Meine Damen und Herren! Ich muß dem Herrn Finanzminister heute morgen doch schon das Kompliment machen, daß er bei der Beratung dieser Materie ganz ausgezeichnet versteht, auf allen Klavieren zu spielen. Nur, Herr Finanzminister, glaube ich, Ihre Liebeserklärung für die Steuerzahler wird man Ihnen draußen im Lande auch nicht abnehmen. Ich kann jetzt natürlich auf die ganze große Problematik der Finanz- und Steuergesetzgebung nicht eingehen. Wir werden ja noch die Möglichkeit haben, uns darüber zu unterhalten, und dann werden Sie unsere Stellungnahme klar und eindeutig hören.
Gestern hat der Kollege Dresbach dem Herrn Innenminister sagen müssen, daß es doch offenbar sehr notwendig ist, im Innenministerium eine Kommunalabteilung einzurichten, damit das Innenministerium über alle diese Fragen richtig unterrichtet ist. Wenn Sie, Herr Finanzminister, heute morgen ausgeführt haben, daß durch die Streichung des § 15 Abs. 2 die Unterbringung in starkem Maße beeinträchtigt worden sei, dann kann man bei einer derartigen Behauptung für Sie leider keine Entschuldigung anführen: Denn Sie haben in Ihrem Hause genügend Referenten, welche Beamtenfragen bearbeiten, und ich glaube, keiner Ihrer Referenten könnte Ihnen nachweisen, daß, nachdem jetzt die Bestimmungen der §§ 16, 16 a und 16 b in dem Gesetz stehen, durch die Aufrechterhaltung der Bestimmung des § 15 Abs. 2 auch nur ein einziger Vertriebener mehr untergebracht werden könnte.
— Nun schön, Sie können ja den Versuch machen. Aber ich meine, meine Damen und Herren, man sollte hier dann wirklich klar und ehrlich und deutlich sein. Vertrauen Sie doch dem, wie ich gestern schon gesagt habe, was in den §§ 16, 16 a und 16 b festgesetzt ist, und damit kommt dann das Funktionieren des Staatsapparats überhaupt in Frage.
Aber nun sagen Sie doch einmal: Wenn nun jede Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilen muß, wenn einer aus dem Personenkreis des Art. 131 nicht genommen wird, was wollen Sie denn noch mehr tun? Herr Kollege Kühn, Sie sind doch selber früher als Regierungspräsident ein Mann gewesen, der die kommunale Aufsicht wahrzunehmen hatte! Glauben Sie, wenn Sie diesen Paragraphen ansehen, Sie hätten nicht die Möglichkeit, jede Gemeinde zu zwingen? Dann stellen Sie doch Ihrer Tätigkeit als früherer Kommunalaufsichtsbeamter ein Zeugnis aus, das ich hier nicht näher bezeichnen will!
Es liegt uns hier doch nur daran, endlich einmal mit Klarheit und Eindeutigkeit festzustellen, daß die Bestimmungen der §§ 16, 16 a und 16 b durchaus genügen und daß man keine Möglichkeit hat, noch etwas mehr zu tun.
— Daß das von Ihren Bänken aus optischen Gesichtspunkten anders gesagt wird, können wir verstehen; ich komme dazu gleich noch auf eine andere Sache zurück. Daß aber von der Regierungsbank und von den Herren Ministern dauernd in dieser Weise argumentiert wird, ist unerträglich, und die Bundesregierung sollte sich einmal überlegen, ob das wirklich verantwortet werden kann.
Ich wollte nur noch ein paar Sätze zu den Ausführungen von Herrn Farke sagen. Große Ereignisse werfen bekanntlich ihre Schatten voraus, und wenn man Herrn Farke mit dem großen Pathos hier an dieser Stelle sieht, dann liegt der Schatten des Wahlkampfes in Niedersachsen über diesem Saal.
Herr Farke hat geglaubt, er müsse einen besonderen Appell an uns wegen einer Einwirkung auf die Betriebsräte bei der Einstellung von Angehörigen der früheren Wehrmacht richten. Soweit etwa Dinge vorgekommen sind, die sich nicht aus sachlichen Gründen verantworten lassen, werden sie von uns auf keinen Fall gebilligt. Ich bitte aber, Herr Kollege Farke, in allen solchen Fällen auch einmal zu überlegen, ob nun wirklich nicht auch sachliche Gründe für gewisse Stellungnahmen vorgelegen haben. Ich glaube, man sollte in dieser Beziehung nach beiden Seiten richtig messen.
Im übrigen glaube ich, wenn wir da eine Rechnung aufmachen wollten, wäre doch einiges dazu zu sagen, in welch unverantwortlicher Weise zum Teil die Notlage nicht nur der unter Art. 131 fallenden Personengruppen, sondern aller Flüchtlinge von Kreisen in Deutschland ausgenutzt ist, die Ihnen politisch sehr nahestehen.
Noch eine letzte Bemerkung: Wenn nach dieser Richtung hin einmal bei Betriebsräten etwas vorgekommen sein sollte, so steht das in gar keinem Verhältnis zu dem, was an Haß von Ihnen aufgewandt wird, wenn irgendwo in der Verwaltung mal ein sozialdemokratischer Beamter eingestellt wird.