Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich den Ausführungen meines Kollegen Bausch noch ein paar Sätze hinzufüge. Veranlaßt werde ich durch die Ausführungen der Frau Kollegin Schroeder, speziell durch die Art und Weise, wie sie auf die Darlegungen von Frau Kalinke reagiert hat. Ich greife das Wort „Steckenpferd VAB" auf. Ich möchte dazu auch namens meiner Freunde sagen, daß der Wunsch und das Verlangen nach Rechtsangleichung an das Recht des Bundes auf dem Gebiete der Sozialversicherung, das Frau Kalinke ausgesprochen hat, auch unser Verlangen ist. Es ist wohl niemand hier im Hause, der die Leistungen, die in diesen Jahren von der VAB tatsächlich vollbracht worden sind, negierte.
Aber ich darf doch wohl sagen, verehrte Frau Kollegin Schroeder, daß wir nun einmal auch hinsichtlich Berlins in unserer grundsätzlichen Auffassung betreffend die Gestaltung der Sozialversicherung von der Auffassung Ihrer Partei und Ihrer Freunde abweichen. Es besteht nun einmal die Tatsache, daß das Versprechen, die Rechtsangleichung alsbald vorzunehmen, auch für das Gebiet der Sozialversicherung gegeben worden ist. Man kann es, glaube ich, dem Bund, also auch diesem Haus nicht zum Vorwurf machen, daß man, wenn vom Bunde erhebliche Mittel an Berlin gegeben werden — und gern gegeben werden! —, nun einmal auf einem Gebiet wie dem der Sozialversicherung, das bundeseinheitlich geregelt ist, auch in Berlin die Regelungen sehen möchte, die im Bunde Gesetzeskraft haben.
Das ist einfach nicht zu umgehen. Wenn man sich die Verhandlungen vergegenwärtigt — ich habe die Berichte darüber auch gelesen —, die letzthin im Berliner Senat in sehr langen und heftigen Debatten geführt worden sind, dann kommt einem doch der Gedanke, daß man die Einlösung dieser Zusage oder dieser Vereinbarung seitens Ihrer politischen Freunde in Berlin doch noch möglichst hinausziehen möchte. Wenn Sie davon gesprochen haben, daß man es Ihnen nicht zumuten könne, auf dem Gebiet der Sozialversicherung Verschlechterungen hinzunehmen, dann scheint mir diese Darstellung nicht ganz sachlich zu sein. Bei einer solchen Angleichung an das Recht des Bundes tauschen Sie im wesentlichen Verbesserungen ein.
Und wenn Sie auf dem Gebiete der Krankenversicherung vielleicht bei der Anpassung auch ein klein wenig zurückschrauben müssen, dann, glaube ich, darf man das von Ihnen im Rahmen der Gesamtangleichung durchaus erwarten und wünschen und man darf verlangen, daß auch in dieser Beziehung die Gesetze des Bundes Geltung haben. Ich wollte also zum Ausdruck bringen, daß wir in dieser grundsätzlich bedeutsamen Frage durchaus der gleichen Meinung sind, wie sie von Frau Kollegin Kalinke hier zum Ausdruck gebracht worden ist. Auch wir wünschen die alsbaldige Durchführung dieser Rechtsangleichung.