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ID0113003800

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weite Kreise der Heimatvertriebenen werden den Gesetzentwurf zur Umstellung von Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer mit Freude begrüßen. Der Entwurf weist endlich einen gangbaren Weg, wie dieses Problem gelöst werden kann; denn es ist ein Problem, das mit dem Jahre 1945 begann und das seine Fortsetzung am Tage der Währungsreform fand. Damals war es eine ganz bittere Enttäuschung, daß der Besitz von Sparguthaben, auch der rechtliche Nachweis von Sparguthaben der Heimatvertriebenen so behandelt wurde, als wären diese Sparguthaben überhaupt nicht vorhanden. Eine Realisierung dieser Werte war nicht möglich. Die zuständigen Bankinstitute, Sparkassen oder anderen Geldinstitute waren verloren gegangen, und niemand fand sich, der irgendwelche Deckung übernahm, um auch den Heimatvertriebenen eine Umwertung ihrer Sparguthaben gewährleisten zu können. Alle Bemühungen und alle Versuche, neue Träger zu finden oder neue Träger zu schaffen, waren ergebnislos. So sind Tausende von heimatvertriebenen Sparern bis heute so gestellt, daß ihre Sparguthaben ein wertloser Besitz sind.
    Kollege Wackerzapp hat in seiner Begründung den materiellen Inhalt der Gesetzesvorlage bereits eingehend erörtert. Der wesentliche Kernsatz in diesem Gesetzentwurf ist, daß die urkundlich nachgewiesenen Sparguthaben im Verhältnis 100 zu 6,5 in fünf gleichen Jahresraten, beginnend mit dem 1. Januar 1952, aus Lastenausgleichsmitteln honoriert werden sollen, d. h. die Realisierung soll erfolgen, ohne daß der Bundeshaushalt oder andere öffentliche Haushalte irgendwie belastet werden.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang bemerken, daß ja auch bereits im Gesetzentwurf zum „Allgemeinen Lastenausgleich" für diese Sparguthaben der Ostvertriebenen in § 259 eine Regelung vorgesehen ist. Es heißt in dieser Textfassung, daß eine möglichst gleichmäßige Behandlung früherer Guthaben von Vertriebenen bei Geldinstituten in den Gebieten ihrer Herkunftsprovinzen sichergestellt werden soll. Um die Durchführung dieser Bestimmung zu ermöglichen, werden aus dem Lastenausgleichsfonds auf die Dauer von fünf Jahren jährlich 50 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Abs. 2 dieses § 259 besagt, daß Art, Umfang und Durchführung dieser Maßnahmen durch ein besonderes Gesetz geregelt werden sollen. Nach Meinung der Fachleute werden diese 250 Millionen DM ausreichen, um die urkundlich nachgewiesenen Ansprüche heimatvertriebener Sparer im Verhältnis 100 zu 6,5 erfüllen zu können.
    Zweifellos sind berechtigte Bedenken vorhanden, die gegen eine Vorausbehandlung des Gesetzes bestehen. Sie sind wahrhaftig ernster Natur, und es ist auch eine verantwortungsbewußte Prüfung dieser Bedenken gerechtfertigt. Ich denke hier zunächst an jene Heimatvertriebenen, die nicht zeitgerecht flüchteten, die der alten Heimat bis zum letzten die Treue hielten, die die Okkupation durch die Russen, Polen und Tschechen über sich ergehen ließen und dann ausgewiesen wurden. Als Beispiel dieses Dramas führe ich hier die sudetendeutschen Verhältnisse an. Ich kann wohl sagen, meine sudetendeutschen Landsleute werden nur zu einem ganz verschwindend kleinen Prozentsatz einen urkundlichen Nachweis über gehabte Spareinlagen erbringen können; denn die Situation im Sudetenland war so, daß die Tschechen sofort eine Währungsumstellung von Reichsmark auf Tschechen-kronen vornahmen, daß im Zuge dieser Umstellung alle Sparbücher abgegeben werden mußten und daß übrigens durch das Schanddekret der Benesch-Regierung von Kaschau jedweder Besitz der Sudetendeutschen zugunsten des tschechoslowakischen Staates konfisziert wurde. Auf Grund dieses Kaschauer Dekretes waren diese sudetendeutschen Sparer nicht mehr Herr ihrer Spareinlagen. Dann kam die Anordnung, daß bei der Aussiedlung kein Sudetendeutscher irgendeinen urkundlichen Nachweis über seinen enteigneten Besitz mitnehmen durfte. Die Kontrollen in den Durchgangslägern waren äußerst scharf. Und wurde doch der eine oder andere mit einem derartigen urkundlichen Nachweis über irgendeinen Besitz betroffen, so erhielt er zunächst eine ganz maßlose Prügelstrafe, und dann galt als Mindeststrafe eine sechsmonatige Einweisung in irgendein Arbeitslager. Aus diesem Grunde werden gerade die Anehörigen dieser Volksgruppe den urkundlichen Nachweis sehr schwer erbringen können.
    Ein zweites Bedenken, das gewisse Hemmungen auferlegt, besteht darin, daß die Weiterberatung im Lastenausgleichsausschuß vielleicht eine Verzögerung erfahren könnte. Auch begegnet man dem Einwand, daß die anderen anspruchsberechtigten Gruppen, d. h. die Kriegssachgeschädigten, vielleicht in einer Vorausbehandlung dieses Gesetzes die Bevorzugung einer Gruppe von Geschädigten sehen könnten. Ich glaube, alle diese Bedenken sind einer Beachtung wert. Trotz dieser Bedenken


    (Kuntscher)

    glaube ich, daß eine Vorausbehandlung dieses Gesetzentwurfs sehr notwendig wäre. Denn so bitter und so schmerzlich ist es, daß Tausende keinen urkundlichen Nachweis über ihre früheren Spareinlagen besitzen, so wird sich mit einer späteren Regelung daran doch nichts ändern; denn der Nachweis, der heute nicht zu erbringen ist, kann auch morgen nicht beschafft werden.
    Es wird sehr ernster Beratungen und Erwägungen im Ausschuß bedürfen, um allzugroße Härten zu mildern und um neues Unrecht zu vermeiden. Der Einwand, daß eine Gruppe bevorzugt behandelt wird, ist damit zu widerlegen, daß die Kriegssachgeschädigten ihre Sparguthaben, die sie bei Geldinstituten im Bundesgebiet besaßen, am Währungsstichtag in der Relation 100 zu 6,5 umgewertet erhielten.
    Das letzte Bedenken, das dahin ausklingt, daß die Mittel für eine Realisierung des Vorausgesetzes erst nach dem Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes zur Verfügung stehen, möchte ich dahingehend beantworten, daß die Zeit bis zu einer möglichen Realisierung dazu verwandt werden soll, alle technischen Vorbereitungen zu treffen, damit bei inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes die in diesem Vorausgesetz vorgesehene Realisierung der Sparguthaben heimatvertriebener Sparer sofort erfolgen kann.
    Es darf nicht unerwähnt bleiben, welche große wirtschaftliche Hilfe vielen unserer Vertriebenen bei einer schnellen Durchführung gewährt wird. Mit dem Vertriebenensparbuch wird Tausenden von Vertriebenen ein wirklicher beleihungsfähiger Wert in die Hand gegeben, der ein sicheres Pfand bei der Kreditbeschaffung bedeutet. Wir wollen eines bedenken: Wieviele Existenzgründungen sind daran gescheitert, weil die notwendigen Kredite nicht zu beschaffen waren! Wieviele Kredite konnten nicht gegeben werden, weil wiederum keine entsprechende Bürgschaft gestellt werden konnte! Und schließlich: Wieviele neugegründete Existenzen kamen trotz günstigem Start nicht vorwärts, weil es eben an den notwendigen Betriebsmitteln fehlte!
    In diesem Zusammenhang möchte ich nicht verabsäumen, auch noch darauf aufmerksam zu machen, daß viele zu 90 % von der öffentlichen liand verbürgte oder bewilligte Kredite nicht flüssig gemacht werden konnten, weil die zuständige Hausbank die restlichen 10 % als Bürgschaft nicht übernahm und damit der Kreditsuchende, der nach monatelangem Leidensweg diese 90 %ige Landes-oder Bundesbürgschaft oder die Kreditbewilligung durch Bundesmittel erkämpft und errungen hatte, trotzdem den Kredit nicht erhielt, da er die restlichen 10 % nicht verbürgen konnte. Wäre es deshalb nicht schon ein bedeutender Vorteil, wenn so mancher durch ein Vertriebenensparbuch in die Möglichkeit versetzt würde, diese restlichen 10 % aus eigenem Guthaben zu sichern?
    Zum Schluß soll auch noch jener alten und arbeitsunfähigen Heimatvertriebenen gedacht werden, die in besonderen Notfällen und bei kleineren Gläubigerrechten den ganzen Betrag ihres bescheidenen Spartguthabens realisieren können, um sich damit vielleicht wieder ein Stück Hausrat, Wäsche oder Kleidung anzuschaffen.
    Diese Umstände bestimmen meine politischen Freunde und mich, das Hohe Haus zu bitten, diesen Gesetzentwurf dem Lastenausgleichsausschuß mit dem dringenden Ersuchen zu überweisen, ihn als Vorausmaßnahme so schnell wie möglich zu behandeln, damit er in seiner endgültigen Fassung
    sehr bald im Plenum verabschiedet werden kann.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Leuchtgens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Tm Auftrag meiner politischen Freunde bringe ich hier zum Ausdruck, daß wir dem Entwurf des Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer zustimmen und ihn in der Arbeit der Ausschüsse in jeder Weise fördern werden.
    Zur Begründung brauche ich nur sehr wenig anzufügen, denn was zur Begründung zu sagen ist, haben die Herren Vorredner mehr oder weniger nachdrücklich bereits ausgeführt. Es dreht sich erstens darum, daß die heimatvertriebenen Sparer in den Besitz ihrer Sparguthaben kommen, und zweitens darum, daß diese Sparguthaben auch aufgewertet werden. Der größte Wert ist neben der Aufwertung darauf zu legen, daß diese Sparguthaben überhaupt wieder zurückgegeben werden, daß die Banken, die seinerzeit die Spargroschen in Empfang genommen haben, auch bereit sind bzw. veranlaßt werden, die Gelder zurückzuzahlen. Die Vorschläge, die der Gesetzentwurf hierzu macht, scheinen mir vom geldpolitischen und bankpolitischen Gesichtspunkt aus durchaus tragbar und richtig zu sein. Aber einige Dinge möchte ich doch noch anfügen.
    Es ist nicht damit getan, daß die Leute, die Sparbücher besessen haben, ihr Geld zurückbekommen, sondern es müssen auch diejenigen, die in anderer Weise gespart haben, wieder in den Besitz ihrer Spargroschen kommen. Dabei denke ich vor allen Dingen an die Inhaber von Kontokorrentkonten. Auch sie müssen, wenn der Nachweis geführt werden kann, daß sie ein Kontokorrentguthaben bei einer fremden, heute im Osten liegenden Bank gehabt haben, das Geld zurückbekommen. Weiterhin möchte ich anregen — auch davon ist schon gesprochen worden —, daß die Sparsummen. die sich etwa aus dem Ankauf von Effekten, Hypotheken, Pfandbriefen, Aktien oder Obligationen ergeben, den Besitzern dieser Effekten wieder zugute kommen, damit sie sie auf dem westdeutschen Geldmarkt verwerten können. Es wird Aufgabe der beiden Ausschüsse, die sich damit zu befassen haben, sein, dafür zu sorgen, daß auch diese Ersparnisse, die in anderer Form als durch Sparguthaben gemacht worden sind, in irgendwelcher Weise flüssig gemacht werden können. Auf alle Fälle müssen diejenigen, die in irgendeiner Form gespart haben und die heute ihre Spargelder so dringend brauchen. so rasch wie' möglich in den Besitz und in die Verfügungsgewalt über ihre Ersparnisse kommen.
    Ich bitte also, den Entwurf an die beiden Ausschüsse zu überweisen und dafür Sorge zu tragen, daß er dort bald seine Erledigung findet.

    (Beifall bei der DP.)