Rede von
Dr.
Hermann
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns erlaubt, zu § 48 drei Anträge zu stellen. Der erste bezieht sich auf die Gleichstellung mit den Beamten durch Beseitigung des Stichtages. Der zweite will, daß besondere Leistungen bei den Beförderungen berücksichtigt werden. Hier soll vor allem die Bewährung charakterlicher Eigenschaften vor dem Feind nicht unberücksichtigt bleiben, weil wir der Meinung sind, daß Menschen, die vor dem Feind eine besondere Haltung bewahren, eine Beförderung verdient haben. Wir haben drittens den Antrag gestellt, daß die Worte „zwei Drittel" durch die Worte „50 vom Hundert" ersetzt werden sollen, weil wir der Auffassung sind, daß eine Dienstunfähigkeit nicht erst dann angenommen werden soll, wenn eine Minderung der Dienstfähigkeit um zwei Drittel eingetreten ist, nachdem das Gesetz über die Kriegsopferversorgung die Schwerbeschädigteneigenschaft schon bei 50% beginnen läßt.
Ich darf aber noch folgendes hinzufügen. Der Antrag unter b, der bezweckte, daß besonders hervorragende Leistungen bei den Beförderungen zu berücksichtigen sind, ist in der gegenwärtigen Fassung durch die Beschlüsse zu den §§ 18 Abs. 1 und 30 a überholt. Ich darf namens der Fraktion der Bayernpartei den Antrag zu 2 b hiermit zurückziehen. Wir behalten uns vor, ihn bei der dritten Beratung in einer der Lage nach §§ 18 Abs. 1 und 30 a entsprechenden Neuformulierung einzubringen. Es würden also die Anträge 2 a und c zur Behandlung übrigbleiben.
Grundsätzlich darf ich folgendes bemerken. Solange der Sieger mit zornigem Atem uns gegenüberstand, war zu verstehen, daß er eine Politik ab irato treiben wollte. Nach sechs Jahren muß eine andere Betrachtungsweise Platz greifen.
Es geht nicht an, daß Berufssoldaten, die Söhne des
einen und gleichen Volkes sind und ihre Pflicht, wie der Herr Bundeskanzler gestern gesagt hat, erfüllt haben, schlechter als die Beamtenschaft gestellt werden. Ich darf darauf hinweisen, daß das nazistische Regime eine Reihe von Sonderbehörden geschaffen hat, wie den Beauftragten für den Vierjahresplan, die Einrichtung eines Generalinspekteurs und anderer Spitzenstellen von Sonderbeauftragten, die in einem wesentlich intensiveren Maße und in einem höheren Grade der Rüstung, dem Rüstungsgeschäft und der Vorbereitung des Krieges dienten als die Berufssoldaten, die nichts anderes zu tun hatten, als einen an sie ergangenen Befehl des Staates auszuführen. Wir möchten also haben, daß hier mit einer größeren menschlichen Noblesse verfahren wird, daß man aus Gründen der politischen Befriedung unseres Volkes eine Diskriminierung beseitigt und daß man erkennt, daß es sich hier, wie ich schon gesagt habe, um die Söhne eines und des gleichen Volkes handelt. Wir würden es als einen großen Gewinn und politischen Fortschritt ansehen, wenn unseren Anträgen zu § 48 unter 2 a und c Rechnung getragen würde und das Hohe Haus zustimmen könnte. Um diese Zustimmung möchten wir Sie dringend gebeten haben.