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ID0113210500

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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
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    5. Herr: 1
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    7. Kuntscher.: 1
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    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
    Renner (KPD) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den zu dieser Gesetzesvorlage vorgetragenen Begründungen wurde mehrfach die, Auffassung herausgestellt, daß der Bund der Rechtsnachfolger des Reiches sei. Besonders bei dem Nachweis der Verpflichtung des Bundes, für die ehemaligen Wehrmachtbeamten einzutreten, wurde diese Meinung des öfteren klar ausgesprochen.
    Nun, wenn der Bund der Rechtsnachfolger des Reiches ist, dann sind wir Kommunisten der Auffassung, daß der Bund auch alle aus dieser Rechtsnachfolge sich ergebenden Verpflichtungen selber zu tragen hat und nicht berechtigt ist, diese Verpflichtungen abzuwälzen auf die unteren Organe des Staatsapparates.

    (Abg. Strauß: Und die Gemeindebeamten? — Abg. Stücklen: Und die großen städtischen Anstalten?)

    — Vielleicht denken Sie einmal nach und machen nicht nur Zwischenrufe!
    Bedauerlicherweise ist es im Grundgesetz — und ich muß sagen: auch bewußt — unterblieben, die
    Selbstverwaltung in der Gemeinde auch dadurch zu sichern, daß man die finanziellen Grundlagen, dieser Selbstverwaltung der Gemeinden verfassungsrechtlich irgendwie regelte. Ich habe in der letzten Woche Gelegenheit gehabt, der Verabschiedung des Etats der Stadt Essen beizuwohnen. Essen gehört zu den Städten, die mein Herr Vorredner charakterisiert hat als solche, die infolge Zuzugssperre und besonders großer Wohnraumnot gar nicht in der Lage waren, die Verpflichtungen gegenüber dem Personenkreis des Art. 131 in vollem Umfange durchzuführen, die aber, was die bei Ihnen als „Ostflüchtlinge" bezeichneten Personen angeht, mindestens in derselben Situation stehen wie Hannover. In der Erläuterung zu diesem Etat der Stadt Essen, der mit einem Defizit von 3 Millionen DM abschließt, wobei die zwingend kommenden Verpflichtungen infolge der Erhöhung der Bezüge der Arbeiter und Angestellten und der Löhne der Arbeiter nicht einmal berücksichtigt sind, in der Erläuterung also zu diesem Bankrotthaushalt einer Gemeinde wie Essen, die vom Blut des Blutes der CDU-Herren, die hier die Gesetze machen, geführt und geleitet wird,

    (Abg. Strauß: Seit wann so sentimental?!) heißt es — schwarz auf weiß von jedem nachzulesen —

    Wenn zu den allgemeinen Belastungen der Gemeinden jetzt auch noch hinzukommt die Einbeziehung der Gemeinden in den Lastenausgleich und in den Artikel 131, dann bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als die Steuern und die Gebühren, d. h. die Tarife zu erhöhen.
    Das steht hier schwarz auf weiß! Das ist die Konsequenz einer Belastung der Gemeinden, einer für die Gemeinden vor allem vollkommen aufgabenfremden Belastung.
    Aber warum machen Sie diese Politik, meine Herren von der CDU und von der Regierungskoalition? Warum bringen Sie die Gemeinden in Westdeutschland in diese Misere?

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Ich will Ihnen etwas sagen: In den Gemeinden platzt die Not, platzt das Elend den für dieses Elend hier in Bonn verantwortlichen kleinen Adenauers direkt ins Gesicht, und diesen kleinen Adenauers in den Gemeinden — wie sie heißen mögen, spielt gar keine Rolle — spielen Sie das verlogene und falsche Argument in die Hand: Wir haben kein Geld!

    (Erneute Zurufe von der Mitte.)

    Da aber stellen sich die Herren von der CDU in den Gemeinden hin und erklären: Es tut uns sehr leid, wir können die Wohlfahrtsrichtsätze nicht erhöhen, wir müssen die Gebühren, die Tarife in die Höhe drücken, wir müssen die Gemeindesteuern erhöhen,

    (Abg. Dr. Wuermeling: Zur Sache!)

    weil der böse Bund, der doch regiert wird von so bösen CDU-Leuten, wie wir sie hier kennen,

    (Heiterkeit)

    die finanzielle Kalamität der Gemeinden ständig steigert.

    (Zurufe von der Mitte: Zu § 15!)

    Es kam mir darauf an, die Wechselwirkung Ihrer Politik auf die Gemeinden einmal klar aufzuzeigen. Ihre Bankrottpolitik in der Gemeinde wirkt sich so aus, wie ich es geschildert habe, und diese Bankrottpolitik in der Gemeinde erlaubt es den


    (Renner)

    Gemeinden eben nicht mehr, solche zusätzlichen Belastungen auf sich zu nehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, daß, wenn schon der Bund der Rechtsnachfolger des Reiches sein soll, er auch verpflichtet ist, die ganzen Lasten aus diesem Gesetz mit Bundesmitteln abzudecken.

    (Zuruf von der CDU: Das hätten Sie auch kürzer sagen können!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kuntscher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muß ich auf einige Äußerungen des Herrn Kollegen Renner eingehen.

    (Abg. Strauß: Zahlt sich nicht aus!)

    Herr Kollege Renner, die Wechsel, die wir hier einzulösen haben und die uns derartige Schwierigkeiten bereiten, sind uns in kühler Berechnung vom Osten präsentiert worden.

    (Abg. Renner: Ach nee!)

    — Und es ist d o c h so, meine Herren von der äußersten Linken.

    (Abg. Strauß: Sehr richtig!)

    Diese Wechsel sind uns vom Osten präsentiert worden. Alle auftauchenden Schwierigkeiten und ein Großteil der sozialen Nöte, mit denen wir hier im Westen zu ringen haben, haben Ihre Gesinnungsgenossen, Herr Renner, aus dem Osten nach dem Westen importiert.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts.)

    Das ist der bleibende Tatbestand.

    (Abg. Renner: Sie konnten ja im Osten bleiben! Was hierher flüchtet, ist alles zweifelhaft! — Gegenrufe von der Mitte und rechts.)

    Aber lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zu § 15 Abs. 2 noch etwas anderes sagen und damit zur Sache kommen.
    Es ist ganz einfach nicht möglich, daß wir in einer Notzeit, in der einzelne Länder, kleinere Städte und Gemeindeverbände bei der Einstellung von Verdrängten ihre Pflicht erfüllt haben, die anderen nicht dazu anhalten sollen, im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 gleichfalls ihre Verpflichtung zu erfüllen. An Hand von Zahlen wird einem diese Aufgabe so recht augenfällig, und man erkennt immer klarer, daß ein Kernstück dieses Gesetzes, wenn wir das Kapitel Unterbringung wirklich ernst nehmen — und das ist unser Anliegen —, der Abs. 2 des § 15 ist, von dem wir nicht abgehen können. Ich habe die allerjüngste Statistik vor mir liegen, und ich sehe daraus, daß Schleswig-Holstein in der Landesverwaltung mit 37 % das Soll weit überschritten hat. Ich stelle weiter fest, daß Gemeinden von 5 bis 10 000 Einwohner in Schleswig-Holstein mit 21 % über dem Soll liegen. Aber ich sehe auf der andern Seite, daß auch in Schleswig-Holstein die Großstädte noch einen ganz beträchtlichen Teil aufzuholen haben, um das Soll von 20 % zu erreichen. Genau so sieht es in Niedersachsen aus. Auch in Niedersachsen hat die Landesverwaltung mit 37,6 % übererfüllt. Die Stadtkreise über 100 000 Einwohner haben aber nur 9 % Verdrängter eingestellt.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Die Stadtkreise unter 100 000 Einwohner liegen
    auch in Niedersachsen mit 19,7 % knapp an der
    Grenze des Solls. Die Landkreise in Niedersachsen haben 24 % Verdrängte in Diensten, die unter den Art. 131 fallen, ,die kreisangehörigen Gemeinden in Niedersachsen mit über 10 000 Einwohnern 25%, mit unter 10 000 Einwohnern 23,1°/o.
    Wenn ich mir nun die entsprechende Zahlen von den anderen Ländern betrachte, so stelle ich fest, daß die Länder und die Landkreise die 20 °/oige Quote fast erfüllt haben und die großen Städte, dort also, wo für die 131 er die meisten Arbeitsplätze vorhanden sind, weit, weit unter dem vorgesehenen Soll liegen. Hier die Statistik von 14 Städten mit über 100 000 Einwohnern quer durch das Bundesgebiet. Unter diesen 14 Städten sind zwei Städte, die ihren Anteil mit etwas über 10 % erfüllt haben. Neun Städte liegen unter 3 %,

    (Hört! Hört! in der Mitte und rechts; — Zurufe von der SPD)

    und drei dieser Städte mit über 100 000 Einwohnern haben nicht einmal 1 % aus dem Personenkreis der 131 er eingestellt.

    (Lebhafte Rufe in der Mitte und rechts: Hört! Hört! — Zurufe und große Unruhe bei der SPD.)

    — Soll ich Ihnen die Namen dieser Städte nennen?

    (Rufe in der Mitte und rechts: Ja!)

    Das sind München und Mannheim mit 0,6 % bzw. 0,7 %!

    (Erneute lebhafte Rufe rechts: Hört! Hört! — Zurufe links: Woher stammt die Statistik? — Weitere erregte Zurufe von der SPD.)

    — Die Statistik ist amtlich! Gewissenhaft nachgeprüft und erhoben. — Meine Damen und Herren, wenn Sie sich über diese Zahlen auch noch so sehr aufregen, Sie ändern an dem Tatbestand nichts, und Sie ändern auch nichts an unserer Bemühung, alles zu tun, um die Verpflichtung in dem Gesetz zu verankern, damit auch diese Städte ihrer Pflicht gegenüber dem unter den Art. 131 fallenden Personenkreis nachkommen, und das erreichen wir nur, wenn wir den 25 %igen Ausgleichsbetrag im Falle der Nichterfüllung gesetzlich beibehalten.

    (Lebhafter Beifall rechts.)

    Wir sind uns dessen bewußt, daß es unter Umständen bei der Durchführung dieser Verpflichtung so kommen kann, daß, um 131ern ihr Recht zu geben, manchem 1945er die Position gefährdet wird. Aber wir beschließen nun einmal ein Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Personenkreises, der unter Art. 131 des Grundgesetzes fällt und nicht ein Gesetz zum Schutz den 1945iger.

    (Beifall rechts.)