lassen könnte.

(Lebhafte Rufe in der Mitte: Sehr gut!)

Mag sonst das politische Geschehen von der notwendigen Trennung in Regierung und Opposition leben, so bin ich doch überzeugt, daß im rechts-und justizpolitischen Bereich unsere Einigkeit möglich, ja geradezu unentbehrlich ist.

(Zustimmung in der Mitte und bei der SPD.)



(Dr. Arndt)

Ich beklage es deshalb zutiefst, daß wir als Opposition uns gezwungen sehen, bittere Kritik an der Amtsführung des Herrn Bundesjustizministers vorzubringen. In einem Rechenschaftsbericht der Bundesregierung hat der Herr Bundesjustizminister sein Ministerium stolz als das Rechtsministerium bezeichnet. Der Herr Bundesjustizminister trägt die parlamentarische Verantwortung für die Politik der Bundesregierung, soweit in ihr eine Konzeption der staats- und völkerrechtlichen Lage der Bundesrepublik Deutschland sichtbar werden sollte.
Meine Damen und Herren! Im Ost-West-Konflikt der Welt, angesicht der qualvollen Zerreißung unseres Vaterlandes in Besatzungszonen werden wir nicht bestehen können, ohne daß wir uns in der Sicherheit einer klaren Rechtsvorstellung wissen. Mit vollem Recht hat der Herr Kollege von Merkatz in der 125. Sitzung des Bundestages am 9. März 1951 als Sprecher der Regierungskoalition betont, wenn ich das mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten hier wörtlich zitieren darf:
Alle Überlegungen im Zusammenhang mit der
Wiedergewinnung der deutschen Einheit
sollten von zwei Tatsachen ausgehen: erstens,
daß Deutschland de jure nicht aufgehört hat,
als Staat in den Grenzen des 31. Dezember
1937 zu bestehen, und daß jede Änderung
dieser Grenzen der deutschen Zustimmung bedarf und einem Friedensvertrage nicht vorweggenommen werden darf.
Leider können wir nicht anerkennen, daß dieser Ausgangspunkt aller deutschen Politik auch im Tun und Lassen der Bundesregierung so sichtbar geworden wäre, wie es zu wünschen ist. Ich erinnere an die juristische und politische Haltung der Bundesregierung zur Saarfrage

(Sehr richtig! bei der SPD)

und an das Problem der deutschen Auslandsschulden. Auch den Herrn Bundesjustizminister müssen wir mit dafür verantwortlich machen, daß in der Saarfrage die zwingende Folgerung aus dem Fortbestehen des einen deutschen Staates von der Bundesregierung nicht so gezogen wird, wie es notwendig wäre.

(Zustimmung bei der SPD.)

Der naive Einfall eines Professors für Zivilrecht, man könne nach der Art eines Prozeßvergleiches offenlassen, wer unter den Vertragsparteien beim Schuman-Plan für das Saargebiet mitunterschreibe, konnte wegen seiner politischen und völkerrechtlichen Weltiremdheit als lacherlich bezeichnet werden, wenn die Folgen einer solchen staatsrechtlichen und national-politischen Unzulänglichkeit nicht so tragisch wären.
Wir verwahren uns gegen dieses Pflichtversäumnis, dessen sich auch der für das Recht zuständige Bundesminister der Justiz mitschuldig macht.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wir beklagen, daß erst der geschlossene Widerstand wohl aller demokratischen Fraktionen im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten die Bundesregierung auf ihre Pflicht hinweisen mußte, nicht von einer staats- und völkerrechtlich indiskutablen Position aus über die deutschen Auslandsschulden zu verhandeln, die wir nicht anzuerkennen oder gar zu übernehmen, sondern nur als unsere fortbestehenden eigenen Schulden zu bestätigen hatten.
Ebenso hat der Ausschuß für Rechtswesen und
Verfassungsrecht in Übereinstimmung mit dem Parlamentarischen Rat den ununterbrochenen Fortbestand des einheitlichen gesamtdeutschen Staates erst herausarbeiten müssen und deshalb in zahlreichen Gesetzen, die vorerst allein in den Westzonen gültig sind, den Begriff „Bundesgebiet" durch den Begriff „Geltungsbereich des Grundgesetzes" ersetzt; denn Bundesgebiet ist nach wie vor ganz Deutschland in den Grenzen von 1937

(lebhafte Zustimmung bei der SPD) einschließlich der Saar und einschließlich der Ostzone und einschließlich der deutschen Gebiete jenseits der Oder und Neiße.


(Erneuter Beifall bei der SPD.)

In aller Form lege ich deshalb auch dagegen Verwahrung ein, daß uns die Bundesregierung weiterhin Gesetzentwürfe vorlegt, in denen bloß die Westzonen, bloß der vorläufige Geltungsbereich des Grundgesetzes als Bundesgebiet bezeichnet wird, als ob das Bundesgebiet an der Elbe und vor der Saar ende. Wie verhängnisvoll es sich auswirkt, hier keine klare Sprache zu sprechen, hier nicht eindeutig in jedem Gesetz und in jedem Re-. gierungsakt zum Ausdruck zu bringen, daß es keinen neugegründeten westdeutschen Bund, sondern einzig den ununterbrochen fortbestehenden einen Staat „Bundesrepublik Deutschland'` gibt, wollen Sie daraus ersehen, daß neuerdings gedankenlose Richter in Hannover und West-Berlin die sowjetische Zone bereits als „Deutsche Demokratische Republik" in ihren schriftlichen Urteilsbegründungen anerkannt haben.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es ist an der Zeit, die Bundesbürokratie aufzuwecken, und es ist an der Zeit, jeden Richter und
jeden Autor in einer juristischen Fachzeitschrift,
der die sowjetische Zone — und es ist nichts als
eine sowjetische Zone — als angebliche „DDR"
oder „Deutsche Demokratische Republik" zu bezeichnen wagt, einen Rückversicherer zu nennen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Ich verstehe nicht, daß der Herr Bundesjustizminister soeben ausgeführt hat, das sei eine politische Frage, die über den Bereich seines Ressorts hinausgehe und unter Umständen gesetzgeberisch von uns gelöst werden müsse. Es gibt keine Deutsche Demokratische Republik, und es gibt keine Gesetzgebung dieser Republik, und wir werden diese angebliche Gesetzgebung weder de jure noch de facto anerkennen können.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

In den völkerrechtlichen Bereich der Verantwortung des Herrn Bundesjustizministers fällt auch die von ihm zu erwartende Fürsorge für deutsche Soldaten, die noch immer als sogenannte Kriegsgefangene im Ausland unter der Anklage eines Kriegsverbrechens stehen oder bereits verurteilt sind. Wer sich einer Straftat schuldig gemacht hat, der soll auch dafür mit der ganzen Härte und Strenge des Gesetzes gerichtet werden; aber es genügt nicht, Einzelfälle zu bearbeiten, und es genügt auch nicht, wie es der Herr Bundesjustizminister getan hat, nur vom Osten zu sprechen und den Westen zu vergessen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Will der Herr Bundesjustizminister der Minister des Rechts sein, so mußte er das grundsätzliche Problem erkennen und aufgreifen, das sich erhob, als man sich in Paris auf Grund des Pleven-Plans zu militärischen Verhandlungen mit der gleichen Nation an einen Tisch setzte, die noch immer in




(Dr. Arndt)

I ihren Kerkern deutsche Soldaten hält, die lediglich wegen ihrer kollektiven Zugehörigkeit zu einer Formation zu barbarischen Strafen verurteilt werden.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Man kann das Recht nicht der Politik opfern; und das sage ich mit aller Deutlichkeit gegenüber der Erklärung, die der Herr Bundeskanzler vor wenigen Tagen hier zu dem Gesetz nach Art. 131 abgegeben hat. In dieser Erklärung behauptete der Herr Bundeskanzler, die Bundesregierung .nähme sich dieser noch im Ausland in Haft befindlichen deutschen Soldaten mit allem Nachdruck an, man müsse aber gewisse psychologische Rücksichten walten lassen. Ich bedaure, daß wir diese Erklärung des Herrn Bundeskanzlers nicht akzeptieren können; denn wir behaupten, daß die Bundesregierung nicht das Ihre tut und getan hat, sich dieser Soldaten anzunehmen.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte und rechts: Unverschämt! — Abg. Bausch: Das ist ganz falsch! — Anhaltende Zurufe von der Mitte und rechts.)

— Wenn Sie alle auf einmal reden, kann ich Sie zu meinem Bedauern nicht verstehen.

(Abg. Bausch: Das müssen Sie beweisen! — Zuruf rechts: Dasselbe haben die Deutschnationalen früher Ihren Kollegen im Reichstag erklärt! — Abg. Dr. Wuermeling: Das sind wohl wieder Wahlkämpfe? — Weitere Zurufe.)

— Sie scheinen die Deutschnationalen sehr gut zu kennen, nicht wahr?

(Zuruf rechts.)

Hier handelt es sich darum, daß der Herr Bundeskanzler gesagt hat, aus psychologischen Gründen müßten gewisse Rechtserwägungen zurücktreten.

(Erneute Zurufe rechts und von der Mitte.) Nach meiner Überzeugung kann das Recht hinter gar nichts zurücktreten!


(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte und rechts.)

Im staatsrechtlichen Bereich obliegt dem Herrn Bundesjustizminister nach einem Kabinettsbeschluß die Überprüfung aller Gesetzentwürfe auf Verfassungsmäßigkeit und Rechtsförmlichkeit. Bereits der erste deutsche Juristentag, der nach Konstituierung der Bundesrepublik zusammentrat, mußte wohl einhellig feststellen, daß das von dem Herrn Bundesjustizminister mit zu verantwortende Beamtengesetz dadurch, daß es die Gleichberechtigung der Frau verletzt, die Verfassung brach. Ich habe auch heute nur mit einem gewissen Grauen solche Andeutungen gehört, daß die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nun unter Berücksichtigung, wie es hieß, der natürlichen Unterschiede allein gelten dürfe.

(Zuruf rechts: Gibt es ja gar nicht! — Abg. Dr. Wuermeling: Wollen Sie die beseitigen? — Lachen in der Mitte und rechts.)

— Nein, Herr Kollege Wuermeling, die will niemand beseitigen, aber die Gleichberechtigung von Mann und Frau heißt, daß eine rechtliche, und zwar absolute Gleichheit zwischen Mann und Frau in dem Rechtsleben anerkannt wird.

(Zurufe von der Mitte.)

Sie dürfen da nicht, wie Sie das so gerne tun, mit spitzfindigen Unterscheidungen zwischen der mechanischen und der organischen Gleichheit, und was Sie da alles erfinden, kommen.

(Abg. Dr. Wuermeling: Das ist richtig!)

Das Grundgesetz ist völlig eindeutig und kennt nur die rechtliche Gleichheit; die kennt es aber absolut. Wir sind nicht gewillt, hier auch nur einen I-Punkt davon abhandeln zu lassen.

(Beifall bei der SPD.)

Wann immer der Herr Bundesminister der Justiz sogenannte Gutachten erstattete, liefen sie darauf hinaus, die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestags zu schmälern.

(Zuruf rechts: Oho!)

Das begann mit dem unheilvollen Gutachten über das Petersberger Abkommen, das noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Ich mache hier eine Zwischenbemerkung. Der Verfasser dieses Gutachtens über das Petersberger Abkommen scheint uns weder politisch noch juristisch die geeignete Person, um Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt zu werden.

(Abg. Dr. Hasemann: Das scheint Ihnen so!)

Die Stellungnahme zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen geschah gegen die Rechte des Parlaments, gegen den von allen demokratischen Parteien hier im Hause getragenen Willen des Bundestags. Diese Reihe wird fortgesetzt beim Zolltarifgesetz durch die Behauptung, der Bundestag könne sein Recht zur Gesetzgebung nur bedingungslos übertragen. Es war geradezu unerhört in dem sogenannten Gutachten zur Frage des deutschen bewaffneten Beitrags, daß behauptet wurde, aus den Artikeln 4 und 24 des Grundgesetzes lasse sich die Zuständigkeit des Bundestags herleiten, durch einfaches Bundesgesetz eine Wehrverfassung zu beschließen. Sie, meine Damen und Herren, waren damals sehr belustigt, als insbesondere Herr Kollege von Merkatz Äußerungen des Herrn Kollegen Carlo Schmid und des früheren Herrn Abgeordneten Rudolf Katz aus dem Parlamentarischen Rat zitierte. Diese Äußerungen waren alle richtig, und sie gelten alle auch heute noch. Aber Sie haben sich eigentlich nur an Ihrer eigenen Unwissenheit gefreut. Denn die Kommandogewalt, die nach kontinental-europäischem Staatsrecht etwas qualitativ anderes ist als die Organisationsgewalt, und die Gesetzgebungskompetenz zur Wehrgesetzgebung, d. h. die Frage, wer zuständig ist, um solche Gesetze zu erlassen, sind im Grundgesetz bewußt nicht geregelt — Sie werden mir keine Bestimmung zeigen können, in der etwas Derartiges stünde — und daher nur durch eine Verfassungsänderung zu ordnen.
Aber, meine Damen und Herren, diese merkwürdigen Gutachten des Herrn Bundesjustizministers, die immer darauf hinauslaufen, die Rechte des Parlamentes einzuengen und zu schmälern, fanden einen besonders pikanten Höhepunkt durch das sogenannte Gutachten zu dem Zweck, den Abberufungsantrag der Bayernpartei gegen den Herrn Bundesfinanzminister Schäffer uberhaupt nicht auf die Tagesordnung des Bundestages kommen zu lassen. Neuerdings soll sogar ein Gutachten erstattet worden sein — ich habe es noch nicht gesehen —, daß wir nicht einmal über den Antrag, das Gehalt eines Bundesministers zu streichen, hier abstimmen dürfen. Über einen gleichartigen Antrag hatte einmal der bayerische Landtag zu beschließen. Damals ging es gegen den Sozialdemokraten Dr. Zorn als Wirtschaftsminister, und damals hielt ein Mitglied des bayerischen Landtages -- nach der bayerischen Verfassung sind diese Dinge nämlich sogar noch strenger geregelt
5134 Deutscher Bundestag — 153 Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951

(Dr. Arndt)

als hier nach dem Grundgesetz — in dessen 8. Sitzung am 20. Februar 1947 eine Rede, die in den Worten gipfelte — ich darf das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten vorlesen —:
Ich sehe auch gar kein Bedenken verfassungsrechtlicher Art, einem Einzelminister das Mißtrauen auszusprechen. Nach der Verfassung ist der einzelne Minister in seinem Ressort dem Landtag verantwortlich. Dies kann nur in der Form geschehen, daß der Landtag, wenn er das Verhalten des Ministers nicht billigt, das beschlußmäßig zum Ausdruck bringt. Es ist unmöglich zu sagen, der Landtag dürfe den terminus technicus „Mißtrauen" nicht gebrauche. Wir lassen uns doch keinen Maulkorb vorbinden. Was der Landtag sagen will, das sagt er. Da gibt es keine Einschränkung. Auch in der Verfassung ist eine solche nicht vorgesehen.
Jener Redner hieß Dr. Thomas Dehler!

(Heiterkeit!)

Wenn der Herr Bundesjustizminister mit jenem Dr. Dehler identisch sein sollte, so sehen wir, daß dieser Herr Bundesjustizminister in einer Person zweierlei Rechtsauffassungen zu vertreten die erstaunliche Fähigkeit hat.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Hasemann: Das ist doch eine andere Verfassung! — Zuruf des Abg. Euler.)

— Herr Kollege Euler, die bayerische Verfassung ist noch strenger. Nach der bayerischen Verfassung wird der Ministerpräsident fur vier Jahre fest gewahit, so daß es noch weniger Möglichkeiten gibt, —

(Abg. Strauß: In Bayern wird doch jeder Minister vom Parlament bestätigt!)

— Ja, er wird bestätigt, aber es gibt nach der bayerischen Verfassung noch weniger Möglichkeiten, einen Minister zu stürzen als hier.

(Abg. Strauß: Als Spitzenjurist darf man das nicht sagen! Ausgerechnet Sie, Herr Kollege Arndt! — Zuruf des Abg. Dr. Seelos.)

— Herr Kollege Seelos, Sie können nachher über die „Bluatschand" reden!

(Zuruf des Abg. Dr. Schmid [Tübingen].) Mich kann darum nicht mehr wundern, daß der Herr Bundesjustizminister über die Entbehrlichkeit des Bundestages bei der Getreidepreisgestaltung ein Gutachten erstattet haben soll, über das man in der amerikanischen „Neuen Zeitung" — wenn mir das vorzutragen erlaubt ist — in Nr. 58 vom 9. März 1951 folgendes liest. — Die Bundestagsabgeordneten bekommen ja die Gutachten nicht; sie müssen sich, wenn sie nicht in den Verdacht des Diebstahls geraten sollen, aus der Zeitung darüber informieren. — Also dort heißt es:

Die sehr weitgehende Auslegung in einem Gutachten des Bundesjustizministers, daß die Verordnung zulässig und „gesetzlich" sei, weil die Strafverfolgung bei Preisüberschreitungen ohnehin eine Ermessensfrage sei, hat der Stellung der Regierung wohl eher geschadet als genützt. Hier dürfte in erster Linie der Grund zu suchen sein, weshalb ein solch erheblicher Teil der Koalition der Regierung die Gefolgschaft versagte. Denn der Standpunkt des stillschweigenden Duldens von Preisüberschreitungen sei mit den Grundlagen eines Rechtsstaates unvereinbar.
In diesem Zusammenhang hat Herr Kollege
Dr. Dr. Müller — höflich gesagt — die unüberlegte
Bemerkung gemacht, wir wünschten, die Regierung
im Zuchthaus zu sehen. Nein, wir wünschen die Regierung nicht im Zuchthaus, sondern auf dem Wege des Rechts zu sehen.

(Beifall bei der SPD.)

Wir mißbilligen es deshalb, daß der Herr Bundesjustizminister in allen bisher zur Entscheidung stehenden Fragen der Rechtsteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag seine Gutachten so sehr unter den Gesichtspunkt der Opportunität gestellt zu haben scheint. Ein Bundesjustizminister, der aufhören würde, das rechtliche Gewissen der Bundesregierung zu sein, hat das Vertrauen verwirkt, das sonst auch die Opposition ihm willig entgegenbringen würde.

(Zurufe rechts.)

Denn, meine Damen und Herren, hier steht viel mehr auf dem Spiel als Parteiinteresse.

(Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

Verfassungstreue und Rechtlichkeit in der Führung
der Regierungsgeschäfte sollten für uns alle ebenso
ein nationales Fundament, ein gemeinsames Anliegen sein wie die Frage der deutschen Einheit.
Die Stellung eines Bundesjustizministers ist auch deshalb eine besonders geartete, weil seine Amtsführung von der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt zur rechtsprechenden Gewalt eine Brücke zu schlagen hat. Er ist für die Justizpolitik verantwortlich. Alle Justizpolitik hat darauf bedacht zu sein, die Unabhängigkeit der Richter und die Unparteilichkeit der Rechtspflege als die in jedem Rechtsstaat elementaren Voraussetzungen der Gerichtsbarkeit zu sichern.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Die Unparteilichkeit der Rechtspflege erfordert materiell, alles Justizfremde, alles, was nicht justitiabel ist, von den Gerichten fernzuhalten. Denn die Gerichte sind kein Instrument der Politik.
Mit Grauen haben wir aus dem Munde des Herrn Bundesministers für Wirtschaft in der 126. Sitzung am 14. März 1951 gehört:
Ich
— Herr Professor Erhard —
werde weitere Vorschläge in der Richtung einer Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts dem Kabinett unterbreiten.
Diese Bundesregierung muß in der Tat eine bemerkenswerte Geschäftsverteilung haben, wenn das Rechtsproblem der Wiedergutmachung dem Herrn Bundesfinanzminister zugewiesen wird und sie sich in dieser Kernfrage der Nation vor dem Parlament nur durch den Staatssekretär jenes Ministeriums vertreten läßt und wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister Strafgesetze ankündigt. Ich kann dem Herrn Bundeswirtschaftsminister darauf nur antworten: Hände weg von der Strafjustiz! Sie ist kein Instrument der Wirtschaftspolitik.

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe in der Mitte und rechts.)

Die Justiz kann, soll sie nicht ihre Unparteilichkeit einbüßen, auch nicht berufen werden, politische und historische Fragen zu entscheiden. Gegen dieses justizpolitische Grundgebot verstößt das von dem Herrn Bundesminister der Justiz eingebrachte Strafrechtsänderungsgesetz 1950 in bedenklichster Weise. Ich erinnere nur an die unmögliche Bestimmung, daß Gerichte die politische Frage entscheiden sollen, ob eine Handlung geeignet sei, eine Kriegsgefahr zu begründen oder den Frieden zu gefährden. Die Justiz verliert immer dort ihre Unparteilichkeit, wenn sie sich selbst zum Richter


(Dr. Arndt)

über die Geschichte aufwirft. Das -war der Sündenfall der Justiz in zahlreichen Entscheidungen der Weimarer Zeit, insbesondere im Ebert-Urteil, und das ist heute das Problem des Hedler-Urteils. Nach dem Geist des Grundgesetzes kann das rechtliche Fundament der staatsbildenden Kraft unseres Volkes einzig die Überzeuung sein, daß innerhalb des Staates Deutschland' die nationalsozialistische Gewaltherrschaft stets nur eine Störung war und daß Hitler und seine Helfershelfer an keinem Tag und zu keiner Stunde legal und legitim, gerechtfertigt und rechtmäßig in Deutschland herrschten.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Kein Gericht kann hinter die historische Grenzlinie des Grundgesetzes zurückgehen und prüfen, ob der faschistische Totalitarismus in Deutschland angeblich Rechtens gewesen wäre, und somit die Recht, mäßigkeit der Demokratie und des Grundgesetzes selbst in Frage stellen.

(Erneuter lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Hilbert: Sehr gut!)

Auf das tiefste müssen wir deshalb beklagen, daß der Herr Bundesjustizminister an diesem entscheidenden Ansatzpunkt aller Rechtspolitik zumindest eine klare Haltung vermissen läßt.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

In einem Schreiben des Herrn Bundesjustizministers vom 25. März 1950 an den Betriebsrat des Landratsamtes in Schwabach heißt es insoweit — ich darf das wohl vortragen —:
Daß Widerstand gegen die nazistische Gewaltherrschaft und ihre Verbrechen rechtmäßig war, ist so selbstverständlich, daß es einer gesetzlichen Regelung nicht bedarf. Wenn Sie aber daran dachten, auch alle gegen nationalsozialistische Einrichtungen gerichteten oder aus antinationalsozialistischen Beweggründen begangenen strafbaren Handlungen fur Rechtens zu erklären — das würde bedeuten, daß auch der politische Mord, der politische Raub, der Diebstahl aus politischen Gründen Rechtens wären —, dann wäre das im Grunde nur eine Anleihe bei den Nationalsozialisten, die 1934 die Gewaltmaßnahmen aus Anlaß des sogenannten Röhm-Putsches für Rechtens erklärten.

(Hört! Hört! bei der SPD).

Meine Damen und Herren! Soll — wenn dieses juristische Delirium einen Sinn hat — das heißen, daß die sogenannten Gesetze, ja vielleicht sogar die Führerbefehle Hitlers zu ihrer Zeit gültiges Recht waren und deshalb Notwehr dagegen unzulässig? Ich kann nicht glauben, daß das die Auffassung des Herrn Bundesjustizministers wäre.

(Zurufe rechts.)

Wir fordern aber von der Bundesregierung das unzweideutige Anerkenntnis, daß die Hitlerischen Akte — —

(Zuruf des Abg. Dr. Hasemann.)

— Ach, Herr Hasemann, Sie brauchen gar nichts zu sagen! Sie waren ja schon seit 1932 in der „Partei"!

(Lebhafter Beifall und Rufe von der SPD: Hört! Hört!)

Wir fordern von der Bundesregierung das unzweideutige Anerkenntnis, daß die Hitlerischen Akte zu jeder Zeit rechtswidrig waren.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Uns empört das am Hedler-Urteil, daß es in unmißverständlich drohender Weise die Rechtmäßigkeit des deutschen Widerstandes, über den erst die
Geschichte befinden werde, in Zweifel zog und damit die Fundamente antastete, auf denen das Grundgesetz beruht. Uns empören am Hedler-Urteil seine verfassungswidrigen Unrechtssätze, mit deren Hilfe es die von ihm selbst tatsächlich festgestellte Diffamierung der Juden als Nichtdeutscher und als nicht in Deutschland Heimatberechtigter rechtsbeugerisch ungesühnt ließ. Diese Kritik besteht heute wie je; denn es ist ja nicht wahr — und ich bitte auch den Herrn Präsidenten Dr. Ehlers, das zur Kenntnis zu nehmen —, daß wir die Entscheidungsgründe nicht gekannt hätten, als wir das Urteil verdammten, und es ist nicht wahr, daß Hedler nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen wäre und uns bloß die allerdings immerhin fragwürdige Beweiswürdigung des Gerichts nicht gepaßt hätte.
Was aber tat der Herr Bundesjustizminister? Mit der ihm eigenen Selbstgerechtigkeit zog er redend und schreibend durch die Lande, um zu verkünden, nur er denke rechtsstaatlich, die Sozialdemokraten aber versündigten sich am Recht. Sogar das evangelische Männerwerk in München suchte er mit einem Vortrag heim, um den jungen Leuten zu erzählen, bloß aus parteipolitischen Gründen hätten die Sozialdemokraten das HedlerUrteil angegriffen.

(Sehr richtig! rechts.)

Meine Damen und Herren! Das Hedler-Urteil war ein Fanal. Das Hedler-Urteil war die Stunde, in der das Versagen des Herrn Bundesjustizministers hoffnungslos offenbar wurde.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Und, meine Damen und Herren, wenn Sie heute darüber jammern, was Sie im niedersächsischen Wahlkampf von der SRP für Wahlreden hören, so wollen Sie sich daran erinnern, daß das mit dem Hedler-Urteil seinen Anfang genommen hat;

(erneuter Beifall bei der SPD — Zurufe rechts.)

denn die Unparteilichkeit der Rechtspflege wird verloren sein, wenn Sie in dieser ihr nach dem Grundgesetz nicht mehr zugänglichen geschichtlichen Frage Partei ergreift gegen den deutschen Widerstand und — verkennen Sie das nicht! — dadurch notwendigerweise zugleich für eine angebliche deutsche Kollektivschuld.
Mit brennender Sorge müssen wir beobachten, wie, ermutigt durch die Zweideutigkeit und die restaurative Tendenz im rechtspolitischen Kurs der Bundesregierung, eine Rehabilitierung des nationalsozialistischen Regimes in der Rechtspflege sich andeutet. Ich kann Urteile vorlegen, in denen die Hitlersche Rassengesetzgebung als zu ihrer Zeit Rechtens behandelt wird.

(Lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört! — Zuruf des Abg. Euler.)

Ich kann Urteile vorlegen, in denen z. B. die Gestapo als eine zum Empfang von Anzeigen zuständige Behörde behandelt wird, so daß solche Anzeigen weder sittenwidrig noch zum Schadenersatz verpflichtend gewesen wären.

(Abg. Euler: Das sind die Richter, die Herr Katz eingesetzt hat! — Große Unruhe rechts.)

— Ach, Herr Euler, ich werde Ihnen etwas sagen: Schon spricht der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe von einem „Dritten Reich", als ob das ein Rechtsbegriff wäre und nicht


(Dr. Arndt)

nur ein Spottname, den man allenfalls ironisch und in Gänsefüßchen gebrauchen sollte.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Wenn wir die Justiz mit justizfremden Aufgaben belasten oder wenn die Gefahr im Verzuge ist, daß sich die Justiz selbst zur Richterin über geschichtliche Fragen aufwirft, so geht nicht nur die unentbehrliche Unparteilichkeit der Rechtspflege, sondern unvermeidlich auch die Unabhängigkeit der Richter verloren. Diese Unabhängigkeit ist doch keine nur formale, die sich mit Beamtengesetzen regeln läßt. Unabhängig ist der Richter, um dem Gesetz unterworfen zu sein. Der Sinn der Unabhängigkeit ist, daß der Richter sich als Diener des Rechtes, nicht als sein Herr begreifen soll. Deshalb war es kein gutes Wort bei Eröffnung des Bundesgerichtshofs, die auf dem Grundgesetz beruhende gesetzgeberische Zuständigkeit des Parlaments als ein „Rechtserzeugungsmonopol" zu ironisieren. Eine Warnung sollten hier auch die Amnestiebeschlüsse der Gerichte Würzburg und Bamberg in Sachen Ankerbauer sein, die geradezu eine Auflehnung gegen das hier beschlossene Straffreiheitsgesetz bedeuten. Wir fördern die Unabhängigkeit der Richter nicht damit, daß wir beständig von ihr reden, sondern dadurch, daß wir ihre Voraussetzungen sichern, und dazu gehört in allererster Linie, daß jede parteipolitische Einflußnahme unterbleibt.

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Mich bewegt die entsetzliche Sorge, daß in manchen Ländern trübe Ereignisse vorgekommen sind und der Zeitpunkt heranreift, wo wir darüber auf der Bundesebene werden sprechen müssen. Für unsere junge Demokratie ist es eine Lebensfrage, daß der Bürger endlich Vertrauen zu seinem Richter fassen kann und den Glauben gewinnt, daß der Richter unparteilich und unabhängig seine Rechte schützt, wer immer sie antasten möge. Diesen Glauben zu erwecken, ist allerdings nach den bitteren Erfahrungen der Weimarer Zeit und der sogenannten gelenkten Justiz Hitlers nicht leicht. Wir werden daher bei der Auswahl der höchsten Richter, der Bundesrichter, und auch der Bundesanwälte besondere Behutsamkeit walten lassen müssen.
Von den öden Formeln der Denazifizierung wissen wir uns frei und halten es nicht für bedeutsam, ob ein Richter formell dieser oder jener Organisation angehörte. Wir machen auch kein Märtyrerturn zur Bedingung; aber wir wollen uns davon überzeugen können, daß die Frauen und Männer, die an die Bundesgerichte berufen werden sollen, ein Gefühl für das Unrecht der Hitlerischen Diktatur hatten und unter diesem Unrecht seelisch und geistig gelitten haben. Uns fehlt daher jedes Verständnis dafür, daß der Herr Bundesjustizminister als einen der Bundesanwälte einen Mann vorgeschlagen hat, von dem auch der Rechtsausschuß des Bundesrats nicht der Meinung war, daß diese Qualifikation für ihn zuträfe.
Wir halten auch die Errichtung des Bundesgerichtshofs nicht für den geeigneten Anlaß zu einer Restauration des früheren Reichsgerichts.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wohl hatte das Reichsgericht bis zuletzt auch untadelige Männer in seinen Reihen, auf die wir stolz sein dürfen und die heute für den Bundesgerichtshof zu gewinnen wir uns glücklich schätzen können. Aber auf dem einst so glanzvollen Namen des Reichsgerichts liegt auch der düstere Schatten des Ossietzky-Urteils. Und so bitter dies sein mag: zu
unserm Schmerz weiß die deutsche Rechtsgeschichte nichts davon zu berichten, daß ein Senat des Reichsgerichts sich einmal Hitler so versagt hätte, wie es einst der Ruhm des preußischen Kammergerichts war, den seine Räte auf der Festung Spandau büßen mußten.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Vor allem hätte bei der Errichtung des Bundesgerichtshofes nicht außer acht gelassen werden dürfen, daß wir in Gestalt des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone und des Deutschen Obergerichts schon zonale und überzonale, also vorläufige Bundesgerichte besaßen, zumal die Mitglieder des Deutschen Obergerichts sogar mit Zustimmung des Wirtschaftsrats und des Frankfurter Länderrats berufen waren. Die Richter des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone hatte der Nestor der westdeutschen Juristen, Herr Dr. Kiesselbach, weiland Präsident des Zentral-Justizamts in Hamburg, ausgewählt. Als das Zentral-Justizamt aufgelöst werden konnte, hat der Herr Bundesjustizminister freilich gesagt, er übernehme das Werk wie ein Sohn von seinem Vater. Aber er übernahm es wie ein Sohn, der sich der väterlichen Verwandtschaft schämte.

(Unruhe und Widerspruch rechts.)

Das haben nicht nur manche von Kiesselbachs Mitarbeitern zu spüren bekommen, sondern in peinlicher Weise auch führende und hochachtbare Richter des Kölner Obersten Gerichtshofes für die britische Zone.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wenn Sie die Überleitung einst vom Reichsoberhandelsgericht auf das Reichsgericht vergleichen mit der Überleitung des Deutschen Obergerichts und des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone in Köln auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dann werden Sie bemerken, welcher beklagenswerte Abstand zwischen dem Reden über die Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit der Richter und der Verwirklichung dieses Grundsatzes klafft.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Um optimal die Unparteilichkeit der Bundesrichter zu gewährleisten, hat es das Grundgesetz nicht mehr allein dem notwendig parteipolitisch bestimmten Bundesminister der Justiz überlassen, die Bundesrichter zu berufen, sondern den Richterwahlausschuß als selbständiges Verfassungsorgan eingesetzt, damit Exekutive und Parlament sich gleichsam gegenseitig hemmen -und daran hindern sollen, Parteientscheidungen zu treffen. Die Gemeinsamkeit für die Entschließung des Herrn Bundesjustizministers und des Richterwahlausschusses ist im Grundgesetz feierlich vorgeschrieben. Ehe jedoch der Richterwahlausschuß auch nur zu seiner ersten Beratung in der Sache zusammentreten konnte, hatte der Herr Bundesjustizminister die Gemeinsamkeit bereits zweimal verletzt

(Hört! Hört! bei der SPD)

dadurch, daß er die dem Richterwahlausschuß angehörigen Mitglieder der Regierungskoalition zu einer Geheimbesprechung zu sich berief,

(Hört! Hört! bei der SPD)

und dadurch, daß er verfassungswidrig einen Beschluß des Kabinetts über die Person des Herrn
Präsidenten des Bundesgerichtshofes herbeiführte.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich will es mir gleichwohl versagen, auf Einzelheiten des Konfliktes im Richterwahlausschuß ein-


(Dr. Arndt)

zugehen, nicht wegen der Verschwiegenheitspflicht; was ihr unterliegt, ist im Rechtsausschuß des Bundestages nach meiner Erinnerung und Überzeugung sehr eindeutig klargestellt. Auch der Herr Bundesjustizminister würde das wissen, wenn er nicht in den bald zwanzig Monaten des Bestehens des Bundestages im ganzen bisher bloß zweimal zwanzig Minuten an den Arbeiten des Bundestagsausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht teilgenommen hätte,

(Hört! Hört! bei der SPD)

vermutlich weil er die übrige Zeit zu angestrengt damit beschäftigt war, gut von sich selber zu denken.

(Sehr gut! und Heiterkeit bei der SPD. — Widerspruch bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der FDP: Unverschämtheit!)

Ich habe zwei Gründe — um von den Einzelheiten dieses Konfliktes nicht zu sprechen —: erstens bedarf der Bundesgerichtshof so notwendig des allgemeinen Vertrauens, daß unsere Kritik an der Amtsführung des Herrn Bundesjustizministers und der Arbeit des Richterwahlausschusses nicht den Ruf dieses Gerichtes antasten darf; und zweitens sind wir uns darüber einig geworden, daß für den Richterwahlausschuß künftig andere Regeln gelten sollen als für Ausschüsse des Bundestages, insbesondere, daß es im Richterwahlausschuß keine parteipolitischen Mehrheitsbildungen geben darf. Wir haben neue Hoffnung geschöpft, daß in Zukunft eine verfassungstreue Zusammenarbeit im Richterwahlausschuß möglich sein wird, besonders wenn durch eine Reform des Richterwahlgesetzes die bisher zutage getretenen institutionellen Schwächen beseitigt werden. Grundzüge dieser Reform müssen insbesondere sein die Beseitigung ) der geheimen Abstimmung und die Sicherung der Gemeinsamkeit zwischen dem Richterwahlausschuß und dem Herrn Bundesjustizminister in der Beratung und Entschließung.
Wir müssen aber auch der Erwartung Ausdruck geben, daß der Herr Bundesjustizminister es fortan unterläßt, tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten in der Sache dadurch persönlich zu verschärfen, daß er von „Brunnenvergiftung" spricht, die angeblich aus parteipolitischen Gründen einem mißbeliebigen Politiker gegenüber verübt sei, und daß er es insbesondere unterläßt, ohne Zeitnot in geheimen Rundbriefen ungeprüft, obgleich schnell prüfbar, diffamierende Gerüchte über hochachtbare Juristen zu verbreiten, die für den Bundesgerichtshof vorgeschlagen sind.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Über eine dieser Verdächtigungen, die der Herr Bundesjustizminister in einem seiner Briefe den Mitgliedern des Richterwahlausschusses mitgeteilt hat, hat sich der Senior der deutschen Justiz, Hert Reichsminister a. D. Dr. Schiffer, durch Schreiben vom 16. Februar 1951 so geäußert — wenn ich das eben sagen darf —:
Nach alledem hätte mich Ihre Anfrage noch mehr überraschen müssen, als es tatsächlich der Fall war, wenn ich nicht inzwischen erfahren hätte, daß eine gleichartige. An frage von seiten des Ministeriums des Innern auch an andere Stellen, insbesondere an ein früheres Mitglied meiner Behörde, gerichtet worden war. Der Empfänger verbarg mir nicht seine Entrüstung über die in ihr enthaltenen un- begründeten Verdächtigungen. Ich teile dies Gefühl und kann angesichts der mir entgegentretenden Verzerrung und Verdrehung aller
Tatsachen mich nur schwer entschließen, nicht an dem guten Glauben des unbekannten Denunzianten zu zweifeln. Es scheint mir das vorzuliegen, was der Staatsanwalt im Prozeß Waldeck als ein Bubenstück, einen Mann zu verderben, bezeichnete.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich kann Ihnen sagen, aus welchem Schmutzwinkel dieses Bubenstück kam: aus dem Klüngel, den das Witzwort als „Bundessicherheitshauptamt" bezeichnet und in dessen Mitte sich ein gewisser Herr Globke

(Fortgesetzte Rufe von der SPD: Globke! Globke!)

befindet, über den noch zu einem Zeitpunkt zu reden sein wird, den wir bestimmen.

(Zuruf von der KPD: Sehr interessant!)

Gern hätte ich noch eingehend über die uns aufgegebene Justizgesetzgebung gesprochen, insbesondere auch die so dringend notwendige Bundesrechtsanwaltsordnung, die, wie ich es begrüße, der Herr Bundesjustizminister auch als vordringlich und eilig ansieht; denn in der sogenannten Ehrengerichtsbarkeit sind teilweise abscheuliche Mißstände zu beklagen, und das Bestreben reaktionärer Kreise, aus der Bundesrechtsanwaltsordnung so eine Art „Anwaltsgesindeordnung" zu machen,

(Abg. Dr. Schumacher: Hört! Hört!)

die den Assessor zwingt, drei Jahre unentgeltlich als sogenannter Anwaltsassessor zu arbeiten, hat mit Recht unter den Jungjuristen helle Empörung hervorgerufen.

(Beifall bei der SPD.)

Wir haben noch einen weiten Weg bis zur Freiheit der Advokatur, die eine politische Grundforderung der Demokratie ist und bleibt, und wir verzeichnen mit Unruhe, daß es nach wie vor in Deutschland strafrechtlich Verfolgte gibt, die keinen Verteidiger finden, weil Rechtsanwälte sich scheuen, es mit den jeweils Mächtigen, insbesondere mit den Herren Justizministern, zu verderben, worüber ich Ihnen eine ganze Reihe von Briefen vorlegen könnte.

(Lebhafte Unruhe.)

Heute muß ich mich zum Thema Justizgesetzgebung auf den Hinweis beschränken, daß alsbald die Reform des allgemeinen Strafrechts in Angriff genommen werden sollte. Da der Bundestag zu überlastet ist, um nach dem Vorbild des Reichstages selbst eine ständige Kommission bilden zu können, empfehlen wir, nach Art der Königlichen Kommissionen in Großbritannien einen außerparlamentarischen Arbeitsstab zu bilden. Wir sind nicht davon überzeugt, daß es so durchgeführt werden kann, wie es der Herr Bundesjustizminister ankündigte, daß sein Ministerium erst die Arbeit machen wolle und dann unter Umständen ein solcher Stab eingesetzt werden müsse. Wir sind der Meinung, daß die Größe und Dringlichkeit der Arbeit alsbald einen solchen Arbeitsstab erforderlich machen. Wir erwarten allerdings, daß der Herr Bundesjustizminister die Mitglieder des Arbeitsstabes unparteiisch im Einvernehmen mit den demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses berufen wird. Ich bitte Sie deshalb, unserer Entschließung Umdruck Nr. 130 zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, gerne hätte ich hiermit meine Ausführungen beendet, sehe mich aber noch zwei unangenehmen Aufgaben gegenüber. Ich halte es erstens für meine Pflicht, im Rahmen der Haushaltsdebatte, und zwar einer Debatte über einen


(Dr. Arndt)

Haushalt, der sonst alles Lobes würdig ist, Kritik daran zu üben, daß der Herr Bundesjustizminister, wenn ich recht unterrichtet bin, im letzten Haushaltsjahr etwa 18 000 DM für Repräsentation verbraucht hat. Angesichts unserer allgemeinen Armut, angesichts des Elends, unter dem weiteste Kreise des deutschen Volkes nicht ohne erhebliche Schuld dieser Bundesregierung leiden müssen, halten wir einen derartigen Aufwand nicht für verantwortlich.

(Sehr richtig! bei der SPD. — Zurufe von der KPD.)

Zweitens habe ich die bittere Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, daß von keinem Mitglied der Regierung eine solche Vorbildlichkeit in der demokratischen Haltung unerbittlich gefordert werden muß wie von, jedem Bundesjustizminister. Ich knüpfe hier an die letzten Worte in den Ausführungen des Herrn Bundesjustizministers an, in denen er sagte, daß erst Recht und Gesetz die Würde des Menschen zur Geltung bringen. Ich bin hier an einem Punkt angelangt, über den zu sprechen mir schwer fällt: die Hemmungslosigkeit, die den Herrn Bundesjustizminister vergessen läßt, was er seinem Amte schuldet.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

Keiner von uns wird erwarten, daß ein Bundesminister der Justiz so schweigsam ist wie der Bamberger Reiter. Aber bei aller Hitzigkeit unserer Meinungskämpfe bleibt es doch ein Lebenserfordernis der Demokratie, den andern als einen, der anders denkt, gelten zu lassen und ihm nicht ohne zwingende Beweise die Ehrlichkeit seiner Ansichten abzusprechen.

(Lebhafte Zurufe von der Mitte.)

Ein Bundesjustizminister insbesondere, der den so empfindlichen Kontakt zur Rechtspflege als einer besondersartigen Ausübung der Staatsgewalt herzustellen hat, sollte sich einer gewissen Zurückhaltung befleißigen. Und den Spiegel, Herr Hasemann, den drehen Sie um; denn es wird mir hier im Hause niemand vorwerfen können, daß ich je den Herrn Bundesjustizminister persönlich angegriffen hätte.

(Oho-Rufe in der Mitte. — Abg. Hilbert: Nur persönlich!)

— Das sollten Sie mir beweisen! Das ist nicht wahr! Ich habe Herrn Staatssekretär Strauß im Wirtschaftsrat und ich habe Herrn Bundesjustizminister Dr. Dehler niemals persönlich und niemals in der Ehrlichkeit ihrer Motive angegriffen.

(Erneute erregte Zurufe von den Regierungsparteien.)

Aber wo man auch immer der Spur des Herrn Bundesjustizministers folgt, stößt man in immer neuen Variationen — und darum muß bei der allgemeinen Kritik dieses Ministeriums davon gesprochen werden — auf den erschütternden Tatbestand, daß er dem Andersdenkenden sofort mit Diffamierung antwortet.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das war schon so im bayerischen Landtag. Ich könnte eine Fülle von Zitaten bringen. Ich erinnere an seine Behauptungen in der 108. Sitzung des bayerischen Landtages vorn 13. Mai 1949, daß die bayerische Landesregierung, wie er gesagt hat, mit den gleichen Schlagworten, mit den gleichen Beteuerungen -wie Hitler kämpfe. „Hitler" war nicht mehr aussprechbar, weil ein großer Lärm einsetzte. Damals hat der bayerische Ministerpräsident, Herr Dr. Ehard, gesagt — ich darf diesen einen Satz aus dem stenographischen Protokoll vortragen —: „Das,
was so schwer wiegt in dieser Erklärung des Herrn Abgeordneten Dr. Dehler, ist nicht etwa der Umstand, daß er seine Meinung vertritt oder daß er sie mit scharfen Worten vertritt, sondern daß er mit dieser Wendung tatsächlich — und so mußte es jeder verstehen — einem ehrlichen Menschen seinen ehrlichen Willen abspricht."

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Diese Worte des Herrn Ministerpräsidenten Ehard gelten leider für zahlreiche verbürgte weitere Außerungen des Herrn Bundesjustizministers, die hier im einzelnen zu wiederholen ich mich scheuen würde. Nur eine einzige Äußerung will ich aus der Fülle herausgreifen. Sie ist von dem Zeugen, einem Herrn Willi Haufe, vor dem Amtsgericht Lichtenfels eidlich bekundet. Mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich aus dem richterlichen Protokoll über die beeidete Aussage folgende Sätze zitieren:
Bundesminister Dr. Dehler erklärte, Dr Schumacher wäre nicht nur körperlich und seelisch krank, sondern auch geistig.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Er stellte seinen körperlichen Zustand mit seinem geistigen Zustand auf eine Stufe. Diese Äußerungen Dr. Dehlers haben mich aufs tiefste erschüttert, zumal ich mit Bundesminister Dr. Dehler seit 1942/43 gut befreundet bin.
Und dann heißt es weiter:
Während der Versammlung verließ der erste Bürgermeister von Lichtenfels Dr. Wittmann den Saal. Ich traf ihn im Vorraum und fragte ihn: „Na, was sagen Sie nun?" Dr. Wittmann erwiderte mir dem Sinne nach: „Eine solche Entgleisung unseres Ehrenbürgers hätte ich nicht erwartet:"

(Zurufe von der KPD.)

In seiner eigenen eidlichen Aussage hat der Herr
Bundesjustizminister vor dem Amtsgericht in Bonn
bekundet, er habe Dr. Schumacher als — ich zitiere
wieder wörtlich — „a u c h krank in seinem Sinn"
bezeichnet so wie daß — und jetzt zitiere ich wieder
wörtlich — „in meiner Ausführung eine Verbindung zwischen dem körperlichen und dem geistigen
Zustand Dr. Schumachers gesehen werden konnte".

(Pfui-Rufe von der SPD. — Zurufe von der SPD: So was ist Justizminister! Eine solche Gemeinheit! — Zuruf von der KPD: Und das ist Justizminister!)

Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Kiesinger hat einmal das Wort gesprochen, daß zur Demokratie und zu unserer Arbeit hier in dem Hohen Hause ein ideologisches Existenzminimum erforderlich sei. Ich halte dieses Wort für richtig.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Aber glauben Sie mir, noch elementarer nötig als das ideologische Existenzminimum ist ein Mindestmaß des Menschlichen.

(Zustimmung und Beifall bei der SPD.)

Ich habe deshalb zuletzt nur noch darauf hinzuweisen, was mich aber hiernach nicht mehr weiter verwundert, daß es der gleiche Herr Bundesjustizminister ist, der zu behaupten pflegt, daß wir Sozialdemokraten die Macht erstrebten, um sie nie wieder herzugeben

(Zurufe rechts)

— ich würde doch den Beweis des politischen
Analphabetentums nicht so laut von mir geben —,

(starker Beifall bei der SPD)



(Dr. Arndt)

daß sich zum Osten bekenne, wer für den Sozialisnus eintrete. Ja, er spricht der größten und ältesten politischen Partei Deutschlands die demokratische Gesinnung ab.
Statt zahlreicher Bleichlautender Meldungen über den letzten Landesparteitag der FDP in Fürth darf ich kurz aus der Fränkischen Presse vom 20. Februar 1951 zitieren:
Indem er von der Härte der Opposition sprach, rief Dr. Dehler in großer Erregung: Mit der von Dr. Schumacher geführten Sozialdemokratie läßt sich keine Demokratie aufbauen. Der SPD geht es nicht um das Recht des einzelnen, sondern um die Macht, um eine böswillige Macht. Wer den Sozialismus unterstützt, der muß auf die Demokratie verzichten.

(Rufe bei der SPD: Hu! Hu!)

Ich enthalte mich jeder Kritik!

(Abg. Dr. Greve: Da haben Sie Ihre Freunde! — Abg. Hilbert: Das sind doch dumme Vergleiche von Ihnen, Herr Dr. Greve! — Abg. Dr. Greve: Kommen Sie einmal nach Niedersachsen, da werden Sie etwas erleben, aber da wagen Sie sich gar nicht hin!)

Meine Damen und Herren, ich enthalte mich jeder Kritik dieser Äußerungen, weil sie meines Erachtens nicht nötig ist. Aber Sie werden verstehen, daß wir einem solchen Bundesjustizminister restlos jedes Vertrauen versagen, und Sie dürfen mir glauben, daß ein solcher Bundesminister der Justiz auch in der Öffentlichkeit sowie insbesondere in der Justiz weithin nicht das Vertrauen besitzt, dessen jeder Bundesminister der Justiz, gleich welcher Partei, bedarf. Ich bin auch überzeugt, daß die meisten unter Ihnen bei der Rejerungskoalition mit mir der Meinung sind, daß Herr Dr. Dehler nicht den Vorstellungen entspricht, die man sich von einem demokratischen Bundesminister der Justiz zu machen pflegt. Vielleicht werden Sie von mir erwarten, daß ich irgendeinen Appell an den Herrn Bundesjustizminister richte und ihn zum Rücktritt auffordere. Dazu ist es zu spät, und ich verspreche mir von einem solchen Appell nichts, nichts, nichts.

(Ironische Zurufe rechts: Sehr richtig!)

Aber die Verantwortung für den Schaden, den. die
Demokratie und die Rechtspflege leidet, trifft Sie!

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Merkatz.