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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18g. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 5119 133. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5120B Änderungen der Tagesordnung 5120C Erste Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen) 5120C Storch, Bundesminister für Arbeit 5120C Ausschußüberweisung 5121C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen, Umdruck Nrn. 99, 130) . 5121D Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5121D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5125C Dr. Arndt (SPD) 5131D Dr. von Merkatz (DP) 5139B Kiesinger (CDU) 5141C Neumayer (FDP) 5145A Dr. Schneider (FDP) 5147C Loritz (WAV) 5149C Dr. Reismann (Z) 5151C Müller (Frankfurt) (KPD) 5154D Dr. Greve (SPD) 5156A Abstimmungen 5156D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats (Nr. 2109 der Drucksachen) 5157A Dr. Seelos (BP) 5157B Dr. Horlacher (CSU) 5158A Abstimmungen 5158B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen) 5158C Ausschußüberweisung 5158C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 127) 5158D Ausschußüberweisung 5158D Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 2100 der Drucksachen) 5158D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5158D Ausschußüberweisung 5159A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen) . . 5159A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159A Ausschußüberweisung 5159B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Schaffung eines Internationalen Patentbüros (Nr. 2094 der Drucksachen) . . . . 5159B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen) 5159C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nrn. 720, 1153 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2106 der Drucksachen) 5159D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5159D Strauß (CSU) 5160B Arnholz (SPD) 5160B Abstimmungen 5160A, C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 1907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Wiederbesiedlung der Insel Helgoland (Nr. 2017 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Sicherung von Eigenturn auf der Insel Helgoland (Nr. 2018 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Bemühungen zur Freilassung von in der Ostzone inhaftierten Jugendlichen (Nr. 2019 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Beschlusses der Bundesregierung über Maßnahmen gegen Unternehmungen, die politische Organisationen verfassungsfeindlichen Charakters unterstützen (Nr. 2099 der Drucksachen) . . 5160D Steinhörster (SPD), Berichterstatter . 5161A Dr. Hamacher (Z), Antragsteller . 5164A Renner (KPD): als Antragsteller 5164C als Abgeordneter 5189D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5166A, 5172D, 5182C, 5183C, 5195C Maier (Freiburg) (SPD) 5167A Dr.-Ing. Decker (BP) 5177A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5177C, 5189C Brunner (SPD) 5179B Bausch (CDU) 5180D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5183A Neumayer (FDP) 5184A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 5184D Loritz (WAV) 5185C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 5187B Brese (CDU) 5188C Kunze (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5195D Dr. Reismann (Z): zur Geschäftsordnung 5196A zur Sache 5196C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5196B Weiterberatung vertagt 5197D Nächste Sitzung 5197D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Matthes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Wönner, Gockeln, Dr. von Campe, Dr. Henle. Vesper, für drei Tage dem Abgeordneten Dr. Doris. Entschuldigt sind die Abgeordneten Roth, Freiherr von Aretin, Volkholz, Paul (Düsseldorf), Fisch, Rische.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Zur Tagesordnung bitte ich um Ihr Einverständnis mit folgendem Verfahren: zunächst jetzt von den gestern nicht erledigten Punkten zu behandeln die erste Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes, Drucksache Nr. 2090, dann überzugehen zum Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, zur ersten, zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats, zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Richter und zur Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Nachdem wir diese Punkte' erledigt haben, können wir mit frischen Kräften in die für heute vorgesehene Tagesordnung eintreten.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 3 der gestrigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG.) (Nr. 2090 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor. den Entwurf nach einer kurzen Begründung durch den Herrn Bundesarbeitsminister ohne Aussprache dem zuständigen Ausschuß zu überweisen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein. — Bitte, Herr Minister!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eine Gesetzesvorlage vor sich. die bereits einmal den Wirtschaftsrat beschäftigt hat. Die Verhandlungen im Wirtschaftsrat waren von dem Grundgedanken getragen, den Arbeitnehmern im deutschen Wirtschaftsleben eine bessere wirtschaftliche Fundierung und Sicherheit zu geben. Das damals vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz hat nicht die Zustimmung der Militärregierungen gefunden, nicht deshalb, weil man bei den Militärregierungen in diesem Kündigungsschutzgesetz etwas nicht Gewünschtes gesehen hätte, sondern weil man der Meinung war, daß die Bildung des Bundes kurz vor der Tür stände und es deshalb nicht angängig sei, für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet ein .Sonderrecht entstehen zu lassen.
    Es wäre nach der Bildung des Bundes und der Bildung der Bundesregierung leicht gewesen, den bereits in Frankfurt verabschiedeten Gesetzentwurf nunmehr dem Hohen Hause vorzulegen. Die Bundesregierung ist aber von dem Gedanken ausgegangen, daß es zweckmäßiger sei, wenn sich erst einmal diejenigen Organisationen und auch die Einzelmenschen, die von diesem Gesetz erfaßt werden, mit diesen Problemen selbst beschäftigen. Wenn man auf sozialpolitischem Gebiet vorwärtsschreiten will, genügt es ja nicht, Gesetzesparagraphen zu schaffen, sondern bei solchen Gelegenheiten ist es notwendig, eine geistige Verfassung zu schaffen, die alle Beteiligten davon überzeugt, daß das Neue etwas wirklich Gutes und im Interesse der Allgemeinheit Liegendes ist.
    Aus diesen Gründen haben wir die Sozialpartner, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften, gebeten, zu diesen Problemen Stellung zu nehmen und uns eine einheitliche Auffassung ihrerseits vorzulegen. In monatelangen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern ist dann eine einheitliche Auffasung zustande gekommen, auf der im wesentlichen das vorliegende Gesetz aufgebaut ist. Wir


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    können den an. diesen Verhandlungen und Besprechungen Beteiligten nur den Dank der Bundesregierung dafür aussprechen, daß sie in so vorbildlicher Weise hier etwas Neues mitgeschaffen haben.
    Wenn Sie das Gesetz durchsehen, finden Sie, daß es sich um drei Fragenkomplexe handelt. Erstens wird der Schutz des Einzelnen gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen behandelt, zweitens finden Sie den Kündigungsschutz für die Betriebsratsmitglieder und drittens einen Kündigungsschutz bei notwendig werdenden Massenentlassungen. Das Gesetz sagt, daß eine Entlassung, die nicht in der Person des Arbeitnehmers und nicht in den Notwendigkeiten des Betriebs ihre Grundlage hat, als sozial ungerecht bezeichnet werden muß und daß derartige Kündigungen rechtsunwirksam sind. Damit gehen wir in der Entwicklung des Kündigungsschutzes, der erstmalig eine Verankerung in dem Betriebsrätegesetz von 1920 gefunden hat, einen wesentlichen Schritt weiter.
    Zweitens handelt es sich darum, 'daß heute unsere Betriebsräte nicht den Kündigungsschutz genießen, wie er früher einmal im Betriebsrätegesetz deutscher Prägung gegeben war. Wir wissen noch nicht, wann das neue Betriebsräte- oder Betriebsverfassungsgesetz wirksam werden wird. und halten es deshalb für nötig, schon in 'diesem Gesetz die Grundlagen für den Kündigungsschutz der Betriebsräte wiederherzustellen.
    Drittens handelt es sich darum, daß wir bei notwendig werdenden Massenentlassungen Fristen einräumen oder festlegen, durch die Gelegenheit gegeben ist, die Schwierigkeiten in dem Betrieb eventuell noch zu überwinden oder es der Arbeitsverwaltung zu ermöglichen, für möglichst baldige andere Verwendung der freiwerdenden Arbeitskräfte zu sorgen.
    Dieses Gesetz beabsichtigt nicht, Entlassungen überhaupt unmöglich zu machen. Dort vielmehr, wo sie notwendig werden, ist keine Hinderung vorgesehen. Das Gesetz will aber dafür sorgen, daß der einzelne Arbeitnehmer, der auf eine längere Arbeitszeit im einzelnen Betriebe zurücksieht, mit innerer Ruhe in die Zukunft sehen kann.
    Nun sind uns im Arbeitsministerium — und wahrscheinlich auch Ihnen als Bundestagsabgeordneten — vor allen Dingen aus ,den Kreisen des Handwerks und der Landwirtschaft Bedenken gegen einige Formulierungen in diesem Gesetz mitgeteilt worden. Auch der Bundesrat hat es für zweckmäßig gehalten, uns seine Meinungsäußerung zugehen zu lassen, nach der die Grenze für die Dauer 'der Beschäftigung, nach der der Kündigungsschutz eintreten soll, statt auf drei auf sechs Monate festgelegt werden soll. Es wird nun Aufgabe des zuständigen Ausschusses sein, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen. Es wird auch Aufgabe des Ausschusses sein, die Bedenken zu prüfen, die vor allen Dingen von den Betrieben des Handwerks und der Landwirtschaft wegen der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Betriebe vorgetragen worden sind.
    Wir glaubten, den Gesetzentwurf in der Form vorlegen zu sollen, wie er von den Sozialpartnern als richtig angesehen worden ist. Ich glaube, daß wir, wenn der Bundestag dieses Gesetz möglichst bald verabschiedet, einen wesentlichen Schritt vorwärts in der sozialen Befriedung unseres deutschen Volkes getan haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)