Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte vom Standpunkt des Berichterstatters aus zur rechtlichen Klarstellung folgendes ausführen. Der Herr Abgeordnete Richter hat davon gesprochen und beantragt, daß Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von weniger als 10 Jahren und die Berufsunteroffiziere wie Beamte nicht auf Widerruf, sondern zur Wiederverwendung, behandelt werden sollen. Man kann in Beratung über ein Gesetz einen Antrag ohne allen Zusammenhang mehr oder minder aus dem Handgelenk stellen. Ich möchte darauf hinweisen, daß wir erstens einmal in demselben Paragraphen bestimmt haben und mit voller Absicht bestimmen mußten, daß im Gegensatz zu den Beamten zur Wiederverwendung die Wehrmachtangehörigen als „außer Dienst" bezeichnet werden müssen, weil durch die Worte „zur Wiederverwendung" ein vollkommen falscher Eindruck erweckt werden würde, den wir zur Zeit gar nicht erwecken können und erwecken dürfen. Es würde auch bei dieser Gruppe, selbst wenn wir in die europäische Verteidigung einbezogen würden, ein ganz falscher Eindruck in bezug auf ihre Zukunft, die wehrmäßig vollkommen im Dunkeln liegt, erweckt werden; das sind Erwartungen, die wahrscheinlich für den größten Teil überhaupt nicht verwirklicht werden können.
Bezüglich der Berufsunteroffiziere und des Wehrmachtfürsorgegesetzes möchte ich folgendes sagen. Es gab drei Gruppen, erstens die Wehrmachtsiedler, die auch in den Grenzgebieten abgefunden werden sollten. Ich habe bereits in meinem Sonderbericht darauf hingewiesen, daß diese Möglichkeit überholt ist. Das war eben damals eine Illusion im Endziel der ganzen Kriegspolitik. Zweitens gab es diejenige Gruppe, deren Angehörige in das Wirtschaftsleben übergehen sollten. Sie wurde übergangsweise ziemlich reichlich bedacht, kam aber für die Dauerversorgung überhaupt nicht in Frage. Die dritte Gruppe umfaßte diejenigen, die den Militäranwärterschein, den Zivilversorgungsschein erhielten. Nur dieser Teil war für eine Dauerversorgung bestimmt. Weil die Verhältnisse sich total geändert haben, hat der Ausschuß das Schwergewicht auf die übergangsweise Versorgung für die Berufsunteroffiziere gelegt, die noch nicht im Beruf untergekommen sind. Nach den Wehrmachtfürsorgegesetzen von 1925 und 1938 besteht absolut nicht die Möglichkeit, diejenigen, die im freien Wirtschaftsleben untergekommen sind, mit einer Dauerrente zu versorgen. Das war der Grund, warum der Ausschuß seinen Vorschlag gemacht hat. Ich bitte, ihm zuzustimmen, um gerade dort die Verhältnisse. zu bessern, wo wie in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein noch Männer vorhanden sind, die nicht im Wirtschaftsleben untergekommen sind und die nur begrenzt für ganz bestimmte, auch technische Berufe im offentlichen Dienst verwendbar sind.