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ID0113005200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walther Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Herr Präsident eben schon hervorhob, ist der Gesetzentwurf in der 118. Sitzung des Bundestages bereits in zweiter Lesung bis zum § 18 beraten worden. Es wurde dann der Antrag gestellt, daß der Gesetzentwurf


    (Kühn)

    noch einmal an den Ausschuß zurückverwiesen werden sollte, und zwar deshalb, weil eine Reihe von Anträgen gestellt worden war, deren Bedeutung man im Augenblick noch nicht übersehen konnte. Der Ausschuß hat sich dann mit diesen Abänderungsanträgen im einzelnen beschäftigt und hat gleichzeitig Gelegenheit genommen, noch eine Reihe anderer Anregungen zu beraten.
    Ich darf jetzt die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses von § 19 ab vortragen.
    1. In § 19 Abs. 2 sollen, wie aus der Drucksache Nr. 1996 (neu) hervorgeht, die Worte „ein Land" durch die Worte „das Land" ersetzt werden, und zwar zur Klarstellung.
    2. In § 20 Abs. 1 sind die Worte „die §§ 9, 10 Absatz 1, §§ 11 bis 19" durch die Worte „§ 9 Absätze 1, 2, § 10 Absatz 1 sowie die §§ 11, 13 bis 19" zu ersetzen. Auch das ist nur redaktionell. Im übrigen soll in Nr. 2 als zweiter Satz angefügt werden:
    Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A bestimmt sich nach den für Beamte geltenden Vorschriften des Reichsbesoldungsgesetzes; die Ausführung regeln die Bundesminister des Innern und der Finanzen durch Rechtsverordnung.
    Die Notwendigkeit der Hinzufügung dieses Satzes ergab sich aus der Regelung, die in dem Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes getroffen ist.
    3. In § 21 Abs. 3 Satz 1 heißt es „sollen unter sinngemäßer Anwendung des § 9 Absatz 2 Satz 2 nachträglich in das Beamtenverhältnis übergeführt werden". Dafür soll gesagt werden „s i n d unter sinngemäßer Anwendung des § 9 Absatz 2 Satz 2 nachträglich in das Beamtenverhältnis überzuführen". Es ist klar, daß hier nur das Wort „sollen" durch das Wort „sind" ersetzt worden ist.
    Zu dem § 22 darf ich noch hervorheben, daß in der Durchführungsverordnung zum Gesetz klargestellt werden soll, daß unter § 22 Abs. 2 auch die Fälle fallen, in denen die Maßnahme selbst durch eine Dienststrafkammer getroffen worden ist.
    4. § 25 wird § 25 Abs. 1 und erhält folgenden Absatz 2:
    Oberste Dienstbehörde ist für die Geschädigten der früheren Reichsverwaltungen, deren Aufgaben von Dienststellen bundeseigener Verwaltungen weitergeführt werden, die entsprechende oberste Bundesbehörde. Für die übrigen Fälle, in denen der Bund wiedergutmachungspflichtig ist, bestimmt der Bundesminister des Innern, welche Behörde als oberste Dienstbehörde gelten soll.
    Auch dieser Zusatz dient der Klarstellung.
    5. In § 31 Abs. 2 ist die Zahl „25" in „26" zu berichtigen.
    6. § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz erhält folgende Fassung:
    Erlaß, Aufhebung oder Änderung derartiger Bestimmungen bleibt der Landesgesetzgebung überlassen.
    Der Ausschuß wollte mit dieser Änderung den Ländern der britischen Zone insbesondere den Erlaß günstigerer gesetzlicher Bestimmungen zur Frage der Nachzahlung ermöglichen.
    7. § 32 Abs. 3 ist zu streichen. § 32 Abs. 3 enthielt die Bestimmung, daß, wenn ein entlassener oder vorzeitig in den Ruhestand versetzter Beamter, also ein geschädigter Beamter auf Lebenszeit, nach dem 8. Mai 1945 mindestens ein Jahr in einem Amt mit höheren als den sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Dienstbezügen verwendet worden ist, ihm die höheren Dienstbezüge auch bei Wiederanstellung in einer Planstelle mit geringerem Endgrundgehalt zu gewähren sind. Entsprechendes sollte für die Bemessung des Endgrundgehaltes gelten. Der Ausschuß hat sich mit überwiegender Mehrheit auf den Standpunkt gestellt, daß ein Teil von Beamtenstellen besonders kurz nach 1945 in der Turbulenz der damaligen Zeit besetzt worden ist, nur um sie überhaupt zu besetzen, zum Teil auch durch die Besatzungsmacht. Im Ausschuß hat man es überwiegend für richtig gehalten, diese Dinge nicht in das Gesetz aufzunehmen, zumal ja ein sehr großer Teil von Beamten und Angestellten in der damaligen Zeit eingesetzt wurden. weil andere nicht da waren, später aber wieder in andere Posten gebracht werden mußten.
    8. „§ 34 erhält folgende Fassung: ..." Ich möchte sie nicht im einzelnen verlesen. Ich darf darauf verweisen, daß es sich hierbei um die Einbeziehung von Berlin-West handelt.
    Das sind die Änderungen, die Ihnen der Ausschuß vorschlägt. Ich habe dazu noch ganz kurz folgendes zu sagen. In der letzten Sitzung des Ausschusses haben wir uns darüber unterhalten, ob nicht auch Personen, die nach 1945 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis gekommen sind, die aber vorher, als sie noch nicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis waren, durch die nazistischen Machthaber geschädigt worden sind, unter dieses Gesetz fallen könnten. Der Ausschuß hat sich eingehend mit dieser Frage befaßt; er hat sich aber schließlich auf den Standpunkt stellen müssen, daß dieser Gesetzentwurf, der hier vorliegt, ein Gesetzentwurf zur Regelung der Wiedergutmachung na- i tionalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes ist, d. h. also aus einer Zeit, die vor 1945 liegt. Wir haben daher den Vorschlag gemacht, diese Fragen, die ich eben andeutete, in einem besonderen Wiedergutmachungsgesetz zu regeln, das die allgemeine Wiedergutmachung betrifft. Man könnte auch erwägen, ob nicht diese Dinge in dem zukünftigen Bundesbeamtengesetz, das dann als Rahmengesetz auch für die Länder gilt, geregelt werden könnten. Es ist also immer die Möglichkeit gegeben, nachdem sie in diesem Gesetz nach überwiegender Meinung des Ausschusses nicht besteht, in besonderen Gesetzen auch diese Frage einer Regelung zuzuführen.
    Ein zweiter Punkt noch, der auch erörtert wurde und den ich hier erwähnen möchte. Uns ist aus den Kreisen der geschädigten öffentlich-rechtlichen Bediensteten die sehr stark vertretene Anschauung nahegebracht worden, daß man für die sogenannten Nazigeschädigten die Grenze der 65 Jahre doch fallenlassen sollte. Man sollte sogenannte Nazigeschädigte solange im Dienst lassen, wie sie wollten. Meine Damen und Herren, mir scheint — und auch dem Ausschuß schien es so —, daß man schon aus grundsätzlichen Erwägungen die 65-Jahresgrenze beibehalten soll. Es ist deshalb im Ausschuß auch überwiegend die Meinung vertreten worden, daß man diesen Wünschen nicht Rechnung tragen kann.
    Abschließend darf ich noch folgendes sagen. Der Ausschuß bittet darum, diesem Entwurf in der von ihm erarbeiteten Fassung zuzustimmen. Dann aber möchte ich besonders darauf hinweisen, daß im Ausschußantrag Drucksache Nr. 1882 auch noch


    (Kahn)

    ein zweiter Vorschlag steht, nämlich einer Entschließung zu dem § 4 des Gesetzentwurfs zuzustimmen, nach dem die Wiedergutmachung für Geschädigte, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben, besonderer Regelung vorbehalten bleiben soll. Deshalb ist hier unter Ziffer 2 diese Entschließung vorgeschlagen, die der Bundesregierung zugeleitet werden soll. Schließlich sollen noch — das ist die Ziffer 3 — die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt erklärt werden.
    Ich bitte, diesen Vorschlägen zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, in der zweiten Beratung, in der wir fortfahren, rufe ich § 19 auf. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
§ 20. Hier ist eine Abänderung im Ausschuß vorgenommen worden, die Sie wahrscheinlich zugestellt bekommen haben.

(Abg. Kühn: Nr. 1996 [neu] der Drucksachen!)

— Sie ist zugestellt worden, da brauche ich sie nicht besonders zu verlesen.
Wer für § 20 in der jetzigen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich bitte, mir zu gestatten, die nächsten Paragraphen der Reihe nach aufzurufen, ohne bei jedem Paragraphen abstimmen zu lassen: §§ 21, — 22, —23, — 24, — 25, — 26. — Auch hier darf ich darauf aufmerksam machen, daß der Ausschuß eine Abänderung vorgenommen hat. — §§ 27, — 28, —29, — 30, — 31, — 32. -

(Abg. Arnholz: Ich bitte ums Wort!)

— Zu welchem Paragraphen?

(Abg. Arnholz: Zu § 32!)

— Dann gestatten Sie zunächst, daß ich abstimmen lasse. Wer für die Annahme der bisher aufgerufenen Paragraphen einschließlich des § 31 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Herr Abgeordneter Arnholz, Sie haben das Wort zu § 32.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Arnholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat beim Hinweis auf die Ziffer 7 der Änderungsvorlage davon gesprochen, daß der Ausschuß der Auffassung gewesen ist, daß die Bestimmung des § 32 Abs. 3 nicht aufzunehmen sei. Er hat ferner darauf hingewiesen, daß eine Anzahl von solchen Bediensteten, die in den öffentlichen Dienst, wie er sagte, „in den turbulenten Zeiten nach 1945" eingetreten seien, inzwischen wieder hätten entlassen werden müssen. Daraus ergibt sich umgekehrt — und ich möchte das feststellen —, daß diejenigen, die nunmehr seit vier bis sechs Jahren ein Amt im öffentlichen Dienst ausüben, endlich als Beamte auf Lebenszeit eingestellt werden müßten. Ich darf unterstellen, daß das die Absicht des Ausschusses gewesen ist.