Rede von
Dr.
Gebhard
Seelos
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des § 6 ist eigentlich noch von keiner Seite betont worden, daß all die vorgetragenen Fassungen ein großes Zugeständnis
von seiten der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer bedeuten, indem die Arbeitnehmer gleichviele Stimmen wie die Arbeitgeber neu bekommen und von nun an maßgebend in die Mitbestimmung des Unternehmens eingeschaltet werden. Die SPD geht nun einen Schritt weiter und will den Arbeitnehmern das Recht, das sie bekommen sollen, gleich wieder zur Hälfte wegnehmen und es den Gewerkschaftsfunktionären und der Gewerkschaftsbürokratie zuteilen.
Es geht im § 6 darum, ob der Arbeiter oder der
Gewerkschaftsfunktionär, der Betriebsfremde für
das Schicksal des Betriebes maßgebend sein soll.
Man bringt manchmal als Argument: Ja, die Gewerkschaften können oft sehr mäßigend einwirken, z. B. in dem Fall, daß eine völlig radikalisierte Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb die Herrschaft in der Hand hat und man diese einfach nicht wegbringt. Es gibt solche Fälle. Aber für uns geht es hier um den Grundsatz, wir haben bei der grundsätzlich en Debatte in der ersten Beratung klar zum Ausdruck gebracht: Wir wissen, das ist nach der Meinung der SPD nicht das Ende, sondern erst der Anfang der Einschaltung der Gewerkschaften. Deshalb wollen wir nicht, daß vielleicht in einer zukünftigen Entwicklung bis zum kleinen Betrieb herunter betriebsfremde Elemente in jeder Weise die Unternehmerfunktion ausschalten.
Wir wollen nicht, daß dieses Bemühen der Unternehmer um ihre Arbeiter gehemmt, geschädigt, gelähmt wird.
Ich glaube, 'das Gewissen und die Verantwortung der Unternehmer ist unter den Schlägen der letzten Jahrzehnte so ausgebildet worden, daß sie sich auch für die Arbeiter verantwortlich fühlen. Sonst gehören sie zum Teufel gejagt.
Für uns ist es danach entscheidend, daß nur Betriebsangehörige gewählt werden.
Wir sind zunächst für den Antrag der FDP. Herr Kollege Wellhausen hat bereits starke Argumente angeführt; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Wir können uns nicht mit dem CDU-Antrag einverstanden erklären, der uns viel zu kompliziert, unklar und verschwommen ist.
Wenn jedoch der FDP-Antrag abgelehnt wird, möchten wir den weiteren Antrag stellen, daß die von den Gewerkschaften Vorzuschlagenden aus den Arbeitern und Angestellten der betreffenden Betriebe genommen werden. Das ist für uns ein entscheidendes Problem. Es müßte also in § 6 Abs. 2 Zeile 5 hinter den Worten „gehörenden Betriebe" eingefügt werden, daß die für die Wahl Vorzuschlagenden aus den Arbeitern und Angestellten dieser Betriebe genommen werden müssen! Sie sehen, wir versuchen, auch den Gewerkschaften soweit entgegenzukommen wie nur möglich, um eine möglichst breite Basis für das Gesetz. zu finden. Aber es ist für uns eine unabdingbare Voraussetzung, daß nicht der Funktionär, sondern ausschließlich der betriebsnahe Arbeiter an diesem Aufsichtsrat teilnimmt.
Entsprechend diesem Antrag würde die Formulierung des § 6 Abs. 3 sich ändern. Ich wiederhole: Wir sind zunächst für den FDP-Antrag, bitten aber, sollte dieser Antrag nicht durchgehen, unserem Antrag zuzustimmen.