Rede:
ID0113211600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oskar Matzner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon in der zweiten Lesung im Auftrag meiner Fraktion zwei Abänderungsanträge zu diesem Paragraphen zu begründen. Uns scheinen die Bestimmungen, die wir da eingefügt haben wollten, so wichtig, daß wir, obschon wir die dritte Lesung nicht mit Abänderungsanträgen belasten wollten, in diesem Falle doch einen stellen mußten. Es handelt sich — ich will mich in äußerster Kürze mit diesen Dingen beschäftigen — um die Unteroffiziere, die wir in dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen bedeutend schlechter gestellt haben als die Offiziere. Ich habe damals ausgeführt: Bei 12jähriger Dienstzeit ist nach Meinung aller Betroffenen und der gesamten Sachverständigen die Rechtslage die gleiche wie für Beamte auf Lebenszeit. Das heißt also, nach 12jähriger Dienstzeit bestand• ein Recht auf Versorgung.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das Gegenteil steht im Versorgungsgesetz!)

    — Dann haben Sie das Gesetz und die früheren Rechtsverhältnisse wahrscheinlich nicht so genau studiert; denn sie hatten nach dem Wehrmachtsfürsorgegesetz den Anspruch. Wenn wir nun heute sagen, wir können das nicht anerkennen, so sollten wir daran denken, daß wir beschlossen haben, alle diese Personenkreise gleichzustellen.
    Wir können noch einen weiteren Umstand anführen. Denken Sie doch einmal daran, daß viele Unteroffiziere Offiziere geworden sind. Diese Offiziere aus dem Unteroffiziersstand bekommen bei 10jähriger Dienstzeit die Vollversorgung. Vergleichen Sie nun einen Unteroffizier, der 17 Dienstjahre hat — gewiß eine sehr aufopferungsvolle Dienstzeit, die sich mit der des anderen durchaus messen kann —, mit dem. Offizier mit 11 Dienstjahren, so erkennen Sie die Ungleichheit. Aus dem Zufall, daß der eine zum Offizier befördert wurde, dürfen und können Sie keine Besserstellung bzw. Schlechterstellung ableiten. Darauf wollte ich mit allem Nachdruck hinweisen und Sie nochmals bitten, diesen Personenkreis schon deswegen noch in das Gesetz einzubeziehen, weil die ihm Angehörigen zu den untersten Gehaltsstufen zählten und zählen. Sie werden dadurch viel Verbitterung vermeiden. Auch die Offiziere, die bei uns vorsprachen, haben besonderes Gewicht darauf gelegt, daß die Unteroffiziere den Offizieren gleichgestellt werden. Das ware der eine Antrag.
    Der zweite Antrag betrifft die Kriegsgefangenen. Ich hatte schon damals die Ehre, auszuführen, daß der Stichtag des 8. Mai 1935, den wir aus gewissen Gründen einführen mußten, fühlbare Härten mit sich bringt, und eine der unvertretbarsten Härten betrifft die Heimkehrer. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, jene Heimkehrer, die nach dem 8. Mai 1946 wieder in ihre Heimat gekommen sind oder kommen, vielleicht noch in das Gesetz einzubeziehen, wenn sie durch Hinzurechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft eine Dienstzeit von 10 Jahren erreichen. Wir bitten Sie, für diese Fälle die Bestimmung über den Stichtag des 8. Mai 1935 nicht anzuwenden. In diesem Hause sind viele und schöne Worte über die Heimkehrer gesprochen worden. Hier können wir einmal den Beweis antreten, daß wir dazu stehen, indem wir nämlich diese Härte in dem Gesetz noch beseitigen. Ich bitte Sie auch hier, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich bekanntgeben, daß wir den Abänderungsantrag zu § 80 c zurückziehen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Der Antrag zu § 80 c ist zurückgezogen.
Das Wort hat der Abgeordnete Farke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe an dieser Stelle schon bei der zweiten Lesung feststellen müssen — ich kann mit Herrn Matzner da nicht einig gehen —, daß die Unteroffiziere mit 18 Dienstjahren einen vollen Pensionsanspruch haben, der ihnen gegeben ist. Die Unteroffiziere mit 12 bis 18 Dienstjahren haben dann, wenn sie einen Beamtenberechtigungschein hatten — nur dann — so lange ein Übergangsgehalt bekommen, das sich jährlich verminderte, bis sie ihren Beamtendienst antraten. Wir würden, wenn wir Ihrem Antrag nachgehen, ein Recht er weitern und stehen vor der bitteren Tatsache, wir die Rechte anderer Gruppen leider einschränken mußten. Wir haben statt dessen die Beihilfen vorerst auf 12 Monate erweitert, und wenn ein ehemaliger Unteroffizier nach 12 Monaten keine Stelle hat, werden die Beihilfen weitergezahlt, so das also, dem früheren Recht entsprechend, das Übergangsgehalt gezahlt wird, bis der Betreffende untergebracht ist. Ich glaube, wir haben uns da auf dem Boden des Rechtes gehalten. Was würden Sie dazu sagen, wenn beruflich schon Untergekommene aus diesem Kreise zusätzlich einen Pensionsanspruch bekämen, den sie früher niemals gehabt haben? Die drei Koalitionsparteien sind der Meinung, daß man die wahre Rechtslage beachten muß und die durch sie gegebenen Grenzen nicht überschreiten kann.
    Nun zum zweiten Punkt, den Kriegsgefangenen. Ich muß wiederholen: wir können mit dem Datum, das hier eingesetzt ist, unter keinen Umständen einverstanden sein; denn die Kriegsgefangenschaft von 1945 bis 1946 war wohl mit die furchtbarste. Wir wollen sie anrechnen, möchten aber die Ent scheidung darüber dem Beamtengesetz, das b, zum 1. Juli verabschiedet sein muß, überlassen, um dann eine grundsätzliche Regelung für alle zu treffen. Wir möchten hier nicht einen Teil auslassen, sondern grundsätzlich wollen wir alle berücksichtigen. Wenn wir jetzt im Augenblick diese Erweiterung annehmen würden, dann müßte der Antrag kommen, das ganze Gesetz an den Ausschuß zurückzuverweisen; denn der Herr Finanzminister hat bei der zweiten Beratung darauf aufmerksam gemacht, daß er seinen Einspruch dagegen erheben werde, wenn hier im Augenblick mindestens 100 Millionen DM mehr verlangt würden, die nicht vorhanden sind. Wir können es nicht verantworten, daß das Gesetz noch verzögert wird.

    (Zuruf des Abg. Matzner.)

    Ich glaube, Sie sind da derselben Meinung. Wir finden uns alle hier in Übereinstimmung; es wird keiner im Hause sein, der anders darüber denkt. Sie wissen genau so wie die Beteiligten, daß wir nächtelang darum gerungen haben. Es ist uns bitter, bitter geworden, daß wir im Augenblick darauf verzichten mußten.

    (Zurufe und Unruhe bei der SPD.)



    (Farke)

    Wir wollen keine Ungerechtigkeiten. Ihr Antrag (zur SPD) ist ungerecht, weil mit ihm nicht alle erfaßt würden. Ich glaube sogar, daß die Entscheidendsten fehlen. Wir wollen alle erfassen, und wir wollen diese Frage für alle über den Kreis der durch den Art. 131 Betroffenen hinaus in dem endgültigen Beamtengesetz regeln. Ich glaube, das ist in diesem Fall entscheidend.

    (Zuruf des Abg. Matzner.)

    Nun möchte ich gleich im Anschluß an diese Ausführungen, weil es denselben Paragraphen betrifft, vorschlagen, eine Änderung, die hier angegeben ist, noch etwas zu erweitern. Es handelt sich um den in der zweiten Lesung angenommenen Satz, daß Tapferkeit vor dem Feind bei der Beförderung anerkannt werden soll. Wir möchten den Begriff „Tap ferkeit" noch schärfer präzisieren, damit er eindeutig bestimmt ist und nicht etwas als Tapferkeit deklariert wird, was wir nicht anerkennen können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir schlagen vor, vor -das Wort „erwiesener" das
    Wort „urkundlich" und hinter „erwiesener" das
    Tort „persönlicher" zu setzen, daß es also heißt: „urkundlich erwiesener persönlicher Tapferkeit vor dem Feind".

    (Lachen bei der KPD.)

    Ich möchte das Hohe Haus bitten, den Koalitionsantrag in dieser Fassung anzunehmen und die Anträge, wie sie von der SPD gestellt sind, aus dem Gesichtspunkt abzulehnen, daß wir das Gesetz verabschieden müssen und es uns nicht leisten können, das Gesetz in den Ausschuß zurückzuschicken und dort vielleicht zu erfahren, daß wir die vorgeschlagenen Verbesserungen im Augenblick doch nicht durchsetzen können.

    (Beifall rechts. — Zuruf des Abg. Mellies. — Weitere Zurufe links.)