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ID0113008800

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 fallenden Personen erst heute, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, zur Verabschiedung gelangt, so bedauert das niemand mehr als die Bundesregierung selbst. Sie ist sich der Bedeutung dieses Gesetzes für die Wiederherstellung klarer Rechtsverhältnisse auf dem durch den Zusammenbruch besonders stark in Mitleidenschaft gezogenen Gebiet und damit der inneren Befriedung voll bewußt. Diese gesetzgeberischen Arbeiten konnten ja auch erst in Angriff genommen werden, nachdem die Wahlen zum ersten Bundestag stattgefunden hatten, nachdem zunächst einmal eine Bundesregierung gebildet und das mit der Federführung beauftragte Ministerium so besetzt und organisiert worden war, daß es arbeitsfähig war.
    Welche Schwierigkeiten bei der Behandlung des Stoffes zu bewältigen waren, ist in der Öffentlichkeit und selbst bei uns in diesem Hause vielfach verkannt worden. Auch Abgeordnete unseres Hauses waren geneigt, die Bundesregierung zu tadeln, weil sie den Gesetzentwurf erst im Juli 1950 vorgelegt hat.
    Welche Problematik in diesem Gesetz gesteckt hat, das haben die langen Beratungen in dem mit großem Fleiß und unermüdlichem Einsatz arbeitenden Ausschuß gezeigt. Die Fragen, die im Beamtenrechtsausschuß bewältigt werden mußten, waren rechtlicher, sozialpolitischer und finanzpolitischer Art. Sie mußten kritisch durchgeprüft werden. Schließlich kam als außerordentlich erschwerend hinzu, daß unsere Unterlagen sehr lückenhaft waren. Wir hatten keinen Anmeldezwang, und die statistischen Erhebungen wiesen erhebliche Lücken auf. Wir mußten alle diese Unterlagen in bezug auf die vielgestaltigen Berechnungen gewissenhaft auswerten. Die Höhe der durch das Gesetz entstehenden Ausgaben bei den verschiedenen Lösungsversuchen, die in Vorschlag gebracht wurden,


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    mußte sorgfältig ermittelt werden. Schließlich mußte das Gesamtergebnis auf die Möglichkeit der praktischen Ausführung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Bundes selbst überprüft werden.
    Eins kann ich Ihnen aber zur Beruhigung sagen. Diese lange Dauer der Überprüfung hat nicht zu einer Benachteiligung der unter das Gesetz Fallenden geführt, sondern die Ausschußarbeiten haben im Gegenteil in bezug auf die endgültige Lösung eine erhebliche Verbesserung gebracht. So mögen sich die schmerzlich auf das Gesetz Wartenden, die sich in der Übergangszeit mit schmalen Bezügen der vorläufigen Zuwendungen der Länder begnügen mußten, damit trösten, daß diese Übergangszeit nicht vergeblich gewesen ist.
    Nach dem Beschluß des Bundestags vom 2. Dezember 1949 über die Gleichstellung in den Pensionsbezügen hatte sich die Gleichstellung auf die Gruppe der heimatvertriebenen Pensionäre beschränkt. Jetzt empfiehlt Ihnen der Beamtenrechtsausschuß in seinem Bericht, die Gleichstellung auf alle unter den Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Pensionäre auszudehnen. Auch die Übergangsgelder, die die noch dienstfähigen Beamten auf Lebenszeit und die ihnen gleichzubehandelnden Angehörigen des öffentlichen Dienstes bis zu ihrer Wiederverwendung erhalten, konnten gegenüber den Sätzen der Regierungsvorlage wesentlich erhöht werden, nachdem inzwischen die Zahl der zu betreuenden Personen infolge der Unterbringung erheblich zurückgegangen war. Ob weitere Erhöhungen möglich sind, wird davon abhängen, wie sich nach der Regierungsvorlage die Ausgaben an Pensionen und Bezügen noch vermindern werden. Die künftige Entwicklung können wir heute noch nicht voraussehen; aber man kann sagen, daß die Regelung, auf die sich der Beamtenrechtsausschuß einmütig geeinigt hat, in finanzieller Hinsicht wirklich das äußerste darstellt, was der Bund leisten kann und was bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage zu verantworten ist.
    Meine Damen und Herren, Sie dürfen bei Ihren Beschlüssen auch die Zusammenhänge mit den beiden andern großen Kriegsfolgelasten regelnden Gesetzen, dem Gesetz über die Opfer des Krieges und dem Gesetz über den Lastenausgleich, nicht übersehen. Nur bei Anspannung aller Kräfte wird es gelingen, die für die Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse _der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen erforderlichen Mittel im Bundeshaushalt bereitzustellen. Diese Mittel machen schätzungsweise das Zweieinhalbfache dessen aus, was die Länder bisher auf diesem Gebiet als Übergangsgeld aufgewendet haben. Was dieses Zweieinhalbfache der Aufwendungen der Länder jetzt bei der beschränkten Steuerkraft des Bundes bedeutet, meine verehrten Damen und Herren, brauche ich hier wohl nicht im einzelnen auszuführen. Dabei hat es sich ja noch nicht einmal ermöglichen lassen, in dem Personenkreis des Gesetzes auch die im Ausland lebenden früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihre Hinterbliebenen zu berücksichtigen. Das ist ein sehr bedauernswerter Kreis von Personen, die damals gezwungen wurden, in das Ausland zu gehen, und denen nun die Heimkehr versagt ist. Unsere auswärtigen diplomatischen und konsularischen Vertretungen werden sich dieser Armen anzunehmen haben. Ob es möglich ist, weitere Wünsche zu erfüllen, bleibt ebenfalls der Entwicklung vorbehalten.
    Aber trotz dieser finanziell bedingten Einschränkungen wird mit der Regelung durch dieses von
    Ihnen hoffentlich einstimmig zu verabschiedende Gesetz immerhin ein Ziel erstrebt, das auch die Regierungsvorlage von Anfang an verfolgte, nämlich die Schaffung einer festen Rechtsgrundlage für die rechtlichen Beziehungen des betroffenen Personenkreises. Die Ansprüche, die das Gesetz verleiht, sind echte Rechtsansprüche, die im Klagewege verfolgt werden können; und selbst dort, wo keine solchen Ansprüche bestehen, z. B. bei der Unterbringungspflicht der öffentlich-rechtlichen Dienstherren, wird es sich um die Erfüllung genau umschriebener rechtlicher Verbindlichkeiten handeln und nicht um bloße Akte der Liberalität. Die rechtlichen Beziehungen sind für die verschiedenen Personengruppen des Art. 131 unter Berücksichtigung des Rechtsstandes vom 8. Mai 1945 grundsätzlich einheitlich gestaltet worden. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen den Verdrängten, ob sie im Dienste des Reiches oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft gestanden haben. Jedenfalls behandelt das Gesetz auch die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und die Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes, soweit es sie einbezieht, nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die nur im Hinblick auf den aktiven Beruf geschaffene Sonderstellung dieser Bediensteten ist dem Zweck des Gesetzes entsprechend ebenso beseitigt worden wie die mit diesem nicht zu vereinbarenden Prärogativen gewisser Beamtenkategorien. Während das Recht der Unterbringung und der an der Unterbringung teilnehmenden Personen mangels eines Vorbildes im sonstigen Beamtenrecht neu gestaltet werden mußte, ist als Versorgungsrecht das Bundesbeamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt worden. Dabei haben wir schon verschiedene für dieses Bundesbeamtenversorgungsrecht in Aussicht genommene Verbesserungen und Neuerungen — wie die zehnjährige Wartezeit und die damit in Zusammenhang stehende Änderung der Pensionsskala — gleich mitberücksichtigt. Im übrigen ist vorgesehen, daß die versorgungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 dem vor der Einbringung stehenden endgültigen Bundesbeamtengesetz angepaßt werden. Darin liegt eine wirksame Sicherung der Gleichstellung der Pensionäre des Personenkreises des Art. 131 mit den sonstigen Pensionären.
    Ich darf zum Schluß noch folgendes ausführen. Die Bundesregierung hofft, daß die Bedenken, die bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von den einzelnen Fraktionen geäußert worden sind, durch die Ergebnisse der Ausschußberatung beseitigt sind und daß das Gesetz vom Plenum des Bundestages heute einstimmig oder mit ganz großer Mehrheit angenommen wird. Eine solche einstimmige Annahme würde auch ihren Eindruck auf den Bundesrat nicht verfehlen und ihn veranlassen, auch seinerseits dem Gesetz zuzustimmen. Wenn eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unterbleibt, was die Bundesregierung hofft, dann kann das Gesetz noch im April, also noch im Laufe dieses Monats, verkündet werden; und damit hätten wir bei allem unserem Mühen um eine frühzeitige Inkraftsetzung des Gesetzes uns nicht allzuweit von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt, dem 1. April 1951, entfernt. Die Bundesregierung — das darf ich Ihnen noch versichern — wird alles tun, um die Durchführung dieses wertvollen Gesetzes zu beschleunigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für die Vertriebenen.


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich auch nicht federführend für dieses Gesetz bin, so bin ich doch der am meisten Betroffene, weil gerade bei dem Kreise der von mir zu Betreuenden die größte wirtschaftliche Not herrscht; denn wenn die verdrängten Beamten auch alle gelitten haben, so haben doch die vertriebenen Beamten noch mehr gelitten, weil, sie neben ihrer Lebensstellung auch die Heimat verloren haben.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Es ist für mich eine besondere Freude, Ihnen, dem Bundestag, und insbesondere dem Ausschuß für Beamtenrecht, von ganzem Herzen für diese große Mühe zu danken, die Sie bei der Lösung der schwierigsten Probleme aufgewendet haben. Ich darf wohl sagen, daß gerade in den Kreisen der Vertriebenen die Annahme dieses Gesetzes große Befriedigung auslösen wird.
    Ich möchte von mir aus auch keine Zahlen nennen. Der Herr Berichterstatter hat mit Recht darauf hingewiesen, daß diese Zahlen noch nicht absolut sicher sind; aber für die Vertriebenen möchte ich doch des Verständnisses wegen die wohl ungefähr oder mit nur kleinen Abweichungen richtigen Zahlen nennen, um die Bedeutung gerade dieses Gesetzes hervorzuheben. Wir haben an Beamten, Angestellten und Arbeitern ungefähr '76 000 Heimatvertriebene, und aus der Wehrmacht und dem RAD haben wir ungefähr 65 bis 70 000 Vertriebene zu rechnen. Wenn wir also hier annehmen, daß nunmehr rund 150 000 Familienväter ihre Existenz wiederfinden, so bedeutet das für einen Personenkreis von etwa 250 000 Menschen entweder die volle Existenz oder die erneute Startmöglichkeit.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Man kann damit rechnen, daß etwa 40 % den von mir betreuten Kreis angehen. Ich darf sagen, daß es eine ganz große gesamtdeutsche Auffassung war, die den Bundestag veranlaßt hat, so entscheidend und gut zu all den Problemen Stellung zu nehmen. Insoweit bin ich wirklich der am meisten Betroffene und — wenn ich mir auch in dieser oder einer anderen Frage eine bessere Lösung sehr gewünscht hätte — aufrichtig dankbar und beglückt.
    Vielleicht ist die Frage der — wie wir früher gesagt haben — Wartestandsbeamten, also der Wiederverwendungsbeamten nicht ganz glücklich gelöst. Aber das lag an den finanziellen Verhältnissen. Wenn im Etat eine Summe von 750 Millionen DM jährlich festgelegt werden muß, so weiß man, was das bedeutet. Aber diese Wiederverwendungsbeamten haben eine Startmöglichkeit bekommen; denn bei ihnen steht nicht die Versorgung, sondern die Wiedereingliederung im' Vordergrund. Deshalb dieses Sperrgesetz und die Bestimmung für alle öffentlichen Körperschaften auf Übernahme von 20 %. Ich bitte, an diesem Grundsatz auch in den Verhandlungen des Plenums nicht allzu sehr zu rütteln. Ich weiß selbst, daß bei den kleineren Kommunalverwaltungen Schwierigkeiten eintreten können. Aber da ist ja auch eine Billigkeitsbestimmung eingefügt. Ich würde bitten, sie nicht ganz herauszulassen, und zwar nicht deshalb, weil ich nicht anerkennen will oder anerkennen muß, daß dort Schwierigkeiten vorliegen, sondern deshalb, weil damit der moralische Grundsatz, die
    Verpflichtung zur Wiederverwendung eingeführt wird.

    (Abg. Mellies: Dann müssen Sie sich aber einmal die praktische Durchführung überlegen!)

    — Ich weiß es, Herr Mellies; aber vielleicht darf ich darauf hinweisen, daß ich vor einem Jahr, als wir uns über die Dinge unterhielten, der erste war, der in Vorschlag brachte, die Einhaltung dieser Bestimmung durch eine Aufsichtsbehörde überwachen zu lassen.

    (Abg. Mellies: Sie erreichen damit praktisch gar nichts und stiften nur großes Unheil!)

    Das ist mein Standpunkt, den ich in dieser entscheidenden Frage der sittlichen Verpflichtung des Wiedereinbaues doch hier betonen möchte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: Wie ein Minister hier so etwas vertreten kann, ist doch unglaublich!)