Rede:
ID0113209600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    7. Loritz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung ist mit einer geringen Mehrheit beschlossen worden, den § 15 Abs. 2 zu streichen. Damit ist der wichtigste Bestandteil des Gesetzes bezüglich der Unterbringung weggefallen, nämlich der Ausgleichsbetrag. Ohne ihn besteht hinsichtlich der Erfüllung des Pflicht-


    (Farke)

    anteils des Besoldungsaufwandes — das ist die Auffassung der drei Koalitionsparteien, für die ich spreche — überhaupt kein Zwang mehr. Die über die Besetzung der Beamtenplanstellen in den §§ 16 und 16 a enthaltenen Vorschriften sichern lediglich die Erfüllung des Planstellenpflichtanteils. Wenn das letzte Mal von den Vertretern einer geringen Mehrheit gesagt worden ist, daß der Dienstherr zur Unterbringung nicht mehr tun könne, als die dem Stellenvorbehalt unterliegenden Planstellen gemäß den Vorschriften der §§ 16 und 16 a zu besetzen, so ist festzustellen, daß diese Auffassung unrichtig ist. Der Dienstherr hat durchaus die Möglichkeit, nein, er hat sogar die Pflicht, unterzubringende Personen einer Beschäftigung zuzuführen, indem er sie zunächst als Angestellte verwendet. Man hat auch an die Unterbringung der zahlreichen, noch nicht beschäftigten Dauerangestellten und unkündbaren Angestellten gedacht. Nach den Verhandlungen im Beamtenrechtsausschuß darf ich doch den SPD-Vertretern unterstellen, daß sie für die Angestellten ein ganz besonders warmes Herz haben. Ich möchte Sie, meine Herren, darauf aufmerksam machen, daß es nicht nur um die Beamtenplanstellen geht, sondern daß hier die Möglichkeit besteht, Personen gerade als Angestellte unterzubringen. Der Ausgleichsbetrag — ich habe es schon gesagt — ist lediglich ein finanzielles Druckmittel. Wir können nach den bisherigen Erfahrungen bei der Unterbringung darauf nicht verzichten; es geht mit dem besten Willen nicht mehr anders.
    Wenn gesagt wurde, der Ausgleichsbetrag sei untragbar, so möchte ich doch einmal darauf hinweisen, daß er im Höchstfalle 5 °/o des Besoldungsaufwandes für Beamte und Angestellte ohne den Versorgungsaufwand und den Lohnaufwand für Arbeiter betragen kann. Die Erhebung des Ausgleichsbetrages liegt auch im Interesse der Dienstherren, die bisher ihre Pflicht getan haben und die nun erleben müssen, daß sie dafür noch nicht einmal einen Ausgleich bekommen. Wir haben allerdings Verständnis dafür gehabt, daß kleine und kleinste Gemeinden ausgelassen werden müssen. Wir haben demgemäß die Ihnen vorliegende Formulierung gefunden. Soeben haben wir die Neufassung des § 12 angenommen, wonach Gemeinden nur mit mehr als' 3 000 Einwohnern berücksichtigt werden. Ich glaube, daß eine ganze Reihe von Kollegen, die bei der letzten Fassung Bedenken hatten, dieser Regelung ihre Zustimmung geben können.
    Wenn wir den Abs. 2 wiederherstellen, ist es notwendig, daß wir in § 16 den Abs. 2, den wir dort eingefügt haben, streichen und als § 17 die auf dem Umdruck dafür vorgeschlagene Bestimmung einführen.
    Ich möchte im Zusammenhang mit dem Vorschlag noch einmal den Appell an alle Kollegen hier im Hause richten, an dieser Stelle ihr Ja zu geben. Wir sehen in dem Ausgleichsbetrag in dieser Form, wenn er auch eingeschränkt ist, die einzige Garantie dafür, daß die Unterbringung wirklich durchgeführt wird.

    (Beifall bei der DP und der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.

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    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen mit dem Herrn Vorredner durchaus überein, daß es sich hier bei § 15 um eine der Schlüsselpositionen des ganzen Gesetzes handelt, um eine Bestimmung, von deren Erfüllung oder Nichterfüllung es abhängt, ob man dieses Gesetz als gerecht bezeichnen kann oder nicht. Wir von der WAV-Fraktion haben Ihnen einen Antrag auf Umdruck Nr. 143 vorgelegt, er liegt Ihnen vor. Wir beantragen, daß § 15 Abs. 1 und vor allem Abs. 2 in der Form der Beschlüsse des 25. Ausschusses auf Nr. 2075 der Drucksachen wiederhergestellt wird.
    Wir verstehen es zu würdigen, wenn hier von mancher Seite vorgetragen wurde, daß eine Anzahl von Gemeinden bei Ausführung der Absätze 1 und 2 des § 15 in eine gewisse Notlage kommen würde. Ich bezweifle, ob die Zahl der Gemeinden, die dadurch notleidend würden, wirklich eine so arg große ist. Ich selber kenne die Verhältnisse auf diesem Gebiet wenigstens in Bayern ziemlich gut. Eine große Anzahl von Gemeinden, auch von kleineren Gemeinden, hat das Soll von 20 % schon erfüllt und teilweise sogar weit überschritten. Soweit mir bekannt ist, ist die Zahl der Gemeinden, die dieses Soll nicht erfüllt haben, nicht allzu hoch. Leider befinden sich unter diesen oft gerade sehr große Gemeinden mit einem großen Einnahmeetat. Wenn auf diese ein — nicht sehr sanfter — Druck ausgeübt wird, kann jeder, der die Verhältnisse überblickt, dazu wohl nur ja sagen.
    Wir beantragen, die Bestimmung aufzunehmen, daß leistungsschwache Gemeinden, wenn die Nichterfüllung des Solls nicht etwa auf bösem Willen oder auf Vorurteilen — gegen die wir kämpfen müssen — beruht, einen Anspruch auf Zuschüsse durch den Bund haben. Wir haben deshalb beantragt, nach dem Abs. 2 des § 15 einen neuen Abs. 3 folgenden Inhalts einzufügen:
    Leistungsschwache Gemeinden, die in Ausführung des Absatzes 2 notleidend würden,
    haben Anspruch auf Zuschüsse durch den
    Bund. Das Nähere hierüber regelt ein Bundesgesetz.

    (Lachen. — Zuruf von der Mitte: Das ist ja ganz inkonsequent!)

    Hier kann auf Grund eines noch zu erlassenden Gesetzes ein Ausgleich geschaffen werden, damit Gemeinden, bei denen wirklich kein böser Wille, sondern nur Notlage vorherrscht, entsprechend ausgeklammert werden können. Wir hoffen, dieser Abs. 3 wird es auch denen ermöglichen, für die Wiederherstellung der alten Fassung des § 15 — der das letzte Mal nur mit einer ganz knappen Zufallsmehrheit abgelehnt worden ist — zu stimmen, die Bedenken haben, daß eine nicht allzu hohe Anzahl von Gemeinden den § 15 Abs. 1 und 2 ohne Bundesunterstützung nicht durchführen kann. Die dadurch entstehende Mehrbelastung ist keineswegs allzu hoch. Aber wir haben endlich einmal ein Druckmittel, um die Gemeinden, die sich auf Grund von Vorurteilen, die bei uns niemals Platz haben dürften, weigern, das Soll von 20 % zu erfüllen, in die Zange zu nehmen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir bitten Sie dringend, den § 15 in der Fassung der Beschlüsse des 25. Ausschusses, die das letzte Mal mit einer ganz kleinen Mehrheit abgelehnt wurde, wiederherzustellen, damit die Heimatvertriebenen genau so wie die Einheimischen das Gefühl haben können, daß ihrer Lage durch die Beschlüsse dieses Hohen Hauses Rechnung getragen wird. Die Forderung auf Wiederherstellung des § 15 in der alten Form ist eine Forderung der Gerechtigkeit!