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ID0113102300

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    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich muß dem Herrn Finanzminister heute morgen doch schon das Kompliment machen, daß er bei der Beratung dieser Materie ganz ausgezeichnet versteht, auf allen Klavieren zu spielen. Nur, Herr Finanzminister, glaube ich, Ihre Liebeserklärung für die Steuerzahler wird man Ihnen draußen im Lande auch nicht abnehmen. Ich kann jetzt natürlich auf die ganze große Problematik der Finanz- und Steuergesetzgebung nicht eingehen. Wir werden ja noch die Möglichkeit haben, uns darüber zu unterhalten, und dann werden Sie unsere Stellungnahme klar und eindeutig hören.
    Gestern hat der Kollege Dresbach dem Herrn Innenminister sagen müssen, daß es doch offenbar sehr notwendig ist, im Innenministerium eine Kommunalabteilung einzurichten, damit das Innenministerium über alle diese Fragen richtig unterrichtet ist. Wenn Sie, Herr Finanzminister, heute morgen ausgeführt haben, daß durch die Streichung des § 15 Abs. 2 die Unterbringung in starkem Maße beeinträchtigt worden sei, dann kann man bei einer derartigen Behauptung für Sie leider keine Entschuldigung anführen: Denn Sie haben in Ihrem Hause genügend Referenten, welche Beamtenfragen bearbeiten, und ich glaube, keiner Ihrer Referenten könnte Ihnen nachweisen, daß, nachdem jetzt die Bestimmungen der §§ 16, 16 a und 16 b in dem Gesetz stehen, durch die Aufrechterhaltung der Bestimmung des § 15 Abs. 2 auch nur ein einziger Vertriebener mehr untergebracht werden könnte.

    (Lebhafte Oho-Rufe in der Mitte und rechts. — Zuruf von der Mitte: Irrtum! — Abg. Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz]: Das korrigieren wir noch in der dritten Lesung, Herr Kollege!)

    — Nun schön, Sie können ja den Versuch machen. Aber ich meine, meine Damen und Herren, man sollte hier dann wirklich klar und ehrlich und deutlich sein. Vertrauen Sie doch dem, wie ich gestern schon gesagt habe, was in den §§ 16, 16 a und 16 b festgesetzt ist, und damit kommt dann das Funktionieren des Staatsapparats überhaupt in Frage.
    Aber nun sagen Sie doch einmal: Wenn nun jede Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilen muß, wenn einer aus dem Personenkreis des Art. 131 nicht genommen wird, was wollen Sie denn noch mehr tun? Herr Kollege Kühn, Sie sind doch selber früher als Regierungspräsident ein Mann gewesen, der die kommunale Aufsicht wahrzunehmen hatte! Glauben Sie, wenn Sie diesen Paragraphen ansehen, Sie hätten nicht die Möglichkeit, jede Gemeinde zu zwingen? Dann stellen Sie doch Ihrer Tätigkeit als früherer Kommunalaufsichtsbeamter ein Zeugnis aus, das ich hier nicht näher bezeichnen will!
    Es liegt uns hier doch nur daran, endlich einmal mit Klarheit und Eindeutigkeit festzustellen, daß die Bestimmungen der §§ 16, 16 a und 16 b durchaus genügen und daß man keine Möglichkeit hat, noch etwas mehr zu tun.

    (Lebhafter Widerspruch bei den Regierungsparteien.)

    — Daß das von Ihren Bänken aus optischen Gesichtspunkten anders gesagt wird, können wir verstehen; ich komme dazu gleich noch auf eine andere Sache zurück. Daß aber von der Regierungsbank und von den Herren Ministern dauernd in dieser Weise argumentiert wird, ist unerträglich, und die Bundesregierung sollte sich einmal überlegen, ob das wirklich verantwortet werden kann.

    (Zurufe von den Regierungsparteien.)

    Ich wollte nur noch ein paar Sätze zu den Ausführungen von Herrn Farke sagen. Große Ereignisse werfen bekanntlich ihre Schatten voraus, und wenn man Herrn Farke mit dem großen Pathos hier an dieser Stelle sieht, dann liegt der Schatten des Wahlkampfes in Niedersachsen über diesem Saal.

    (Widerspruch und Oho-Rufe bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wuermeling: Der kommt von links!)

    Herr Farke hat geglaubt, er müsse einen besonderen Appell an uns wegen einer Einwirkung auf die Betriebsräte bei der Einstellung von Angehörigen der früheren Wehrmacht richten. Soweit etwa Dinge vorgekommen sind, die sich nicht aus sachlichen Gründen verantworten lassen, werden sie von uns auf keinen Fall gebilligt. Ich bitte aber, Herr Kollege Farke, in allen solchen Fällen auch einmal zu überlegen, ob nun wirklich nicht auch sachliche Gründe für gewisse Stellungnahmen vorgelegen haben. Ich glaube, man sollte in dieser Beziehung nach beiden Seiten richtig messen.
    Im übrigen glaube ich, wenn wir da eine Rechnung aufmachen wollten, wäre doch einiges dazu zu sagen, in welch unverantwortlicher Weise zum Teil die Notlage nicht nur der unter Art. 131 fallenden Personengruppen, sondern aller Flüchtlinge von Kreisen in Deutschland ausgenutzt ist, die Ihnen politisch sehr nahestehen.

    (Zustimmung bei der SPD.)



    (Mellies)

    Noch eine letzte Bemerkung: Wenn nach dieser Richtung hin einmal bei Betriebsräten etwas vorgekommen sein sollte, so steht das in gar keinem Verhältnis zu dem, was an Haß von Ihnen aufgewandt wird, wenn irgendwo in der Verwaltung mal ein sozialdemokratischer Beamter eingestellt wird.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kleindinst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte vom Standpunkt des Berichterstatters aus zur rechtlichen Klarstellung folgendes ausführen. Der Herr Abgeordnete Richter hat davon gesprochen und beantragt, daß Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von weniger als 10 Jahren und die Berufsunteroffiziere wie Beamte nicht auf Widerruf, sondern zur Wiederverwendung, behandelt werden sollen. Man kann in Beratung über ein Gesetz einen Antrag ohne allen Zusammenhang mehr oder minder aus dem Handgelenk stellen. Ich möchte darauf hinweisen, daß wir erstens einmal in demselben Paragraphen bestimmt haben und mit voller Absicht bestimmen mußten, daß im Gegensatz zu den Beamten zur Wiederverwendung die Wehrmachtangehörigen als „außer Dienst" bezeichnet werden müssen, weil durch die Worte „zur Wiederverwendung" ein vollkommen falscher Eindruck erweckt werden würde, den wir zur Zeit gar nicht erwecken können und erwecken dürfen. Es würde auch bei dieser Gruppe, selbst wenn wir in die europäische Verteidigung einbezogen würden, ein ganz falscher Eindruck in bezug auf ihre Zukunft, die wehrmäßig vollkommen im Dunkeln liegt, erweckt werden; das sind Erwartungen, die wahrscheinlich für den größten Teil überhaupt nicht verwirklicht werden können.
    Bezüglich der Berufsunteroffiziere und des Wehrmachtfürsorgegesetzes möchte ich folgendes sagen. Es gab drei Gruppen, erstens die Wehrmachtsiedler, die auch in den Grenzgebieten abgefunden werden sollten. Ich habe bereits in meinem Sonderbericht darauf hingewiesen, daß diese Möglichkeit überholt ist. Das war eben damals eine Illusion im Endziel der ganzen Kriegspolitik. Zweitens gab es diejenige Gruppe, deren Angehörige in das Wirtschaftsleben übergehen sollten. Sie wurde übergangsweise ziemlich reichlich bedacht, kam aber für die Dauerversorgung überhaupt nicht in Frage. Die dritte Gruppe umfaßte diejenigen, die den Militäranwärterschein, den Zivilversorgungsschein erhielten. Nur dieser Teil war für eine Dauerversorgung bestimmt. Weil die Verhältnisse sich total geändert haben, hat der Ausschuß das Schwergewicht auf die übergangsweise Versorgung für die Berufsunteroffiziere gelegt, die noch nicht im Beruf untergekommen sind. Nach den Wehrmachtfürsorgegesetzen von 1925 und 1938 besteht absolut nicht die Möglichkeit, diejenigen, die im freien Wirtschaftsleben untergekommen sind, mit einer Dauerrente zu versorgen. Das war der Grund, warum der Ausschuß seinen Vorschlag gemacht hat. Ich bitte, ihm zuzustimmen, um gerade dort die Verhältnisse. zu bessern, wo wie in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein noch Männer vorhanden sind, die nicht im Wirtschaftsleben untergekommen sind und die nur begrenzt für ganz bestimmte, auch technische Berufe im offentlichen Dienst verwendbar sind.

    (Beifall in der Mitte.)