Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten schon bei der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzes den Antrag gestellt, den § 1 Abs. 1 um eine Bestimmung im Buchstaben d zu ergänzen, mit dem das Mitbestimmungsrecht nach diesem Gesetz auch für die sogenannten Holding-Gesellschaften eingeführt wird. Wir hatten das damit begründet, daß es nicht ausreicht, wenn dieses Gesetz auf die Gesellschaften Anwendung findet, die unmittelbar Bergbau betreiben oder unmittelbar der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie angehören, also unmittelbar Betriebe dieser Art haben, sondern wir hatten erklärt, wir müßten auch diejenigen Gesellschaften erfassen, deren Hauptgeschäftsbetrieb darin besteht, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Wir wiederholen diesen Antrag mit Rücksicht auf seine Wichtigkeit, allerdings in einer veränderten Fassung, die ich Ihnen
Deutscher Bundestag — 13/ Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5075
noch einmal vortragen möchte, obwohl sie der Herr Präsident eben schon bekanntgegeben hat. Wir beantragen also, unter dem Buchstaben d eine Bestimmung des Wortlauts hinzuzufügen:
Unternehmen, deren überwiegender Geschäftsbetrieb darin besteht, sich an Unternehmen der
zu a bis c aufgeführten Art zu beteiligen.
Wir übernehmen damit, in geringfügiger Abänderung unseres alten Antrags, nunmehr die Fassung, die der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Schreiben vom 6. April 1951 an die Fraktionen dieses Hohen Hauses vorgeschlagen hat. Eigentlich sollte dieser Änderungsantrag keinerlei Begründung mehr bedürfen. Der einzige Einwand, der uns von dem Sprecher der Regierungsparteien oder der Christlich-Demokratischen Union, Herrn Dr. Schröder, in der zweiten Lesung entgegengehalten wurde, war ja nur der, daß wir einen Tatbestand unterstellten, mit dem wir wahrscheinlich in der nächsten Zeit nicht rechnen könnten und nicht zu rechnen brauchten. Aus diesem Grunde brauche man „im Augenblick", so sagte er, eine derartige Änderung nicht. Meine Damen und Herren, wir sollten die Gesetze abstrakt und so generell abfassen, daß wir auch künftig eintretende, mögliche Tatbestände mit-erfassen können.
Ich möchte zur weiteren Begründung noch , auf die Ausführungen des Gewerkschaftsbundes in dem eben schon genannten Schreiben hinweisen. In diesem Schreiben erklärt der Gewerkschaftsbund, wir hätten auch durch die entschiedene Stellungnahme der Gewerkschaften erreicht, daß in bestimmten Betrieben verbundwirtschaftliche Beziehungen anerkannt werden. Bei den Unternehmen, bei denen wir die Verbundwirtschaft haben, können in Zukunft sehr wohl auch HoldingGesellschaften in Betracht kommen. Mit Rücksicht darauf sollten wir jetzt diesem Antrag zustimmen; wir sollten also unter allen Umständen auch aus diesem Grunde das Gesetz über die Mitbestimmung auf diese Gesellschaften anwendbar machen. Die Gewerkschaften schließen mit der Bemerkung:
Falls dieser Forderung nicht im Gesetz Rechnung getragen werden sollte, wäre der Deutsche Gewerkschaftsbund gezwungen, seinen
Standpunkt bezüglich der Verbundwirtschaft
einer Revision zu unterziehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, wie wertvoll die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes bei der Frage der Verbundwirtschaft gewesen ist. Ich glaube, es ist nicht mehr als recht und billig, daß wir jetzt hierauf Rücksicht nehmen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, der Ziffer 1 unseres Antrags zuzustimmen.