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ID0112910800

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
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    8. Arbeit.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende der Ruhr-Knappschaft hat in Nr. 4 der Zeitung „Bergbau-Industrie" einen offenen Brief an das Bundesarbeitsministerium gerichtet, dessen Schlußsatz lautet:
    Es wird die allerhöchste Zeit, eine Änderung der
    Rentenleistungen für die berufsunfähigen
    und invalidisierten Bergarbeiter zu schaffen. Das Bundesarbeitsministerium hat uns nun — Drucksache Nr. 2058 — ein Gesetz zugeleitet, das eine Änderung der Verordnung über die Knappschaftsversicherung vom 4. Oktober 1942 vorsieht, und hat damit anerkannt, daß die jetzigen Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung der durch langjährige schwere und gefahrvolle Arbeit hervorgerufenen Erwerbsminderung in keiner Form gerecht werden. Wir hätten allerdings gewünscht, daß das Bundesarbeitsministerium endlich einmal von der Methode abgehen würde, Vorschläge zur Lösung des Gesamtproblems der Sozialversicherung hier im Bundestag geradezu „tropfenweise" zu unterbreiten. Denn auch diese Vorlage zeigt mit aller Eindringlichkeit erneut wieder die zwingende Notwendigkeit, an die gesamte Problematik der Sozialversicherung von Grund Mus heranzugehen.
    Bei einer Prüfung der Vorlage müssen wir feststellen, daß die Knappschaftsrente im Durchschnitt 99,31 DM und die Knappschaftsvollrente monatlich 139,50 DM beträgt. Letztere erhält der Bergmann allerdings nur, wenn er keine Möglichkeit mehr hat, seine Arbeitskraft irgendwo anders einzusetzen. Wenn man dabei den tariflichen Hauerdurchschnittslohn bei 25 Schichten mit 347,50 DM zugrunde legt, ergibt sich, daß der Anteil der Renten nur ca. 35 % ausmacht. Den Unsicherheitsfaktor, der in diesen niedrigen Sätzen der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt, versuchte man abzuschwächen, indem man — unter Anwendung besonderer Bestimmungen — zum Zwecke der Anpassung einen Zuschlag von 180 DM jährlich als


    (Kohl [Stuttgart])

    Bestandteil der Rente gab. Darauf baut sich die uns nun in Drucksache Nr. 2058 vorliegende Gesetzesvorlage auf.
    Bei der Rentenberechnung zur Knappschaftsversicherung haben wir die bemerkenswerte Tatsache zu verzeichnen, daß der Arbeitsverdienst bis zum 31. Dezember 1942 ein fingierter gewesen ist und mit durchschnittlich 242,50 Mark verrechnet wurde. Aus den ermittelten Beitragszeiten nahm man den fingierten End- und Mittelbetrag und errechnete so den Gesamtarbeitsverdienst. Aus diesem ermittelten Verdienst werden 1,5 % Knappschaftsrente und 2,4 % Knappschaftsvollrente errechnet. Diese Art der Berechnung nach dem zum großen Teil fingierten Jahresarbeitsverdienst bildet die Grundlage der niedrigen Renten, eine Tatsache, unter der vor allem der Frühinvalide außerordentlich stark zu leiden hat. Das Hereintragen einer ganzen Reihe juristischer Begriffe — ich spreche hier nicht nur von der Knappschaftsrente, sondern von der gesamten Sozialversicherung — erschwert selbstverständlich die gesamte Berechnung. Bei der Berechnung der Knappschaftsrente werden Beziehungen zu anderen Versicherungsträgern — beispielsweise zur Bergbauberufsgenossenschaft, Ruhrknappschaft usw. — und auch die Kürzungsbestimmungen des § 1274 der Reichsversicherungsordnung oder des § 50 des Reichsknappschaftsgesetzes berücksichtigt, was die Situation auf dem Gebiete der Knappschaftsversicherung in ihrer Gesamtheit verschärft.
    Dieser ungeheure Wust von gesetzlichen Bestimmungen führt zu einer Verzerrung des Rechtes der Bergarbeiter und ist die Ursache sehr kostspieliger Streitverfahren mit den Versicherungsbehörden. Man könnte an einzelnen Berechnungen die Unmöglichkeit dieser Grundlage der Rentenberechnung eingehend unter Beweis stellen. Man soll aber an einer Tatsache, die bereits von meinem Vorredner skizziert worden ist, nicht vorbeigehen. Allein im Monat September 1950 kehrten sich nach den statistischen Berichten 257 Arbeitskräfte von der Bochumer Zeche ab. Unter den jungen Bergarbeitern und den neuen Kräften, die dem Bergbau zufließen, besteht weiterhin starke Neigung, wieder von dort abzuwandern. Sie haben täglich die Schicksalstragödie ihrer alten Kameraden vor Augen und erkennen, daß das Verfahren von freiwilligen „Panzerschichten" im Bergbau wesentlich schneller zur Invalidität führt. Nach einwandfreien Ziffern beginnt die Invalidität im Durchschnitt im Alter von 49 Jahren. Wenn man die Härte der Berufsarbeit des Bergmannes anerkennen will, muß nach unserer Meinung mehr geschehen, als mit der vorgesehenen Abänderung der Verordnung vom 4. Oktober 1942, über die wir heute in erster Lesung zu beraten haben, erreicht werden kann.
    Ich darf abschließend sagen, daß bei der Beratung dieses Entwurfes im Ausschuß drei Forderungen entscheidend sind, die mit behandelt werden müssen und hinsichtlich derer man zu einer Klärung kommen muß. Erstens: die sofortige Aufhebung der Kürzungsbestimmungen des § 50 des Reichsknappschaftsgesetzes in Anlehnung an den § 1274 der Reichsversicherungsordnung. Zweitens: der Grundbetrag bis zu 156 DM aus der Invalidenversicherungsleistung darf bei der Knappschaftsvollrente nicht gekürzt werden. Drittens: die Berechnung der Rente muß nach dem Jahresarbeitsverdienst der höchsten Berufsgruppe erfolgen, und alle Lohnerhöhungen im Ruhrbergbau müssen sich mit in steigenden Renten auswirken. Man soll nicht versuchen, diese Dinge mit einer Steigerung der Beiträge zu realisieren, sondern soll die notwendigen Beträge von den 9 Milliarden DM abzweigen, die Sie als Sicherheitsleistung jährlich zu zahlen gewillt sind.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es vorauskommen sehen, daß man sich heute über das allgemeine Versicherungsreformwerk unterhalten würde. Dieser Gesetzentwurf ist aus einer Besprechung mit der Leitung der Ruhrknappschaft und des Bergarbeiterverbandes im Oktober des vergangenen Jahres geboren. Damals hat man mir vom Bergarbeiterverband und von der Leitung der Ruhrknappschaft gesagt: Wir sind zur Zeit in der Lage, das Unrecht des Gesetzes aus dem Jahre 1942 zu beseitigen; bitte, helfen Sie uns, damit wir diese Sache in eine Ordnung bekommen!
    Es hat niemand bei uns daran gedacht, wie ich vorhin schon gesagt habe, durch dieses Gesetz vielleicht etwas von dem vorweg zu leisten, was wir durch einen einstimmigen Beschluß dieses Hohen Hauses zu leisten aufgetragen bekommen haben. Ich darf Ihnen sagen, daß alle die Ausführungen, die der Redner der Sozialdemokratischen Partei gemacht hat, vollständig richtig sind, wenn sie hier in diesem Hohen Hause zu der grundsätzlichen Neuordnung der Leistungen aus den Rentenversicherungen gemacht werden. Dann bin ich auch gern bereit, mit Ihnen die Wege zu suchen, die zu einer gerechteren Entschädigung an diejenigen führen können, die sich durch ihre Beitragsleistung Rechte erworben haben.
    Ich darf dem Hohen Hause sagen, daß mir heute in meinem Ministerium mitgeteilt wurde, daß im Laufe des heutigen Tages die Gesetzentwürfe über die Neuordnung der Sozialversicherungsträger und ihrer Leistungen fertiggestellt werden. Sie werden in kürzester Zeit im Kabinett behandelt, und dann wird es Zeit sein, daß man sich in diesem Hohen Hause einmal klar darüber wird, inwieweit wir zur Zeit in der Lage sind, für die Sozialrentner etwas Grundsätzliches zu tun. Ich hoffe gern, daß das Hohe Haus dann auch mit dafür stimmen wird, daß die Mittel bereitgestellt werden, um dieses große Reformwerk wirklich durchführen zu können.