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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon anläßlich der zweiten Beratung des Entwurfs namens der Fraktion der WAV erklärt, warum wir diesem Gesetzentwurf so, wie er uns vorliegt, die Zustimmung nicht geben können. Ich möchte auf diese Erklärung ausdrücklich Bezug nehmen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf, wie er uns vorliegt, ab, weil wir der Auffassung sind, daß er keinerlei Besserstellung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Arbeitnehmer in den betreffenden Unternehmungen bedeutet.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen.
Ich eröffne die Einzelbesprechung der dritten Beratung. Ich rufe zunächst auf: Überschrift des ersten Teils und § 1 des Gesetzes. Zu Ihrer Unterrichtung und zur Kontrolle weise ich darauf hin, daß zu § 1 Abänderungsanträge der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 136 vorliegen, die sich in Ihrem Besitz befinden.

(Zurufe: Haben wir noch nicht!)

— Ich bedaure, daß die Verteilung noch nicht erfolgt ist. Ich stelle dann die Anträge im einzelnen zusammen und hoffe, daß wir uns darüber verständigen können.
Die SPD hat in Umdruck Nr. 136, der hoffentlich in aller Kürze verteilt werden kann, beantragt, im § 1 dem Abs. 1 einen Buchstaben d) folgenden Wortlauts anzufügen:
Unternehmen, deren überwiegender Geschäfts-
betrieb darin besteht, sich an Unternehmen
der zu a bis c aufgeführten Art zu beteiligen. Weiterhin hat die SPD einen Antrag gestellt, dem § 1 Abs. 2 folgende Fassung zu geben:
Sofern ein in Abs. 1 bestimmtes Unternehmen in der Regel weniger als 1000, aber mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt, unterliegt die Anwendung des § 13 dieses Gesetzes der Entscheidung der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufenen Organe.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat Ihnen keine Begrenzung der Einzelbesprechung vorgeschlagen, da das technisch schwer möglich ist. Mit Rücksicht auf den Umfang unserer Tagesordnung hoffe ich, daß in der Aussprache allgemein die größtmögliche Kürze beobachtet wird.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Koch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten schon bei der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzes den Antrag gestellt, den § 1 Abs. 1 um eine Bestimmung im Buchstaben d zu ergänzen, mit dem das Mitbestimmungsrecht nach diesem Gesetz auch für die sogenannten Holding-Gesellschaften eingeführt wird. Wir hatten das damit begründet, daß es nicht ausreicht, wenn dieses Gesetz auf die Gesellschaften Anwendung findet, die unmittelbar Bergbau betreiben oder unmittelbar der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie angehören, also unmittelbar Betriebe dieser Art haben, sondern wir hatten erklärt, wir müßten auch diejenigen Gesellschaften erfassen, deren Hauptgeschäftsbetrieb darin besteht, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Wir wiederholen diesen Antrag mit Rücksicht auf seine Wichtigkeit, allerdings in einer veränderten Fassung, die ich Ihnen
    Deutscher Bundestag — 13/ Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5075

    (Dr. Koch)

    noch einmal vortragen möchte, obwohl sie der Herr Präsident eben schon bekanntgegeben hat. Wir beantragen also, unter dem Buchstaben d eine Bestimmung des Wortlauts hinzuzufügen:
    Unternehmen, deren überwiegender Geschäftsbetrieb darin besteht, sich an Unternehmen der
    zu a bis c aufgeführten Art zu beteiligen.
    Wir übernehmen damit, in geringfügiger Abänderung unseres alten Antrags, nunmehr die Fassung, die der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Schreiben vom 6. April 1951 an die Fraktionen dieses Hohen Hauses vorgeschlagen hat. Eigentlich sollte dieser Änderungsantrag keinerlei Begründung mehr bedürfen. Der einzige Einwand, der uns von dem Sprecher der Regierungsparteien oder der Christlich-Demokratischen Union, Herrn Dr. Schröder, in der zweiten Lesung entgegengehalten wurde, war ja nur der, daß wir einen Tatbestand unterstellten, mit dem wir wahrscheinlich in der nächsten Zeit nicht rechnen könnten und nicht zu rechnen brauchten. Aus diesem Grunde brauche man „im Augenblick", so sagte er, eine derartige Änderung nicht. Meine Damen und Herren, wir sollten die Gesetze abstrakt und so generell abfassen, daß wir auch künftig eintretende, mögliche Tatbestände mit-erfassen können.
    Ich möchte zur weiteren Begründung noch , auf die Ausführungen des Gewerkschaftsbundes in dem eben schon genannten Schreiben hinweisen. In diesem Schreiben erklärt der Gewerkschaftsbund, wir hätten auch durch die entschiedene Stellungnahme der Gewerkschaften erreicht, daß in bestimmten Betrieben verbundwirtschaftliche Beziehungen anerkannt werden. Bei den Unternehmen, bei denen wir die Verbundwirtschaft haben, können in Zukunft sehr wohl auch HoldingGesellschaften in Betracht kommen. Mit Rücksicht darauf sollten wir jetzt diesem Antrag zustimmen; wir sollten also unter allen Umständen auch aus diesem Grunde das Gesetz über die Mitbestimmung auf diese Gesellschaften anwendbar machen. Die Gewerkschaften schließen mit der Bemerkung:
    Falls dieser Forderung nicht im Gesetz Rechnung getragen werden sollte, wäre der Deutsche Gewerkschaftsbund gezwungen, seinen
    Standpunkt bezüglich der Verbundwirtschaft
    einer Revision zu unterziehen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, wie wertvoll die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes bei der Frage der Verbundwirtschaft gewesen ist. Ich glaube, es ist nicht mehr als recht und billig, daß wir jetzt hierauf Rücksicht nehmen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, der Ziffer 1 unseres Antrags zuzustimmen.