Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Debatte der letzten Stunde ist es mir als Fraktionsredner der CDU/CSU jetzt zum ersten Mal möglich, zu dem Abschnitt „Berufssoldaten" eine Erklärung abzugeben. Es liegt mir daran, zunächst unsere herzliche Freude über die gestrige Ehrenerklärung unseres Bundeskanzlers für den deutschen Soldaten zum Ausdruck zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Zeit der Kollektivschuld ist endgültig vorbei. Die Ehre des deutschen Soldaten war nie verloren und brauchte deshalb durch die gestrige Erklärung unseres Bundeskanzlers nicht wiederhergestellt, sondern nur bestätigt zu werden.
Es wird aber Aufgabe aller Teile dieses Hauses sein, aus dieser Erklärung nun auch die praktischen Konsequenzen in der Handhabung der Personalpolitik zu ziehen, damit endlich damit Schluß wird, daß Berufssoldaten an den Türen der Behörden immer wieder zu hören kriegen: Ihr seid frühere Soldaten, ihr seid Militaristen, deswegen wollen wir euch nicht haben. Meine Damen und Herren! Hier muß insbesondere — das muß offen ausgesprochen werden — in denjenigen Behörden eine Änderung eintreten, deren Leitung in der Hand von Politikern der Linken liegt. Wir haben aus den Kreisen der Berufssoldaten immer und immer wieder an erschütternden Einzelbeispielen erlebt, wie sie hier vor den Kopf gestoßen werden, und das muß endlich ein Ende haben. Ich erinnere mich noch, meine Damen und Herren, daß ich, als ich so ziemlich als erster in Rheinland-Pfalz damals öffentlich für die volle Anerkennung der Ehre der Berufssoldaten eintrat,
deshalb heftigen Angriffen in der SPD-Presse ausgesetzt gewesen bin.
Ich habe dann noch zu dem SPD-Antrag betreffend Anrechnung der Kriegsgefangenschaftszeit für die Berufssoldaten Stellung zu nehmen. Wir brauchen wohl nicht besonders zu betonen, daß wir das Ziel dieses Antrags nur wärmstens begrüßen können und uns sachlich gern dahinterstellen. Wir haben im Ausschuß für Beamtenrecht über diese Frage bereits des öfteren und des längeren verhandelt und waren damals leider, und zwar, wenn ich mich recht erinnere, übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, die finanziellen Konsequenzen einer Berücksichtigung dieses Antrags wären so groß, daß man ihm nicht entsprechen könne. Jetzt ist durch diesen Antrag mit der Begrenzung auf den 8. Mai 1946, der also nur die Berufssoldaten betrifft, die länger als ein Jahr in Kriegsgefangenschaft waren, insofern eine neue Situation geschaffen, als die Größe des Kreises, dem nun diese Vergünstigung zuteil werden soll, die wir alle begrüßen, nicht ohne weiteres feststellbar ist, und zwar nach der einen wie nach der anderen Seite hin nicht ohne weiteres feststellbar. Es muß näm-
lieh nicht etwa nur geprüft werden, ob wir diesen Termin des 8. Mai 1946 wegen der finanziellen Konsequenzen vielleicht noch etwas hinausrücken müssen, sondern es muß auch umgekehrt geprüft werden, ob wir ihn nicht noch etwas zurückrücken können, vielleicht sogar auf den 1. Januar 1946.
Meine Damen und Herren! Diese Frage können wir aber im Augenblick im Plenum nicht endgültig beantworten, und deswegen bin ich der Meinung, daß man die Entscheidung dieser Frage nicht unbedingt jetzt treffen muß, weil wir ja bei der in Kürze stattfindenden Beratung des endgültigen Beamtengesetzes Gelegenheit haben, diese Sache dort einzuarbeiten und das, was wir hier noch tun können und wollen, im Rahmen des Beamtengesetzes zu berücksichtigen. Ich sage das nicht zuletzt auch deshalb, weil ich die Hoffnung habe, daß wir den Termin des 8. Mai 1946 unter Umständen noch etwas zurückrücken können, um einen noch größeren Kreis von Berufssoldaten in den Genuß der hier beabsichtigten Vergünstigung gelangen zu lassen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die praktische Behandlung folgenden Vorschlag machen: Ich gehe davon aus, daß es nicht der Wunsch des Hauses ist, die Verhandlungen und die Verabschiedung des Gesetzes dadurch aufzuhalten, daß im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes noch eine Ausschußberatung stattfindet, die die Sache nur hinausschieben könnte. Deswegen beantrage ich, den Antrag der SPD auf Umdruck Nr. 117 dem Ausschuß für Beamtenrecht zu dem ihm vorliegenden Entwurf betreffend das Bundesbeamtengesetz zu überweisen.
Dann können wir diesen Antrag im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes berücksichtigen.
Um aber den Willen des Hauses eindeutig zu bekunden, in diesem Sinne positiv zu handeln, möchte ich Ihnen zusätzlich eine Entschließung vorschlagen, die wir im Zusammenhang mit diesem § 48 annehmen können. Ich erbitte die Erlaubnis des Herrn Präsidenten, diese wenigen Worte kurz vorlesen zu dürfen:
Entschließung des Bundestages zu § 48 des Gesetzes zu Artikel 131
Die Bundesregierung wird ersucht, im Regierungsentwurf zum Bundesbeamtengesetz die Anrechnung von Kriegsgefangenschaftszeiten auch für ehemalige Berufssoldaten und RAD-Angehörige vorzusehen.
Die Einbeziehung der RAD-Angehörigen im Rahmen der sonstigen Einbeziehung in das Gesetz zu Artikel 131 erscheint hier ohne weiteres gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, namens der Regierungsparteien, diesen beiden gestellten Anträgen zuzustimmen, also erstens der Überweisung des SPD-Antrages an den Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung im Zusammenhang mit dem ihm vorliegenden Bundesbeamtengesetzentwurf, und zweitens der eben vorgetragenen Entschließung, die ich dem Herrn Präsidenten überreicht habe.