Rede:
ID0112710300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Ich: 1
    2. danke: 1
    3. dem: 1
    4. Herrn: 1
    5. Berichterstatter.Das: 1
    6. Wort: 1
    7. hat: 1
    8. Herr: 1
    9. Abgeordneter: 1
    10. Donhauser.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident!
    Meine Damen und meine Herren! Der Herr Rechtsanwalt Dr. Berthold in München hat am 6. Dezember 1950 namens und im Auftrag der Witwe des
    verstorbenen Bundestagsabgeordneten Dr. Ernst
    Falkner Strafanzeige gegen den Bundestagsabgeordneten Elimar von Fürstenberg wegen Verunglimpfung des Andenkens des verstorbenen Dr.
    Ernst Falkner erstattet. Der Sachverhalt wird von
    dem antragstellenden Anwalt wie folgt geschildert:
    Am 7. November 1950 gedachte der Bundestag in seiner Sitzung in ehrender Weise des
    soeben verunglückten Bundestagsabgeordneten
    Dr. Ernst Falkner. Am Abend des gleichen
    Tages wurde der ehemalige Bayernpartei-Abgeordnete E. von Fürstenberg vom sogenannten Spiegelausschuß vernommen. Ohne daß
    von Fürstenberg vom Spiegelausschuß danach
    gefragt wurde, teilte er als Zeuge mit, daß er
    noch etwas Nachteiliges über Herrn Dr. Falkner berichten wolle. Er habe, um über Dr. Falkner etwas zu erfahren, sich an den „Stellvertreter des Chefs" einer ausländischen Spionageorganisation gewendet

    (Hört! Hört! links)

    mit dem Ersuchen, ob er von ihm etwas Nachteiliges über Dr. Falkner erfahren könne. Dieser „stellvertretende Chef" habe ihm darauf mitgeteilt, daß Dr. Falkner laufend von kommunistischer Seite Gelder bezogen habe.

    (Abg. Renner: Wie bitte?)

    Als er vom Spiegelausschuß gebeten wurde, den Namen dieses ominösen stellvertretenden Chefs mitzuteilen, weigerte sich Herr von Fürstenberg, dies zu tun, unter Berufung auf das Abgeordnetengeheimnis. Herr von Fürstenberg war der Ansicht, daß das Abgeordnetengeheimnis, das bekanntlich nur zum Schutze von Deutschen gilt, die einem Abgeordneten in seiner Abgeordneteneigenschaft etwas anvertrauen, auch für den stellvertretenden Chef einer ausländischen Spionageorganisation gelten müsse.
    Abgesehen von der ungeheuren Geschmacklosigkeit, die darin liegt, einen soeben verstorbenen Kollegen im Bundestag in dieser Weise zu verleumden, würde das Verhalten des Abgeordneten von Fürstenberg, wenn es ungestraft durchginge, einer neuen Form von Verleumdungen zwischen Politikern Tür und Tor öffnen. Mit demselben Recht könnten nunmehr andere Bundestagsabgeordnete anfangen, zu behaupten, sie hätten mit diesem oder jenem Chef einer ausländischen Spionageorganisation gesprochen, und dieser Chef habe ihnen etwa vertraulich mitgeteilt, daß Bundeskanzler Dr. Adenauer von Washington Gelder beziehe und Finanzminister Schäffer von Moskau.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich pflichtgemäß mit der Angelegenheit zu befassen gehabt. Ein Mitglied des Ausschusses hat versucht — und ist aus diesem Grunde sogar bis Innsbruck gefahren —, zu einer gütlichen Beilegung der Angelegenheit die Hand zu bieten. Der Versuch blieb ergebnislos. Das Mitglied des Ausschusses verhandelte ergebnislos mit dem Bruder der Witwe des verstorbenen Abgeordneten Dr. Falkner.
    Der Aussschuß hatte zu prüfen, ob es sich um einen Sachverhalt handelt, der nach dem Beispiel, das sich oft und auch soeben hier vor dem Bundestag abgespielt hat, nicht zur Aufhebung der Immunität führen soll, nämlich um einen Sachverhalt, bei dem eine Beleidigung politischen Charakters in Frage steht. Mit Rücksicht auf den inneren Zusammenhang mit den Angelegenheiten, die der Untersuchungsausschuß Nr. 44 behandelt, und auch aus anderen Erwägungen hat der Ausschuß verneint, daß im vorliegenden Fall ein Grund gegeben ist, die Immunität nicht aufzuheben. Der Ausschuß beantragt einstimmig, das Hohe Haus wolle beschließen, die Immunität des Abgeordneten von Fürstenberg aufzuheben.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Donhauser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Donhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um die Frage der Aufhebung der Immunität unseres Kol-


    (Donhauser)

    legen von Fürstenberg. Sie erinnern sich, daß ich schon vor einigen Wochen in der gleichen Frage hier das Wort ergriffen habe. Ich habe damals erklärt: wir haben alle miteinander ein Interesse daran, daß Beleidigungen irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit der „Spiegel"-Affäre stehen, restlos geklärt werden. Auch in der Angelegenheit der Aufhebung meiner eigenen Immunität habe ich deswegen diesen Standpunkt vertreten und an dieser Stelle selber dafür plädiert, daß meine Immunität aufgehoben wird. Ich habe dann aber aus Anlaß eines zweiten Antrags des Immunitätsausschusses, der meine Person betraf, vortragen müssen, daß die Herren Parteifreunde des Abgeordneten Dr. Baumgartner gar nicht in der Lage, ja gar nicht bereit seien, die gleiche Fairneß zu zeigen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie wissen, daß beispielsweise erst vor wenigen Tagen die Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner wegen einer Sache, die ebenfalls im Zusammenhang mit der „Spiegel"-Affäre steht, nicht aufgehoben worden ist, und zwar einfach mit der lapidaren Begründung, es handle sich um Beleidigungen, die im Wahlkampf gemacht worden und deshalb nicht ernst zu nehmen seien.
    Meine Damen und Herren, wer den Kollegen Fürstenberg und die Protokolle des „Spiegel"-Ausschusses genau kennt, der weiß, daß die Darstellung, die der Rechtsanwalt der Gegenpartei Dr. Berthold gegeben hat und die hier verlesen worden ist, gar nicht richtig ist.

    (Abg. Hilbert: Sehr richtig!)

    Es stimmt nämlich gar nicht, daß Herr von Fürstenberg diese Aussagen von sich aus gemacht hätte, sondern er ist unter Hinweis auf seinen Eid sehr nachdrücklich dazu aufgefordert worden.

    (Abg. Hilbert: Sehr richtig! — Hört! Hört! in der Mitte.)

    Ich habe im Namen meines Parteifreundes Fürstenberg zu erklären, daß er von sich aus alles Interesse daran hat, daß diese Frage vor einem ordentlichen Gericht geklärt wird, daß er aber auch ebenso ein Interesse daran hat — wie wohl auch das ganze Haus —, daß sich die Gegenseite, die Herren Baumgartner und Genossen, nicht hinter der Immunität verstecken und verschanzen, die ihnen der bayerische Landtag gewährt.

    (Beifall bei der CSU.)

    Ich muß Sie deswegen bitten, in diesem Falle den Antrag in den Ausschuß zurückzuverweisen, damit zwischen dem Immunitätsausschuß des Bundestages und dem des bayerischen Landtags Einvernehmen hergestellt werden kann.

    (Beifall. — Abg. Strauß: Zur Geschäftsordnung!)