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ID0113001400

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Kabinetts in dieser Frage ist in einer Stunde gefallen, die offensichtlich unter dem Unstern schlechtester Formaljurisprudenz stand;

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    denn es ist bezeichnend für schlechte Formaljurisprudenz, daß spitzfindige Unterschiede gemacht werden, die sachlich nicht gerechtfertigt sind.

    (Zuruf von der SPD.)

    Zu diesen sachlich nicht gerechtfertigten Unterscheidungen gehört die zwischen dem „objektiven Gehalt der Neugliederung", sofern sie stufenweise vollzogen wird, und dem „subjektiven Zusammenhang lediglich aus der Motivation des Gesetzgebers" heraus. Diese Unterscheidung ist deswegen falsch, weil ja der Inhalt des sogenannten Blitzgesetzes, wie wir es damals gleich in drei Lesungen verabschiedet haben, nach seinem objektiven Inhalt keinen Zweifel daran läßt, daß dieses Gesetz das erste Gesetz zur Durchführung des Art. 118 Satz 2 sein sollte. Das war nicht nur in der Überschrift, sondern auch in der Präambel ausgesprochen, in der es hieß:
    Zur Durchführung der Neugliederung in den die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebieten durch Bundesgesetz gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes hat der Bundestag folgendes Gesetz beschlossen.
    Es ist also der Zusammenhang durch den Inhalt des Gesetzes selbst ausgewiesen.
    Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß für die Beurteilung des objektiven Zusammenhangs nicht nur der Inhalt eines Gesetzes, sondern auch die Motive des Gesetzgebers wesentlich sind. Wir haben dem Gesetzentwurf von vornherein eine Begründung beigefügt, die Ihnen auch gedruckt vorliegt. In dieser Begründung waren die einzelnen Tatsachen zusammengetragen, die die absolute Sicherheit dafür geben, daß der Zusammenhang objektiv besteht und nicht willkürlich subjektiv nur behauptet wird. Es war in der Begründung gesagt, daß in den Ländern Württemberg-Hohenzollern und Baden am 8. April nur deshalb Volksabstimmungen durchgeführt werden müssen, weil durch Landesgesetze die Legislaturperioden der Landtage verlängert werden sollen, diese Gesetze der beiden Länder verfassungändernden Inhalt haben und deshalb nach den Verfassungen der beiden Länder der Bestätigung durch Volksabstimmung bedürfen. Um mit Rücksicht auf die Vorbereitung der innergebietlichen Neuordnung nach Art. 118 Satz 2 diese Volksabstimmung zu vermeiden — so war weiter gesagt —, machen wir ein Bundesgesetz, das eben die Notwendigkeit zweier Volksabstimmungen ausschließen soll, die nicht nur
    Geld, sondern vor allem auch demokratisches Ansehen kosten, weil, wie auch die beteiligten Länderregierungen sagten, diese Volksabstimmungen nur unter Teilnahme eines ganz kleinen Teils der Bevölkerung stattfinden würden. Aus dieser Motivation ergibt sich zusätzlich die Gewähr dafür, daß uns nicht Willkür bewegt hat, sondern daß ein objektiver Zusammenhang besteht.
    Lassen Sie mich noch auf folgendes hinweisen. Bei der Beschlußfassung über das Gesetz haben damals nicht nur die südbadischen Abgeordneten, sondern auch zwei der beteiligten Länderregierungen erklärt, sie seien ohne weiteres mit dem Gesetz einverstanden, während die dritte es zwar als problematisch, aber vom Zwecke her gesehen auch als wünschenswert bezeichnete. Auch diese Tatsachen waren für die Bundesregierung erfahrbar.
    Zum dritten muß noch auf folgenden, ebenfalls in objektiven Tatsachen dokumentierten Zusammenhang hingewiesen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Blitzgesetz wurde im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung an demselben Tag erledigt, an dem wir das eigentliche Gesetz über die innergebietliche Neuordnung im Südwestraum verabschiedet hatten, und die Regelung, die Gegenstand des Blitzgesetzes geworden ist, sollte ja Bestandteil dieses umfassenden Gesetzes sein. Wir haben bedauert, dieses eigentliche Neugliederungsgesetz nicht so rechtzeitig fertigstellen zu können, um noch die beiden Volksabstimmungen vom 8. April vermeiden zu können. Es ergibt sich also auch hieraus: es ist die nächste der Stufen zur Verwirklichung der Neugliederung bereits insofern objektiv gegeben, als wir den maßgebenden Gesetzesentwurf jedenfalls in einem der beteiligten Ausschüsse fertiggestellt haben. Er liegt jetzt im Rechtsausschuß, und ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um an den Rechtsausschuß zu appellieren, daß das eigentliche Gesetz über die Neugliederung im Südwestraum, das dann also den Titel „Zweites Gesetz über die Neugliederung" führen würde, möglichst schnell im Rechtsausschuß fertiggestellt wird, damit es in das Plenum gelangt.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Fisch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, daß Verfassungsfragen Machtfragen sind und dementsprechend von der jeweiligen machthabenden Gewalt gedreht und gewendet werden, wie es gewünscht wird, so wäre der Beweis hier erbracht.

    (Abg. Dr. Horlacher: Siehe Ostzone!)

    Ich denke, man sollte dieses Problem seines ganzen schöngeistigen Beiwerks entkleiden und es auf das zurückführen, was es in Wirklichkeit ist. Dazu muß man hier klar aussprechen, aus welchen Motiven heraus der Streit um die beiden Auffassungen überhaupt entstanden ist. In den beiden Landtagen der Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gab es in den letzten vier Jahren eine absolute Mehrheit der CDU.

    (Abg. Dr. Köhler: Aha! Aha!)

    — Jawohl, stimmt; wissen Sie es nicht, Herr Expräsident?

    (Abg. Dr. Köhler: Ja, Sie wissen doch was von totalitärem System!)

    In diesen beiden Ländern, wo die CDU bisher die
    absolute Mehrheit in den Landtagen hatte, stellen
    wir nun das Bestreben dieser Partei fest, ihre


    (Fisch)

    Machtposition dort zu erweitern, und dazu hat man in beiden Ländern Wahlgesetze geschaffen, die der CDU erlauben, auch dann, wenn sie nicht über die Mehrheit der Stimmen verfügt, auf jeden Fall die Mehrheit der Sitze in den kommenden Landtagen einzunehmen.

    (Zurufe in der Mitte.)

    Diese beiden Wahlgesetze liegen vor. Die CDU möchte gern, daß diese beiden Wahlgesetze auch zum Tragen kommen, damit sie in der kommenden Zeit dort unten in den beiden Ländern noch besser nach ihren eigenen Gelüsten und ohne Rücksicht auf die wirklichen Mehrheitsverhältnisse unter der Bevölkerung regieren kann. Dem steht die Auffassung der beiden anderen Parteien entgegen, der. SPD und der FDP, die glauben, sie müßten heute schon eine Vorleistung auf den künftigen SüdwestStaat machen.

    (Lachen in der Mitte.)

    Der Südwest-Staat ist bekanntlich eine amerikanische Erfindung.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Aha, Aha! — Abg. Schoettle? Soviel Mist habe ich selten gehört! — Weiterer Zuruf: Warum denn nicht eine russische Erfindung? — Lachen in der Mitte und bei der SPD.)

    Der Südwest-Staat ist eine amerikanische Erfindung. Dem steht nicht die Tatsache entgegen, daß es einige Politiker gibt, die ehemals in Tübingen beheimatet waren und die sich nun diese amerikanische Auffassung zu eigen gemacht haben.

    (Lachen in der Mitte und bei der SPD.)

    Die Amerikaner möchten den Südwest-Staat, weil
    sie" in einem solchen Staatsgebilde auch ihren
    direkten Einfluß auf jene Gebiete besser ausüben könnten, die heute noch unter dem erstrangigen Einfluß der französischen Besatzungsmacht stehen. Meine Damen und Herren, zwei Seelen wohnen in der einen Brust der großen Koalition, die sich vor unseren Augen hier über die Frage streitet, ob die Legislaturperiode der beiden Landtage in Baliagen und in Freiburg entgegen den bestehenden Verfassungen

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: In Tübingen!) verlängert werden oder nicht.


    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Nicht Balingen, sondern Tübingen; das ist nicht ganz dasselbe!)

    — Aber Ihr Landtag wohnt doch auf dem Dorf, Herr Kollege Schmid, nicht in Tübingen.

    (Zuruf von der CSU: Sehr originelle Auslegung! — Erneute Zurufe des Abg. Dr. Schmid [Tübingen]. — Zuruf von der SPD: Schwäbische Geographie!)

    Meine Damen und Herren! Um nun diese beiden Standpunkte mit dem Glorienschein verfassungsrechtlicher Herkunft zu umgeben, streiten sich hier, wie Sie gehört haben, die Leute und wollen, jeder für sich, die Bundesverfassung für die Unterstützung ihres eigenen Standpunktes in Anspruch nehmen. Es wird aber beiden Parteien nicht gelingen, zu verheimlichen und zu vertuschen, daß das, was nun die Mehrheit des Hauses zu tun im Begriff ist, nichts anderes ist als ein glatter Verfassungsbruch.

    (Lachen in der Mitte und bei der SPD. — Zuruf rechts: Nach Ihrer Auffassung!)

    Die Verfassung in den beiden Ländern schreibt
    vor, daß die Legislaturperiode vier Jahre umfaßt.
    Diesen Verfassungstext kann man nicht ändern,
    auch nicht unter Berufung auf das Grundgesetz, auch nicht unter Berufung auf den Art. 118 des Grundgesetzes.
    Sie sagen, Herr Minister Renner, Einbrüche in die Verfassung des Landes Württemberg-Hohenzollern und des Landes Baden seien darum zulässig, weil der Art. 118 den Bund dazu berechtige, eine Regelung der Südwest-Frage herbeizuführen, und zwar dann, wenn die betreffenden Länder selbst nicht dazu in der Lage sind. Der Herr Kollege Schmid wird noch etwas stärker und erklärt, ja, hier erweise sich der Grundsatz, daß das Bundesrecht Landesrecht bricht.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Bestreiten Sie den Satz?)

    — Aber ich erinnere daran, daß der Art. 118 nur Vorschriften über die Regelung der Ländergrenzen bzw. über die Neuschaffung von Ländern im südwestdeutschen Raum enthält. Im Art. 118 gibt es aber keine Vorschrift darüber, daß die Legislaturperiode der beiden Landtage willkürlich verlängert werden kann. Sie machen sich die Sache einfach, Herr Kollege Schmid, indem Sie sagen: Was wir hier vorhaben, nämlich die willkürlicht Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage, das geschieht mit . dem Ziel der Regelung der Südwest-Frage, liegt also in der Linie der Absichten des Art. 118. Das ist reine Phantasie. Der Bund hätte, wenn er wollte, die Möglichkeit, auf Grund des Art. 118 des Grundgesetzes eine Regelung der Ländergrenzen durch Gesetz herbeizuführen. Er hat aber nicht das Recht, die Legislaturperiode der beiden Landtage willkürlich zu verlängern. Ich widerspreche ganz entschieden der Behauptung, daß das sogenannte Blitzgesetz und das, was dahintersteht, mit dem Grundgesetz bzw. mit dem Art. 118 des Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist.
    Meine Damen und Herren, in der Begründung wurde noch etwas anderes angeführt: die drei Länder im Südwesten verdanken ihre Existenz nicht dem Willen der deutschen Bevölkerung, sondern den Beschlüssen und den Direktiven militärischer, politischer und wirtschaftlicher Art der Besatzungsmächte. Das ist richtig. Aber es ist kühn zu behaupten, daß das, was Sie jetzt hier über den Willen der Bevölkerung in diesen beiden Ländern hinweg dekretieren wollen, eher dem Willen der Bevölkerung entspreche als die künstliche Ziehung der Zonengrenzen im Jahre 1945.
    Ich möchte deshalb erklären: erstens: es ist richtig, daß jene Länder im Südwesten Deutschlands einem Willkürakt der Besatzungsmächte ihr Dasein verdanken.

    (Zuruf rechts: Potsdam!)

    — Das hat mit dem Potsdamer Abkommen gar nichts zu tun. Es ist richtig, daß die künstliche Grenzziehung im Südwestraum Westdeutschlands nicht dem Willen der Bevölkerung entspricht und darum sobald als möglich abgeändert werden sollte.
    Zweitens: Der Plan des Südweststaates, der von gewisser Seite als Nachfolgelösung empfohlen wird, entspricht ebensowenig dem Willen der Bevölkerung. Dieser Plan verdankt sein Dasein gleichfalls den Intentionen der Besatzungsmächte.

    (Zuruf von der SPD: Er spricht nicht zur Sache!)

    Die Bevölkerung in diesen Ländern hat ein Interesse daran, daß die alten Länder Baden und Württemberg wieder in der Form erstehen, wie sie der


    (Fisch)

    historischen und wirtschaftlichen Tradition entspricht.

    (Lachen bei der SPD, in der Mitte und rechts.)

    Aber sie glaubt, daß dies mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verbunden sein muß. In einem geeinten Deutschland haben die wiederhergestellten alten Länder Württemberg und Baden ihren Platz.
    Drittens: Wir sind der Auffassung, daß die willkürliche Verlängerung der Legislaturperiode in den beiden Ländern einen Verfassungsbruch darstellt. Diesen Verfassungsbruch muß man auf das schärfste zurückweisen. Wenn man eine Erklärung sucht, dann ist sie vielleicht darin zu finden, daß es Leute gibt, die im gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keine Wahlen wollen, weil sie befürchten, daß die Menschen in den Wahlversammlungen andere Fragen in den Mittelpunkt stellen als die Frage der neuen Grenzziehung, nämlich die Frage der Remilitarisierung und der Kriegswirtschaft, unter der wir zu leiden haben.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Zur Sache!)