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ID0113014700

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Bundesminister der Finanzen um Ihre Aufmerkmerksamkeit bittet, so um deswillen, um zunächst die Erinnerung der Mitglieder des Hauses an die Einführungsreden zu wecken, die zu diesem Gesetz gehalten worden sind, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die gesamten Aufwendungen, die dieses Gesetz in der jetzigen Fassung der Ausschußbeschlüsse erfordert, jährlich rund 750 Millionen DM ausmachen, das Zweieinhalbfache dessen, was die Länder im Jahre 1949/50 für denselben Personenkreis ausgegeben haben.
    750 Millionen DM, — in der Sprache des Steuerzahlers gesprochen sind das mehr als das Zweifache etwa, sagen wir mal, des Erträgnisses der Kaffeesteuer, etwa das Eineinhalbfache des der vielumkämpften Mineralölsteuer und fast das Gesamterträgnis der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die 750 Millionen DM sind eine Last, die auf dem deutschen Volke liegt, und die Ausgabe von 750 Millionen DM muß dem deutschen Volke gegenüber verantwortet werden. Ich halte es für meine Pflicht, bei allen Anträgen, die auf diesem Gebiete gestellt werden, an die Grenze der Leistungsfähigkeit des deutschen Steuerzahlers mitzudenken.
    Wir haben einen Antrag, der diese Last von 750 Millionen DM beträchtlich steigern wird. Ich denke hier nicht an die 35 Millionen Ausgleichsleistungen, ich denke daran, daß dieser Betrag von 355 Millionen DM Ausgleichszahlungen nur gewählt worden ist, um durch das ganze System die Unterbringung der verdrängten öffentlichen Bediensteten und beruflichen Wehrmachtangehörigen in Arbeit und Brot zu beschleunigen und damit den Aufwand an Unterstützungen für nichtbeschäftigte Menschen zu ermäßigen und einzusparen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!) Dieser Zweck sollte durch diese Ausgleichszahlungen, die man mit 35 Millionen DM beziffert hat, erreicht werden, aber der Effekt, die Wirksamkeit sollte weiter darüber hinausgehen.

    Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann in dieser Stunde nur mahnen, und ich kann als Finanzminister nur sagen: der Finanzminister war bereit, unter Einschätzung dessen, was er als die Grenze der Leistungsfähigkeit des deutschen Steuerzahlers bezeichnen muß, die Lasten zu übernehmen, die der Ausschuß in seinen Entwürfen als angemessen empfunden hat; aber der Finanzminister muß Ihnen heute erklären: darüber hinaus
    Lasten zu übernehmen, sieht er bis zur Stunde Mittel und Wege nicht. Ich muß Sie 'deshalb bitten, wenn Sie wollen, daß der Gesetzentwurf Gesetz werden soll, an die Grenzen des Möglichen zu denken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der KPD: So spricht jeder Finanminister!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Mellies.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nach den letzten Ausführungen des Herrn Abgeordneten Wuermeling wirklich sehr schwer, in diesem Augenblick noch sachlich zu bleiben. Wenn er davon gesprochen hat, daß diejenigen, die der Auffassung sind, daß die hier vorgesehenen Belastungen der Gemeinden im Interesse der Gemeinden und, ich möchte noch einmal anschließend an die Worte meines Fraktionskollegen Matzner mit aller Deutlichkeit sagen, auch im Interesse der Vertriebenen nicht verantwortet werden können, eine Front gegen die Vertriebenen bilden, dann gibt es für mich für eine Kennzeichnung eines 'derartigen Gehabens keinen parlamentarischen Ausdruck.

    (Sehr richtig! und Beifall bei der SPD.)

    Ich möchte gleichzeitig, denn dieser Vorwurf wird sich ja praktisch auch gegen die kommunalen Spitzenverbände richten, von dieser Stelle aus — ich habe keinen besonderen Auftrag, aber ich glaube, ich kann mir diesen Auftrag anmaßen — namens der kommunalen Spitzenverbände ganz entschieden gegen eine solche Verdächtigung Einspruch erheben. Ich glaube, Herr Wuermeling, die einfachste Betrachtung dessen, was die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Flüchtlinge getan haben, sollte Sie hindern, hier einen solchen Ausspruch zu tun.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man zu dem sachlichen Inhalt Stellung nehmen will und sich vor allen Dingen die Reden der Herren Minister anhört, dann muß man doch sagen, man hat den Eindruck, als ob nur diese Bestimmung in dem Gesetz dazu beitragen könnte, daß die Vertriebenen in den Gemeinden angestellt werden. Ich habe Verständnis für die Darlegung des Herrn Finanzministers, und es ist ja jetzt deutlich geworden, was vorhin einmal abgestritten wurde, daß dieser Ausgleichsbetrag ein Teil der vier Finanzierungsquellen war, die der Herr Finanzminister zunächst überhaupt für die Belastungen aus diesem Gesetz vorgesehen hatte.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nein!)

    — Lassen Sie mich erst einmal ausreden, dann können Sie es widerlegen. Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, was zunächst einmal hier los war. Zunächst hatte der Herr Finanzminister vorgesehen, die Finanzierung in der Weise vorzunehmen, daß bei den aktiven Beamten ein 3%iger Gehaltsabzug vorgenommen würde. Wir haben uns heute morgen im Haushaltsausschuß über diese Frage noch kurz unterhalten, und ich habe den Finanzminister darauf hingewiesen, wie schon innerhalb eines Jahres doch irgendwelche Vorstellungen, die man einmal gehabt hat, zerstäuben können. Diese Möglichkeit hat er heute nicht mehr.
    Die zweite Möglichkeit hat er damals darin gesehen, daß den Beamten, die unter 131 fielen, ein bestimmter Prozentsatz ihrer Versorgungsbezüge


    (Mellies)

    gekürzt würde. Ich darf im Interesse der Wahrheit feststellen, daß vom ersten Augenblick an die sozialdemokratische Fraktion mit Nachdruck erklärt hat, eine solche unterschiedliche Behandlung nicht mitzumachen.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Zuruf von der CDU: Wir auch nicht!)

    Wenn diese Gleichstellung — ich glaube, das sollten die Abgeordneten der Vertriebenen nie vergessen — so verhältnismäßig schnell erreicht werden konnte, ist das auf diese starke und entschiedene Halburig der sozialdemokratischen Fraktion vom ersten Augenblick an zurückzuführen.

    (Beifall bei der SPD. — Widerspruch rechts. — Zuruf des Abg. Dr. Oellers.)

    — Ach, Herr Oellers, Sie waren bei den ersten Verhandlungen und bei den Besprechungen, die gepflogen wurden, nicht zugegen, Sie können's nicht so ganz beurteilen.

    (Abg. Dr. Oellers: Ich habe mich um das Problem schon gekümmert, da kannten Sie es noch gar nicht!)

    — Ja, es gibt immer einige Leute, die sich einbilden, sie sähen allein die Probleme. und wir haben bei Ihnen öfters feststellen können. daß Sie offenbar zu der Sorte gehören.

    (Abg. Dr. Oellers: Sie müssen ehrlich schildern und keine Parteipropaganda reden! — Lachen bei der SPD.)

    — Herr Oellers, was Parteipropaganda hier im Hause betrifft, kann ich es mit Ihnen leider nicht aufnehmen.

    (Abg. Dr. Oellers: Das ist sehr billig! Wenn Sie nichts Besseres haben! — Beifall rechts.)

    — Das sagt man dann nachher.
    Aber, meine Damen und Herren. die dritte Quelle, die für 'die Finanzierung offenblieb, war dann dieser Ausgleichsbeitrag der Gemeinden, und die vierte Quelle war erst der Zuschuß des Bundes. Es ist jetzt lediglich dieser Ausgleichsbetrag geblieben, und der Herr Finanzminister hat in seinen Darlegungen eben ganz klar und deutlich gezeigt, daß er an dieser einen Möglichkeit noch festhalten will. Aber wenn Sie das in Zusammenhang bringen mit der Unterbringung — —, Herr Innenminister, ich habe mich eben über Ihre Darlegungen wirklich gewundert. Sie haben gesagt: Diese Bestimmung bietet die einzige Möglichkeit, um auf die Gemeinden einen entsprechenden Druck auszuüben. Sie scheinen die Bestimmungen in den §§ 16 a und 16 b des Gesetzes nicht zu kennen. Denn nach § 16 a kann nur von der Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn eine Person genommen werden soll, die nicht unter 'den Art. 131 des Grundgesetzes fällt. Ich möchte auch 'die Vertreter der Bestimmungen in § 15 Abs. 2 einmal fragen: Haben Sie eigentlich zu der Aufsichtsbehörde ein, so geringes Zutrauen, daß Sie glauben, sie wird die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht erfüllen? Sonst müssen Sie sich doch ganz klar sagen, die Gemeinde kann gar nicht anders; sie muß einfach einen Vertriebenen nehmen, weil sie sonst die Zustimmung der Aufsichtsbehörde nicht bekommt, sondern die Aufsichtsbehörde von ihren Machtbefugnissen Gebrauch machen kann. Außerdem ist der § 16 b eingefügt, in dem festgelegt ist: Wenn sich eine Gemeinde böswillig weigert, eine solche Einstellung vorzunehmen, dann hat sie das ganze Gehalt als Strafe zu bezahlen. Kann man in einem Gesetz noch drakonischere Maßnahmen 'treffen? Ich glaube, jeder, der das sachlich und objektiv prüft, muß feststellen, daß es bei diesem Festhalten an dem Ausgleichsbeitrag für den Herrn Finanzminister nur darum geht, die Dinge zu finanzieren. Aber auf der anderen Seite ist es bei den Vertretern des § 15 Abs. 2 offenbar so, daß sie die Vorstellung haben: Man kann hier erhebliche Mehreinstellungen dadurch erreichen, daß man eine Aufblähung des ganzen Verwaltungsapparats zuläßt. Glauben Sie, die Gemeinden und Gemeindeverbände werden es sich zum Teil nicht überlegen, ihren Apparat einfach zu vergrößern? Liegt es nach all den Debatten, die wir über Verwaltungsreform usw. hier gehabt haben, denn in unserem Interesse, eine Aufblähung des Verwaltungsapparats zu ;bekommen? Ich glaube, das liegt nicht einmal im Interesse der Vertriebenen, die dann zufällig eingestellt würden.
    Herr Minister Lukaschek hat sich für die Kollektivhaftung eingesetzt, die in § 15 Abs. 2 für die kleinen Gemeinden festgesetzt ist. Ich hätte Verständnis dafür gehabt, wenn sich die Vertreter der Vertriebenen sehr stark dafür eingesetzt hätten, daß aber ein Minister, der selbst früher in der Verwaltung tätig gewesen ist, und auch der Herr Innenminister die Durchführung dieser Bestimmungen für möglich hält, wundert mich sehr. Stellen Sie sich das doch einmal praktisch vor, und Herr Kollege Dresbach, der maßgebend im Landkreis tätig ist, wird uns das sehr schnell bestätigen können. Wir haben Hunderte und Tausende von kleinen Gemeinden, die zum Teil nur ihren ehrenamtlichen Bürgermeister — Sie haben nicht überall die Ämterverfassung, die haben Sie nur in Nordrhein-Westfalen — und dazu eine Schreibkraft haben. Jetzt nehmen Sie all die Gemeinden, zusammengefaßt in den einzelnen Kreisen, und dann soll, wie es in den Bestimmungen heißt, die Kommunalaufsichtsbehörde bestimmen, wie die Last auf die Gemeinden verteilt wird. Das bedeutet, daß Sie eine zweite Kreisumlage schaffen. Das bedeutet aber auch, daß in den Kreistagen ganz erhebliche Auseinandersetzungen losgehen; denn die Gemeinde, die gerade die Möglichkeit gehabt hat, eine Vertriebene als Stenotypistin oder Sekretärin einzustellen, wird sichselbstverständlich weigern, an dieser Kollektivhaftung beteiligt zu sein. Herr Minister Lukaschek, ich hoffe, Sie wissen, daß in der britischen Zone durch die Regelung, wie sie jetzt 'besteht, der Kreistag 'gleichzeitig Kommunalaufsichtsbehörde ist. Sie können bei den Vehandlungen in den Kreistagen demnächst etwas erleben, wenn die festsetzen sollen, in welchem Umfang die Gemeinden X, Y und Z an dieser Umlage beteiligt werden sollen. Zu einer befriedigenden Lösung werden Sie nach der Richtung hin niemals kommen.
    Meine Damen und Herren, diejenigen, die die Streichung des § 15 Abs. 2 beantragt haben, sind von der ernsten Sorge bewegt, daß er unendlichen Schaden anrichtet, praktisch aber nicht dazu führen kann, den Vertriebenen in stärkerem Maße zu helfen, als das in den §§ 16 a und b des Gesetzes bereits vorgesehen ist.

    (Beifall bei der SPD.)