Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe an dieser Stelle schon bei der zweiten Lesung feststellen müssen — ich kann mit Herrn Matzner da nicht einig gehen —, daß die Unteroffiziere mit 18 Dienstjahren einen vollen Pensionsanspruch haben, der ihnen gegeben ist. Die Unteroffiziere mit 12 bis 18 Dienstjahren haben dann, wenn sie einen Beamtenberechtigungschein hatten — nur dann — so lange ein Übergangsgehalt bekommen, das sich jährlich verminderte, bis sie ihren Beamtendienst antraten. Wir würden, wenn wir Ihrem Antrag nachgehen, ein Recht er weitern und stehen vor der bitteren Tatsache, wir die Rechte anderer Gruppen leider einschränken mußten. Wir haben statt dessen die Beihilfen vorerst auf 12 Monate erweitert, und wenn ein ehemaliger Unteroffizier nach 12 Monaten keine Stelle hat, werden die Beihilfen weitergezahlt, so das also, dem früheren Recht entsprechend, das Übergangsgehalt gezahlt wird, bis der Betreffende untergebracht ist. Ich glaube, wir haben uns da auf dem Boden des Rechtes gehalten. Was würden Sie dazu sagen, wenn beruflich schon Untergekommene aus diesem Kreise zusätzlich einen Pensionsanspruch bekämen, den sie früher niemals gehabt haben? Die drei Koalitionsparteien sind der Meinung, daß man die wahre Rechtslage beachten muß und die durch sie gegebenen Grenzen nicht überschreiten kann.
Nun zum zweiten Punkt, den Kriegsgefangenen. Ich muß wiederholen: wir können mit dem Datum, das hier eingesetzt ist, unter keinen Umständen einverstanden sein; denn die Kriegsgefangenschaft von 1945 bis 1946 war wohl mit die furchtbarste. Wir wollen sie anrechnen, möchten aber die Ent scheidung darüber dem Beamtengesetz, das b, zum 1. Juli verabschiedet sein muß, überlassen, um dann eine grundsätzliche Regelung für alle zu treffen. Wir möchten hier nicht einen Teil auslassen, sondern grundsätzlich wollen wir alle berücksichtigen. Wenn wir jetzt im Augenblick diese Erweiterung annehmen würden, dann müßte der Antrag kommen, das ganze Gesetz an den Ausschuß zurückzuverweisen; denn der Herr Finanzminister hat bei der zweiten Beratung darauf aufmerksam gemacht, daß er seinen Einspruch dagegen erheben werde, wenn hier im Augenblick mindestens 100 Millionen DM mehr verlangt würden, die nicht vorhanden sind. Wir können es nicht verantworten, daß das Gesetz noch verzögert wird.
Ich glaube, Sie sind da derselben Meinung. Wir finden uns alle hier in Übereinstimmung; es wird keiner im Hause sein, der anders darüber denkt. Sie wissen genau so wie die Beteiligten, daß wir nächtelang darum gerungen haben. Es ist uns bitter, bitter geworden, daß wir im Augenblick darauf verzichten mußten.
Wir wollen keine Ungerechtigkeiten. Ihr Antrag ist ungerecht, weil mit ihm nicht alle erfaßt würden. Ich glaube sogar, daß die Entscheidendsten fehlen. Wir wollen alle erfassen, und wir wollen diese Frage für alle über den Kreis der durch den Art. 131 Betroffenen hinaus in dem endgültigen Beamtengesetz regeln. Ich glaube, das ist in diesem Fall entscheidend.
Nun möchte ich gleich im Anschluß an diese Ausführungen, weil es denselben Paragraphen betrifft, vorschlagen, eine Änderung, die hier angegeben ist, noch etwas zu erweitern. Es handelt sich um den in der zweiten Lesung angenommenen Satz, daß Tapferkeit vor dem Feind bei der Beförderung anerkannt werden soll. Wir möchten den Begriff „Tap ferkeit" noch schärfer präzisieren, damit er eindeutig bestimmt ist und nicht etwas als Tapferkeit deklariert wird, was wir nicht anerkennen können.
Wir schlagen vor, vor -das Wort „erwiesener" das
Wort „urkundlich" und hinter „erwiesener" das
Tort „persönlicher" zu setzen, daß es also heißt: „urkundlich erwiesener persönlicher Tapferkeit vor dem Feind".
Ich möchte das Hohe Haus bitten, den Koalitionsantrag in dieser Fassung anzunehmen und die Anträge, wie sie von der SPD gestellt sind, aus dem Gesichtspunkt abzulehnen, daß wir das Gesetz verabschieden müssen und es uns nicht leisten können, das Gesetz in den Ausschuß zurückzuschicken und dort vielleicht zu erfahren, daß wir die vorgeschlagenen Verbesserungen im Augenblick doch nicht durchsetzen können.